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Julia75

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Hallo Ihr lieben Gleichgesinnten!

 

Seit langer Zeit lese ich in diesem Forum mit und auf nahezu alle meine Fragen konnte ich auf diesem Weg Antworten finden. Nun bin ich aber doch an eine Grenze gestossen und schreibe deshalb meinen ersten eigenen Beitrag!

 

Ich bin hochmotiviert und drauf und dran, ein Kleingewerbe für meine selbst entworfenen und genähten Kinderartikel anzumelden. Jetzt bin ich bei der Gewerbeanmeldung darüber gestolpert, wo der "Name" einzutragen ist. Der Beamte am Telefon meinte, die Unternehmung liefe ausschließlich unter meinem eigenen Namen, ansonsten müßte ich mich als Vollkauffrau im Handelsregister eintragen lassen. Ich dachte es ginge nach dem Schema:

Label, Inh. X Y. Aber auch dann wird man laut seiner Aussage zum Vollkaufmann, die Anmeldung müsse über einen Notar erfolgen und man wird buchaltungspflichtig. Gut, soviel dazu.

 

So wie der gute Mann meinte, könne die Unternehmung unter meinem Namen laufen und das Label sei dann meine Marke, sofern sie beim Patentamt angemeldet ist und dieses das so genehmigt.

 

Darüber hatte ich mich schon im Vorfeld parallel erkundigt bzw. im Webauftitt schlau gemacht. Aber die Problematik bzgl. Unternehmensname und Label wird da natürlich nicht gelöst.

 

Deshalb meine Frage, wie Ihr, die Ihr schon aktiv seid, das handhabt. Sicherlich näht ihr ja keine Labels mit eurem vollen Namen sondern nennt eure schönen Sachen anders, oder? Wie habt Ihr das rechtlich gelöst, d.h. welche Unternehmensform habt Ihr gewählt und welchen Namen habt Ihr dem ganzen gegeben?

 

Und rein interessehalber: Wie habt Ihr Euch bzgl. der Umsatzsteueroption für Kleinunternehmer entschieden? Weißt Ihr Umsatzsteuer aus und rechnet Vorsteuer ab oder verzichtet Ihr auf diese Option? Und warum?

 

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!:)

Julia

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Hallo Julia,

 

das Label/Markenzeichen oder wie auch immer ist nicht der rechtliche, offizielle Namen einer Firma, bzw. muss nicht sein.

 

Du musst einen Markennamen auch nciht unbedingt anmelden, nur recherchieren, dass er nicht von jemand anderem geschützt ist.

 

LG Ursel

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Eben, als Einzelunternehmer bist du das Unternehmen, also dein Vor- und Zuname. Mit diesem musst du im Geschäftsverkehr auftreten. Alles andere kann maximal ein Zusatz sein.

Trotzdem kannst du in deine Klamotten ein individuelles "Label" einnähen, sofern du die Hinweise von Ursel beachtest.

 

Übrigens darfst du als Einzelunternehmer keinesfalls Inhaber schreiben...

Bearbeitet von sticki
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Hi,

diese Information habe ich im Gewerbeamt auch bekommen.

Dh. auf Visitenkarten etc. einfach gut leserlich den vollen Namen schreiben und wenn Du dann noch *knackpiepsMode* oder irgendwas raufschreibst interessiert das niemanden, solange du keine Marken verletzt.

 

Lg Donna

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Vielen Dank für Eure Antworten! Das klingt ja schon mal ganz gut! Dann ist das ja doch so, wie ich dachte oder hoffte!

Ich bin gespannt, was noch so kommt!;)

 

Bis bald

Julia

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