Nera Geschrieben 26. März 2019 Melden Geschrieben 26. März 2019 Nu is es durch, trotz aller Petitionen, Diskussionen und Demonstrationen. Mich interessiert nun, was das für Folgen für User bzw. Folgen für den Forenbetreiber hat. Verstanden habe ich, daß ich nur noch Bilder einstellen darf, die ich selbst gemacht habe. Aber wie kann Peter sicher sein, daß das wirklich mein Bild ist, oder ob ich da was getürkt habe. Darf man noch auf Seiten wie Burda und co. verlinken? Was darf man noch und was nicht, um den Forenbetreiber nicht in Teufels Küche zu bringen? Ich schätze die Abmahnanwälte werden wie Pilze aus dem Boden schiessen. Ich hab zwar schon ein wenig recherchiert, aber dieses Gesetzesgebrabbel hat für mich so sein Tücken. Grüße Nera
andrea59 Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Da wird leider auf Peterle und andere sehr viel Arbeit zukommen . Vllt kann jemand was Näheres dazu sagen. LG Andrea
Bineffm Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Erstmal fehlt ja (formal) noch die Zustimmung des Europäischen Rats (vermutlich am 4.4.) - und danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, dass in nationale Gesetze zu giessen.... Links darf man weiterhin setzen - fremde Bilder darf man wie bisher nicht hochladen. Das Hauptproblem ist, dass der Webseitenbetreiber VERHINDERN muss, dass Inhalte, an denen die Rechte nicht vorhanden sind, veröffentlicht werden können - Stichwort Uploadfilter - und wie das funktionieren soll - ist mir auch ein Rätsel... Sabine
ubit Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Jo - noch gilt das Alles nicht. Wird wohl noch so 2 Jahre dauern. Aber dann.... Um zu erkennen ob jemand der Inhalte hochlädt daran auch die Rechte hat muss erstmal der "Hochlader" erkannt werden. Und das natürlich plattformübergreifend und eindeutig. Google, Facebook und Apple freuen sich bestimmt schon das technisch umzusetzen und diese Filter "kostenlos" für Foren und Co. bereitzustellen. Posten in einem Forum geht dann nur noch wenn man gleichzeitig dort angemeldet ist wo das im Forum verwendete Uploadfilter betrieben wird. Selbst programmieren können wird ja kaum ein Forenbetreiber solche Filter. Ist man dort nicht angemeldet hat man gute Chancen das der Beitrag geblockt wird. Insbesondere wenn er Satire oder Zitate enthält - oder im Fall von Fotos Motive die an geschützte Motive "erinnern". Also keine Bilder von Pfotenabdrücken mehr - könnte ja in Konflikt mit den Rechten von einer bekannten Firma für Outdoorausstattung stehen. Urheberrecht ist irrsinnig kompliziert. In Deutschland bedarf es bei vielen Dingen einer gewissen "Schöpfungshöhe" damit ein "Werk" urheberrechtlich geschützt ist. Bei Fotos braucht man das aber z.B. nicht - die sind "automatisch" geschützt. Allein diese Unterscheidung zuverlässig mit einem Uploadfilter zu treffen ist schwierig. Beim Thema Schöpfungshöhe (schwammiger geht's kaum) sind solche Filter komplett chancenlos. Satire und Karikaturen sind explizit erlaubt - auch das zu erkennen traue ich aktueller Software nicht wirklich zu. Also wird es eine sehr hohe Fehlerquote bei diesen Filter geben - vermutlich werden solche "zweifelhaften Inhalte" bei denen der Schutzstatus nicht klar genug erkannt werden kann dann einfach blockiert. Das kann schon bei einem simplen Satz passieren: "Ich habe nur 48 Stunden gebraucht um diese Hose zu nähen". "Nur 48 Stunden" ist ein Filmtitel und damit geschützt... Als Alternative könnte man Foren ins außereuropäische Ausland umziehen. Also kann Peterle sich dann auf einer Südseeinsel die Sonne auf den Bauch scheinen lassen um die europäischen Regelungen damit zu umgehen. Ganz schlimm ist diese neue Regelung natürlich für alle Foren die sich mit kreativen Themen beschäftigen. Allen voran Fotoforen. Ciao, Udo
Nähbert Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Mir wurde gesagt, dass es bei dieser Verpflichtung, Uploadfilter für das Hochladen von Contents zu installieren, auch darauf ankommt, wie "groß" der Betreiber eines Portals ist. D.h. wieviel Umsatz er mit dem Portal macht oder wieviele User er hat. Ich hatte noch keine Gelegenheit, mir den Wortlaut des neuen Artikels genau durchzulesen, sonst könnte ich hier vielleicht daraus zitieren. Der Filter soll ja vornehmlich die großen Monopolisten treffen, die über die Uploads ihrer User durch Klicks Einnahmen erzielen und er soll sicherstellen, dass Contents von kreativ Schaffenden nicht unbezahlt von den großen Betreibern weiterverbreitet werden. Die Frage ist also, ob das so unmittelbar für die HS24-Plattform gilt. Ich sehen das Problem - wenn es denn für diese Seite auch gelten sollte - v.a. bei Fotos aus Zeitschriften, wenn eine Zeitschriftenbesprechung gemacht wird und keine Genehmigung des Verlages eingeholt wird. Oder bei Fotos, die wir von Schnittmustern oder Modellen in unsere Beiträge einfügen. Oder wenn Peter z.B. in seinen Adventskalenderblättern Musikvideos oder Videos von Sketchen verlinkt. Aber vielleicht denke ich da nicht weit genug...
ubit Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Die Richtlinie ist aber handwerklich extrem schlecht gemacht. Aus der Richtlinie: „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt. Unklar ist u.A.: Was ist ein "Hauptzweck"? Bei Foren darf wohl davon ausgegangen werden das einer ihrer Hauptzwecke darin besteht von Nutzern hochgeladene Inhalte (Texte, Bilder) zu speichern und sie zugänglich zu machen. Vom Anbieter werden die Inhalte auch organisiert (in Unterforen, Galerien etc.). Und Gewinnerzielungsabsicht besteht gemäß gängiger deutscher Rechtssprechung bereits wenn man auf einer Seite Werbebanner einblendet. Und wie gesagt: Das gilt nicht nur für Musik und Bilder sondern für alle Inhalte die urheberrechtlich geschützt sein können. Also insbesondere auch "einfacher Text". Ciao, Udo
Nähbert Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Jetzt habe ich mich auf der Suche nach dem exakten Wortlaut nochmal kurz durchs I-Net gegklickt und stieß auf einen Beitrag in folgendem Forum: https://www.heise.de/forum/c-t/Kommentare-zu-c-t-Artikeln/c-t-uplink-26-7-EU-Urheberrechtsreform-Kommen-jetzt-die-Upload-Filter/Re-Kommen-jetzt-die-Upload-Filter-Antwort-steht-doch-in-der-Richtlinie/posting-34188297/show/ Wichtig in diesem Zusammenhang auch, dass Richtlinien der EU erst durch die nationalen Parlamente durch müssen, um in das Recht des jeweiligen EU-Mitglieds umgesetzt zu werden. Ein paar Stichworte des Richtlinienentwurfs zu Artikel 17 (vormals 13) scheinen auch das zu bestätigen, was ich in meinem vorherigen Beitrag schrieb: Es gilt das "best effort prinzip", also Umsetzung nach bestmöglicher Anstrengung, es müssen "angemessene Maßnahmen" ergriffen werden, d.h. den Verhältnissen entsprechende und die Richtlinie betrifft "online content service provider". Gilt das also für diese Seite? Bevor jetzt jemand auf mich eindrischt, eine Klarstellung: Ich versuche, anhand der Wortlaute der Entwurfstexte eine Antwort auf die Frage zu finden, wo ich mich in dieser Debatte positionieren soll.
Bineffm Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Verlinken ist in meinen Augen kein Thema - aber sehr wohl jeder Upload, wo jemand sagt "ich suche ein Schnittmuster, das so aussieht" - und dann ein Bild HOCHLÄDT, da es von irgendeiner anderen Webseite kopiert hat. Und da muss der Betreiber dann "angemessene Maßnahmen" ergreifen, damit das SCHON BEIM HOCHLADEN verhindert wird. Problem dabei - was ist "angemessen" - und wer will / kann das (so rein finanziell) tatsächlich vor Gericht klären lassen? Wie Nera schon schrieb - das wird ein tolles Feld für Abmahnanwälte - die laden was geschütztes hoch - stellen fest - das geht - nd schwups geht die Abmahnung raus... Sabine
ubit Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Ja - alles total Wischi-Waschi. Und wenn die nationalen Umsetzungen dann ähnlich "gut" sind wird es eine imense Rechtsunsicherheit geben. Und "Online Content Service Provider" kann man auch enger oder weiter fassen. Dieses Forum hier stellt auf jeden Fall Inhalte online zur Verfügung. Ist gemäß der einfachen Wortbedeutung also definitiv ein "Online Content Service Provider". Hier sogar inklusive "redaktionellen Inhalten". Ciao, Udo
Nähbert Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 vor 35 Minuten schrieb Bineffm: ...jeder Upload, wo jemand sagt "ich suche ein Schnittmuster, das so aussieht" - und dann ein Bild HOCHLÄDT, da es von irgendeiner anderen Webseite kopiert hat. Und da muss der Betreiber dann "angemessene Maßnahmen" ergreifen, damit das SCHON BEIM HOCHLADEN verhindert wird. Problem dabei - was ist "angemessen" - und wer will / kann das (so rein finanziell) tatsächlich vor Gericht klären lassen? Ein Bild hochladen, das man auf einer anderen Webseite gefunden hat und das einem nicht gehört, ist urheberrechtlich auch jetzt schon ein Problem. Was angemessen ist, ließe sich evtl später in der Umsetzungsverordnung im nationalen Recht präzisieren. Z.b. wäre nicht angemessen, einen sackteuren Filter installieren zu müssen, um eine, einen bestimmten Wert nicht überschreitende Menge Uploads pro Monat/Jahr zu kontrollieren. D.h., es wäre noch zu spezifizieren, ab welcher Umsatzgröße eine Plattform diese Filter installieren müsste.
ubit Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Erfahrungsgemäß werden die lokalen Varianten der Gesetze aber solche Unklarheiten nicht lösen. Daran besteht seitens der Politik ja auch kein Interesse. Im Gegenteil: Gesetze und Verordnungen sollen so formuliert werden das sie möglichst auch zukünftige Entwicklungen abdecken - was automatisch zu sehr unklaren/schwammigen Formulierungen führt. Als Betreiber einer Plattform hat man ja dann nur einige wenige Möglichkeiten: 1. Jeden Upload erstmal blocken und durch "menschliche Uploadfilter" (Moderatoren) prüfen lassen. Das ist für kleine Hobbyforen kaum sinnvoll leistbar und erstickt durch den reinen Zeitaufwand für die Bearbeitung jede Diskussion im Keim. 2. Nutzung von Uploadfiltern Da kommen für Hobbyforen nur Filter in Frage die sehr günstig oder kostenlos angeboten werden. Auf Grund der technischen Komplexität kann man sowas auch nicht selbst machen - auch weil man an die notwendigen Daten zur Überprüfung der Inhalte gar nicht heran kommt. Man muss also hoffen das solche Filter von Google, Facebook, Apple und Co. angeboten werden - und die werden sich die Nutzung wenn nicht mit echtem Geld dann halt mit Daten bezahlen lassen. Wobei es erhebliches Konfliktpotential mit der DSGVO gibt. 3. Lizensierung Man kann natürlich Lizenzvereinbarungen mit "allen Vertretungsgesellschaften" schließen. Müssen nicht mal wirklich Alle sein - man muss sich nur "ausreichend bemühen alle zu finden" (schwammig...). Ein Forenbetreiber müsste also eine Vereinbarung mit der Gema treffen weil das Risiko besteht das ein User ein Musikstück hochlädt. Mit der "Verwertungsgesellschaft Wort" weil die Benutzer ja Inhalte aus TV, Funk, Büchern und Printmedien kopieren könnten. Hier mal eine unvollständige Liste dieser Verwerungsgesellschaften in Deutschland. Die Gesellschaften anderer europäischer Länder muss man natürlich auch kontaktieren. https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/aufsicht_verwertungsges/liste_vg/index.html Da die Gesellschaften die Bezahlung für die Lizenzen frei nach eigenem Ermessen festlegen können ist es durchaus wahrscheinlich das solche Lizenzen finanziell kaum leistbar sind. Häufig dürfte es schon daran scheitern das Betreiber nicht zuverlässig abschätzen können wie häufig Inhalte bei denen die Verwertung durch eine der Gesellschaften gegeben ist überhaupt vorkommen werden. Jedenfalls wird das für nichtkommerzielle Foren bei denen die Betreiber ohnehin schon fleißig draufzahlen finanziell kaum leistbar sein. Selbst wenn die Gesellschaften nur ein paar Euro verlangen um ihre Verwaltungskosten zu decken - es gibt hunderte oder tausende von Verwertungsgesellschaften in der EU... Ciao, Udo P.S.: Vermutlich werden private Urheberrechte von Leuten die ihre Rechte nicht durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lassen völlig ignoriert. Das heißt für solche Fälle muss die bisherige Regelung zusätzlich beibehalten werden - also Löschung auf Verlangen des Urhebers. Der gesamte oben beschriebene Aufwand wird also ZUSÄTZLICH zu den bisherigen Aufgaben von Forenbetreibern anfallen.
Bineffm Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 vor 29 Minuten schrieb Nähbert: Ein Bild hochladen, das man auf einer anderen Webseite gefunden hat und das einem nicht gehört, ist urheberrechtlich auch jetzt schon ein Problem. Was angemessen ist, ließe sich evtl später in der Umsetzungsverordnung im nationalen Recht präzisieren. Z.b. wäre nicht angemessen, einen sackteuren Filter installieren zu müssen, um eine, einen bestimmten Wert nicht überschreitende Menge Uploads pro Monat/Jahr zu kontrollieren. D.h., es wäre noch zu spezifizieren, ab welcher Umsatzgröße eine Plattform diese Filter installieren müsste. Klar ist das auch bisher schon nicht erlaubt - nur bisher mußte man NICHT das Hochladen per se schon vorab verhindern - sondern nur dafür sorgen, dass es bei Bekanntwerden gelöscht wurde (was hier ja auch funktioniert hat). Das wird in Zukunft aber leider nicht mehr ausreichend sein... Sabine
Nähbert Geschrieben 27. März 2019 Melden Geschrieben 27. März 2019 Solange wir nicht wissen, ob es für kleine Plattformen wie diese hier nicht doch Ausnahmen bei der Installierung von Filtern oder der Einsetzung von menschlichen "Filterbeauftragten" gibt, können wir die Auswirkungen für dieses Forum nicht beurteilen. Man müsste ja auch wissen, ob das Filtern vor dem Hochladen oder danach erfolgen muss. Bisher gab es hier durch die Moderatoren eine ziemlich gute Kontrolle. Es könnte ja auch sein, dass sich ein Forenbetreiber eines Nähforums mit den gängigen Schnittmusteranbietern in Verbindung setzt und die dann einer Veröffentlichung von Abbildungen ihrer Erzeugnisse zustimmen, weil Schnittmusterbesprechungen, das Nachnähen in einem WIP eine Art der Werbung für das Produkt ist. Ähnlich wie bei den "Let's play"- Videos auf YouTube, wo jemand sich dabei filmt wie er Computerspiele nachspielt.
ubit Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 Es reicht aber nicht solche Vereinbarungen mit den thematisch passenden Anbietern zu schließen. Es muss "sich bemüht werden" solche Vereinbarungen mit ALLEN Inhaltsanbietern zu schließen weil ja theoretisch auch jemand ein Musikstück hier im Forum hochladen könnte. Die aktuell beschlossene Richtlinie hat Hobby und Privates schlicht "vergessen" - wie gesagt: Handwerklich extrem schlecht gemacht. Ciao, Udo
Capricorna Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 vor 11 Stunden schrieb Nähbert: Solange wir nicht wissen, ob es für kleine Plattformen wie diese hier nicht doch Ausnahmen bei der Installierung von Filtern oder der Einsetzung von menschlichen "Filterbeauftragten" gibt, können wir die Auswirkungen für dieses Forum nicht beurteilen. Man müsste ja auch wissen, ob das Filtern vor dem Hochladen oder danach erfolgen muss. Bisher gab es hier durch die Moderatoren eine ziemlich gute Kontrolle. Es könnte ja auch sein, dass sich ein Forenbetreiber eines Nähforums mit den gängigen Schnittmusteranbietern in Verbindung setzt und die dann einer Veröffentlichung von Abbildungen ihrer Erzeugnisse zustimmen, weil Schnittmusterbesprechungen, das Nachnähen in einem WIP eine Art der Werbung für das Produkt ist. Ähnlich wie bei den "Let's play"- Videos auf YouTube, wo jemand sich dabei filmt wie er Computerspiele nachspielt. Sowas hätte man aber auch vorher schon machen können; das ist keine Folge des neuen Gesetzes. Wenn man die Rechte nicht hat, durfte man ja auch bislang schon keine fremden Inhalte verwenden; so weit, so normal. Das Problem ist, dass der Forenbetreiber in die Haftung genommen werden kann, was in der realen Welt nirgendwo der Fall ist... Kein Grossist oder Kiosk-Besitzer wird verklagt, wenn er eine Zeitschrift verkauft, in der jemand Drittes ein nicht genehmigtes Bild abgedruckt hat. Und es gibt ja die Ausnahme für kleine Anbieter und Privatleute. Das Problem ist, dass man ja in der Regel schon nicht mehr als privat gilt, sobald man mit irgendwas auf seiner Seite Einnahmen erzeugt, also Werbebanner, Affiliate-Links o.ä. Und das dürfte wohl auf fast alle Foren zutreffen (und auch einige Privatwebsites), womit die raus sind aus der Ausnahme. - Ich kann schon verstehen, dass man als Staat Angst bekommt vor der faktischen Macht dieser weltumspannenden Konzerne, aber wie so oft in den letzten Jahren ist dieses Gesetz gut gemeint, aber nicht gut gemacht...
Lehrling Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 vor 31 Minuten schrieb Capricorna: Ich kann schon verstehen, dass man als Staat Angst bekommt vor der faktischen Macht dieser weltumspannenden Konzerne, aber wie so oft in den letzten Jahren ist dieses Gesetz gut gemeint, aber nicht gut gemacht... wer hat denen denn die Macht eingeräumt wenn nicht die Staaten selbst?
Rosenliebe2012 Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Capricorna: Ich kann schon verstehen, dass man als Staat Angst bekommt vor der faktischen Macht dieser weltumspannenden Konzerne, aber wie so oft in den letzten Jahren ist dieses Gesetz gut gemeint, aber nicht gut gemacht... wer hat denen denn die Macht eingeräumt wenn nicht die Staaten selbst? @Lehrling Niemand hat denen die Macht eingeräumt, die haben sie sich genommen und die Menschen waren etwas unvorsichtig bzw. sind es mit ihren Daten immer noch. Früher konnte ein Musiker von den Einnahmen durch Plattenverkäufe leben, heute ist alles kostenlos auf Youtube....... Bearbeitet 28. März 2019 von Rosenliebe2012
ubit Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 Es gibt eben KEINE Ausnahme für "Kleine" - ich nenne sie mal "halbkommerzielle Anbieter" zu denen sicherlich auch Foren wie Dieses gehören. Das ist ja einer der größten Fehler bei dieser Verordnung. Sie zielt ausschließlich auf die "Großen" mit Formulierungen die dann auf Grund der handwerklich schlechten Qualität des Textes eben leider auch "Kleine" treffen. Selbst die Ausnahmen zielen nur auf Unternehmen deren Ziel es ist "groß" zu werden. Natürlich wird man dann sehen wie die nationale Umsetzung tatsächlich aussieht. Aber: Bei einer solchen Umsetzung ist es in der EU explizit ausgeschlossen die EU-weite Vorgabe "aufzuweichen". Die deutsche Regierung darf also gar keine zusätzlichen Ausnahmen in das nationale Gesetz aufnehmen weil solche Ausnahmen dann gegen das EU-Recht verstoßen würden. Gleiches Recht für Alle... Ciao, Udo
Nera Geschrieben 28. März 2019 Autor Melden Geschrieben 28. März 2019 vor 7 Minuten schrieb Rosenliebe2012: Niemand hat denen die Macht eingeräumt, die haben sie sich genommen und die Menschen waren etwas unvorsichtig bzw. sind es mit ihren Daten immer noch. Na, die Politik bereitet doch den Konzernen den Nährboden. Die drohen dann mal damit, daß ein paar tausend Leute entlassen werden und dann kuscht die Politik. Aber das wird jetzt zu politisch und da schimpft Peterle mit uns.
Rosenliebe2012 Geschrieben 28. März 2019 Melden Geschrieben 28. März 2019 @Nera diese großen Konzerne sitzen nicht hier, nehmen die Daten der User und zahlen keine Steuern..... die Verbraucher haben diese so groß gemacht....... man kann ja auch Alternativen nutzen in den Achtzigern gingen wir auf die Straße wegen der Volkszählung, heute senden Verbraucher den Konzernen die Daten frei Haus.........
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