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Geschrieben

Hallo, ich bin ganz neu hier im Forum und habe eine Frage zur HWK!

 

Ich nähe schon einige Jahre und habe vor einigen Monaten den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Vorher habe ich mich umfassend informiert und überall gelesen, dass die HWK usw. sich alle von selbst melden. Ich habe also meinen Gewerbeschein beantragt und die Dame vom Gewerbeamt füllte unter Tätigkeit: "Nähen nach Konfektion und Wunsch" ein. Unter "Art des angemeldeten Betriebes" kreuzte sie "Sonstiges" anstatt "Handwerk" an, was mich schon wunderte, aber ich dachte, das wird schon richtig sein.

 

Das Finanzamt meldete sich dann bei mir, genauso wie die BG. Aber von der HWK habe ich immer noch nichts gehört.

 

Einerseits bin ich kurz davor, da anzurufen, weil ich Angst habe, dass ich irgendeine Strafzahlung bekomme, wenn sie es merken. Andererseits denke ich mir, vielleicht hat es alles seine Richtigkeit und wenn ich anrufe, dann brummen sie mir die Mitgliedschaft auf!

Was denkt ihr bzw. was würdet ihr machen?

 

LG

Maikind1

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Geschrieben (bearbeitet)

A) hwk anrufen. Die "brummen" dir nur ne Mitgliedschaft auf, wenn das notwendig ist.

 

B) Steuerberater ist in der Regel der bessere Ansprechpartner, als einen Beitrag in einem Forum für Hobbyschneiderinnen zu eröffnen

 

C) melde dich doch bitte bei Peter, bezüglich des Gewerbe-Status.

Bearbeitet von dark_soul
Geschrieben
Dame vom Gewerbeamt füllte unter Tätigkeit: "Nähen nach Konfektion und Wunsch" ein. Unter "Art des angemeldeten Betriebes" kreuzte sie "Sonstiges" anstatt "Handwerk" an, was mich schon wunderte, aber ich dachte, das wird schon richtig sein.

 

LG

Maikind1

Moin,

 

Bei dem Eintrag hoffe ich, dass du einen Meister hast. Auf Neuerstellung von Kleidung steht Meisterpflicht. Wenn die Sachbearbeiterin es nicht als "Neuerstellung" gesehen hat, dann meldet sich auch die Kammer nicht. Höchstens die IHK, weil es dann eine Form von Handel ist.

Wenn sie es als Meisterpflichtig gesehen hätte, hätte sie dich erst zur Kammer geschickt und nicht eingetragen.

Eintrag kostet rund 120 EU, Jahresbeitrag im ersten Jahr 52 Eu und folgend 105 EU

Die Kammen sind bei Anfragen sehr offen und beißen nicht. Ich sehe sie als positiv, denn sie stehen einem doch sehr zur Seite, wenn man Hilfe benötigt.

Geschrieben

Hallo,

Bei dem Eintrag hoffe ich, dass du einen Meister hast. Auf Neuerstellung von Kleidung steht Meisterpflicht.
nach dieser Liste ist zumindest der Maßschneider zulassungsfrei, genau wie Schuhmacher, Sattler, Posamentenmacher usw.

 

Gruß

Detlef

Geschrieben

Die Liste ist neuesten Datums... 13.03.17

wird immer wieder geändert... letztes Jahr war noch Pflicht.

Geschrieben

....persönlich für jeden Einzelnen mag es ja hilfreich sein. wenn die Handwerksrolle immer weniger Berufe enthält. Ich persönlich würde es aber doch begrüßen, wenn ein Maßschneider ein Meisterberuf wäre...

Jetzt kann also jede Änderungsschneiderei sich Maßatelier nennen...

 

Zu der HWK kann ich nur sagen, die melden sich schon...ich habe selbst dort nachgefragt um Auskünfte, Rat und Hilfe zu bekommen. Dazu sind sie ja auch da.

Geschrieben

Wohl auf Druck der EU-Kommission wurde der Meisterzwang auf Bereiche reduziert, in denen es um Leben und Tod, oder zumindest um die körperliche Unversehrtheit geht.

Beispiele: Ein Segelmacher braucht keinen Meister, der Seiler oder der Boots- und Schiffbauer schon.

Schuhmacher: nein - Orthopädieschuhmacher: ja, Feinoptiker: nein - Augenoptiker: ja usw.

 

Wenn ein "maß-"geschneidertes Kleid nicht sitzt oder sich beim Abschlussball selbst zerlegt ist das zwar sehr unschön, aber i.A. nicht lebensbedrohlich.

 

Gruß

Detlef

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