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Garantie nur bei Onlineregistrierung/Abschicken der Karte?


Himbeerkuchen

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Durch Zufall bin ich heute auf die Online-Registrierung bei Janome gestoßen und habe mir die Garantiebedingungen durchgelesen. Dort steht "Als Garantieunterlage gilt die ausgefüllte, den Maschinen beigefügte Garantiekarte mit Stempel des verkaufenden Fachhändlers und die Rechnung". Ich hatte meine Garantiekarte bisher in meinen Unterlagen abgeheftet.

Dann hab ich mit Schrecken in der Garantiekarte gelesen, dass diese binnen eines Monats nach Kaufdatum an Janome zurückgeschickt werden muss. Ich bin beim Händler nicht darauf hingewiesen worden und von allein nicht drauf gekommen mir die Karte so genau durchzulesen.

Jetzt hab ich meine Maschine gerade schnell online registriert, das Kaufdatum war aber gestern vor einem Monat.

 

Hab ich jetzt keine Garantie? :(

Bearbeitet von Himbeerkuchen
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also ich habe ja auch eine janome und ich gestehe, ich habe diese karten auch noch nie gelesen. geschweige denn, dass ich meine online registriert habe. gekauft habe ich sie im august 2012.

 

ich habe meine 6600 aber letztes jahr im august zu einem händlerin zur "inspektion" gebracht. sie hat mir dann gesagt, sie schickt die maschine zur europazentrale nach rotterdam. als ich dann die maschine durchgecheckt, geputzt, neu eingestellt zurückbekam sagte sie zu mir, dass ich jetzt auch wieder die volle garantier hätte und das die rechnung, die sie mir geschrieben hat als beleg ausreicht.

 

das habe ich jetzt mal geglaubt...

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Meines Wissens ist diese online- oder-wie auch immer-Registrierung Blödsinn bzw. macht nur für den Verkäufer Sinn. Welchen, hat sich mir auch noch nicht ganz erschlossen. Du hast eine Rechnung und die gesetzliche Garantie gilt, so oder so. Ich hab mich auch nicht registrieren lassen, allein schon der Begriff stößt mich ab.

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Wenn Dir das vor der Bezahlung nicht bekannt war, aber Du Dich auf eine Garantie verlassen hattest, die in der Werbung oder auf dem Karton stand, kann wohl die Registrierung nicht Vorbedingung sein.

Ich kenne das aber "nur" (neben meinen bescheidenen Rechtskenntnissen aus der Wirtschaftsfachschule) aus Diskussionen über die komischen Bedingungen, die bei mancher Computersoftware innen in der Packung standen. Die liefen z.B. bei Microsoft Frontpage zu einer gewissen Zeit darauf hinaus, daß man mit dieser Software keine Seiten erstellen durfte, auf denen sich abfällig über die Firma Microsoft geäußert wurde. Haha.

Bearbeitet von Naehman
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Wenn da steht, dass die Garantiekarte UND die Rechnung als Garantieunterlagen gelten, dann ist doch klar, dass auch NUR die Rechnung als Beleg ausreichend ist. Außerdem ist das gesetzlich geregelt. Mach Dir keinen Kopf - so lange Du die Rechnung hast, ist alles in Ordnung.

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Ich bin nicht sicher, ob hier nicht vielleicht eine ganz kleine, weitverbreitete Begriffsverwirrung im Spiel ist.

 

Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung. Sie ist in Kraft, wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, sie gilt 2 Jahre auf Fehler, die schon am Kauftag vorhanden gewesen sein müssen, und die ersten sechs Monate von dieser Frist muss nicht der Käufer beweisen, daß der Fehler schon in der Maschine steckte, sondern der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.

 

Auf Gebrauchtware beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. "B-Ware" ist laut kürzlich bekanntgewordenem Urteil keine Gebrauchtware, für sie gelten die 2 Jahre.

 

Keiner kann aus diesen gesetzlichen Verpflichtungen raus, auch wenn gefühlt eine Million Deppen das bei ihren Ebay-Angeboten genau reinschreiben.

 

Garantie ist ein Versprechen, das der Hersteller (natürlich vertragsrechtlich gültig!) abgibt, das aber nicht weiter vom Gesetz geregelt ist. Beispielsweise bietet der Hersteller Tamron Super-Wunder-Objektive für Kameras zu einem Drittel des Preises der Originalhersteller wie Canon an und gewährt darauf 5 Jahre Garantie (Objektive sind heutzutage höchst diffizile Produkte mit massig Elektronik und vielen kleinen Motoren drin für Autofocus, Bildstabilisator usw.), aber nur für den Neukäufer und nur, wenn sich dieser registrieren lässt. Das ist gültig, es ist eine sensationelle Leistung, und es ist natürlich nicht gesetzlich geregelt, abgesehen davon, dass der ausländische Hersteller es einhalten muss.

 

Was die Bemerkungen zu "Rechnung und Garantiekarte" betrifft, so empfehle ich einen Ausflug in die boolesche Logik ("AND" bzw. "OR"). Sind beide Bedingungen Voraussetzungen oder war gemeint, dass eine von beiden Bedingungen hinreichend seien? "Voraussetzungen für meine Traumfrau sind schön und reich" - heisst das, wenn sie schön ist, nehme ich sie, wenn sie hässlich aber stinkreich ist, dann auch, oder verlange ich, dass sie beides ist?!

 

Ist aber nicht so wichtig, denn das deutsche Rechtswesen sagt, dass Unklarheiten zu Lasten des Verkäufers gehen.

Bearbeitet von Naehman
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Hallo Himbeerkuchen,

 

kann es sein, dass sich das mit der Registrierung - unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen - auf die erweiterte Garantie bezieht? Zumindest bei Juki ist es so, dass ich mit meiner Online-Registrierung eine erweiterte Garantie von insgesamt glaube ich 5 Jahren erworben habe (müsste jetzt nach schauen gehen). Mein Händler hatte mich damals darauf hingewiesen.

Ich meine, gelesen zu haben, dass Janome 77 Monate anbietet?

 

LG Silvia

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Aha. Dann tippe ich mal darauf, dass Janome mehr als die 2 Jahre Gewährleistung anbietet - vorausgesetzt, man hat alle Bedingungen wie Registrierung erfüllt.

Dann kann höchstens noch die Schiene "Ich habe bei Firma XX einen Karton gekauft, wo was von 77 Monaten Garantie drauf stand" helfen, denn dann muss der, der das Geld gekriegt hat (also Firma XX), auch dafür geradestehen. Man kann nicht untätig bleiben und dann nach 76 Monaten die Firma Janome (also nicht den Händler XX!) auf Garantiereparatur verklagen wollen.

"77 Monate" ist von mir als Beispiel zitiert - es geht um den grundlegenden Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantieversprechen.

Bearbeitet von Naehman
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Also bei Janome auf der Homepage habe ich nur das gefunden. Da steht nichts davon, dass man seine Maschine registrieren oder diese Karte abschicken muss.

 

Aber in meiner ausgefüllten und vom Händler gestempelten Garantiekarte steht wenige Millimeter groß drin, dass ich sie innerhalb eines Monats an Janome schicken muss.

 

Ich bin immer noch verunsichert.

Diese Garantiekarte wirkt einfach nicht wie ein Dokument, das man wegschickt und weg ist es. Der Teil mit der Seriennummer etc. weist auch keine Perforationslinie oder ähnliches auf. Und von einer möglichen Onlineregistrierung als Ersatz steht auch nichts in der Karte.

 

Dass die Händlergewährleistung davon nicht beeinträchtigt ist, ist mir bewusst. Aber ich hätte einfach trotzdem gern die Gewissheit, dass diese 5 jährige Garantie gilt.

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Warum fragst Du nicht einfach mal Deinen Händler oder Janome? Hier wirst Du 10 verschiedene Antworten bekommen, die letztlich alle nur Mutmaßungen sind - hilft Dir das wirklich weiter?

 

Sabine

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Mein Händler hat mir beim Kauf meiner Maschine (entweder war das bei Brother mit der 750E oder bei Elna mit der 740 Excellence) gesagt, dass ich die Karte unbedingt losschicken muss, damit die Garantie auch gilt, weil der Hersteller das nur in Verbindung Rechnung und Registrierung akzeptiert.

 

Gewährleistung und Garantie werden oft in einen Topf geworfen, sind aber längst nicht das gleiche. Bei der gesetzlich geregelten Gewährleistung gilt z.B. dass Du nach den ersten 6 Monaten nachweisen musst, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag - das wird nur selten möglich sein. Die Herstellergarantie ist da eigentlich immer besser.

 

Wegen einem Tag würde ich mir da aber noch keinen Kopf machen sondern mal mit meinem Händler reden.

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Da steht nichts davon, dass man seine Maschine registrieren oder diese Karte abschicken muss.

 

Aber in meiner ausgefüllten und vom Händler gestempelten Garantiekarte steht wenige Millimeter groß drin, dass ich sie innerhalb eines Monats an Janome schicken muss.

 

Ich bin immer noch verunsichert.

 

Die Verwirrung ist natürlich von Janome beabsichtigt. Wenn plötzlich wegen eines Produktionsfehler 10.000 Käufer ankommen und einen teuren Austausch verlangen, kann man sich vermutlich darauf verlassen, dass sie den Passus über die Registrierung in's Spiel bringen und schon geben 5.000 Käufer auf. (Solche globalen Produktions-Katastrophen hatten wir schon, siehe z.B. Pfaff-Schnurketten bei den 200er Serien oder etwa Sony- Sensoren in allen (!) Digitalkameras der Jahre um ca. 2004).

 

Also wegen der Werksgarantie würde ich dann einfach keine Janome kaufen und fertig. Fremdländische Hersteller, fremdländisches Rechtsempfinden. Ich habe hier Corning-Geschirr von vor Jahrzehnten mit einer Garantie, wenn man's kaputt einsendet, kriegt man in den ersten 25 Jahren kostenlos neues, ganz ohne Registrierung und sonstigen Firlefanz. (zugegeben hat noch nie jemand so ein Geschirr kaputtschmeissen können, es handelt sich um kristallisiertes undurchsichtiges Glas, eigentlich eine physikalische Unmöglichkeit und faktisch unzerstörbar). Wenn die Maschine ohne die Pseudo-Garantie immer noch gut genug aussieht, dann kauft man sie eben und freut sich, falls es im Falle des Falles doch noch klappt.

Bearbeitet von Naehman
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Also das mit Garantiebelegen, die man irgendwo in klein unten auf dem Karton fand, aber abgestempelt haben mußte (oder noch besser IM Karton) konnten deutsche Haushaltesgerätehersteller schon vor 20 Jahren. :rolleyes:

 

Das ist weder neu noch ungewöhnlich.

 

Allerdings sollte der Händler drauf hinweisen.

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Also das mit Garantiebelegen, die man irgendwo in klein unten auf dem Karton fand, aber abgestempelt haben mußte (oder noch besser IM Karton) konnten deutsche Haushaltesgerätehersteller schon vor 20 Jahren. :rolleyes:

 

Die muss man aber nicht in Yokohama oder San Diego auf Erfüllung verklagen ...

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Da der Vertragspartner im vorliegenden Fall Janome Deutschland sein dürfte, muß man das dann hier auch nicht. :cool:

 

Der Vertragspartner für Gewährleistung ist der Händler, der die Kohle einnimmt.

 

Der Vertragspartner für die Garantie ist derjenige, der sich auf der Garantiekarte als solcher bezeichnet.

Woran man dann auch ablesen kann, was die Garantie wert ist :p .

 

Dann kann ich noch darauf herumreiten, dass der Händler mir ja einen Gegenstand verkauft hat, der eine bestimmte Werksgarantie tragen sollte, und sich also gefälligst für die Einhaltung derselben stark machen muss.

Das habe ich dann auf die harte Tour gelernt - in einer Kaufhauskette einen Drucker gekauft, mit Schild daran "3 Jahre Garantie", und als ich die dann in Anspruch nehmen musste, hatte die Kaufhauskette ihren Elektronikverkauf an einen saturnalischen Kettenladen übertragen und da wusste keiner mehr was von der Garantie. (Seitdem klaue ich die Verkaufsschilder der Ware, die ich erwerbe, wenn da was Besonderes drauf versprochen ist, und tue sie zu meinen Akten. Das war arg teuer damals, Reparatur nur in Irland möglich, zu einer unwahrscheinlich hohen Pauschale).

Bearbeitet von Naehman
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Genau - für die Gewährleistung ist der Händler zuständig, bei dem ich die Maschine gekauft habe (hat Marion auch nicht anders geschrieben) - und für die Garantie der Hersteller - und das ist (wie Marion geschrieben hat) Janome Deutschland......

 

Sabine

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Da Elna und Janome hier Partner sind, wäre es doch mal möglich, daß sie sich hier zu diesem Thema äußern, wenn hier etwas gegen ihre Firma gesagt wird, werfen sie doch auch eine Antwort in die Runde.

Ich glaube nämlich, daß wir alle, außer es hat einer ein Geschäft, genau darüber Bescheid wissen, vor allem, da die EU dauernd an der Schraube dreht.

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Ich habe gerade mit einer sehr netten Dame von Janome telefoniert, die mir gesagt hat, diese Online-Registrierung/Garantiekarte sei nur eine administrative Angelegenheit. Für die Garantie wäre nur die Rechnungskopie wichtig.

 

Ich muss mir also keine Gedanken machen :)

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Ausführliche Hinweise zur Elna 5-Jahres Vollgarantie gibt es hier.

 

Na in diesem Fall geht es ja um die Garantiebedingungen der Firma Janome und die akzeptiert halt nur die ausgefüllte Garantiekarte.;)

 

Das ist aber nicht nur bei Janome so, sondern auch bei vielen anderen Herstellern, vor allem wenn es um eine längere Garantie, wie gesetztlich vorgeschrieben, geht.

 

@Himbeerkuchen: Garantiekarte ausfüllen bzw. Onlineregistrierung und gut ist. Ich würde sie einfach hinschicken.:)

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Da Elna und Janome hier Partner sind, wäre es doch mal möglich, daß sie sich hier zu diesem Thema äußern, wenn hier etwas gegen ihre Firma gesagt wird, werfen sie doch auch eine Antwort in die Runde.

Ich glaube nämlich, daß wir alle, außer es hat einer ein Geschäft, genau darüber Bescheid wissen, vor allem, da die EU dauernd an der Schraube dreht.

Sorry, hier wurde auch nach Elna gefragt, deswegen meine Antwort

Natürlich darf man da die verschiedenen Firmen nicht in einen Topf werfen, denn da gibt es durchaus Unterschiede. Deswegen sollte man sich vor dem Kauf auch darüber gründlich informieren.

Bearbeitet von Ulla
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