piacevole Geschrieben 16. Januar 2005 Melden Geschrieben 16. Januar 2005 Ist doch bestimmt die eine oder andere HTW Lehrerin von Euch...ich kann mich erinnern dass ich vor knappe 10 Jahren meine erste auch von der Steuer habe absetzen können...wie ist das heute? das würde mir die Kaufentscheidung für Stickmaschine erleichtern...Freu mich über Tips jedweder Art. Gruß Doris
chipsy Geschrieben 16. Januar 2005 Melden Geschrieben 16. Januar 2005 wenn du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, gaht das schon.
ULME Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Geschrieben 17. Januar 2005 wenn du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast, gaht das schon. ...also, das würde ich nicht so unterschreiben... Zum einen gibt es bei Gewerbetreibenden immer noch steuerliche Unterschiede und zum anderenwill Doris ja kein Gewerbe ausüben, sondern fragte nach den Möglichkeiten, die Stickmaschine als Lehrerín steuerlich absetzen zu können. Doris, dazu kann ich Dir leider nichts Konkretes sagen, auch, weil ich befürchte, dass es da nicht nur eine einzige allgemeingültige Regelung gibt. Wenn Du keinen Steuerberater fragen möchtest und Du keine Kollegen fragen kannst, hilft Dir auch das Finanzamt mit einer Auskunft weiter. Viele Grüße, Ulrike
nowak Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Geschrieben 17. Januar 2005 Ich würde die in der Steuererklärung einfach mit angeben, schöner Satz zur Begründung und fertig. Damit bekommt man viel durch und mehr als "nein" sagen kann das Finanzamt nicht. Allerdings wird die Maschine mehr als die Geringfügigkeitsgrenze kosten und dann kannst du sie nur über mehrere Jahre verteilt ansetzen. Und ob du dann über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst ist fraglich...?
dickmadam Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Geschrieben 17. Januar 2005 Bei angemeldetem Gewerbe muss ich eine Maschine über 500 Euro über 5 Jahre absetzen.
Zambonie Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Geschrieben 17. Januar 2005 Über 400 Euro, Dickmadam. Ansonsten ist sie nämlich ein "geringwertiges Wirtschaftsgut" und kann sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Genauso wird das ganze auch im Bereich der Werbungkosten bei Arbeitnehmern gehandhabt. Und zur Maschine bei einer angestellten Lehrerin kann ich nur das sagen, was Nowak schon andeutete: Die Maschine als Werbungskosten aufführen und (aufgrund der Außergewöhnlichkeit nicht nur mit einem Satz) erläutern, warum du gerade dieses Teil brauchst. Wenn du zuhause noch eine hast, dann kann das nur von Vorteil sein - und du untermauerst damit die "berufliche Nutzung". Wichtig ist aber auch, dass du u.U. von deinem Schulleiter eine Bescheinigung bekommen könntest in welcher steht, dass du eine Nähmaschine brauchst etc etc. Ein Versuch ist es wert..... Grüße Kerstin
Ika Geschrieben 27. Januar 2005 Melden Geschrieben 27. Januar 2005 Ich würde die in der Steuererklärung einfach mit angeben, schöner Satz zur Begründung und fertig. Damit bekommt man viel durch und mehr als "nein" sagen kann das Finanzamt nicht. Allerdings wird die Maschine mehr als die Geringfügigkeitsgrenze kosten und dann kannst du sie nur über mehrere Jahre verteilt ansetzen. Und ob du dann über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst ist fraglich...? Halllo Doris. Ich kann Marion nicht zustimmen: wenn du ein Arbeitszimmer hast, Fahrtkosten, weitere Bücher etc. dann kommst du auch über den Arbeitnehmerpauschbetrag. Aber danke für den Tipp. Auf die Idee meine Maschine abzusetzen bin ich noch gar nicht gekommen Da ich die ganze Zeit am Knobeln bin ob ich eine neue brauche oder nicht erleichtert mir die Steuerfrage vielleicht meine Entscheidung
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