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Garantie nur bei Onlineregistrierung/Abschicken der Karte?


Himbeerkuchen

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Ausführliche Hinweise zur Elna 5-Jahres Vollgarantie gibt es hier.

 

Wenn das so eingehalten wird, wie Elna das dort darstellt, ist das schon mal eine stichhaltige Garantie. Kein Firlefanz mit Registrierung, Garantieschein, Ungültigkeit für Zweitkäufer usw. und es ist nicht einmal von Rechnung, Händlerstempel auf dem Garantieschein usw. die Rede. D.h. wenn der Garantiegeber bzw. seine Händlervertretung nicht Zweifel an dem Kauf vorbringt, scheint diese Firma bereit zu sein, einem Besitzer zu einer funktionierenden Maschine zu verhelfen, wenn seine nachweislich innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf ohne seine Schuld kaputtgeht.

 

Die andere Spielart in diesem Thread "das steht zwar drauf, ist aber nur für administrative Zwecke" ist schon wieder etwas, was meinen Blutdruck in die Höhe treibt - eine pflaumenweiche Beruhigung durch eine Stimme am Telefon, auf die man nie und nimmer zurückgreifen kann, wenn man wirklich Garantieansprüche stellen muss. Was für Beweggründe stehen denn wohl dahinter, in der Verpackung einen Garantieschein zu verstecken, auf dem klein draufsteht, daß man seine Ansprüche verliert, wenn man nicht binnen 30 Tagen seine persönlichen Daten für die zu erwartenden Werbefluten einreicht (denn nur darum kann es gehen) ?

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Wenn das so eingehalten wird, wie Elna das dort darstellt, ist das schon mal eine stichhaltige Garantie. Kein Firlefanz mit Registrierung, Garantieschein, Ungültigkeit für Zweitkäufer usw. und es ist nicht einmal von Rechnung, Händlerstempel auf dem Garantieschein usw. die Rede. D.h. wenn der Garantiegeber bzw. seine Händlervertretung nicht Zweifel an dem Kauf vorbringt, scheint diese Firma bereit zu sein, einem Besitzer zu einer funktionierenden Maschine zu verhelfen, wenn seine nachweislich innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf ohne seine Schuld kaputtgeht.

 

 

Aus meiner Erfahrung( als im Nähmaschinenfachhandel Tätige,) kann ich bestätigen, dass Elna das so einhält.

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Kannst du auch die Aussage von Janome bestätigen, dass für den Garantiefall die Rechnung ausreicht?

Leider kann ich zu Janome keine Auskunft geben, weil ich mit der Firma eher selten zu tun habe.

Privat besitze ich 3 Janome Maschinen, da ist es zu keinem Grantiefall gekommen, und die Zeit ist sicher inzwischen auch abgelaufen.

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Was für Beweggründe stehen denn wohl dahinter, in der Verpackung einen Garantieschein zu verstecken, auf dem klein draufsteht, daß man seine Ansprüche verliert, wenn man nicht binnen 30 Tagen seine persönlichen Daten für die zu erwartenden Werbefluten einreicht (denn nur darum kann es gehen) ?

 

Ich weiß leider nicht mehr, welche Daten genau auf dem Garantieschein anzugeben waren. Aber Janome ist trotzt Erhalt dieser Daten noch nie in irgendeiner Art und Weise mit mir in Kontakt getreten.

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Ich weiß leider nicht mehr, welche Daten genau auf dem Garantieschein anzugeben waren. Aber Janome ist trotzt Erhalt dieser Daten noch nie in irgendeiner Art und Weise mit mir in Kontakt getreten.

 

Das kann ich nur bestätigen. Ich besitze 3 Maschinen von Janome, die alle registriert sind. Wenn ich mich richtig erinnere, stehen auf dem Garantieschein die Adresse des Kunden, des Händlers und die Maschinennummer/Seriennummer.

 

........ Was für Beweggründe stehen denn wohl dahinter, in der Verpackung einen Garantieschein zu verstecken, auf dem klein draufsteht, daß man seine Ansprüche verliert, wenn man nicht binnen 30 Tagen seine persönlichen Daten für die zu erwartenden Werbefluten einreicht (denn nur darum kann es gehen) ?

 

Wie kommst Du zu derartigen Behauptungen?

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Wie gut eine online Registrierung funktioniert, kann ich an einem Besispiel geben:

Meine Cover pro vom ******* wollte von Anfang an nicht richtig. Ich habe sie nach einem Jahr zur Kontrolle deswegen dorthin gebracht, wo sie auf Garantie neu eingestellt und gewartet wurde. Da sie danach immer noch nicht richtig tat,aber mit dem Nähgarn der Firma hervorragend funktionierte, habe ich mich an Janome gewandt und gefragt, welches Nähgarn die Firma für diese Maschine bevorzugt, da mir beim Verkauf das Stickgarn Isacord empfohlen wurde. Ich hatte bei dieser e-mail nicht den Namen des Verkäufers genannt.( der ist aber bei der online-Registrierung aktenkundig.

Ein Tag später rief der Chef von ******* selber an, um mit mir .zu klären, wer mir das Garn zu dieser Maschine empfohlen hatte und mir mitzuteilen, daß dieses Garn eigentlich gar nicht geeignet sei.

Janome hat also durch meine email mittels der Angaben der Registrierung den Verkäufer kontaktiert und mir dadurch geholfen.

PS. Seitdem näht die Maschine durch dick und dünn, keine FRelhstiche, kein Ärger, sogar Walk und Jeans3 lagig!

 

Soviel zur online Registrierung.

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Wie kommst Du zu derartigen Behauptungen?

 

Aus meinem Berufswissen über Marketing und Medien?

Ich bin aber gerne bereit, meine Meinung zu revidieren, wenn mir ein Grund bekannt wird, warum Janome die Kunden nur und allein wegen der Garantie registrieren muss, selbst wenn neun Zehntel von ihnen nie davon Gebrauch machen müssen.

 

Die Gewährleistungs- und Haftungsrückstellung hängt davon nicht ab, denn die Anzahl der produzierten Maschinen ist sowieso bekannt und die tatsächliche Rückläuferquote ebenso.

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Ich weiß leider nicht mehr, welche Daten genau auf dem Garantieschein anzugeben waren. Aber Janome ist trotzt Erhalt dieser Daten noch nie in irgendeiner Art und Weise mit mir in Kontakt getreten.

 

Dito.

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Der Vertragspartner für Gewährleistung ist der Händler, der die Kohle einnimmt.

 

Dass wir nicht über Gewährleistung sprechen hatten wir ja schon geklärt.

 

Der Vertragspartner für die Garantie ist derjenige, der sich auf der Garantiekarte als solcher bezeichnet.

 

Und das dürfte bei einer in Deutschland auf legalem Weg erworbenen Maschine dann auch Janome Deutschland sein.

 

Wir reden ja gerade von einem ganz konkreten Fall hier. :cool:

 

Nicht von irgendwas, was irgendwem schon mal früher widerfahren ist. :p

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Wir reden ja gerade von einem ganz konkreten Fall hier. :cool:

 

Im ganz konkreten Fall hat die Thread-Eröffnerin rechtlich ihre Garantieansprüche wegen irgend einem Firlefanz mit der 30-Tage-Registrierung verloren und kann nur eine vergängliche Stimme am Telefon dagegenhalten, der diesen Firlefanz als solchen outet, oder?

 

Ich will gar nicht gegen Janome als eine der beliebtesten und als seriös bekannten Herstellerfirmen stänkern. Es reicht mir schon, wenn sie den Idioten, der sich den Quatsch ausgedacht hat, häuten und sein Fell in der Hauptverwaltung an die Wand nageln :p .

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Dennoch war dein Thema der bereits geklärte Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie Herumspekulieren über ausländische Firmensitze und welche Folgen das haben kann.

 

Was beides nicht zur aktuellen Frage paßt.

 

(Ich habe mir die Frage nach der Wichtigkeit der Registrierung aber für die h&h schon vorgemerkt.)

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Dennoch war dein Thema der bereits geklärte Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie Herumspekulieren über ausländische Firmensitze und welche Folgen das haben kann.

 

Was beides nicht zur aktuellen Frage paßt.

 

(Ich habe mir die Frage nach der Wichtigkeit der Registrierung aber für die h&h schon vorgemerkt.)

 

Was auch immer h&h bedeutet, denke daran, dass das Fell von dem Betreffenden vorher gegerbt werden sollte. Gründlich, wenn man mich fragt.

 

Und ich wusste gar nicht, dass ich von dem Thema "Garantie nur bei Onlineregistrierung/Abschicken der Karte?" so weit abgewichen sein sollte?! Oder auch nur, daß "Janome" eine Firma sei, die ihre Grundsätze nicht von einer ausländischen Mutter vorgegeben bekommt?

 

(Ich habe mir die Frage nach der Wichtigkeit der Registrierung aber für die h&h schon vorgemerkt.)

 

Irgendwo bin ich vermutlich ein und ein schuldig. Wäre doch schön, wenn die hier zutage getretene Verunsicherung an passender Stelle weitergegeben wird :bier: . Elna mit ihren Garantiebedingungen hat's doch vorgemacht und sich meiner Ansicht nach damit keinen Cent mehr Betriebsaufwand eingehandelt.

Bearbeitet von Naehman
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@Naehman

Ich beneide Dich um Deine Zeit :o

 

Öh ... als Schwerbehinderter ist konzentrierte, wache Bildschirm- und Nähmaschinenarbeit nicht sooo im Überfluss verfügbar, vermutlich nicht mehr, als bei Euch Berufstätigen die Zeit für's Hobby. Aber mir ist klar, dass ich viel zuviel davon dem Special Interest "Nähmaschine" opfere ... besonders, wenn jemand den Knopf "Kragen platzt" gedrückt hat :D

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Oder auch nur, daß "Janome" eine Firma sei, die ihre Grundsätze nicht von einer ausländischen Mutter vorgegeben bekommt?

 

Der Gerichtsstand bei einer Streitigkeit wäre Deutschland. Und das war ja wohl dein Kritikpunkt gewesen. (Weit weg... nicht durchzusetzen.)

 

Zumindest hatte ich das so verstanden.

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Nu beharkt euch mal nicht so sehr (sonst wird auch nicht auf OT gepocht), auch der eine Seitenhieb musste nicht sein...

 

Ich denke schon das Naehman zu großen Teilen sehr recht hat.

 

Es geht auch nicht um den Gerichtsstand, sondern eher darum welches Recht wann angewendet werden kann u.ä..

 

Das was wir bei uns als Recht und Gesetz ansehen muss in anderen Ländern ja nicht gelten. Und nur weil es auch eine Niederlassung/Vertretung in Dtschld. gibt heißt das lange noch nicht das besonders freiwillige Leistungen eines ausländischen Herstellers deutschem Recht unterliegen.

 

Und das ist jetzt meine ganz allgemeine Meinung und nicht auf die hier angesprochene Garantiekarte bezogen.

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Grundsätzlich hast du schon Recht, Sticki, nicht jede Firma, die eine Deutsche Webseite hat, ist deswegen eine Firma nach deutschem Recht.

 

Andererseits ist z.B. ein "GmbH" im Namen ein starkes Indiz, daß es sich um eine Firmenform nach deutschem Recht handelt, die somit auch deutschen Gesetzen folgen muß. Und einen deutschen Gerichtsstand.

 

Auch ganz grundsätzlich. :o

 

(Zudem haben Gerichte glücklicherweise immer wieder Gesetzeslücken geschlossen, so daß manche negativen Erfahrungen von vor 10, 20 oder auch 5 Jahren heute nicht mehr möglich sind.)

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