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Biergartenrock


Hollypw

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Ich habe vorhin übrigens den Eintrag des Geschmacksmusters ihrer Röcke auf der Homepage des Patentamts gefunden. Entweder ich verstehe das total falsch, oder es ist hauptsächlich die Verschlussart (in Kombination Passe/Dreiteilung) geschützt. Das verwundert mich, ich meinte nämlich, dass ein sehr ähnlicher Rock wie der Biergartenrock mit normalen Knopflöchern ebenfalls abgemahnt wurde.

Ich würde sagen, dass schon das Gesamtkonzept des Rocks als Geschmacksmuster geschützt ist und der Verschluss nur einen Teil ausmacht. Was in der Beschreibung steht, habe ich nicht einsehen können, aber das Detail des Verschlusses bezieht sich offensichtlich auf sechs seitliche Knöpfe, da könnte es sein, dass auch seitliche Sechser-Knopfverschlüsse mit Knopfloch abgemahnt wurden, wenn ansonsten alles ebenfalls überein stimmt, also Verhältnis Passe-Rockbahn-angesetzter Saumstreifen, Art der Faltenlegung, Plazierung des Verschlusses etc.

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Aus der Idee eines anderen Geld zu schlagen ist für mich moralisch nicht ok (falls du das gemeint hast).

 

Ja natürlich, war die Nachahmung zum Zweck des Gelderwerbs damit gemeint.

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Ich würde sagen, dass schon das Gesamtkonzept des Rocks als Geschmacksmuster geschützt ist

 

Das heißt, der Rock hat eine Anmeldung als Geschmacksmuster?

 

Dann kann man natürlich auch was unternehmen gegen Nachahmung. Müßte man aber vermutlich in die Beschreibung gucken, was genau geschützt ist. Eventuell sind es fünf Knöpfe dann schon nicht mehr....

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Das heißt, der Rock hat eine Anmeldung als Geschmacksmuster?

 

Dann kann man natürlich auch was unternehmen gegen Nachahmung. Müßte man aber vermutlich in die Beschreibung gucken, was genau geschützt ist. Eventuell sind es fünf Knöpfe dann schon nicht mehr....

 

Gemeinschaftsgeschmacksmuster 002403345-0001

Allerdings wird mir ohne die Erläuterungen nicht klar, was genau geschützt sein soll. Bei einem Rock würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass das schon ziemlich detailliert sein muss, um überhaupt als Geschmacksmuster geschützt zu werden.

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Entschuldige Nowak, dann habe ich dich missverstanden!

 

Mir wird aus dem Eintrag auch nicht ganz klar, was nun geschützt ist. Ich fände es aber wirklich interessant. Kann man auf mehr zugreifen, oder muss man da einen Text anfordern (oä)?

 

Ich seh es wie Gundel, da muss doch mehr erläutert sein?

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Hm... dem Bild nach würde ich sagen, da ist eine Biese (?) zwischen Passe und Rock und der Verschluss geschützt.

 

Das ist schon recht dünn...

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Bei den angebotenen Röcken der Rockmacherin kann ich keine Biesen, Paspeln oder irgendetwas außer einer normalen Naht zwischen Passe und Falten erkennen. Leider habe ich auf der Seite des Patent- und Markenamtes keine Möglichkeit finden können, die laut Stammdatenblatt vorhandene Beschreibung auch aufzurufen. Aber es kann eigentlich wirklich nur das Gesamtkonstrukt aus Passe mit exakt dieser Knopfleiste, Rockteil mit exakt diesen Falten und Saumblende, das ganze mit exakt den Abmessungen (möglicherweise proportional angegeben, um in allen Konfektionsgrößen stimmig auszusehen) sein.

 

Alles andere würde mich schon sehr wundern, denn Röcke mit Passe, seitlichem Verschluss, Falten und Saumblende dürfte es genug geben und sind auch keine künstlerische Leistung im Sinne eines Geschmacksmusters.

 

Nachdem ich ein bisschen im Internet gestöbert habe, scheint es mir auch so zu sein, dass es eine "Hochphase" der Abmahnungen gegeben hat, die dann anscheinend kommentarlos vorbei gewesen zu sein scheint. Möglicherweise hat sich da jemand erfolgreich gewehrt ...

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Wobei zumindest Patente schon auch einfach mal erteilt werden, wenn sich keiner beschwert.

 

Kann dann später jemand nachweisen, dass es fälschlich erteilt wurde, wird es halt wieder zurückgezogen. Ich habe aber keine Ahnung, ob das auch für Geschmacksmuster gilt.

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Puh, ich glaube bei Patenten findet schon eine Prüfung statt im Bezug auf Innovation, also ob es tatsächlich eine Neuheit gibt und ob schon ein Patent vorliegt.

 

Bei Geschmacksmustern entfällt diese Prüfung soweit ich weiß, deswegen sind sie auch deutlich günstiger zu bekommen, im Rechtsstreit dann aber auch schwieriger zu verteidigen.

 

Es gibt im übrigen bei ein paar Modellen eine Flachpaspel zwischen Passe und Falten.. Aber eher bei den "älteren" Kollektionen.

 

Ich kann ja auch nicht so ganz glauben, dass man nur mit dem Verschluss und den Proportionen ein Geschmacksmuster anmelden kann.. deswegen auch meine Fragen.

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Ob ein Patent vorliegt, wird schon geprüft, aber ob das Verfahren neu ist, also noch nirgendwo veröffentlicht wurde, ist letztlich nur ansatzweise prüfbar. Um das zu kippen, kannst du auch eine mittelalterliche Schrift ausgraben, die einen Ablauf entsprechend beschreibt.

Da kommt es dann oft sehr genau drauf an, auf was das Patent sich erstreckt.

 

Deswegen sind in großen Firmen viele Leute damit beschäftigt, eigene Patente möglichst abzusichern und fremde Patente ggf. zu verhindern.

 

Kleine Produzenten haben diese Möglichkeit natürlich nicht.

 

Und wer ein wirklich innovatives Verfahren hat, meldet es oft (erst Mal) nicht zum Patent an, denn ein Patent ist öffentlich und sobald ich es kenne, kann ich versuche, es auf der legalen Seite nachzubauen bzw. das beschriebene Verfahren so zu modifizieren, daß ich es nutzen kann, ohne das Patent zu verletzen. Da ist es dann besser, so lange wie möglich als Einziger ein bestimmtes Produkt herstellen zu können. Gleichzeitig muß man natürlich die Wettbewerber sehr genau beobachten, um das eigene Patent so rechtzeitig anzumelden, dass es kein anderer tut.

 

Geschmacksmuster sind da natürlich etwas simpler, weil es nicht um Technologie geht.

 

Aber wenn das analog zu Patenten geht, kann man den Schutz vermutlich kippen, wenn man nachweist, daß ein Gegenstand mit den beschriebenen Designoptionen schon im Buch X im Jahr 1927 beschrieben ist, als Exponat seit... im Museum von... hängt.

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Guten Morgen zusammen,

Ich bin auf das Schnittmuster Biergartenrock gestoßen. Den finde ich total klasse. Hat den jemand schon genäht? Ich bin 158 cm groß, wirkt das nicht zu pummelig? Ist er schwer zu nähen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Schöne Ostern

 

 

Guten Abend,

von mir hier noch eine Meinung zur eigentlichen Frage.

Der Rock gefällt mir sehr gut. Ob etwas aufträgt oder nicht kommt immer auch auf die eigenen Körperproportionen an. Ich denke diesen Rock kann man mit jeder Körpergröße gut tragen, denn die Passe macht eine gute Figur und trägt dazu bei, daß der Rock nicht aufträgt.

 

Liebe Grüße

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Hallo,

 

die Faltentiefe ist 2,5 cm. Und ja, der Verschluß geht nach hinten...

Ich freue mich, dass ich ihn bald wieder tragen kann.

 

Viele Grüße

 

Ulrike

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