Ania_1001 Geschrieben 23. Juni 2015 Teilen Geschrieben 23. Juni 2015 Hallo :-) wie handhabd ihr das, wenn ihr eine Bestellung aufgenommen habt, diese genaeht habt und dann a- die Auftraggeberin nicht erreicht (Handynummer stimmt nicht) b- die Auftraggeberin einfach nicht zurueck ruft ich habe jetzt schon ne Weile mich durchs Netz gelesen, aber leider keine wirkliche Antwort darauf bekommen. Weiss eine von euch, wie das Rechtlich aussieht? Wie lange muss ich die Ware aufheben. Bin sticksauer! Gerade die eine ruft einfach nicht zurueck, habs ueber ihre Freundin versucht die auch was bestellt und bereits abgeholt hat. Aber die moechte ich jetzt auch nicht nochmal anrufen... Ist euch das auch schon passiert? Wie habt ihr reagiert? Gruesse, Ania Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tarlwen Geschrieben 23. Juni 2015 Teilen Geschrieben 23. Juni 2015 Ist mir zum Glück noch nicht passiert, aber ich würde mir immer die komplette Adresse geben lassen und nicht nur eine Handynummer, wenn ich für jemanden etwas mache. Und mir das Material im Voraus bezahlen lassen. Wie die rechtliche Situation aussieht weis ich leider auch nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 23. Juni 2015 Teilen Geschrieben 23. Juni 2015 Viele Reinigungen und so haben in ihren Bedingungen drin stehen, wie lange sie nicht abgeholte Ware aufbewahren. (Meist so 6 Monate bis ein Jahr.) Wenn man da nichts vereinbart muß man es, um auf der sicheren Seite zu sein, wohl tatsächlich sehr lange bis unendlich aufheben. Wobei bei einer Anfertigung es sicher auch drauf ankommt, ob sie schon bezahlt ist. Ist sie schon bezahlt, gehört die Ware der Kundin und du mußt sie tatsächlich aufheben. Ist sie nicht bezahlt, gehört es dir und du kannst machen, was du willst. Aber erst mal Butter bei die Fische: Wie lange liegt es denn schon bei dir? Und "ruft nicht zurück" heißt, du hast inzwischen eine funktionierende Telefonnummer? (Für die Zukunft: immer auch die Adresse geben lassen, kleine Formulare machen, wo der Kunde das einträgt und wo man auch die Details der Bestellung festhält sowie ggf. eine Anzahlung bzw. den bereits gezahlten Betrag quittiert.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Engelmann Hedi Geschrieben 23. Juni 2015 Teilen Geschrieben 23. Juni 2015 Hi, ich würde es auf jedenfall nochmal über die Freundin versuchen. Ist ja auch dein Geld das dir entgeht. Habe auch so ein Teil hier liegen und das schon seit 3 Jahren das nicht abgeholt wurde. Laut HWK müsste ich es 10 Jahre aufheben, da ich aber nicht unbegrenzt Platz habe werde ich es nächste Woche zum Roten Kreuz für ihren Flohmarkt bringen, Dann kann die Kundin es dort für ein paar Eurro abholen :-/ LG Hedi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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