LeLuLa Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig Mich würde interessieren, ob ich mich strafbar mache wenn ich auf meinen Blog folgendes schreibe: Wenn ihr ein Geschenk sucht und/oder Euch etwas gefällt, könnt ihr euch gerne bei mir melden. Ich habe kein Kleingewerbe, aber mittlerweile einige Sachen, mit denen ich nicht mehr weiß wohin, mir macht das Nähen einfach zu viel Spaß Kleingewerbe kommt für mich erstmal nicht in Frage, da ich noch Erziehungsgeld bekomme und das dann soweit ich das verstanden habe gestrichen würde. Vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid oder hat eine Idee, an wen ich mich da wenden könnte... Vielen lieben Dank Judith
Bineffm Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Finanzamt / Steuerberater / Handwerkskammer / IHK? Die Regelung ist nach meinem Verständnis in Deutschland relativ einfach - wenn Du für den Verkauf produzierst - dann ist das gewerblich.... Sabine
Gast sanvean Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid oder hat eine Idee, an wen ich mich da wenden könnte... Sabina hat die Frage ja beantwortet. Hast Du außerdem hier schon einmal im Forum gestöbert ? Es gibt einige Threads, die dies behandeln. Liebe Grüße Susanne
Gast Doro-macht-mit Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 da ich noch Erziehungsgeld bekomme und das dann soweit ich das verstanden habe gestrichen würde. gehe mal lieber zur richtigen Anlaufstelle. das was ich gerade ergoogelt habe, sagt schon aus, dass man zum Erziehungsgeld in einem gewissen Rahmen dazuverdienen kann. (nur bei Hartz IV sieht das anders aus) Grüße Doro
DerJens Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Das ist auf jeden Fall ein ganz gefährliches Pflaster. Du kommst da zwar nicht gleich in den Knast, riskierst aber, z.B. von potentiellen Mitbewerbern oder Verbrauchervereinen abgemahnt zu werden. Denn als Gewerblicher hat man ganz andere Bedingungen, die man erfüllen muss (Sachmängelhaftung, Widerrufsrecht, Steuerliche Aspekte, etc.). Wenn Du jetzt regelmäßig immer wieder Sachen herstellst und die verkaufst, dann wird Dir niemand mehr abnehmen, dass das kein gewerbliches Handeln ist. Anders sieht es vielleicht bei einer einmaligen Aktion aus, wenn Du ausmistest und 10 Sachen bei Ebay verkaufst. Die Grenze Privat -> Gewerblich ist schneller überschritten, als die meisten glauben. Wirklich sichere Aussagen bekommst Du vom Anwalt.
LeLuLa Geschrieben 14. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Vielen Dank für Eure Antworten! Dann werd ich mich als erstes mal wegen dem Erziehungsgeld informieren und davon abhängig machen ob ich ein Kleingewerbe anmelde oder damit bis nächstes Jahr Juli warte, dann sind die Zwillinge 2 und wir bekommen keine staatlichen Zuschüsse mehr. LG Judith
pency Geschrieben 14. Dezember 2011 Melden Geschrieben 14. Dezember 2011 Hallo, ich denke mal, dass du kein Erziehungsgeld, sondern Elterngeld bekommst. Beim Elterngeld werden die Einkünfte zu einer anteiligen Kürzung führen. Des weitere würde ich denken, dass du (Klein-)gewerbliche Einünfte hast, sobald du Sachen zum Verkauf produzierst und am "öffentlichen" Markt teilnimmst. Wichtig ist m.E. auch, dass hier eine "Wiederholungsabsicht" vorliegt. LG pency
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