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Hallo liebe Leute

 

als Liebhaberin von natürlichen und bio Textilien plane ich, einen Online-Shop zu eröffnen. Ich beabsichtige, reine Seidenschals in Deutschland und Europa zu verkaufen. Nach Recherchen habe ich erfahren, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Etikett auf Textilien mit der Materialzusammensetzung etc. zu haben. Da meine Seidenschals sehr empfindlich sind und ich befürchte, dass das Aufnähen oder Aufkleben eines solchen Etiketts das Material beschädigen könnte, ist es auch möglich, diese Informationen auf einem separaten Blatt Papier an den Kunden zu senden? Hat jemand Erfahrung mit Etiketten? 

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

 

Mfg

Nina

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Hallo Nina,

für solche rechtlichen Fragen ist das Forum wohl nur begrenzt hilfreich... Ob ein lose beigelegter Zettel ein angenähtes Etikett ersetzen darf, wäre wohl besser eine Frage an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit hauchdünner Nadel durch den Saum mit wenigen Stichen befestigt hatte ich schon Etiketten an Seide - das wäre wohl eine Möglichkeit, falls der Zettel nicht reicht. Dann kann man das als Käufer auch sehr einfach entfernen. Dafür braucht es dann halt Nadeln der Stärke 10 und mehr, Stichwort wäre Applikationsnadel (im Quiltbedarf z.B.).

Viel Erfolg!

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Hallo Nina, 

eine konkrete Antwort kann ich dir auch nicht geben. Ich nähe ehrenamtlich Frühchenkleidung für einen Verein. Da bringe ich an jedem Teil einen Zettel mit der Stoffzusammensetzung mit einem Faden an. Es gibt aber auch noch zusätzliche Lieferscheine.

Frag doch Mal z.B. bei der IHK oder  dem German Fashion Verband nach. Vielleicht kannst du dort Hilfestellung bekommen.

Viel Erfolg

 

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Eine schnelle Google-Recherche ergibt "Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar, zugänglich und im Falle eines Etiketts fest angebracht sein."

Ob ein Anhänger, der mit einem halbwegs stabilen Faden am Produkt baumelt und von jedem ansatzweise vernünftigen Kunden sofort abgeschnitten wird, dies erfüllt, dazu müsste man tatsächlich bei der IHK fragen - und für solche Beratung zahlt man dort ja auch IHK-Gebühr.

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Es muss fest angebracht sein,  außerdem mit Name/ Adresse des Inverkehrbringenden usw. Es handelt sich ja nicht um Maßanfertigung,  oder?

Falls diese Verordnung nicht aufgeweicht wurde, ist das noch immer so.

Manche nähen die Textilkennzeichnung nur leicht entfernbar an, z.b. wenige große Stiche.

Und natürlich gibt's etliche Leute an Markt,  die sich nicht dran halten. 

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