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Hallo ihr Lieben :)

 

Ich habe in den Lockdowns zu nähen begonnen und auch wenn ich handwerklich nicht die begabteste Person bin, wird's doch immer besser :D

 

Jetzt habe ich mir überlegt, nächstes Jahr, wenn ich dann genug Übung habe und die Sachen auch schön genug sind, ein Kleingewerbe anzumelden, nicht mit irgendeiner großen Gewinnabsicht, sondern einfach aus Freude (was bezüglich gewerblicher Nutzung egal ist, weil sobald ich etwas verkaufe ist es gewerblich und da gelten diverse Spielregeln, ich weiß!) . Ich komme aus Österreich, da darf ich ohne Meisterprüfung sowieso keine Kleidung verkaufen aber soweit ich das jetzt verstanden habe, Hüte und diverse Accessoires schon. 

Jetzt bin ich auch durch das Forum auf das Thema Lizenzen gestoßen und hab auch schon einiges gelesen, aber ich habe große Fragezeichen, vor allem weil ich ja nix falsch machen will und weil ich die Arbeit und Mühe von anderen (habe viele FreundInnen aus dem Kunstbereich und kann das daher sehr gut nachvollziehen), wertschätzen will. 

 

Mir ist klar, dass wenn dabei steht keine gewerbliche Nutzung, dann verkaufe ich das nicht, keine Widerrede. Aber Beispiel bucket hats... Es gibt da ja Schnittmuster und naja... Die unterscheiden sich untereinander nicht wirklich. Es gibt da nun Mal nur den Kopfteil, meistens 2 Seitenteile und die 2 Teile für die Hutkrempe. Ich kann natürlich auch das Schnittmuster selber erstellen aber im Endeffekt sieht das ja dann wieder aus wie die anderen 20, die ich eh schon gesehen habe. Wie handhabt ihr das in so einem Fall? Nehmen wir an ich mache es selber, dann habe ich meine eigene Vorlage aber der Unterschied ist so gering, dass man vermutlich nicht Mal sagen kann, von wem das jetzt stammt. Ab wann ist es dann mein Design? Ich denke eine um 5mm längere Hutkrempe macht das auch nicht aus... Würdet ihr in dem Fall einfach zur absoluten Sicherheit ein gewerbliches Schnittmuster für einen bucket hat erwerben? Wird wohl das beste sein, auch wenn ich da den Sinn nicht ganz verstehe, weil ich das auch selber machen könnte... Ihr merkt ich drehe mich im Kreis :D

Genauso wie mit Sirnbändern... Da gibt's ne Anleitung auf YouTube von x verschiedenen, wirklich tollen Menschen, die das fantastisch erklären und auch da ist's ja so, dass die alle das selbe Prinzip haben. Man schneidet ein Viereck aus und je nachdem wie es vorne aussehen soll, legt man es vor der finalen Naht anders zusammen. Sollte ich bei sowas dann auch immer extra anfragen? Mein erster Gedanke ist "ja" aber wer hat denn wirklich das Original entworfen, gilt die Zusage von xy dann überhaupt, die mir sagt. "ja du kannst es verwenden", wenn sie es auch "nur" herzeigt? Wie gesagt mir ist klar, dass spezielle Dinge, die eine Eigenleistung (spezieller Schnitt etc) voraussetzen und ne Menge Planung und Fähigkeiten beinhalten auf keinen Fall weiterverkauft werden dürfen und das würde ich auch nie machen, aber wie macht ihr das bei Dingen, die in dieser Art schon x Mal existieren und sich nur durch Material, individueller Note etc unterscheiden? Ist das Nachmachen dieser Schritte dann schon ne Verletzung von irgendwas? Das selbe ja bei Tote bags, Baguette bags etc etc. Bei denen kann ich ja auch die Größe abändern aber genau das gleiche Prinzip verwenden, und schon wäre es wieder was eigenes oder nicht? 

 

Ich freue mich über eure Antworten und bin froh, wenn ich mich da im Vorfeld schon schlau machen kann :) 

 

liebe Grüße! :)

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Geschrieben

Wenn Du vor übereifrigen Anwälten und misgünstigen Mitbewerbern sicher sein willst: Erstell Dein eigenes Schnittmuster.

Und bewahr den zeichnerischen Weg von der Skizze/Idee bis zum fertigen Schnittmuster auf.

 

Und... Du hast reichlich Mitbewerber. Etwas eigenes, das Deine Stücke von denen anderer unterscheidet, muss sein.

Massenware gibt's bei Aldi - äh, bei Euch: beim Hofer.;)

Geschrieben
  Am 22.7.2021 um 17:28 schrieb SiRu:

Erstell Dein eigenes Schnittmuster.

Und bewahr den zeichnerischen Weg von der Skizze/Idee bis zum fertigen Schnittmuster auf.

Aufklappen  

 

So würde ich das auch machen.

 

Und alle Skizzen und Schnittmuster mit Datum versehen.

 

Das ist kein Beweis, aber ein Indiz. (Aus dem Grund werden in Forschungslaboren Laborbücher geführt. Die Notizen kommen in ein gebundenes Notizbuch, fortlaufen und mit Datum. Damit nicht nachträglich was rausgenommen oder zugefügt werden kann. Das kannst du auch machen.)

Geschrieben (bearbeitet)

Die Tatsache, dass Levi Strauss die Jeans erfunden hat, und dass die heute jeder Hersteller ohne Probleme in allen Formen und Farben anbietet, sollte einem schon einen Hinweis darauf geben, wie geschützt Schnittmuster sind… ;)

 

Kreiswesten werden auch von zig Anbietern verkauft, unter zig verschiedenen Namen. Simple Geometrie kann man halt nicht schützen. - Bei einigen japanischen Designern würde ich ganz persönlich da eine Ausnahme machen :D aber die meisten Sachen kann halt jeder, der rechnen kann und ein ausreichend großes Lineal hat, ohne Probleme vom reinen Angucken nachbauen. Schon hast du deinen eigenen Schnitt…

 

Was man schützen lassen kann in dem Bereich, ist ein Geschmacksmuster, also das Design, die Gestaltung.

https://de.fashionnetwork.com/news/h-m-verklagt-forever-21-wegen-plagiat,577076.html

(Im Text steht zwar, urheberrechtlich geschützt, aber ich denke, das ist ein Irrtum eines juristischen Laien.)

 

Was auch (automatisch) geschützt ist, ist die Anleitung an sich (Copyright/Urheberrecht); ich darf also nicht gewerblich die Anleitung oder den Schnittbogen vervielfältigen und verbreiten.

 

Und der Bereich des Markenrecht, wenn ich eine Marke anmelde - ich darf zwar jederzeit anfangen, eine Jeans zu nähen und zu verkaufen, ich darf aber nicht behaupten, dass das eine original Levi‘s wäre, das ist dann sog. Markenpiraterie.

 

Deswegen ist Selberbauen die sicherste Methode. Und du kannst natürlich immer anfragen, ob du eine Kleinserie verkaufen darfst beim Hersteller eines Schnittmuster, wenn das wirklich so einzigartig ist. Wenn das Angebot für beide Seiten interessant ist, sagen da bestimmt auch nicht alle Nein. :)

Bearbeitet von Capricorna

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