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Ebay und Finanzamt


Stickelfe

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Jeder der Sozialhilfe beantragt muss bei Antragsstellung den Wisch unterschreiben, dass er dem Datenabgleich mit anderen Ämter, KFZ-Zulassungsstelleund Banken zustimmt. Damit kann das Sozi bei der bank wedeln und erhält innerhalb von 2 Stunden die kompletten Kontoauszüge.

 

Wenn sowieso alles über das dem Sozialamt bekannte Konto lief/läuft war die Anzeige ziemlich hohl, bzw. das Verhalten vom Sozialamt ziemlich dämlich, da man sowieso alle 3-12 Monate seine Kontoauszüge vorlegen muss.

 

Als ich nach der Trennung kurzzeitig Sozialhilfe beantragen musste, wussten die auf dem Sozialamt, dass ein Auto auf mich gemeldet ist, bevor ich den komplett ausgefüllten Antrag abgegeben habe und den entsprechenden Auskünften zugestimmt hatte. Hatte ja nicht vor, das Auto zu "unterschlagen", war nur ziemlich baff ...

 

Ich hab die gleichen Erfahrungen gemacht, ohne anschwärzen, da ich naiv war ... statt Kleidergeld zu beantragen, habe ich die zu kleinen Klamotten meiner Kinder verkauft um Second-Hand "neue" zu kaufen ... alle Einnahmen wurden mir als Einkommen angerechnet und ich bekam einen Monat keine Sozialhilfe ... ich hätte sie lieber wegschmeissen sollen und Kleidergeld beantragen, was unterm Strich sogar mehr gewesen wäre ... als ich dann im nachhinein Kleidergeld beantragt habe, wurde der Antrag abgelehnt, mit der Begründung, ich hätte mir ja schon Klamotten besorgt ... prinzipiell richtig ... wovon wir allerdings einen Monat gelebt haben, war denen egal ... einen Monat Mietschulden und Essen bei Freunden und in der Gemeindeküche ... naja übers Sozi könnte ich Geschichten erzählen ... bei der Trennung von meinem Mann, weigerte der sich aus der Wohnung zu gehen und ich suchte mir eine neue Wohnung. Für diesen Auszug zahle ich noch heute ein darlehnen vom Sozi zurück ... Der Umzug zu meinem neuen Lebensgefährten wurde nicht unterstützt, obwohl ich damit aus der Sozialhilfe gefallen bin und nichts mehr bekomme ... Ich hab keine Ahnung wie die im Fernsehen das machen ... aber zum Glück bin ich den Verein los ...

 

Was eBay angeht, es lohnt sich so oder so nicht mehr wirklich ... wir haben einen Bekannten der in so einer Abmahnkanzlei arbeitet *örks* was der für Geschichten erzählt, da bin ich froh, dass ich nur noch ab und zu Kleinkram verticke ... wenn man allerdings wirklich machweislich seinen gebrauchten Privatkram in kleinem Umfang vertickt, ist das alles okay ... es muss halt im Rahmen sein und glaubhaft sein, dass es Dinge aus dem eigenen Haushalt sind ... wer natürlich 5 Handys und 10 CD-Player vertickt wird es schwer haben, dies dem FA glaubhaft zu machen ... ebenso wer ständig immer wieder Puppenkleidung verkauft o.a.

 

Die Liebhaberei ist so eine Sache ... wenn man ein Nebengewerbe hat und dies über einen zeitraum von 5 jahren keinen Gewinn erwirtschaftet und man darüber nur absetzt, wird dies nach den 5 Jahren als Liebhaberei abgetan und die alten Bescheide werden entsprechend korregiert; ich glaube man muss sogar das Gewerbe abmelden ...

 

Bei eBay ein Schnäppchen zu machen ist mittlerweile sehr schwer geworden ... entweder wird minderwertiger Schrott angeboten oder aber die Preise sind wie im Geschäft ... oder oftmals darüber ... ich geh auch lieber wieder auf den Kinderbasar oder Flohmarkt zum Stöbern ...

 

Ich bin auch der Meinung, leben und leben lassen ... und für FA und co. den gesunden Menschenverstand einschalten ... für dumm lassen die sich nicht Verkaufen und ich kenn viele angebliche Privatanbieter, die mit 10 Accounts gewerblich handeln ...

 

LG

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@ wuppi: das ist ja wohl das letzte, dass der chef den auch noch deckt. gibt es keinen über dem chef?

 

Doch, zuerst mal den Vorstand, dann den Aufsichtsrat, dann den Genosenschaftsverband- wenn es eine Volks- oder Raiffeisenbank ist,und ansonsten und wenn alles nichts nützt, das Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) http://www.bafin.de , hier kannst du den Sachverhalt prüfen lassen.

 

Mit dem Bafin würd ich drohen - wenn die merken, dass du das kennst werden sie zumindest vorsichtig - und bevor da die Bank auf eine ...Liste kommt, decken sie den sauberen Kollegen nicht mehr.

 

Viel Erfolg

LG marion

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Sein Chef (auch sein Freund) steht hinter ihm. Er hat gelogen und behauptet ich hätte ihn telefonisch darum gebeten mir meine Umsätze mitzuteilen, da er als Finanzberater gar keinen Zugriff auf meine Daten hat, also es hat noch ein Kundenberater Kollege von ihm mitgeholfen.

 

 

QUOTE]

 

Hallo Sandra,

verrätst du uns auch, bei welcher Bank so was möglich ist?

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Sein Chef (auch sein Freund) steht hinter ihm. Er hat gelogen und behauptet ich hätte ihn telefonisch darum gebeten mir meine Umsätze mitzuteilen, da er als Finanzberater gar keinen Zugriff auf meine Daten hat, also es hat noch ein Kundenberater Kollege von ihm mitgeholfen.

 

 

QUOTE]

 

Hallo Sandra,

verrätst du uns auch, bei welcher Bank so was möglich ist?

 

 

Meiner Meinung nach: bei jeder!!

 

Ist doch ganz einfach: ein Finanzberater arbeitet für eine Bank. Nicht als angestellter Mitarbeiter sonder als freier Mitarbeiter und bekommt für seine Abschlüsse Provisionen.

Nun ist der ja ganz einfach auf die Unterstützung der Mitarbeiter angewiesen. Wie soll der denn Geschäfte machen, wenn er von den Mitarbeitern keine Daten bekommt? Also wird er sich von den Mitarbeitern Namen, Daten, Kontostände etc. geben lassen (müssen), weil sonst kann er ja keine Gespräche führen und demnach auch kein Geschäft machen. Das ist ja eindeutig so gewollt. Die Banken gehen dazu über, solche Leute (die mehr oder weniger qualifiziert sind) mit solchen Aufgaben zu betrauen. Die arbeiten auf Erfolgsbasis, kosten nur einen Teil des Ertrages, nicht aber wirklich ein regelmäßiges Gehalt, arbeiten auch spät abends oder am Wochenende (das ist denen natürlich selbst überlassen). Dass in manchen Fällen die Beratungsqualität zu wünschen übrig lässt, dass manchmal über Risiken nicht richtig aufgeklärt wird und die Reklamationen dann auf der Filiale bei den Mitarbeitern eingehen, nehmen die Banken eben in Kauf.

 

Folge: es ist nicht zu kontrollieren, was er mit den Daten macht. Er geht zu einem Mitarbeiter, sagt ihm, was er braucht und er bekommt es. Ganz einfach.

In der Folge wird es natürlich schwer sein, nachzuweisen, wie die Sache gelaufen ist. Da hängt ja nicht nur der Finanzberater drin, sonder auch die ganze Organisation der Filiale . Irgendjemand hat ja auch die Regelung der Zusammenarbeit so genehmigt.

 

Ich persönlich habe ein eher gestörtes Verhältnis zu solchen Dingen und wenn ich das lese, krieg ich die Krise!!! :eek: :eek:

 

Wenn in diesem Fall das Sozialamt einen Tipp bekommen hätte und der Sache nachgegangen wäre,wäre das was völlig anderes. Denn dann gibt es ein Interesse von deren Seite und eine schriftliche Anfrage. Das ließe sich alles nachvollziehen. Hier steht aber ganz klar der Bruch des Bankgeheimnisses im Mittelpunkt und das ist ein Dienstvergehen.

 

 

Solche gehören alle rausgeschmissen. :banghead:

 

Gruß

Regina

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ansonsten, kann mir das mal einer genauer erklären, was das mit der liebhaberei heißen soll? da kann ich mir jetzt grade mal gar nichts drunter vorstellen ... muss ich meine 3 genähten und verkauften bären im jahr oder die eine oder andere genähte jacke dem fa melden oder wie? na wenn ich davon dann meine nähma absetzen kann wär das ok ... .

 

Und weil es so schön ist mal wieder die beliebte Kurzzusammenfassung zum Thema Gewerbe: ;)

 

"Gewerblich" bedeutet, daß du Dinge "regelmäßig" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" verkaufst. Oder wenn du Dinge herstellst, mit dem Ziel sie zu verkaufen. Dann brauchst du einen Gewerbeschein. Was jetzt "regelmäßig" ist... liegt im Ermessensspielraum der Behörde.

Wer sich unsicher ist, trabt am besten mal zu seiner Stadtverwaltung, Bürgerhaus oder wie das eben jeweils heißt und fragt: "Hallo, ich verkaufe jedes Jahr drei bis fünf Puppenkleider über ebay. Brauche ich da einen Gewerbeschein?" Bei drei bis fünf sagt das Amt vermutlich "Haha, nein, nerv uns nicht damit, wir haben genug zu tun." Dann ist alles in Butter und sicherheitshalber notieren wir uns noch den Namen des Sachbearbeiters und das Datum zusammen mit der Auskunft. Sollte es mal Probleme geben, kann man recht nachvollziehbar machen, das man gefragt hat. (Sollten es eher zwanzig Kleider im Monat sein, dann wird das Amt vermutlich sagen: "Ja, brauchen sie. Hier ist das Forumlar.")

 

Der Gang zum Finanzamt ist dann unabhängig davon. Ist das ganze so angelegt, daß man letztlich damit nie Gewinn (also nach Abzug von Kosten für Maschine, Stoff, Arbeitsraum...) erwirtschaften wird oder will, dann stufen die einen meist gerne als Liebhaberei ein. (Vorher gefragt zu haben kommt eh immer gut...) Dann muß man auf die Verkaufserlöse keine Steuern zahlen, kann aber seine Kosten auch nicht geltend machen. Den Gewerbeschein braucht man aber ggf. (siehe oben) trotzdem.

 

Sollte man trotzdem seine Kosten geltend machen wollen, weil man einen Hauptverdienst hat (eigener oder des Ehegatten) von dem man das Abziehen kann (also Lohnsteuer zurückbekommen) heißt es aufpassen. Denn das Finanzamt guckt sich das ein paar Jahre an (drei bis fünf, früher konnte das auch mal zehn Jahre gehen) und kommt dann kein Gewinn, dann fordern sie rückwirkend das Geld zurück, das man deswegen als Lohnsteuer weniger gezahlt hat. Auch über mehrere Jahre. (Ist einer entfernten Tante von mir passiert.) Wie lange sich das Finanzamt das anschaut, bis es Geld wieder haben will ist durchaus vom Einzelfall abhängig. Wenn ein Unternehmen keinen Gewinn macht, aber das deswegen, weil es Einnahmen investiert und wächst und wenn es z.B. durch entsprechende Werbemaßnahmen zeigt, das es die Absicht hat, langfristig Gewinn zu machen, dann schaut das Finanzamt meist länger zu, als wenn die Einnahmen gleichbleibend niedrig sind.

 

Und macht man Gewinn damit (eigentlich der Optimalfall) dann zahlt man natürlich auch Steuern.

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Hallo zusammen

 

Jetzt hab ich auch mal eine Frage:

 

Wie verhält sich die Sache wenn ich eine Sammlung besitze und dies auflösen will. Z.B. Bilder eines Malers. Ich würde sie einzeln bei Ebay einstellen, aber relativ zeitgleich. Da die ja noch bei mir an den Wänden hängen ist das ja kein gewerblicher Handel. Und warum ich für sowas eine Meldung ans FA machen muß ist mir auch nicht klar. Ist doch mein Privatbesitz.

 

Nur um die Sache noch etwas zu verwirren.

 

Grüßle Elke Angela

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Hallo,

 

ansonsten, kann mir das mal einer genauer erklären, was das mit der liebhaberei heißen soll? da kann ich mir jetzt grade mal gar nichts drunter vorstellen ... muss ich meine 3 genähten und verkauften bären im jahr oder die eine oder andere genähte jacke dem fa melden oder wie? na wenn ich davon dann meine nähma absetzen kann wär das ok ...

 

ansonsten find ich die geschichte mit dem fa sehr dubios, weil überlegt mal: verkäufe einmal im monat muss nicht gemeldet werden, mindestens einmal die woche aber schon. wenn ich also sagen wir mal 300 auktionen an einem tag im monat einstelle, dann muss ich die nicht melden, wenn ich aber 75 die woche einstelle aber schon oder was? wo issen da der sinn bitte?

 

Nein, so formalistisch ist das sicher nicht geregelt. Ob etwas gewerblich ist oder nicht, lässt sich eben nicht so einfach anhand von reinen Zahlen bewerten. Darum prüft das Finanzamt ja jedes Jahr neu, um dann zu entscheiden, wie es aussieht. Das ist eigentlich eine sehr pragmatische Lösung, mit der man flexibel jeden Einzelfall bewerten kann, weil es eben nicht nach Schema F geht. Dass es eben andererseits keine klaren Regeln gibt, ist natürlich unter Umständen verwirrend, weil man im Vorfeld nicht abschätzen kann, wie etwas bewertet wird und die Regeln fließend sind.

 

Zitat:

"Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

... Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden."

Quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html

 

Wenn ich also regelmässig viele Sachen verkaufe, muss ich mich schon fragen lassen, ob ich damit auch regelmäßig Geld verdiene(n will).

 

Wenn ich nachweisen kann, dass es sich nur um private Verkäufe handelt, wie eben wenn zwei Wohnungen zusammengelegt werden, oder man alten Krempel loswerden will, wird das Finanzamt das sicherlich nicht in die Steuerberechnung einbeziehen.

 

Wenn ich aber regelmäßig viele Sachen verkaufe und vor allem auch Sachen ankaufe oder auch anfertige, mit der Absicht, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, können die schon zu der Ansicht kommen, dass das gewerblich ist, und dass ich die Einkünfte - und Ausgaben - daraus versteuern muss.

 

Wenn ich aber mehrere Jahre lang mit einer gewerblich gemeldeten Tätigkeit nur Verlust mache und nicht zu erkennen ist, dass sich das ändert, oder dass ich nichts tue, um diesen Zustand zu ändern, kann und darf ich diese Einnahmen und vor allem die Ausgaben aber nicht mehr versteuern. Denn Verluste aus dem Gewerbe mindern ja das zu versteuernde Einkommen und ich bekomme eine Rückzahlung vom Finanzamt.

 

Wenn ich also ein Neben-Gewerbe nur deswegen anmelde, um meine Steuern aus meiner hauptberuflichen Tätigkeit zu verringern, aber eigentlich nicht ernsthaft an einer gewerblichen Tätigkeit als solche interessiert bin, schiebt das Finanzamt dem damit einen Riegel vor, um Missbrauch zu verhindern. Sonst würden ja Hinz und Kunz für ihre paar Verkäufe auf dem Flohmarkt ein Gewerbe anmelden, die Ausgaben für Fahrtkosten und Verpflegung geltend machen und jedes Jahr eine fette Steuerrückzahlung kassieren, die eigentlich ungerechtfertigt ist. So die Bedenken des Finanzamtes ;)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo zusammen

 

Jetzt hab ich auch mal eine Frage:

 

Wie verhält sich die Sache wenn ich eine Sammlung besitze und dies auflösen will. Z.B. Bilder eines Malers. Ich würde sie einzeln bei Ebay einstellen, aber relativ zeitgleich. Da die ja noch bei mir an den Wänden hängen ist das ja kein gewerblicher Handel. Und warum ich für sowas eine Meldung ans FA machen muß ist mir auch nicht klar. Ist doch mein Privatbesitz.

 

Nur um die Sache noch etwas zu verwirren.

 

Grüßle Elke Angela

 

 

Da hat sich mein Schatz mal schlau gemacht, in Bezug auf Briefmarken. Das Ergebnis seiner Recherche war, wenn man eine Briefmarkensammlung als ganzes verkauft, dann gilt das als Privatverkauf. Wenn man jede Marke einzeln verkauft, dann will das Finanzamt was sehen.

 

Irgendwann überschreitest du bei einer Sammlung halt die Anzahl, die man "normalerweise" privat so verkauft und du wirst als Händler eingestuft. (Wenn es jetzt nur drei Bilder sind, dürfte es vermutlich kein Problem sein.)

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