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Hilfe Paket mit Brother PE 770 beim Zoll einbehalten worden wegen fehlender CE Kennz.


x-part

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als bei anderen, die genau das gleiche gemacht haben wie Du.

 

Njein, die anderen haben direkt bei Amazon bestellt, somit hat sich Amazon um die Bestimmungen kümmern müssen.

 

Sie hat es einen Bekannten bei Amazon kaufen lassen und den dann als Privatpost nach Deutschland schicken.

 

Das ist zwar im Ergebnis das Gleiche, nämlich Maschine ist in Deutschland, aber rechtlich sind es offensichtlich zwei unterschiedliche Situationen, ob einem das nun gefällt oder nicht. (Bzw. es ist auch im Ergebnis im Moment auch nur fast das gleiche. Die Maschine ist in Deutschland, aber auf der "falschen" Seite des Zolls.)

 

Aber mehr als Abwarten, ob der Anwalt was erreichen kann (und ob seine Rechnung die Ersparnis nicht wieder auffrisst), kann man im Moment wohl eh nicht.

Die Maschine vernichtet wäre schon ein arg teures Lehrgeld, das wünsche ich keinem.

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Auch die Sache mit dem IN-VERKEHR-BRINGEN, hat nicht, wie er sagte, damit zu tun, ob Du Sachen damit produzierst, die Du später verkaufst, sondern um Du die Maschine SELBST, also das Gerät, verkaufst, nur dann wäre es ein In-Verkehr-Bringen.

Möglicherweise geht es dem Zoll gar nicht darum, dass es X-part verboten ist, die Maschine zu bekommen, sondern dass es dem Absender in den USA nicht gestattet ist, die Maschine ohne CE-Kennzeichnung nach Deutschland zu schicken und dort jemand anderem zur Nutzung zukommen zu lassen. Das wäre nämlich im Zweifel ein Inverkehrbringen, da dafür nicht notwendigerweise eine Gegenleistung wie eine Kaufpreiszahlung notwendig ist.

 

Dass das Problem trotzdem beim "Endkunden" liegt, der das Ding haben will, ist dabei eine andere Sache. Insofern kann "gleiches Recht für alle" dann doch nicht nur der Blödheit des Anwalts entsprungen sein.

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Dass das Problem trotzdem beim "Endkunden" liegt, der das Ding haben will, ist dabei eine andere Sache. Insofern kann "gleiches Recht für alle" dann doch nicht nur der Blödheit des Anwalts entsprungen sein.

 

Und es besteht tatsächlich kein Risiko, daß "gleiches Recht für alle" dazu führt, daß eine andere Maschine auch eingezogen wird? (Doofe Frage vielleicht, aber wenn es illegal ist, wäre es doch für andere auch illegal?)

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Ich kann nur sagen was mir mein Rechtsanwalt gesagt hat.

 

Selbst wenn in der EU so eine Maschine nachweislich durch den Zoll ist kann er dies durchsetzten seiner Meinung nach.

Und ich denke er ist nicht umsonst Rechtsanwalt geworden. Macht mir einen sehr kmpetenten Eindruck.

 

Wenn es verboten ist muss es ja auch ein Gesetz geben, was der Zoll in seiner Begründung auch nicht angegeben hat.

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Und es besteht tatsächlich kein Risiko, daß "gleiches Recht für alle" dazu führt, daß eine andere Maschine auch eingezogen wird? (Doofe Frage vielleicht, aber wenn es illegal ist, wäre es doch für andere auch illegal?)

Meines Erachtens nicht, denn wenn die Maschine mit CE-Kennzeichnung reingekommen ist, war ja alles in Ordnung. Aber das wird ein entsprechender Fachanwalt besser wissen, und der sieht da ja offensichtlich kein Problem. Das "gleiche Recht für alle" bezieht sich meines Erachtens auf den Verbraucher, nicht auf denjenigen, der die Maschine "in Verkehr bringt", und der Verbraucher ist in keinem Fall dafür zuständig, für eine korrekte CE-Kennzeichnung zu sorgen.

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Meines Erachtens nicht, denn wenn die Maschine mit CE-Kennzeichnung reingekommen ist, .

 

Wie ich das verstanden habe, wird aber eine Maschine gesucht, die AUCH OHNE CE-Kennzeichnung reingekommen ist.

 

Eine mit CE-Kennzeichnung gibt es ja nicht. Die haben alle keine.

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Hallo,

 

"mit dem gleichen Recht für alle" habe ich doch meine Zweifel.

Das würde bedeuten, daß eine Behörde fehlerhafte Handlungen

auch nach Erkennen der Fehlerhaftigkeit immer weiter führen müßte.

 

Eine Behörde darf nicht willkürlich handeln d.h. beim einen so beim anderen anders. Eine Maschine ohne CE eingeführt nach der Maschine der TE wäre ein hilfreiches Argument.

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Hallo,

 

Eine Maschine ohne CE eingeführt nach der Maschine der TE wäre ein hilfreiches Argument.

 

Wieso, auch dann wäre gleiches Recht für alle kein Argument, weil normalerweise grundsätzlich ohne CE nichts hier rein kommt. Kann sich dann auch nur um Schludrigkeit vom Zoll handeln.

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Wenn es verboten ist muss es ja auch ein Gesetz geben, was der Zoll in seiner Begründung auch nicht angegeben hat.

 

Hallo,der Zoll muss das nicht,Du must Dich vorher erkundigen ob die USA Maschine CE drauf hat! ;)

 

Du hast eine elektrische Maschine gekauft,nicht der Zoll.Der Zoll muss nur prüfen ob die Maschine nach deutschen CE Vorschriften gebaut worden.Du hast die USA Maschine hintenrum auf Umwegen schicken lassen,sonst hätte Dir Amazon die Maschine gleich geschickt,wenn es erlaubt wäre. Ich wünsche Dir ehrlich viel Glück und Du darfst die Maschine behalten ! ;) ;)

 

Wenn Du mir ein deutsches Bügeleisen schickst ohne CSA drauf und nicht für 110 Volt gedacht,dann behält es unser Zoll.

 

Wenn ich in Amerika verschiedenes Obst oder Gemüse kaufe,dann darf ich das auch nicht einfach mit mir im Auto über die Grenze zurück nach Hause bringen,obwohl ich das selbe amerikanische Obst und Gemüse bei uns in Geschäften teurer kaufen kann.

 

Der Importer hat eine Einfuhrerlaubnis die ich nicht habe.Ich habe mich vor Jahren erkundigt,was ich nicht mit zurück bringen darf.Ab und zu halte ich an der Grenze mal an und frage unsere Grenzler,ob sich etwas geändert hat,bevor ich in die Staaten fahre.Ich weiss auch was ich nicht mit über die Grenze in die Staaten mitnehmen darf. Wenn ich nicht sicher bin,dann rufe ich beim Zoll vorher an.

 

Bei brothersewing de sehe ich eine Brother Innov-ís 750E.I nehme an auf der Brother steht CE drauf.Dann hat Brother die deutschen CE Vorschriften beachtet ! Auf der nordamerikanischen Brother PE770 steht UL/CSA drauf,wie es in Nordamerika sein muss.

 

Wir wissen alle Maschinen kosten in verschiedenen Ländern mehr oder weniger.Das hat verschiedene Gründe.Ich musste $ 4.75 für ein Päckchen Leibniz Kekse und 6 Dollar für 250g Palmin bezahlen,damit ich mal wieder einen "Kalten Hund" machen kann.Das sind halt unsere Preise die ich bezahlen muss,wenn ich mal "Kalten Hund" essen will.

 

Was bezahlst Du für ein Päckchen Leibniz Kekse und 250g Palmin in Deutschland ? :D

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Hallo,

 

"mit dem gleichen Recht für alle" habe ich doch meine Zweifel.

Das würde bedeuten, daß eine Behörde fehlerhafte Handlungen

auch nach Erkennen der Fehlerhaftigkeit immer weiter führen müßte.

 

Eine Behörde darf nicht willkürlich handeln d.h. beim einen so beim anderen anders. Eine Maschine ohne CE eingeführt nach der Maschine der TE wäre ein hilfreiches Argument.

Es war auch nicht von Gleichbehandlung im Unrecht die Rede, darauf gibt es keinen Anspruch.

 

Ich habe es auch nicht so verstanden, dass der Anwalt Leute finden will, die eine Maschine ohne CE-Kennzeichnung nach Deutschland geschleust (bekommen) haben, sondern dass es um diese Maschinen geht, die bis Januar 2013 direkt von den USA aus nach Deutschland vertrieben wurden und daher eine CE-Kennzeichnung hatten bzw. Maschinen, die explizit vom Zoll als zur Einfuhr geeignet durchgelassen wurden. Bei nicht vorschriftsgemäß eingeführten Maschinen hätte ich auch meine Zweifel, dass das ein Argument ist (und eine gute Idee, sich zu outen), ebenso bei Maschinen, die auf einem anderen, rechtmäßigen Weg nach Deutschland kamen.

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Mit dem "gleiches Recht für alle" täuscht euch mal nicht... auch Gerichtsurteile gelten erstmal nur für die die da gestritten haben und nicht automatisch für andere Fälle.

 

Und nur weil dem Zoll da warum auch immer und wieso was "durchgerutscht" ist, heißt das ja jetzt nicht das der Zoll weiterhin "durchrutschen" lassen muss und alle Vorschriften und Bestimmungen null und nichtig sind.

Bearbeitet von sticki
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allo,der Zoll muss das nicht,Du must Dich vorher erkundigen ob die USA Maschine CE drauf hat!

Ich gehe nicht davon aus, dass der Endverbraucher derjenige ist, an den sich das CE-Kennzeichen richtet, denn es geht um die Zulässigkeit, das Gerät in Verkehr zu bringen. Sprich: es geht vor allem Händler etwas an.

 

Mit dem "gleiches Recht für alle" täuscht euch mal nicht... auch Gerichtsurteile gelten erstmal nur für die die da gestritten haben und nicht automatisch für andere Fälle.

Jein. Offensichtlich geht es um einen Ermessens-Tatbestand bei der Frage, ob die Maschine nun rein darf oder nicht. Wenn die Verwaltung einmal das Ermessen so ausgeübt hat, dass sie darf, darf sie beim gleichen Sachverhalt das nächste Mal nicht anders entscheiden. Deswegen ist es dem Anwalt so wichtig, einen analogen Fall zu finden.

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Ich gehe nicht davon aus, dass der Endverbraucher derjenige ist, an den sich das CE-Kennzeichen richtet, denn es geht um die Zulässigkeit, das Gerät in Verkehr zu bringen. Sprich: es geht vor allem Händler etwas an.

 

Ich denke alle Maschinen die von deutschen Händlern verkauft werden haben CE drauf. Das wird mit UL/CSA in der Fabrik drauf gemacht.Vielleich schauen Mitglieder mal was auf ihren von deutschen Händlern im Januar/Februar neu gekauften Maschinen drauf steht. ;) :D

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Tja, du hast wohl den Strang nicht gelesen, oder?

 

Maschinen, die für den deutschen Handel gebaut wurden, helfen bei der Frage, ob eine für den US-Markt gebaute Maschine eingeführt werden darf, nicht weiter.

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Hallo!

 

In welcher Hinsicht?

 

Ich lerne ja gerne dazu.

 

Die Maschine, von der hier die Rede ist, wurde niemals für den europäischen Markt hergestellt! Es handelt sich um ein Modell, welches für den amerikanischen Markt gefertigt wurde. Da die CE-Kennzeichnung aber ein Verwaltungszeichen (ein Siegel ist es nämlich nicht, siehe Wikipedia) für den europäischen Binnenhandel darstellt, würde es mich schwer wundern, wenn Brother dieses Siegel jemals auf eine dieser Maschinen gedruckt (und somit dafür geblecht) hätte!

Brother selbst hat den Vertrieb dieser hier diskutierten Maschine niemals für Deutschland vorgesehen. Dass einige Leute sie sich trotzdem aus den USA bestellt haben, ist eine andere Geschichte. Ein CE-Zeichen haben diese Maschinen dann aber trotzdem mit ziemlicher Sicherheit nicht! ;)

Bearbeitet von FeeShion
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Es war auch nicht von Gleichbehandlung im Unrecht die Rede, darauf gibt es keinen Anspruch.

 

Ich habe es auch nicht so verstanden, dass der Anwalt Leute finden will, die eine Maschine ohne CE-Kennzeichnung nach Deutschland geschleust (bekommen) haben, sondern dass es um diese Maschinen geht, die bis Januar 2013 direkt von den USA aus nach Deutschland vertrieben wurden und daher eine CE-Kennzeichnung hatten bzw. Maschinen, die explizit vom Zoll als zur Einfuhr geeignet durchgelassen wurden. Bei nicht vorschriftsgemäß eingeführten Maschinen hätte ich auch meine Zweifel, dass das ein Argument ist (und eine gute Idee, sich zu outen), ebenso bei Maschinen, die auf einem anderen, rechtmäßigen Weg nach Deutschland kamen.

 

 

Danke für deine Richtigstellung, genau darum geht es!

 

Der Zoll hat bis Februar die Maschinen von Amazon ins Land gelassen, auch diese Maschinen hatten kein CE, somit muss es hier etwas geben warum Amazon diese beim deutschen Zoll anmelden hat können.

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Wenn ich das richtig verfolgt habe, hat PaddelPitzi Anfang des Jahres die PE 770 über Amazon.com gekauft. Vielleicht kann sie hier über ihre Erfahrungen berichten.

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Wenn ich das richtig verfolgt habe, hat PaddelPitzi Anfang des Jahres die PE 770 über Amazon.com gekauft. Vielleicht kann sie hier über ihre Erfahrungen berichten.

 

Kannst du Ihr vielleicht mal per PM schreiben das Sie mir Ihre E-Mail Adresse mailt?

 

Da ich leider immer noch keine PM senden kann.Danke

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Kannst du Ihr vielleicht mal per PM schreiben das Sie mir Ihre E-Mail Adresse mailt?

 

Da ich leider immer noch keine PM senden kann.Danke

 

nun ja.. diese Diskussion ist ja schwer zu übersehen. Und ich tät mich schön bedanken, wenn ich PNs bekomme mit: "Kannst du - machst du - suchst du"

 

Und wer weiß.. :rolleyes: möglicherweise kann die gewünschte Person auch noch keine PNs schicken..

Wenn wer helfen will, dann macht er das hier im Forum. Freiwillig und ungeschubst.

 

lg

Dracherl

 

PS: ich kauf auch "in der großen weiten Welt" ein, und nach Österreich wird noch weniger geliefert als nach Deutschland.. deswegen erkundige ich mich auch vorher, damit ich nicht nachher "ordentlich draufzahl" - just my 2 cent

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Tja, du hast wohl den Strang nicht gelesen, oder?

 

Maschinen, die für den deutschen Handel gebaut wurden, helfen bei der Frage, ob eine für den US-Markt gebaute Maschine eingeführt werden darf, nicht weiter.

 

Ohne Transformer arbeitet die TE USA Maschine nicht in Deutschland !

Deshalb das CE Zertifikat für 220-240 Volt.CE sprich Sicherheit.Den UL/CSA Link kann man auf einer vorherigen Seite lesen. ;) :D

 

Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen (96/57/EG),

Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG) – Niederspannungsrichtlinie,mehr im Link.

 

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen, kurz Maschinenrichtlinie, dient der Schaffung eines EU-weiten Standards zur Unfallverhütung für Maschinen und hat damit große Bedeutung für alle Maschinen und Anlagen, die im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in der Türkei in Verkehr gebracht werden.

Bearbeitet von Schnuckiputz
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lg

Dracherl

 

PS: ich kauf auch "in der großen weiten Welt" ein, .......... deswegen erkundige ich mich auch vorher, damit ich nicht nachher "ordentlich draufzahl" - just my 2 cent

 

Genau so mache ich das auch ! ;)

Bearbeitet von Schnuckiputz
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warum Amazon diese beim deutschen Zoll anmelden hat können.

 

Ähm, Amazon meldet doch gar nichts an außer in der Zollerklärung den Inhalt zu deklarieren, oder?

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