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Geschrieben

Hallo, ihre Lieben, ich war ja nun schon sehr lange nicht mehr aktiv. Nun habe ich beschlossen, mein Hobby wieder aufleben zu lassen. Zugegeben, der mahnend erhobene Zeigefinger meiner Tochter hatte auch was damit zu tun :D

 

Jetzt habe ich gleich mal eine Frage zum Urheberrecht beim sticken.

 

1. Darf ich ein Motiv aus einem Spiel (eine Figur) selbst zur Stickdatei umwandeln und auf den Pullover meines Sohnes sticken?

 

2. Darf ich ein Foto der fertigen Stickerei auf dem Pullover öffentlich posten, wenn ich dazu schreibe, wo ich die Vorlage her habe?

 

Ich habe nur diese eine Stickerei hergestellt. Ich will weder viele davon herstellen, noch irgendwie Geld damit verdienen.

 

Es wäre schön, wenn ihr die passenden Paragraphen gleich dazu habet, oder ein entsprechendes Urteil dazu.

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Geschrieben

Paragraphen kannst auch selber suchen... Gesetze nachlesen im Internet ist ja kein Problem. ;)

 

Urteile gibt es m.W. eher wenige, weil die Firmen, die ihre Rechte gerne durchsetzen wollen in der Regel erst mal eine teure Abmahnung schicken und die betroffenen Privatleute dann in der Regel nicht geneigt sind, ggf. auch fünfstellige Summen in einen Prozess zu investieren, bei dem vielleicht rauskommt, dass sie recht haben oder auch nicht.

 

Nach der mir bekannten Rechtslage sowie der praktischen Erfahrung der letzten zehn Jahre:

 

Privat für dich kannst du in Deutschland machen, wozu du Lust hast. Das kann dir keiner verbieten.

 

Sobald du hingegen ein Bild im Internet zeigst, stellt das eine Veröffentlichung dar und dazu mußt du die entsprechenden Rechte haben.

 

Ob dein eigenes, von einer rechtegeschützten Figur abgeleitetes, Werk so viel Schöpfungshöhe besitzt, daß es als eigenständiges Kunstwerk gilt wäre im Einzelfall zu entscheiden. So du ggf. größere Summen hast, die du gewillt bist zu investieren, um das rauszufinden.

 

Wenn die Figur keiner der großen "Player" gehört, kann es sich aber durchaus lohnen, beim jeweiligen Verlag nachzufragen, ob man es zeigen darf und unter welchen Bedingungen. Dann macht man nichts falsch.

Geschrieben
  nowak schrieb:
Paragraphen kannst auch selber suchen... Gesetze nachlesen im Internet ist ja kein Problem. ;)

Habe ich versucht, aber das Ganze verwirrt mich nochmehr, als ich es eh schon bin :p da ich nichts für meine spezielle Situation finde.

 

Trotzdem Danke für die Antwort. :)

Geschrieben

Du könntest das Problem ja mal bei iRights.info | Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt anfragen oder beim Kundenservice des Patentamt anrufen.

 

Ich habe gerade mal versucht, zu recherchieren, aber für genau diesen Fall auch nichts gefunden. Ähnliche Sachverhalte:

 

jura-basic (Lexikon: Lichtbildwerk Nachstellung,-Motivschutz) - Grundwissen

 

jura-basic (Lexikon: Urheberrecht freieBenutzung) - Grundwissen

 

jura-basic (Lexikon: UrhR Bearbeitung) - Grundwissen

 

(Ich weiß nicht, ob diese beiden UrhG-Paragraphen auf so einen Fall überhaupt Anwendung finden würden. Auch das müsste einem ein Jurist sagen.)

 

á… Spielfiguren verändert, fotografiert - und auch noch veröffentlicht! - Urheberrecht - JuraForum.de

Geschrieben

@Yu-Yus Mama

Dein 1. Punkt ist kein Problem.

 

Doch warum muss man immer alles posten und offentlich machen was man gemacht hat?

 

Freu dich doch an dem Motiv(dein Kind wird's es auch tun).

 

Meinen Kindern habe ich damals auch diverse "Namen" auf ihren Sachen gestickt. Die hatten Freude dran, haben es stolz getragen und gut war.

 

Aber verkaufen darf man das nicht!

Geschrieben

+1 für Nowack's Beitrag.

Foto posten dürfen hängt wirklich von der Schöpfungshöhe ab. Ich vermute bei "Stickerei formatfüllend" ist selbige bedenklich niedrig.

Sofern "Kinder ins Internet stellen" eine Option ist, würde ich mir bezüglich der Veröffentlichung eines Bildes des Pullovers auf seinem glücklichen Träger keine Sorgen machen. Alternativ könnte er wohl auch als schmückendes Beiwerk eines Waschfrauenselfies veröffentlicht werden, oder vielleicht als Hintergrund für ein Haustierfoto dienen.

Nichts davon verhindert Abmahnungen, aber wenn Du prozessieren willst hast Du dann bessere Karten.

 

Beim Rechteinhaber (vorsorglich) nachfragen ist billiger!

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