MonaLis Geschrieben 26. April 2013 Melden Geschrieben 26. April 2013 Hallo, ab und zu werden Nähmaschinen von Privat noch mit Händlergarantie verkauft. Gilt die Garantie dann auch für den Zweitkäufer? Und falls ja, angenommen die Maschine wurde beim zertifizierten Pfaff-Händler gekauft, kann ich mich bei Problemen mit der Maschine auch an einen anderen zertifizierten Pfaff-Händler wenden? Weißt jemand vielleicht, ob die zusätzliche 3-Jahre-Garantie, die vom Pfaff angeboten wird, übertragbar ist? Gruß Mona
nowak Geschrieben 26. April 2013 Melden Geschrieben 26. April 2013 Also was du in Deutschland vom Händler bekommst ist die gesetzliche Gewährleistung. Die geht zwei Jahre und bezieht sich ausschließlich auf das Geschäftsbeziehung zwischen dir und deinem Händler. Keinem anderen. Wenn du die Maschine weiter verkaufst, wirst du zum Verkäufer und den Käufer könnte Gewährleistungsansprüche nur gegen dich anmelden. (Die du als Privatverkäufer aber ausschließen kannst.) Bei Herstellergarantien kommt es drauf an. Garantiebedingungen kann jeder Hersteller (bzw jeder Garantiegeber) so gestalten, wie er mag. Sie können übertragbar sein oder nicht. Für Pfaff würde ich einfach bei VSM anfragen, wie das in Deutschland gehandhabt wird. Wenn es eine freiwillige Garantie eines Händlers ist, kann dieser ebenfalls frei bestimmen, welche Bedinungen gelten. Das muß man dann im Einzelfall erfragen. Kurz: Die Gewährleistung ist nie übertragbar, eine Garantie kann übertragbar sein, das muß man aber erfragen und sich ggf. schriftlich zusichern lassen.
MonaLis Geschrieben 26. April 2013 Autor Melden Geschrieben 26. April 2013 Vielen Dank für die sehr aufschlußreiche Infos! Mona
Flickschneider Geschrieben 26. April 2013 Melden Geschrieben 26. April 2013 ... Keinem anderen. ... Hallo, es stimmt zwar, daß nur der Erstkäufer die Ansprüche geltend machen kann. Durch einen Weiterverkauf sind diese jedoch nicht erloschen. Durch einen Vertrag können sie abgetreten werden. Gewährleistung - wer hat Anspruch? Kaufrecht
nowak Geschrieben 27. April 2013 Melden Geschrieben 27. April 2013 Durch einen Vertrag können sie abgetreten werden. Ah, das ist interessant, das wußte ich auch noch nicht. Aber man muß es beim ursprünglichen Händler geltend machen, wenn der 500km weg ist, muß man da hin.
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