Buchstabensalat Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Ja, hallo auch dir. Ich höre dich gut. Zitat Das Verbreitungsrecht: Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Da es hier konkret darum geht, ob man gekaufte Dateien WEITERVERBREITEN im Sinne von WEITERVERKAUFEN darf, sehe ich einen Bezug absolut gegeben. Salat
sticki Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Es mag ja ein Bezug gegeben sein und informativ ist das ganze ganz sicher, allerdings kann ich deine Antwort so nicht einordnen (auch wegen deiner vorhergehenden "Interpretation"). Deshalb eine einfache Frage die dann nicht meinerseits zu Fehlinterpretationen führen kann: Bist du der Meinung die unzähligen Anbieter von E-Books und Stickmusterdateien veräußern auch das Verbreitungsrecht?
lea Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Buchstabensalat schrieb: Da es hier konkret darum geht, ob man gekaufte Dateien WEITERVERBREITEN im Sinne von WEITERVERKAUFEN darf, sehe ich einen Bezug absolut gegeben. Wie schon weiter oben erwähnt, kauft man nicht die Datei (sondern das Nutzungsrecht). Du kaufst ja auch nicht ein Musikstück mit dem Erwerb der CD. Lea
Zizibee Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Hallo Buchstabensalat, wenn Du bitte mal genau unterscheiden möchtest: Bei einer reinen Datei wechselt eben kein Werkstück den Besitzer, aber genau darum geht es in deinem Link. Verkaufen kann man nur Dinge, beispielsweise eine brother-Stickkarte, eine CD mit Software oder Musikstücken, eine Kaffeekanne etc.. Damit kannst Du dann (fast) machen, was Du möchtest. Sobald das Werkstück, beispielsweise die SoftwareCD nicht mehr in deinem Besitz ist, darfst Du die Software auch nicht mehr nutzen, auch keine Kopien, die davon als Sicherungskopien angefertigt wurden. Daher stammt Problematik der Privat- und Sicherheitskopien. Wenn Du nur die Datei kaufst, beispielsweise ein Programm, eine (Stick)Datei, ein e-book, Musikstück oder Hörbuch als mp3 und das nur runterlädst, besitzt Du eben kein Werkstück, an das die Rechte gekoppelt werden können, sondern nur eine Nutzungslizenz für diese Datei, und sofort ist das rechtlich was anderes als oben. Da es nun kein Werkstück mehr gibt, an das die Rechte gekoppelt sind, hat der Verkäufer keine Möglichkeit mehr, zu kontrolieren was Du machst. Wenn Du die Datei kopierst und weitergibst, machst Du ihm das Geschäft kaputt, da Du ja unendlich viele Kopien von der Datei machen kannst, und da niemand das kontrolieren kann, ist die Weitergabe einer Datei eben verboten. Liebe Grüße Claudia
Stoffkörbchen Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Also ich habe heute mit einem Rechtsverdreher für Musikrechte gesprochen. Ich kann nicht alles im O-Ton wiedergeben, war mit teilweise auch zu "hoch". Aber eines habe ich verstanden: ebooks und reine Stickdateien darf ich nicht verkaufen wenn darauf eindeutig hingewiesen wird. Ich darf sie nur alleine nutzen. Auch nicht verschenken wie ich das mit der einen Datei geplant hatte. (es sei denn, ich bekomme quasi eine Ausnahmegenehmigung vom Verkäufer). Eine Stickmusterkarte darf ich verkaufen, aber auch dort keine Kopien in Umlauf bringen. Ich hätte mir dieses eher trockene Gespräch sparen können, steht ja alles hier! Für Fachleute ist das alles ziemlich klar und eindeutig geregelt...
Buchstabensalat Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Zizibee schrieb: Hallo Buchstabensalat, wenn Du bitte mal genau unterscheiden möchtest: Bei einer reinen Datei wechselt eben kein Werkstück den Besitzer, aber genau darum geht es in deinem Link. Nein. Der zweite Satz bezieht sich klar und deutlich auf SOFTWARE. Zitat Verkaufen kann man nur Dinge,... stammt Problematik der Privat- und Sicherheitskopien. Bekannt. Zitat Wenn Du nur die Datei kaufst, beispielsweise ein Programm, eine (Stick)Datei, ein e-book, Musikstück oder Hörbuch als mp3 und das nur runterlädst, besitzt Du eben kein Werkstück, an das die Rechte gekoppelt werden können, sondern nur eine Nutzungslizenz für diese Datei, und sofort ist das rechtlich was anderes als oben. Im Prinzip nein, aber... würde Radio Eriwan sagen. Denn auch ein runtergeladenes Programm kann ich auf CD brennen und dann weiterveräußern. Genau wie jede Stick- oder sonstige Datei. Und ich kann es gerne auch noch weitergoogeln: auch LIZENZEN darf man verkaufen! Zitat Da es nun kein Werkstück mehr gibt, an das die Rechte gekoppelt sind, hat der Verkäufer keine Möglichkeit mehr, zu kontrolieren was Du machst. Wenn Du die Datei kopierst und weitergibst, machst Du ihm das Geschäft kaputt, da Du ja unendlich viele Kopien von der Datei machen kannst, und da niemand das kontrolieren kann, ist die Weitergabe einer Datei eben verboten. Liebe Grüße Claudia Nein. Natürlich ist und bleibt das Kopieren und Weitergeben von Kopien der Dateien illegal. Dabei macht es überhaupt keinen Unterschied, ob ich die Datei vorher auf einer CD erworben habe oder runtergeladen. Nichtsdestotrotz darf ich *diese* Datei weiterverkaufen - oder, wenn es dir Freude macht, die Lizenz zur Nutzung dieser Datei. Lea schrieb: Du kaufst ja auch nicht ein Musikstück mit dem Erwerb der CD. Lea Gutes Beispiel. Nach deiner Logik darf ich dann die gekaufte CD also auch nicht weiterverkaufen. Letzten Endes wäre das Problem allerschnellstens gelöst, wenn die Threaderstellerin den Hersteller der Datei einfach fragen würde, ob sie die Datei verschenken darf. Salat
sticki Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Ich darf als Verkäufer das Nutzungrecht so einschränken wie es mir beliebt. Wenn da steht das die Dateien nicht verkauft/verschenkt oder sonstwie weitergegegen werden dürfen, dann ist das so! Glaub es oder glaub es nicht... aber schreib hier nicht so viel Falsches. Wenn ich mir diese wiederholte "Zurechtbiegerei" so ansehe, kann ich nur jedem beroffenen Verkäufer oder auch Anbieter von kostenlosen Anleitungen und Dateien raten, bei seinem Angebot genauestens dazu zuschreiben wie das überlassene Nutzungsrecht aussieht, was der "Erwerber" darf und was er nicht darf. UrhG - Einzelnorm
Buchstabensalat Geschrieben 27. Januar 2011 Melden Geschrieben 27. Januar 2011 Zitat Ich darf als Verkäufer das Nutzungrecht so einschränken wie es mir beliebt. Wenn da steht das die Dateien nicht verkauft/verschenkt oder sonstwie weitergegegen werden dürfen, dann ist das so! Korrekt. Ob das, was du da schreibst, dann vor Gericht Bestand hat, ist ja ne andere Frage. Zitat Wenn ich mir diese wiederholte "Zurechtbiegerei" so ansehe, kann ich nur jedem beroffenen Verkäufer oder auch Anbieter von kostenlosen Anleitungen und Dateien raten, bei seinem Angebot genauestens dazu zuschreiben wie das überlassene Nutzungsrecht aussieht, was der "Erwerber" darf und was er nicht darf. Das ist auf jeden Fall eine sehr gute Empfehlung. Salat
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