Jeannie-81 Geschrieben 19. September 2015 Melden Geschrieben 19. September 2015 Hallo, ich wollte einen kurzen Hinweis über die w6 Nähmaschinen Garantie hinterlassen, Diese 10 Jahre gelten nur für den Erstkäufer, ist also nicht übertragbar. Da viele es in ihrer Verkaufsanzeige z.b bei Kleinanzeigen angeben. Desweiteren muss der Erstkäufer diese auch innerhalb der ersten 4 Wochen nach Kauf registrieren lassen. VG
Devil's Dance Geschrieben 19. September 2015 Melden Geschrieben 19. September 2015 ...das ist eigentlich bekannt ...
Jeannie-81 Geschrieben 19. September 2015 Autor Melden Geschrieben 19. September 2015 Leider nicht da ich im Netz mich umgeschaut habe und es viele nicht wissen die sich eine gebraucht kaufen wollen.
Quälgeist Geschrieben 19. September 2015 Melden Geschrieben 19. September 2015 (bearbeitet) In den Garantiebestimmungen von W6, die auf deren Seite hinterlegt sind, steht es. Mir ist aber auch bewußt, daß die meisten Nutzer weder AGBs noch Garantiebestimmungen lesen. Informationen sind allersings Holschulden und keine Bringschulden. Bearbeitet 19. September 2015 von Quälgeist
nowak Geschrieben 19. September 2015 Melden Geschrieben 19. September 2015 Informationen sind allersings Holschulden und keine Bringschulden. Wobei bei einem Verkauf, der Verkäufer auch keine falschen Angaben machen darf. Da könnte man möglicherweise einen Mangel darin sehen und ein Rückgaberecht daraus ableiten. Oder gar einen strafrechtlich bewehrten Betrugsversuch. (Vorsätzlich falsche Angaben sind auch beim Privatverkauf nicht erlaubt.)
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