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Erfahrungen mit aktivstoffe.de


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Geschrieben

Hallo,

 

ich möchte euch um eure Erfahrungen mit aktivstoffe.de aus Quakenbrück fragen.

 

Den Shop scheint es noch nicht so lange zu geben, er hat auch keine Siegel von Trusted Shops oder ähnlich.

 

- Stimmen die Angaben zu den Stoffen?

- Wie groß sind die Stoffproben? Sind die wirklich nur zwei mal vier cm klein? Bei den zwei Versendern, bei denen ich bisher Stoffproben und Outdoorstoffe bestellt habe, waren die Muster etwa in Scheckkartengröße. Und bis auf evtl. Versandkosten gratis. Hier kosten die Schnipsel je ein Euro.

- Hat jemand dort Fleece gekauft? Wie war der?

 

Negativ ist mir kürzlich die Firma im folgenden Beitrag aufgefallen - auf den Pfeil oben rechts kommt ihr direkt drauf.

 

Im dort nachfolgendem Beitrag stellt Win klar, dass das von aktivstoffe angebotene "Ventilus" entgegen den Angaben auf der Site weder ein Vlies ist noch gut Aerosole filtert. Es ist ein Polyesterstoff, der zwar wie angegeben wenig Atemwiderstand hat, aber alles andere ist unzutreffend. Da hab ich bei anderen Stoffen auch Zweifel an der Sorgfalt/Richtigkeit der Angaben.

 

Danke für eure Antworten.

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Geschrieben

Ich habe dort zwar schon bestellt,  aber weder Stoffproben noch Fleece. Deshalb kann ich nur allgemein etwas zur Abwicklung sagen: Die war völlig in Ordnung, ich habe bekommen, was ich bestellt habe, und das sehr schnell und ordentlich verpackt. Ob die angegebenen Materialzusammensetzungen stimmen, kann ich nicht prüfen. Ich habe jedenfalls keinen Grund, mich zu beklagen, und würde wieder dort kaufen.

Dass die Firma den Stoff "Ventilus" als Vlies anpreist, kann ich auf der Seite gar nicht finden. Übersehe ich da etwas? Das Material hatte ich vor ein paar Wochen auch dort gekauft. Man kann recht gut dadurch atmen, aber die Filterwirkung würde ich auch eher mau nennen - beim Süßstofftester schmecke ich jedenfalls ordentlich etwas. Es mag aber durchaus sein, dass größere Partikel besser gefiltert werden.

 

Viele Grüße

Heike

Geschrieben

Ich habe dort zweimal bestellt. Beim ersten Mal einige Stoffproben und ein „Überaschungspaket“ mit Taschenstoffen. Die Stoffproben waren tatsächlich sehr klein, für mich aber ausreichend.

 

Das Überraschungspaket enthielt deutlich mehr Stoffe als angegeben. Die Stoffe waren teilweise in großen (Bis 2,5m Läbge) zusammenhängenden Stücken, so dass ich aus einem Teil davon einen Windschutz fürs Camping nähen konnte. Dafür habe ich dann auch noch etwas nachbestellt und in diesem Zuge mir ein Überraschungspaket mit Jeansstoffen bestellt. Auch hier waren deutlich größere Mengen als angegeben drin, in überwiegend großen Stücken. Mit der Qualität bin ich soweit sehr zufrieden.

 

Der Versand ging schnell und alles war gut verpackt.

Geschrieben

Ich habe dort kurzlich Stoffproben bestellt. Sie sind tatsächlich so klein wie angegeben - für mein Geschmack etwas zu klein. Den Fall z.B. kann ich von so kleinen Stücken nicht richtig beurteilen. Allerdings schreiben sie die Grösse ja dazu, also ist es meine Entscheidung, ob ich die Proben kaufe oder nicht.

Und ja, im Vergleich sind die Stoffproben sehr teuer. Für mein Geschmack zu teuer. Aber auch das ist vorher so kommuniziert, also verhält sich der Shop völlig ok. Als Kundin kann ich selber entscheiden, ob ich bereit bin, den Preis für die Stoffproben auszugeben.

 

Auch ich hatte vor vor einigen Monaten (gegen Ende 2019?) eine Serie Stoffe entdeckt, die mit Angaben versehen, die meiner Meinung nach so nicht verwendet werden dürfen als Beschreibung für den Stoff. Ich habe diesbezüglich dann bei einem mir bekannten Stoffhändler rückgefragt (ohne aktivstoffe zu erwähnen) und schliesslich dann bei ihm gekauft, obwohl es im Vergleich teurer war. Allerdings kann ich jetzt keine rechtsverbindliche Aussage machen, ob die Beschreibung ok war oder nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Heike-SH:

Dass die Firma den Stoff "Ventilus" als Vlies anpreist, kann ich auf der Seite gar nicht finden. Übersehe ich da etwas?

Die Bezeichnung des Stoffes wurde offensichtlich zwischenzeitlich geändert/ berichtigt zu Atemfeingewebe. Ich hatte am Donnerstag, als Win das gepostet hatte, auf die Site geschaut und da hieß es noch Vlies. Die Internetadresse zu dem Artikel heißt aber immer noch mit Atemvlies am Ende.

 

@Heike-SH @Paula38 @Rumpelstilz  Danke für eure Erfahrungen.

 

Ich sammle hier aber gern weitere Erfahrungen, auch für spätere Leser/innen.

 

Wegen der Probengröße: Das scheint tatsächlich wohl in der angegebenen Größe zu sein. Ich habe auf der Site noch eine Abbildung gesehen mit einer gedruckten Tabelle mit Beschreibung und dazu draufgetackert die jeweiligen Stoffproben. Im Prinzip sind das Farbmuster, aber keine Griffproben.

Bearbeitet von Großefüß
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Großefüß:

 Im Prinzip sind das Farbmuster, aber keine Griffproben.

 

Ja, das sehe ich auch so.

Ich hatte einen schwarzen "technischen" Stoff (Aussenstoff für Daunenjacke) gebraucht für eine Reparaturarbeit, der musste dem Originalstoff möglichste ähnlich sein. Das ist unmöglich zu sehen im Internet und vor Ort gibt es diese Art Stoffe nicht oder höchstens mal einen. Ich musste deswegen 10 Schnipsel bestellen... das war schon sehr teuer dafür dass der Stoff, den ich letztlich (woanders) gekauft habe 2,95€ gekostet hat (0,5m). Aber klar, es ist aufwendig, Stoffmuster abzuschneiden, aufzutackern und anzuschreiben und es verschwendet Stoff.

Geschrieben

Hab einige Male bei Aktivstoffe gekauft, funktionierte alles gut. Für mich ist das grundsätzlich ein seriöser Shop.

 

Die Domain mit dem Shop gibt es seit 2012, hier aus dem Archiv der erste Snapshot:

https://web.archive.org/web/20121216000805/http://www.aktivstoffe.de/

 

Die haben auch zahlreiche weitere Shops in anderen Ländern, z.B. activtextil.eu oder https://www.activefabrics.co.uk

 

Die Stärke von denen ist, dass sie spezielle Stoffe im Angebot haben, die man sonst nur schwer bekommt. Es gibt nicht viele Shops, die Spezialitäten längerfristig im Angebot haben.

 

Preislich kein Schnäppchenmarkt, aber für mich stimmt das Preis-Leistungsverhältnis bei den meisten Stoffen. Die Qualität war bisher auch gut.

 

Was diese Anpreisung von Mundschutz-Stoffen angeht: Mir ist aufgefallen, dass sehr viele Shops kaum Ahnung haben, welche Stoffe wie filtern. Das ist nunmal für die meisten völlig fachfremd. Also haben fachliche Laien da mal schnell durchgeatmet, bemerkt, dass man gut durch atmen kann und hat es dann ausgelobt. Das man eine gute Filterwirkung auslobt, die vermutlich nie getestet wurde, finde ich aber nicht ok. Vielleicht hat da auch nur jemand schlecht übersetzt, auf der englischen Seite steht nichts von guter Filterwirkung, da steht: "It is very well suited as an intermediate layer for mouth-nose masks,"

 

Hier noch ein Artikel aus 2014:

https://www.noz.de/lokales/samtgemeinde-artland/artikel/515856/uber-die-passion-von-axel-suijker-aus-menslage

 

 

Geschrieben

@Win Danke für die Erläuterung und den Link. Mir ist diese Firma erstmals im vorigen Herbst aufgefallen.

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Ich habe in dem Shop Aktivestoffe.de eingekauft. Bin eher enttäuscht. Qualität entspricht wie beschrieben. Gekaufte Ware zurückschicken ist nicht möglich und Mann kann auch keine Bewertungen abgeben.

War mein letzte Kauf.

Gruß

Sebastian

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sebastian123:

Qualität entspricht wie beschrieben.

Das ist doch prima.

 

vor 14 Minuten schrieb Sebastian123:

Gekaufte Ware zurückschicken ist nicht möglich

Bei Meterware und anderen zugeschnittenen Sachen ist das grundsätzlich so, bei allen anderen Waren hast Du ein Widerrufsrecht.

Geschrieben

Ich ergänze noch mal, dass abgeschnittene Meterware als Einzelanfertigung auf Kundenwunsch gilt, und für so etwas ist die Rückgabe erstmal gesetzlich lt. BGB ausgeschlossen.

 

Ein Händler kann sowas natürlich auf Kulanz zurücknehmen, aber fertige Stoff-Coupons (= abgeschnittene Stücke) bekommt man in der Regeln nur für einen Bruchteil des Preises wieder verkauft; das wäre also ein sehr großes Verlustgeschäft für die Stoffhändler. Daher, wenn es möglich ist, vorher Stoffproben bestellen - das bieten viele gute Händler inzwischen an. Aktivstoffe übrigens auch… ;)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 22.8.2021 um 10:50 schrieb Capricorna:

Ich ergänze noch mal, dass abgeschnittene Meterware als Einzelanfertigung auf Kundenwunsch gilt, und für so etwas ist die Rückgabe erstmal gesetzlich lt. BGB ausgeschlossen.

 

Ein Händler kann sowas natürlich auf Kulanz zurücknehmen, aber fertige Stoff-Coupons (= abgeschnittene Stücke) bekommt man in der Regeln nur für einen Bruchteil des Preises wieder verkauft; das wäre also ein sehr großes Verlustgeschäft für die Stoffhändler. Daher, wenn es möglich ist, vorher Stoffproben bestellen - das bieten viele gute Händler inzwischen an. Aktivstoffe übrigens auch… ;)

Das habe ich mir anders gemerkt und finde zumindest auch Unterstützung im Internet:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/133316-widerrufsrecht-meterware

 

Werde ich wohl auch bei Aktivstoffe nutzen müssen... Ich werde berichten

Geschrieben

Ah, interessant. Mit der Begründung, dass das individualisiert ist, schließen aber bislang alle Händler, die ich kenne, die Rückgabe aus. - Wenn das diese Person hier anders sieht - es gibt ja keine Urteile dazu, auf die sich beruft; das ist ja anscheinend nur ihre Interpretation des Gesetzes? -  ist aber immer noch die Frage, ob man beim Händler damit durch kommt. Die wenigsten werden es wohl bei den Beträgen auf eine Klage ankommen lassen. Recht haben und Recht bekommen sind halt leider zwei verschiedene Paar Schuhe...

Geschrieben

Wahrscheinlich schon.

Ist weniger teuer. Tut irgendwo dem Ruf gut (oder schadet zumindest nicht).

 

Könnte aber heißen, das entweder demnächst überarbeitete AGB kommen - und ich bin mir sicher, es gibt eine Möglichkeit, das für die Händler sicher zu gestalten - oder der Kunde, der mal so'ne Rückgabe durchgesetzt hat, wird demnächst vom Einkauf bei diesem Händler ausgeschlossen.

 

Es darf ja ein Geschäft auch abgelehnt werden... der Händler muss nicht jedem seine Waren verkaufen.

Geschrieben

Ich habe jetzt mal ein paar Online-Shops durchforstet und mir die Infos zum Widerrufsrecht angeschaut. Bei vielen steht dort folgende Formulierung drin:

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die …  eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.“

 

Ich schätze, auf diesen Passus werden sich viele bei abgeschnittener Ware zurückziehen…? Ob das jetzt rechtens wäre oder nicht, keine Ahnung. Jedenfalls habe ich in einigen Shops auch schon mal den ganz expliziten Hinweis gesehen, dass abgeschnittene Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, und hier im Forum wurde das bislang auch immer so kommuniziert, wenn das Thema mal aufkam. Kann natürlich sein, dass wir da nicht am Puls der Gesetzeslage und Rechtssprechung sind. :nix:

 

 

Geschrieben

Die it-recht-kanzlei ist in solchen Fragen sehr kompetent, die schreiben es auch, dass bei Zuschnittware der Verkäufer oft nicht das Widerrufsrecht ausschließen kann.

 

https://www.it-recht-kanzlei.de/ausschluss-widerrufsrecht-zuschnittware.html

 

Ich vermute also: Fast alle Lieferanten schreiben es zwar so, dass ein Umtausch ausgeschlossen ist, würden aber vor Gericht wohl nicht damit durchkommen. Als Käufer kommt man aber wohl auch nicht so einfach an sein Recht. Die werden sich auf ihre AGB berufen, der man ja zugestimmt hat.

Geschrieben
Zitat

Das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist regelmäßig bei Fällen wie dem Maßanzug oder Gravur-Schmuck und Grabsteinen ausgeschlossen.

Ich habe einen leicht schwarzen Humor :classic_ninja:, deshalb mag ich das Beispiel mit dem Grabstein :classic_biggrin:.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Win:

Die it-recht-kanzlei ist in solchen Fragen sehr kompetent, die schreiben es auch, dass bei Zuschnittware der Verkäufer oft nicht das Widerrufsrecht ausschließen kann.

 

https://www.it-recht-kanzlei.de/ausschluss-widerrufsrecht-zuschnittware.html

 

Ich vermute also: Fast alle Lieferanten schreiben es zwar so, dass ein Umtausch ausgeschlossen ist, würden aber vor Gericht wohl nicht damit durchkommen. Als Käufer kommt man aber wohl auch nicht so einfach an sein Recht. Die werden sich auf ihre AGB berufen, der man ja zugestimmt hat.

Die Zustimmung zu den AGB ist dabei m.E. nachrangig, da zum einen die Frage ist, inwieweit das Widerrufsreecht überhaupt durch Bedingungen, die der Verkäufer vorgibt, ausgeschlossen werden kann, zum anderen kommt da das AGB-Recht noch zum Tragen (überraschende Klausel etc.). 

M.E. handelt es sich bei auf Kundenwunsch abgelängtem Stoff um einen Grenzbereich, der noch zu klären ist. Der Leitfaden der GD Justiz ist in dem Punkt nicht ganz eindeutig. Zwar sagt er ausdrücklich, dass von der Ausnahme „waren, für die der Verbraucher Spezifikationen vorgelegt hat, wie … die Abmessungen eines Stoffes“ (Punkt 6.8, S. 65 der deutschen Fassung) erfasst sein können. Andererseits steht dieses Beispiel in unmittelbarem Zusammenhang mit „nach Maß gefertigte Vorhänge“. Insofern würde ich es tatsächlich so interpretieren, dass eine bloße individualisierte Menge nicht ausreicht, sondern auch noch eine „Verarbeitung“ hinzutreten muss, um von einer Kundenspezifikation im Sinne des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB auszugehen. Ansonsten müsste jede kundenindividuelle Menge einer Ware davon erfasst sein. So lange es sich um einen „Rohstoff“ handelt, der in seinem Zustand nicht auf Kundenwunsch individuell verändert, vermischt oder sonstwie verarbeitet wird, sondern als solcher bestehen bleibt, reicht das bloße Abschneiden m.E. daher nicht aus. Irgendwo las ich die Grenze von 5% Wertverlust in dem Zusammenhang. Damit könnte sich ggf. ein Unterschied ergeben, je nach dem, ob jemand 10 m Stoff kauft oder 30 cm, weil die größere Menge besser weiterverkauft werden kann als so eine kleine. Das würde ich auch durchaus für angemessen halten, wenn da ein Unterschied gemacht würde. 

 

Im Ergebnis: ja, bisher kommen die meisten damit durch, so lange kein Verbraucher die Mühe auf sich nimmt, das ggf. auch vor Gericht durchzufechten, aber ich würde eine Chance (aber ohne Sicherheit) sehen, dass der Verbraucher damit erfolgreich wäre, zumindest, wenn es um größere Mengen geht. 

Geschrieben

Danke euch beiden, Win und Gundel, für die zusätzlichen Infos und Überlegungen; das ist sehr interessant! :)

 

Geschrieben

Mir wurde mal gesagt, die "Verarbeitung" sei in dem Fall das Abschneiden. Knackpunkt wäre, dass damit das Ursprungsmaterial so "verarbeitet"  wird, dass es nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden könne. Als Vergleich wurde mir die Zubereitung eines Gerichtes genannt.

 

Das war aber bloss eine mündliche Auskunft in einem Gespräch wo es eigentlich  um ein ganz anderes Produkt ging. Dort konnte der Verkäufer die Rücknahme nicht ausschliessen und ich hatte dann gesagt "aber bei Stoff ist es doch auch so, dass man den nicht zurückschicken kann, weil er abgeschnitten wurde". Da hat mir jemand (der Anwalt ist) die obenstehende Antwort gegeben.

Wie "wasserdicht" sowas vor Gericht ist, kann ich aber nicht beurteilen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Rumpelstilz:

Mir wurde mal gesagt, die "Verarbeitung" sei in dem Fall das Abschneiden. Knackpunkt wäre, dass damit das Ursprungsmaterial so "verarbeitet"  wird, dass es nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden könne. Als Vergleich wurde mir die Zubereitung eines Gerichtes genannt.

Hm, das halte ich für nicht tragfähig. „Verarbeitung“ ist nach § 950 BGB nicht nur das Zerlegen oder Zerschneiden einer Sache. „Verarbeitung“ bedeutet, dass etwas Neues geschaffen wird. Ein Stoff bleibt ein Stoff, einziger Unterschied ist, dass er kürzer ist. Das ist nichts Neues. So wie 200 g Mehl nicht was Neues sind, wenn man sie von 1 Kg Mehl abnimmt. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gundel Gaukeley:

Hm, das halte ich für nicht tragfähig. „Verarbeitung“ ist nach § 950 BGB nicht nur das Zerlegen oder Zerschneiden einer Sache. „Verarbeitung“ bedeutet, dass etwas Neues geschaffen wird. Ein Stoff bleibt ein Stoff, einziger Unterschied ist, dass er kürzer ist. Das ist nichts Neues. So wie 200 g Mehl nicht was Neues sind, wenn man sie von 1 Kg Mehl abnimmt. 

 

Aber mit dem kleinen Unterschied, dass ich getrennte Mehl-Mengen einfach wieder zusammenkippen und als größere Menge erneut verkaufen kann, weil sich der Zustand als solcher nicht geändert hat. Bei abgeschnittenem Stoff ist das anders. Darum scheint mir das schon ein streit-würdiger Punkt zu sein.

Geschrieben

So ganz praktisch gesehen ist es ein Grenzfall. Wenn ein Online-Händler 1 Meter Stoff für mich abschneidet, wäre die Frage, wie typisch ist diese Länge? Wenn er von dieser Länge täglich 10 Bestellungen reinbekommt, gibt es keinerlei Wertminderung, er kann es sofort ohne Verlust weiter verkaufen.

 

Wenn ich aber 40cm bestelle und nur einmal im Jahr ein Kunde auch so eine Bestellung macht, hat der Verkäufer zumindest lange Lagerzeiten und bei entsprechend vielen Stornierungen auch viel zusätzliche Lagerfläche. Bei Modestoffen muss er sie vielleicht ganz entsorgen, weil in einem Jahr nicht mehr verkaufbar. Alternativ könnte er solche Stücke als Sonderangebote deutlich preisgünstiger sofort verkaufen, dann gibt es aber auch die Wertminderung.

 

Das die AGB, der man zugestimmt hat, da nachrangig ist, glaube ich auch. Aber vermutlich hat es sich praktisch einfach so eingebürgert, dass 99% der Verbraucher es so akzeptieren.

Geschrieben

Fällt mir noch ein: Wenn ein Stoff auf einem Produktfoto im Shop z.B. viel zu dunkel dargestellt wird, dann geht es gar nicht um Widerruf, sondern um eine Reklamation. Und hier gilt ja immer: Wenn die zugesicherten Eigenschaften nicht stimmen, hat man ein Recht auf Nachbesserung oder wenn nicht möglich, auf Rückgabe und Erstattung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Win:

Fällt mir noch ein: Wenn ein Stoff auf einem Produktfoto im Shop z.B. viel zu dunkel dargestellt wird, dann geht es gar nicht um Widerruf, sondern um eine Reklamation.

da spielt dann wieder die Darstellung auf dem eigenen Bildschirm eine Rolle......die kann man nach Gutdünken abändern....:nix:

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