Penelope1 Geschrieben 18. Oktober 2011 Melden Geschrieben 18. Oktober 2011 Hallo zusammen, ich bin gelernte Damenschneiderin, nähe viel für meine Kinder, die in Schule und Nachbarschaft immer bewundert werden..die Kleidung, nicht die Kinder... einige Damen in unserer Nachbarschaft haben mich nun angesprochen ob ich nicht einen Nähkurs anbieten möchte. Das würde ich auch gerne, kenne mich aber nicht aus welche Vorraussetzungen ich dafür brauche. Muß ich ein Gewerbe anmelden.. Ich will das ganze ja nicht umsonst anbieten, nehme also eine kleine Gebühr. Vielen Dank Penelope
leitenmoos Geschrieben 18. Oktober 2011 Melden Geschrieben 18. Oktober 2011 Hallo, Unterricht ist von dem Erfordernis der Gewerbeanmeldung nur dann ausgeschlossen, wenn hierfür ein höherer Bildungsabschluss erforderlich ist. Bei Nähkursen ist dies nicht der Fall, also muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
vintoria Geschrieben 18. Oktober 2011 Melden Geschrieben 18. Oktober 2011 Du könntest den Kurs über die VHS laufen lassen. Dann hast Du einen sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Ob Du trotzdem ein Gewerbe anmelden mußt, weiß ich aber nicht. Was ist der Übungsleiterfreibetrag )Übungsleiterpauschale)? viele Grüße Vintoria
gundi2 Geschrieben 18. Oktober 2011 Melden Geschrieben 18. Oktober 2011 Hallo, schau mal hier: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816028/data/Abgrenzung_Gewerbe_und_freier_Beruf-data.pdf Dort steht auf S. 4 u. a. "Steuerlich wird jede Art von unterrichtender Tätigkeit zu den freien Berufen gerechnet, insbesondere auch die Unterrichtung in Sport und Gymnastik. Das Steuerrecht setzt bei der unterrichtenden Tätigkeit keine wissenschaftlich ausgerichtete, qualifizierte, gehobene Tätigkeit voraus." Deine Frage scheint nicht so ganz einfach zu beantworten zu sein - frag besser mal bei deinen zuständigen Behörden nach, dann bekommst du belastbare Aussagen, mit denen du wirklich etwas anfangen kannst. Hier im Forum weiß nur jede etwas anderes;) - mich eingeschlossen....... LG gundi
nowak Geschrieben 18. Oktober 2011 Melden Geschrieben 18. Oktober 2011 Wobei die Steuerfrage wiederum nichts mit der Frage des Gewerbescheins zu tun hat... das sind zwei Behörden. Muß man eigentlich immer noch für jegliche Art Unterricht Rentenversicherung abführen? (Und ich schiebe das Thema mal in das passende Unterforum. Wer weiß, vielleicht stehen da sogar schon Threads zu einem ähnlichen Thema?)
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