Satana Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 .. ich hoffe ich bin im richtigen Forum. 🙂 Hallöchen! Ich denke, ich könnte einmal eure Hilfe gebrauchen. Ich hab mir das ganze wohl tatsächlich zu leicht vorgestellt und auch ganz blauäugig das Gewerbe schon angemeldet. Ich habe all die Fragen auch nun schon weiter geleitet an die Frau von der Stadt aber hoffe auf noch mehr Infos über euch. Mein Plan war, genähte Babykleidung und Schnullerketten zu verkaufen über Instagram. Gerade so in der Elternzeit aktuell natürlich toll. folgende Kosten waren mir durchaus bewusst: • Impressum, Datenschutz und AGB's • separates Bankkonto • Verpackungslizenz • Schnittmuster und Lizenzen Mir war auch bewusst, dass ich nicht alle Stoffe nutzen darf und ggf Lizenzen benötige. Auch was Schnullerketten betrifft, die Länge gesetzlich geregelt ist und Warnhinweise etc. Nun habe ich (Ja, ich weiss hätte ich auch vorher mal machen können.) gegoogelt.. 😅 und bin auf folgende Dinge noch gestoßen.. - Krankenkasse ?? (Habe einen Arbeitgeber und bin in Elternzeit) - Eigene Mülltonne? - IHK ? - HWK ? - Berufsgenossenschaft? - GEZ ? ...??? Muss ich das alles tatsächlich anmelden etc, ich werde das Nähen nur als kleingewerbe machen. Ich wohne in Niedersachsen. Könnt ihr mir dazu ungefähre Kosten nennen? .. denn wenn das natürlich alles noch dazu kommt werde ich das Gewerbe wieder abmelden. 😅 war nicht der Plan so viel Geld darein zu investieren bevor ich überhaupt das erste verdienen könnte. War dann aufjedenfall Lehrgeld was ich schon investiert habe. 😅 Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen das die Leute die ihre genähten Sachen verkaufen über ETSY oder Instagram etc.. das alles bezahlen und angemeldet haben.. 🫠 Ich bin über jede Informationen und über jede Hilfe sehr sehr dankbar! Liebe Grüße Sarah
steinmetz Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Für mich in Bayern galt: Wenn du im Nebengewerbe weniger verdienst, als im Hauptjob, der Hauptjob aber zum Leben reicht, mußt du nicht nochmal krankenversichern, ist aber Verhandlungssache mit deiner Krankenkasse. War bei mir die AOK. Der Arbeitgeber muß zustimmen, bei einem Zweitjob, somit wahrscheinlich auch, wenn du dein eigener Arbeitgeber im Nebenjob bist. Was die Elternzeit für einen Einfluß hat, weiß ich nicht, möglicherweise gilt da sowas wie Bürgergeld und dazuverdienen. Müll ist ebenfalls Verhandlungssache, bei mir hatte die Werkstatt eine eigene Adresse, da waren die Verhandlungen härter, hat aber geklappt. Ich würde beim Finanzamt anrufen und fragen, bei uns hier sind die super nett und um mal einen Überblick zu bekommen, ist das mMn der kürzeste Weg.
nowak Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Kleingewerbe betrifft eigentlich nur die Frage der Umsatzsteuer... GEZ eigentlich immer. Wobei man, wenn der Arbeitsraum in der eigenen Wohnung liegt, normalerweise einen ermäßigten Satz bezahlt. KV, wie oben erwähnt, hängt vom Verdienst und denn sonstigen Beiträgen ab. Vermutlich bist du in der Elternzeit in der Familienversicherung? Da gab es früher eine Freigrenze, wenn man eine bestimmte Stundenzahl und ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet Grundsätzlich IHK ODER HWK, aber anrufen und nachfragen. Möglicherweise keine. BG geht als Einzelunternehmer ohne Angestellte möglicherweise auch ohne. Gewerbehaftpflicht könnte aber schlau sein. Mülltonnen auch Verhandlung. Muß man ggf. von jeder zuständigen Stelle einzeln erfragen. (Und ja, kann sein, daß das nicht jeder macht, der bei etsy Schnullerketten verkauft, aber wenn man erwischt wird, kann einem das Finanziell das Genick brechen.)
SiRu Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Wenn Die Betonung auf Nähen/Anfertigung der Artikel liegt, wirst Du um die (Zwangs)mitgliedschaft Handwerkskammer nicht rumkommen - frag erst die Handelskammer. Wenn die Dich nehmen, könnte das, wenn der Umsatz gering genug ist, eine kostenfreie Mitgliedschaft werden. (Handwerkskammer kostet immer.) Krankenkasse hängt am erzielten Umsatz... anrufen, fragen. Berufsgenossenschaft - das ist Arbeitsunfallversicherung und so - ist automatisch. GEZ: Ist wohl zu zahlen. Du brauchst ja 'nen Compi für den Verkauf. (Bei mir war das noch etwas anders, da waren Computer nicht GEZ-pflichtige Geräte, nur Radios. War trotzdem ein Kampf mit denen...) Btw. Handelskammern (Handwerkskammern auch) bieten auch Gründerseminare - die eigentlich besser lange vor Anmeldung des Gewerbes besucht werden sollten. (Ich würd keine Investitionen tätigen und das Gewerbe schnellstmöglich wieder abmelden. Alleine das, was an Geld erst mal in die Hand genommen werden muss, wenn Du den "Schnullerketten-Shop" rundum gesetzeskonform betreiben willst... bei Baby-Spielzeug, Babysachen überhaupt gelten sehr rigide Vorschriften. Und nein, ich glaube wirklich nicht, das alle Etsy- und Insta-Verkäufer da ganz legal unterwegs sind. Solange nicht kontrolliert wird... Wenn's auffliegt, hast Du halt die Arschkarte. Und zwar so richtig.)
EmiliaP Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Ich würde wärmstens empfehlen, sich bei der IHK vor Ort zu informieren. Manche Kammern haben online Extra-Seiten zum Thema "nebenberuflich selbstständig", oft auch mit einer Kontaktperson für weitere Beratung. Das würde ich unbedingt nutzen, denn sie kennen nicht nur die gesetzlichchen Vorschriften, sondern deren praktische Umsetzung vor Ort.
Sisuse Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Hallo @Satana, guck doch mal hier: https://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern da werden vielleicht die verbleibenden Fragen gut geklärt.
Großefüß Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Wie ich bei meiner KK mitbekommen habe, gibt es eine monatliche Einkommesgrenze, bis zu der man in der Familienversicherung bleiben kann, so ca 480 € oder ggf auch erhöht. Frage dazu direkt deiner Kk. Falls du Elterngeld bezieht, auch klären, wieviel Zuverdienst erlaubt ist, bei der Stelle die es zahlt.
achchahai Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Wie @SiRu schon schrieb, unterliegen Baby- und Kindersachen strengen Regelungen. Die Kosten, die Du aufgeführt hast, dürften Peanuts im Vergleich zu den Kosten für die Prüfsiegel sein… Da dürfen nur ganz bestimmte Materialien genutzt werden, die nachweislich frei von Schadstoffen sein müssen (also nix mit Perlen aus dem nächsten Bastelshop oder gar Tedi & Co). Für jedes einzelne Teil / Stoff, das Du zur Herstellung verwendest, musst Du Zertifikate nachweisen können und zu guter Letzt darf es nicht ohne besagte Prüfsiegel für die Nutzung bei Kindern verkauft werden. Bei Babys nochmal strenger als bei Kindern… Und dann noch die Haftung nicht zu vergessen, wenn sich irgendwas gelöst und dem Baby geschadet hat!
Ulrike1969 Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 (bearbeitet) HWK ist bei überwiegend Herstellung /Produktion verpflichtend, das kostet leider einen Mindestbeitrag - am besten die HWK anrufen da es regionale Unterschiede gibt. BG ist die ETEM und eine Pflichtversicherung. Befreiung möglich siehe https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/unternehmerversicherung/pflichtversicherung GEZ sind max die 6,... € pro Monat. Bearbeitet 7. September 2024 von Ulrike1969
Ulrike1969 Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Zu den verwendeten Stoffen : sie müssen mindestens dem Ökotex Standard für Babykleidung entsprechen, das sollte man sich vom (Groß)-Händler mittels Zertifikaten bestätigen lassen. Für alle verwendete Daten benötigt man theoretisch diese Zertifikate. Bei den Schnullerketten bin ich überfragt, ob da nicht sogar CE Kennzeichnung notwendig ist? Bitte bei der HWK nachfragen.
Ulrike1969 Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Berufshaftpflichtversicherung fehlt noch, diese wäre für mich unerlässlich. Mit Produkthaftung, bei diesem speziellen Anwendungsbereich Schnullerketten.
sisue Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Am 7.9.2024 um 15:19 schrieb Ulrike1969: Bei den Schnullerketten bin ich überfragt, ob da nicht sogar CE Kennzeichnung notwendig ist? Aufklappen Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Antwort Ja lauten.
Gundel Gaukeley Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Am 7.9.2024 um 17:35 schrieb sisue: Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Antwort Ja lauten. Aufklappen Das kommt drauf an. Wenn nix dran ist, was sie zu Spielzeug macht, wohl nicht. Was nicht bedeutet, dass es deswegen einfacher wäre…
sisue Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Am 7.9.2024 um 19:10 schrieb Gundel Gaukeley: Wenn nix dran ist, was sie zu Spielzeug macht, wohl nicht. Aufklappen Die Schnullerketten mit Perlen und Gebamsel und so, die üblicherweise auf diesem Wege von Mamas(*) vertrieben werden, dürften ziemlich schnell in die Kategorie Spielzeug fallen. (*) Das ist nicht despektierlich gemeint, sondern eher als Kurzbezeichnung für die, die nebenher auf Etsy oder über Insta sowas verkaufen. Das lebt ja in der Regel davon, daß das Produkt voller Tüddel ist.
Gundel Gaukeley Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Ich kann nicht beurteilen, wo die Grenze liegt, gehe aber zumindest davon aus, dass sie nicht von der Person des Herstellenden abhängt. Für alles andere kann man erste Informationen googlen.
sisue Geschrieben 7. September 2024 Melden Geschrieben 7. September 2024 Ich sprach vom üblicherweise zu erwartenden Produkt. Ist unter anderem daran zu erkennen, was in meinem eigentlichen Satz (nicht der Sternchentext) Subjekt und was Objekt ist.
Ulrike1969 Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Ich habe mich früher mal theoretisch mit Produktion und Verkauf div. Artikel beschäftigen. Und jetzt nachgeschlagen. CE Kennzeichnung wird benötigt, sobald z.b. eine Schnullerkette zim Spielen anregt. Z.b. durch Perlen an der Kette/Band. Nicht unter CE fallen simple Bänder zum befestigen des Schnullers. DAS wird vermutlich nicht der Verkaufsschlager 😉 Also sehr viel wahrscheinlicher fallen Schnullerketten mit hübschen Dekorationen (Perlen, Stoffherzchen u.ä.) unter der Pflicht für die CE Kennzeichnung. Unabhängig davon unterliegen alle Schnullerketten bezüglich der Materialien und Länge auch einer Norm.
peterle Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Deutschland, Land ewig langer Vorschriften ... Es gibt einen Verein für Spielzeughersteller, der sich der Webseite nach intensiv mit dem Thema deiner Fragen beschäftigt: https://www.wirmachenspielzeug.de Ich würde mich sehr freuen, wenn Du uns hier auf dem Laufenden hältst, wie das alles so läuft und funktioniert, denn ich denke wir alle unterstützen Dich gerne bei der Umsetzung. Für Impressum, Datenschutzgedöns, etc. gibt es mittlerweile gut funktionierende Generatoren, die auch für sehr kleines Geld oder am Gewerbeanfang erstmal gratis zu benutzen sind. Dr. Schwenke und Sören Siebert sind aus meiner Erfahrung gute Ansprechpartner. Aktuelle GEZ Gedanken findest Du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html Im Zweifel ist es einfacher denen die par Euro zu geben, anstatt sich in Rechtsgedöns zu verstricken - just my 2 cents. Eigentlich extra was zahlen müsstest Du meiner Meinung nach nicht, weil Du das von zuhause machst und auf Deinem Wohnzimmertisch dann kurzfristig auch eine Nähmaschine steht.
Gundel Gaukeley Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Am 8.9.2024 um 05:59 schrieb peterle: Deutschland, Land ewig langer Vorschriften ... Aufklappen Das meiste ist EU-Recht, zumindest die produktbezogenen Vorschriften. Und sie dienen dem Verbraucherschutz, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Babys. Am 8.9.2024 um 05:59 schrieb peterle: Für Impressum, Datenschutzgedöns, etc. gibt es mittlerweile gut funktionierende Generatoren, die auch für sehr kleines Geld oder am Gewerbeanfang erstmal gratis zu benutzen sind. Aufklappen Nach meiner Erfahrung kommt da vor allem rechtlicher Blödsinn raus, weil diese Generatoren viel heiße Luft, unnütze Prosa und Textbausteine an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei produzieren. Es reicht, dass einer hinguckt, um richtig Ärger mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu bekommen.
nowak Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Am 8.9.2024 um 05:59 schrieb peterle: Eigentlich extra was zahlen müsstest Du meiner Meinung nach nicht, weil Du das von zuhause machst und auf Deinem Wohnzimmertisch dann kurzfristig auch eine Nähmaschine steht. Aufklappen Doch, weil inzwischen auch Computer zählen. Da man schon zur Anfertigung der Steuer einen beruflich genutzten Rechner braucht... GEZ. Wenn man übers Internet verkauft eh. Wenn man das private Auto auch nur einmal in beruflichem Zusammenhang nutzt (etwa um Ware zur Post zu bringen)... GEZ. Auch wenn es ein Auto und ein Computer sind, für die man schon "Haushalts-GEZ" zahlt. Egal. (Das Thema hab ich schon durch.)
peterle Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Am 8.9.2024 um 07:34 schrieb Gundel Gaukeley: Das meiste ist EU-Recht, zumindest die produktbezogenen Vorschriften. Und sie dienen dem Verbraucherschutz, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Babys. Aufklappen Sie waren alle sehr bemüht. Das Fass darüber machen wir zwei heute nicht auf. Am 8.9.2024 um 07:34 schrieb Gundel Gaukeley: Nach meiner Erfahrung kommt da vor allem rechtlicher Blödsinn raus, weil diese Generatoren viel heiße Luft, unnütze Prosa und Textbausteine an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei produzieren. Es reicht, dass einer hinguckt, um richtig Ärger mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu bekommen. Aufklappen Klar tun die das, aber jemand der mit etwas anfängt wird sich sicherlich nicht für X-tausend Euro diese Rechtstexte schreiben lassen, wenn sie nach ein paar Wochen spätestens Monaten dann doch wieder für irgendeine Tonne sind. Am 8.9.2024 um 09:44 schrieb nowak: Doch, weil inzwischen auch Computer zählen. Da man schon zur Anfertigung der Steuer einen beruflich genutzten Rechner braucht... GEZ. Wenn man übers Internet verkauft eh. Wenn man das private Auto auch nur einmal in beruflichem Zusammenhang nutzt (etwa um Ware zur Post zu bringen)... GEZ. Auch wenn es ein Auto und ein Computer sind, für die man schon "Haushalts-GEZ" zahlt. Egal. (Das Thema hab ich schon durch.) Aufklappen Wie ich sagte, zahlen ist einfacher.
Gundel Gaukeley Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Am 8.9.2024 um 19:15 schrieb peterle: Sie waren alle sehr bemüht. Das Fass darüber machen wir zwei heute nicht auf. Aufklappen Ich mache kein Faß auf. Aber die Geringschätzigkeit, mit der die Arbeit anderer bewertet wird, finde ich nicht in Ordnung. Am 8.9.2024 um 19:15 schrieb peterle: Klar tun die das, aber jemand der mit etwas anfängt wird sich sicherlich nicht für X-tausend Euro diese Rechtstexte schreiben lassen, wenn sie nach ein paar Wochen spätestens Monaten dann doch wieder für irgendeine Tonne sind. Aufklappen Für die Tonne ist in dem Zusammenhang gerne die Summe der schlecht gemachten Sachen, die dazu führen, dass das Projekt selbst vorne und hinten nicht funktioniert, weil man in „unwichtige“ Dinge keine Energie (oder anderes) investieren wollte. Beide Punkte stehen gerne im Zusammenhang: die Arbeit anderer und deren Ergebnisse gering schätzen und sie deswegen nicht berücksichtigen, obwohl sie für das eigene Projekt relevant sind - und die Tonne am/als Ende des eigenen Projekt(s).
peterle Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 @Gundel Gaukeley Es geht mir nicht darum Rechtsanwälte und -experten gering zu schätzen. Wobei - wenn ich drüber nachdenke, dann scheint mir deine Anmerkung oben zu den Fertigrechtstextlieferanten irgendwie geringschätzig zu sein? Was ich tatsächlich gering schätze ist die politische Leistung hinter dem ganzen Zeugs und nicht nur da. Aber das ist nur meine Meinung, andere dürfen natürlich andere haben.
PiNord Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 "Die Politik" reagiert, wenn es Rechtssetzungsbedarf gibt. Ein Kind kommt zu Schaden durch ein Spielzeug oder eine Schnullerkette. Das ist tragisch und unglaublich traurig. Nun meinen aber die Eltern, dass es ihnen Trost gibt, wenn sie einen Schuldigen ausmachen können, also klagen sie. Das Gericht ist hilflos, weil es keinen rechtlichen Rahmen gibt, also ergeht ein Auftrag ans Parlament, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen - und schon nimmt ein neues Unheil seinen Lauf. Gesetze und Verordnungen werden geschaffen, weil die Leute (mit Rechtsschutzversicherung 😉) klagen - so sinnlos uns das auch erscheinen mag.
det Geschrieben 8. September 2024 Melden Geschrieben 8. September 2024 Am 8.9.2024 um 20:24 schrieb PiNord: Das Gericht ist hilflos, weil es keinen rechtlichen Rahmen gibt, also ergeht ein Auftrag ans Parlament, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen - und schon nimmt ein neues Unheil seinen Lauf. Aufklappen Einen rechtlichen Rahmen gibt es immer: Grundgesetz und BGB, HGB und vieles andere mehr. Dass Gerichte hilflos sind, sehe ich eher selten. Sie urteilen an Hand der geltenden Rechtslage. Wenn der Fall wirklich besonders und neu ist, dann geht es gegebenenfalls bis in die höchste Instanz zum BGH, Bundesfinanzhof etc. Wenn die dabei herauskommenden Urteile der Politik nicht gefallen, dann kann diese die Rechtslage natürlich ändern, was es aber auch nicht immer besser macht. Gruß Detlef
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