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Frage an die Onlineshopexperten!!! AGB ect???


whitewitch

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Also ich werde ein Kleingewerbe anmelden, ist ja auch alles gar nicht so schwer und anfängliche Angst davor (weil ja viele schlecht reden) habe ich abgeworfen. Man sollte sich halt nur ausreichend informieren.

 

Da schließt nun gleich meine Frage an. Wenn ich bei Dawanda (ich weiß ihr könnt es nicht mehr lesen) oder aber auch bei anderen Shop einen Onlinestore eröffne sind doch am wichtigsten die AGB's. Habe mal recherchiert und es stehen mir die Nackenhaare zu Berge wenn ich einige AGB's so lese. Mal die privaten ausgenommen. Angesichts der Abmahnwelle sollte man da schon sehr darauf achten.

 

Wie habt ihr eure formuliert??? Habt ihr eine Vorlage aus dem Netz genommen und entsprechend (nach Urheberrechtprüfung) geändert??? Man könnte so etwas ja auch von einem Anwalt prüfen lassen, aber das kostet richtig Geld, würde sich bei meinen geschätzten Umsätzen nicht lohnen. Allerdings habe ich eine Seite im Netz gefunden die bietet einen umfassenden Schutz an und gibt ihr Siegel und verbürgt sich dafür das alle Angaben wasserdicht sind. Das kostet aber auch 15 Euro im Monat. Ich denke aber das dies eine gute Investition wäre. Hat jemand von euch schon mal davon gehört???

 

LG Whitewitch

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Du könntest auch einfach zu einem Anwalt gehen, hat ein Bekannter von mir gemacht.

Da zahlst du dann einmal was und hast AGBs, die genau auf dich zugeschnitten sind.

 

Das weiß ich doch, dass hatte ich ja auch geschrieben. :D Allerdings sind 500 Euro so viel da könnte ich mir wahrscheinlich die nächsten Monate kein Brot kaufen um es mal überspitzt zu sagen. Nein im ernst. WEnn ich in den ersten Monaten 150 Euro Umsatz habe wie kann ich dann neben allem was noch so kommt 500 Euro für eine AGB ausgeben???

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Soweit ich weiß hat Dawanda selbst schon AGB.

 

Unabhängig davon ist die Frage: was willst Du mit AGB anders regulieren als es die aktuelle Gesetzeslage für Onlinekäufe schon tut?

 

Mir wurde schon mehrfach geraten keine AGB selbst zu erstellen - denn Fehler in derselben hätten mehr negative Auswirkungen (z.B. Abmahnungen) als evtl. Nachteile, die durch gesetzliche Vorgaben nicht geregelt sind.

 

Die Ratschläge kamen sowohl von Selbständigen im Kreativbereich als auch von einer Dame die Existenzgründer coacht und berät, daher denke ich schon dass da was dran ist und man gut überlegen sollte. Besonders wenn man wie Du in ganz Kleinem anfängt und keinen eigenen Onlineshop einrichtet sondern über eine Plattform verkaufen will.

 

An Deiner Stelle würde ich mich eher über die gesetzliche Lage bzw. Vorgaben als Onlineverkäufer informieren.

 

LG

 

Ulrike

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Hallo!

 

Deine (auch von Anwalt ) erstellte AGB ist bis zum ersten Ges.änderung / neuen "Wahnsinnurteil" OK, und nachher wieder fällig.

Die Seite für 15,-€ Monatsbeitrag hört sich sehr gut an, ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass sie es ohne eine Shopprüfung machen, denn wie können sie Gewährleistung geben, wenn sie nicht einmal selbst die AGBs usw. erstellt haben. Allerdings würde die HP auch mich mal interessieren, da meine letzte Shopprüfung teuer war (für mich-versteht sich), dann wäre so eine Lösung evtl. interessant.

Vom Netz was abzuschreiben ist immer kritisch - DU kannst nicht wissen, was da Ok ist oder nicht.

Und wenn Du zum Anwalt gehst, dann zu einem Fachanwalt! (Mein erster "AGB-Anwalt" hat beim ersten Versuch schon 3-4 Fehler reingemacht, die sogar ich erkennen konnte. Er war aber auch kein Internetanwalt.)

Nur die AGBs zu erstellen kostet nicht die Welt, vor 2-3 Jahren habe ich dafür ca.150,-€ bezahlt. (Allerdings erst, als die Fehler wieder raus waren.) Dann musst Du aber den Rest selbst rausknobeln - WAS Du alles und Wo überall angeben musst usw.

 

Ohne AGBs geht es angeblich auch, allerdings wenn du gewerbich verkaufst, dann musst du mit Rücknahme rechnen und z.B. irgendwie regeln, wer und wie die Rücksendekosten trägt. "Mein" Anwalt hat mir es so erklärt, dass man in die AGBs die Sachen reinnimmt, die dem Verkäufer Vorteile bringen.

 

LG

Dora

Bearbeitet von dorafo
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Wichtigster Punkt in den AGBs für Onlineverkäufer ist das Widerrufsrecht- und das kann man komplett aus dem Gesetz abschreiben. Deswegen klingt das auch bei den meisten gleich, weil fast immer einfach nur der Gesetzestext wiedergegeben wird. Was willst du denn ansonsten noch festlegen? Danach richtet sich ein wenig, ob anwaltliche Hilfe sinnvoll ist oder nicht. AGBs werden nur für die Punkte gebraucht, bei denen man von der vorgesehenen gesetzlichen regelung abweichen möchte.

 

Wesentlich haarsträubender finde ich die klassische Dawanda-Formulierung "Unversicherter Versand erfolgt auf Risiko des Käufers". Das geht GAR nicht. Der Verkäufer als Gewerblicher trägt immer das Risiko und kann es auch nicht durch komische Klauseln abwälzen. Solche Shops klicke ich mittlerweile gleich wieder weg.

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Ah super, ich dachte ich darf die AGB von Dawanda und co nicht einfach als für mich geltend betrachten und MUSS eine eigene rechtssichere AGB haben. Aber jetzt liegt die Sachlage ja wieder ganz anders. Danke für die schnelle Info!!!

 

@dorafo das beinhaltet die Shopprüfung. Ich weiß ja nicht ob ich Informationshalber den Link hier reinsetzten darf.

 

 

@Javeva das habe ich auch gesehen und gestern erst etwas dazu gelesen. Na ja man kann es ja mal versuchen, die meisten Verkäufer gehen sicher davon aus das keiner im Jungel der AGB's Ahnung hat schon gar nicht die Käufer.

 

Zitat: Gefahrübergang bei Versand zum Verbraucher

 

 

Im Fernabsatzbereich trägt der Unternehmer immer die Gefahr für den Versand.

Einzige Ausnahme herrscht auf ebay (Urteil LG Berlin AZ 18 O 117/03 vom 01.10.2003)

 

Aber eines Frage ich mich noch, wird es viele Käufer geben die bei einem unversicherten Versand dann behaupten sie hätten die Ware nie bekommen?

Bearbeitet von whitewitch
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Das weiß ich doch, dass hatte ich ja auch geschrieben. :D Allerdings sind 500 Euro so viel da könnte ich mir wahrscheinlich die nächsten Monate kein Brot kaufen um es mal überspitzt zu sagen. Nein im ernst. WEnn ich in den ersten Monaten 150 Euro Umsatz habe wie kann ich dann neben allem was noch so kommt 500 Euro für eine AGB ausgeben???

 

Wenn du willens bist, jeden Monat 15 Euro für "AGB-Miete" auszugeben, solltest du dir überlegen, daß nach weniger als 2 1/2 Jahren (33,3 Monate genau...) mehr als die von dir geschätzten 500 Euro für wasserdichte AGB ausgegeben hast.

 

In Anbetracht der Tatsache, daß es beim Anwalt vermutlich günstiger wird, kann ich dir von diesem "Mietmodell" nur abraten. Zumal du deine Geschäftstätigkeit doch auf Langfristigkeit angelegt hast, oder? Oder möchtest du es "mal probieren"? Dann laß es ganz.

 

LG Ilka

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Wenn du willens bist, jeden Monat 15 Euro für "AGB-Miete" auszugeben, solltest du dir überlegen, daß nach weniger als 2 1/2 Jahren (33,3 Monate genau...) mehr als die von dir geschätzten 500 Euro für wasserdichte AGB ausgegeben hast.

 

In Anbetracht der Tatsache, daß es beim Anwalt vermutlich günstiger wird, kann ich dir von diesem "Mietmodell" nur abraten. Zumal du deine Geschäftstätigkeit doch auf Langfristigkeit angelegt hast, oder? Oder möchtest du es "mal probieren"? Dann laß es ganz.

 

LG Ilka

 

 

Natürlich möchte ich das langfristig. Und auch hast du recht das sich das Ganze dann nach 33,3 Monaten auszahlt. Aber dennoch hat nicht jeder nen schmalen Taler zur Hand um solch eine Summe zu finanzieren. Aber da ich ja noch keinen eigenen Onlineshop eröffnen möchte, stellt sich ja die Frage nach rechtssicheren AGB's nicht in dem umfang.

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Die AGB (nicht AGB's !!!) kann man vom BGB übernehmen - muß also keine eigenen haben.

Viel wichtiger ist, daß Du ein ordentliches Impressum hast und die Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht richtig formulierst.

(keine Rechtsberatung)

 

Dabei helfen Die sicherlich auch gern die IHK; Handwerkskammer usw., mal anfragen, kostet noch nichts.

 

LG Bärbel

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Ok dann stell ich doch gleich noch ne Frage, die Berufsgenossenschaft will 150 Euro jährlich haben??? Kann man sich denn nicht befreien lassen???

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Ok dann stell ich doch gleich noch ne Frage, die Berufsgenossenschaft will 150 Euro jährlich haben??? Kann man sich denn nicht befreien lassen???

 

Das hängt wohl etwas von der BG ab. Du müßtest von denen einen umfangreichen Fragebogen bekommen haben, vielleicht hast du den etwas optimistisch ausgefüllt?

 

Auf dem Bescheid müßte ein Ansprechpartner stehen. Bei geringen zu erwartenden Umsätzen kannst du befreit werden, fragt sich, was die BG unter gering versteht. Einfach anrufen...

 

LG Ilka

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Wie wäre es denn, wenn Du bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen würdest?

 

Dann hättest Du gesicherte Informationen aus erster Hand.

 

Mehr Tipperei als das Nachfragen hier wäre das auch nicht...

 

Und, by the way: die verstehen eine Frage auch dann als Frage, wenn sie nur von einem Fragezeichen beschlossen wird.

Bearbeitet von milagina
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Danke ihr beiden, ich hatte doch teelfoniert bevor ich hier geschrieben habe!!!!

 

Habe es dann gleich nochmal getan, weil ich ja weiß das einige die in der gleichen Branche sind sich haben befreien lassen. Die Dame ging davon aus das ich ein Ladengeschäft betreiben will, klärte mich dann auf das man von zu Hause aus keine zu zahlen hat oder muss.

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...einen Onlinestore eröffne sind doch am wichtigsten die AGB's.

 

Falsch. Das letzte was du benötigst sind AGB (bitte nicht AGB's). Hättest du im übrigen in dem anderen Forum wo du wegen der Selständigkeit fragst gut nachlesen können. :D

Du darfst in die AGB keine "Vorteile" für dich reinschreiben, die geltendes Recht aushebeln. Widerrufsbelehrung/Datenschutzhinweise etc. muss man nicht in AGB packen. Überleg dir "wie" du überhaupt anbieten willst: per Rechnung / per Vorkasse / wird Ware verschickt? - dann mach dich mit den Sachen vertraut die Onlineanbieter beachten müssen und dann entscheide ob du AGB brauchst oder ob nicht das BGB reicht.

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