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Geschrieben

Hallo Ihr Lieben!

 

Ich habe jetzt lange gesucht und hier schien es mir am besten zu posten.

 

Also es geht darum, dass ich gerne ein Schnittmuster hätte, also ich würde gerne tauschen, aber meine Frage ist, man muss ja quasi seinen Schnitt abgeben damit es rechtens ist, soweit habe ich das glaube ich richtig verstanden oder?

 

So jetzt habe ich aber einen Schnitt erworben, viele werden Ihn kennen, die Tasche Claire, habe ja nun auch dafür Geld bezahlt, aber das ganze via Email also als PDF bekommen.

 

Somit ist das ja mit dem Tauschen dann so eine Sache oder nicht?

 

Wie hält es sich mit solchen Sachen? ich meine Theoretisch müsste ich ja dann das ganze von meinem PC löschen wenn ich tauschen mag oder ist es mit solchen Sachen garnicht möglich zu tauschen?

 

Hach ja Sorry für die Fragen bin neu hier und muss mich erstmal durchwurschteln, nutze schon fleißig die SuFu aber manchmal weiß ich auch ganet wonach ich suchen soll :-D

 

GLG!

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Gast Wirbelwind
Geschrieben

Da musst Du in die AGBs des Anbieters schauen. Die einen erlauben das Weitergeben unter keinen Umständen, die anderen erlauben es nur, wenn Du keine Kopie behältst.

 

Dass Du den Schnitt weitergibst und eine eigene Kopie behältst ist bei keinem mir bekannten Anbieter erlaubt.

 

Tauschen heisst: Du gibst etwas weg und erhältst etwas anderes dafür, von dem sich der andere trennt.

Geschrieben

Die Frage habe ich mir wegen Stickmustern auch schon gestellt. Aber ich bin zu dem Fazit gekommen, dass diese nicht an dritte weitergegeben werden dürfen. Was ich blöd finde, aber für den Verkäufer auch verständlich.

 

Anders verhält es sich aber bei z.B. original brohter mustern... da kann ich die Karte tauschen oder verkaufen. Nur auf keinen Fall kopieren. Es sei denn, ich ziehe mir eine Sicherheitskopie die ich bei Abgabe mit abgebe oder vernichte.

 

Aber wie sieht es aus, wenn meine Freundin mich besucht und auf meiner Maschine eben dieses Muster stickt? Generell doch auch verboten, oder? Genau genommen müsste ich dann ihren Pulli besticken, richtig?

(nein, ich will niemanden veräppeln, ich meine diese Frage ernst!)

Geschrieben
  Stoffkörbchen schrieb:
Die Frage habe ich mir wegen Stickmustern auch schon gestellt. Aber ich bin zu dem Fazit gekommen, dass diese nicht an dritte weitergegeben werden dürfen. Was ich blöd finde, aber für den Verkäufer auch verständlich.

 

Er hat viel Arbeit hineingesteckt. Ein Stickmuster entsteht ja nicht so einfach nebenbei.

 

 

  Zitat
Aber wie sieht es aus, wenn meine Freundin mich besucht und auf meiner Maschine eben dieses Muster stickt? Generell doch auch verboten, oder? Genau genommen müsste ich dann ihren Pulli besticken, richtig?

 

Wenn sie das Stickmuster auf ihren eigenen Pulli stickt, muß sie im Prinzip die Datei kaufen. Nicht von Dir, sondern von dem der sie erstellt hat.

 

Liebe Grüße

Susanne

Geschrieben
  Wirbelwind schrieb:
Da musst Du in die AGBs des Anbieters schauen. Die einen erlauben das Weitergeben unter keinen Umständen,

 

Fragt sich nur, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Schließlich habe ich dafür bezahlt und es damit in meinen Besitz übergegangen. Nach meinem Verständnis (und das spiegelt bestimmt nicht die Rechtslage wider) kann ich eine solche Datei weiter verkaufen oder auch verschenken. Immer unter dem Aspekt, dass ich keine Kopie behalten (wer das auch immer kontrollieren will). Ein Tausch würde somit auch in diese Kategorie fallen. Ich gebe etwas weg und erhalte etwas anderes dafür. Man könnte ja auch sagen, ich verkaufe dir meine Datei für 5 € und kaufe dafür deine Datei, ebenfalls für 5 €.

 

Ganz ehrlich. Ich find's gut wenn sich hier über Urheberrechte Gedanken gemacht werden. Manchmal wundere ich mich aber schon welche Blüten das treibt (ist nicht bös oder abwertend gemeint).

Geschrieben (bearbeitet)

Im Prinzip wie Kristina sagt. Gekauft ist gekauft, was du mit deinem Eigentum machst, ist immer noch deine Sache, solange du eventuelle Sicherheitskopien (auf die du ein Recht hast) nach dem Verkaufen vernichtest.

 

Was die Freundin angeht, die auf ihren Pulli dein gekauftes Motiv stickt - Bagatellen. Wer will hingehen und nachschauen, wer da beim Sticken an der Maschine gesessen hat?

 

  \ schrieb:
Er hat viel Arbeit hineingesteckt. Ein Stickmuster entsteht ja nicht so einfach nebenbei.

Er hat aber auch Geld dafür bekommen. Ob dies seine Kosten deckt, ist eben seine Kalkulation. Wenn ich hergehe und hundert Stickmuster kaufe und diese nachher an hundert Leute verschenke, ist das sicherlich seltsam, aber letzten Endes meine Sache.

  \ schrieb:
Wenn sie das Stickmuster auf ihren eigenen Pulli stickt, muß sie im Prinzip die Datei kaufen. Nicht von Dir, sondern von dem der sie erstellt hat.

Nein, denn du hast die Datei gekauft und damit auch das Recht erworben, Stickereien anzufertigen. Lebenspraktisch kommt doch niemand daher und prüft nach, ob du das auf einen Pulli gestickt hast und diesen danach deiner Freundin geschenkt, oder ob sie sofort selbst auf den Pulli gestickt hat.

Rechtlich und gesetzlich müßte man jetzt einen Rechtsanwalt fragen, ob ein Verkäufer die *gewerbliche* Nutzung seiner Produkte (in diesem Fall Stickdatei) einschränken kann; aus dem künstlerischen Urheberrecht her würde ich sagen: ja, das kann er.

Trotzdem ändert das nichts daran, daß ich privat meine Stickereien verschenken kann, wie ich lustig bin, solange eben kein Geld genommen wird.

 

Salat

Bearbeitet von Buchstabensalat
Geschrieben

Hallo ihr ,

wobei man sich fragen muss ,ob man die Stickdatei erworben hat oder nur eine Lizenz diese zu nutzen.:confused:

 

Alles in allem finde ich diese Diskussion sehr spannend.Ich hab mich nämlich auch schon oft gefragt ob man die Stickdateien oder Ebooks die man nicht mehr haben möchte ,verkaufen darf.Natürlich dann mit Löschung derselbigen vom Computer.

 

Viele Grüße

Dani

Geschrieben
  Wirbelwind schrieb:
Da musst Du in die AGBs des Anbieters schauen.

Das ist es!

 

  Stoffkörbchen schrieb:
Aber wie sieht es aus, wenn meine Freundin mich besucht und auf meiner Maschine eben dieses Muster stickt?

Generell doch auch verboten, oder?

Nein! Nicht verboten!

 

Du darfst Ihr auch Dein Fahrrad, Dein Auto, Dein Notebook leihen und sie darf auf Deinem Drucker drucken völlig egal welches teure Zusatzequipment Du dafür gekauft hast. Solange sie das alles privat macht ist es kein Problem, bei gewerblicher Nutzung müsstest Du dann genauer die entsprechenden Versicherungen, AGB etc studieren.

 

  Kristina schrieb:
Fragt sich nur, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist.

Schließlich habe ich dafür bezahlt und es damit in meinen Besitz übergegangen.

Sorry, das stimmt leider nicht!

 

In oben genannten Fall (und bei vielen anderen heutzutage)

kauft man keineswegs ein physikalisches Objekt,

mit dem man dann machen kannst, was man möchte, sondern

man kauft nur die Lizenz zur Nutzung,

und die kann auf alle möglichen Weisen eingeschränkt sein.

Die zugeschickten Dateien gehören dem Käufer genaugenommen gar nicht

(Wie auch bei Software, Bildlizenzen, etc.)

 

  Kristina schrieb:
Nach meinem Verständnis (und das spiegelt bestimmt nicht die Rechtslage wider) kann ich eine solche Datei weiter verkaufen oder auch verschenken.

 

nö! ;)

 

Microsoft (und nicht nur die) hat Millionen für Verfahren und Anwälte ausgegeben um gerade diese verbreitete Meinung auf eine neue Grundlage zu legen.

Es sind in den letzten 15 Jahren eine ganze Menge Gesetze und Regelungen entstanden (auch hier in D) die unser bisheriges Verständnis von

"Das gehört mir doch" ganz schön revidieren. :confused:

 

  Kristina schrieb:
Ganz ehrlich. Ich find's gut wenn sich hier über Urheberrechte Gedanken gemacht werden.

 

Da hast Du Recht, das ist wirklich gut!

Das passiert leider an vielen Stellen im Netz viel zu wenig.

 

  Buchstabensalat schrieb:
Im Prinzip wie Kristina sagt. Gekauft ist gekauft, was du mit deinem Eigentum machst, ist immer noch deine Sache, Salat

 

Nein, das ist durch jede Menge Gesetze geregelt :) weil Kaufen inzwischen nicht mehr nur was mit Eigentum zu tun hat.

 

.

.

.

@all:

Ein paar Beispiele dass ich gekauftes nicht einfach weitergeben/weiterverkaufen/weiterverschenken kann

 

  • Du "kaufst" zu Deiner Janome Maschine eine 5-Jahresgarantie, die Du aber nicht weitergeben darfst, (weder verkaufen noch verschenken). Hier hast Du eine personalisierte unveräußerliche Dienstleistung gekauft.
    .
  • Du "kaufst" Software für deinen PC/Notebook/Sat-Receiver/Drucker. Je nach erworbener Lizenz, darfst Du das ebenfalls nicht beliebig weiterverkaufen
    .
     
  • ...ADAC Mitgliedschaft, eine Vereinsmitgliedschaft, einen Garten in einer Kleingartenanlage (glaubt's oder glaubt es nicht, den darf man nicht einfach verkaufen), geschütze Tier/Pflanzenart, gefährliche Chemikalien (selbst wenn Du sie selbst kaufen durftest)...

 

 

oops, completely offtopic... sorry ... zurück zum Thema:

 

Ich "kaufe" ein Schnittmuster auf elektronischem Weg.

Hier wird es fast immer (wenn es denn zu einer anwaltlichen Auseinandersetzung käme)

um das Lizenzrecht gehen und nicht um das "normale" Kaufen und Verkaufen, wie wir es noch in unseren Köpfen haben.

 

  Buchstabensalat schrieb:
... ob ein Verkäufer die *gewerbliche* Nutzung seiner Produkte (in diesem Fall Stickdatei) einschränken kann; aus dem künstlerischen Urheberrecht her würde ich sagen: ja, das kann er.

 

So isses! Ja das kann er und darf er.

 

Also meine persönliche Einschätzung wäre:

Du darfst die Julie/Claire/andere Schnitte nur dann weitergeben,

wenn der Autor Dir dies nicht in seinen AGB verbietet,

und ja, das kann und darf er.

 

.

Geschrieben

Hallo,

 

das ist alles etwas schwieriger, weil die Verwertungsrechte auch beim Urheber liegen. Und ein Verkauf oder Tausch legt die Vermutung nahe, dass der Verkäufer oder Tauschende die Verwertungsrechte an einen Dritten weiter gibt, was dann nicht legal wäre, da er ja nur das Nutzungsrecht erworben hat.

 

Im Grunde darf ich als Privatperson kein Buch, keine CD, keine DVD, kein Schnittmuster, also auch keine E-Books oder Stickmusterdateien etc. tauschen oder verkaufen. Eigentlich wäre schon das verleihen eine Übertragung der Nutzungsrechte. Wenn ich ein Buch an X verleihe gehe ich schließlich davon aus, dass X es auch liest, also nutzt und somit habe ich das geistige Eigentum des Urhebers weiterverwertet.

 

Aber wenn wir ehrlich sind haben wir alle schon mal ein Buch verliehen und keinen hat es gekümmert. Warum? Erstens kann man es kaum kontrollieren und zweitens sind diese Fälle Bagatellen, solange man es nicht im großen Stil betreibt und keinen Gewinn daraus erzielt.

 

Im Bereich des Copyrights gibt es auch noch Grauzonen, da ich mir bis zu 7 Sicherheitskopien anfertigen darf und diese an einem sicheren Ort deponieren darf. Wenn ich also eine MP3 kaufe und eine Sicherheitskopie auf dem Rechner eines Freundes speichere darf dieser die Sicherheitskopie eigentlich nicht nutzen. Aber wenn sie aus Versehen doch mal abgespielt wird - was kann da passieren? Ist es nachvollziehbar? Nein.

 

Dadurch, dass die Kontrolle nicht realisierbar ist befinden wir uns gerade im Bereich der Medien, insbesondere Dateien wie eben MP3, E-Books und Stickdateien in heiklen Situationen. Woher kann irgendwer wissen, ob jemand das getauschte E-Book auch wirklich gelöscht hat?

 

Solange man es wie gesagt nicht mit vielen Medien und vor allem nicht öffentlich betreibt kann einen kaum jemand belangen.

 

Wenn man allerdings anfängt seine zu tauschenden E-Books oder was auch immer in aller Öffentlichkeit anzupreisen klopft bestimmt bald mal jemand an die Tür.

 

VG

DnM

Geschrieben
  Gobolino schrieb:
Hallo ihr ,

wobei man sich fragen muss ,ob man die Stickdatei erworben hat oder nur eine Lizenz diese zu nutzen.:confused:

 

Yup, genau das ist es!

 

ich war zu lange im Editierbildschirm (Kaffeepause), und habe deshalb diesen Beitrag jetzt erst gesehn :) Da haben sich unsere Beiträge überschnitten...

Geschrieben
  Zitat
Im Grunde darf ich als Privatperson kein Buch, keine CD, keine DVD, kein Schnittmuster, also auch keine E-Books oder Stickmusterdateien etc. tauschen oder verkaufen.

 

Das heißt alle Privatverkäufer von Büchern, CDs, DVDs und Schnittmustern auf Ebay illegal und somit Gesetzesbrecher? :confused: Gleiches gilt für Amazon Marketplace und all die anderen Handelsplattformen. Ach ja, die Privatverkäufe hier im markt betrifft das dann natürlich auch!

Geschrieben

Gerade auch Microsoft mußte übrigens feststellen, daß seine Auffassung von Lizenzierung (besonders die Bindung an den mitverkauften Rechner) in Deutschland eher als exotisch gilt.

 

Nun ist es aber sowieso ein ganz anderes Ding, ob ich etwas Physisches wie ein Fahrrad verkaufe, etwas Virtuelles wie ein Programm, oder etwas "Halb-Virtuelles" wie eine Stickdatei, bei der die Datei unzweifelhaft virtuell ist, die Stickerei allerdings sehr real.

 

Und wenn ich es recht überlege, scheint das unter anderem auch gerade ein größeres Problem bei den Gesetzgebern zu sein.

 

Soweit ich informiert bin - und studierte Rechtskundler mögen mich da mit ein paar Paragraphen korrigieren, wenn ich falsch liege - kannst du durchaus Lizenzierungen weiterverkaufen.

 

In USA mag das alles anders sein, und leider verquirlen ja immer mehr Leute das amerikanische Copyright mit unserem Urheberrecht. Allerdings gab es gerade vor einiger Zeit einen Artikel in der ct über einen Menschen, der genau das (nämlich zusätzliche Lizenzierungen zur Nutzung von Serverdiensten zu verkaufen) getan hat und sich damit absolut im Bereich des rechtlich zulässigen befand.

 

Salat

Geschrieben
  DnM87 schrieb:
Im Grunde darf ich als Privatperson kein Buch, keine CD, keine DVD, kein Schnittmuster, also auch keine E-Books oder Stickmusterdateien etc. tauschen oder verkaufen. Eigentlich wäre schon das verleihen eine Übertragung der Nutzungsrechte. Wenn ich ein Buch an X verleihe gehe ich schließlich davon aus, dass X es auch liest, also nutzt und somit habe ich das geistige Eigentum des Urhebers weiterverwertet.

 

Im Bereich des Copyrights gibt es auch noch Grauzonen, da ich mir bis zu 7 Sicherheitskopien anfertigen darf und diese an einem sicheren Ort deponieren darf. Wenn ich also eine MP3 kaufe und eine Sicherheitskopie auf dem Rechner eines Freundes speichere darf dieser die Sicherheitskopie eigentlich nicht nutzen. Aber wenn sie aus Versehen doch mal abgespielt wird - was kann da passieren? Ist es nachvollziehbar? Nein.

 

Sorry, das halte ich für falsch.

 

Schranken des Urheberrechtes sind hier nachzulesen. Private Nutzung ist erlaubt. Das heißt, ich darf ein Buch, eine Zeitschrift etc., die ich gekauft habe, privat nutzen, und dazu gehört auch das Ausleihen im Familien- und Freundeskreis, bei Leuten, die mir persönlich bekannt sind. (Daher stammt vermutlich diese ominöse Zahl 7...)

 

Deine Freundin darf sich auch einen Schnitt aus deiner Burda kopieren und den nachnähen. Oder deine Stickdatei auf ihr Shirt sticken - solange die Datei bei dir bleibt.

 

Du darfst auch die Zeitschrift verkaufen und einen abkopierten Schnitt daraus trotzdem behalten.

 

Bei digitalen Medien, die kopiergeschützt sind, ist das anders, z.B. bei einer kopiergeschützten Musik-CD, einer Spielesoftware etc., da kann der Rechteinhaber das untersagen. Muss er nicht, aber kann. Und diese Sonderregelung, die nur für diese kopiergeschützten elektronischen Medien durchgedrückt wurde, übertragen leider viele Menschen heutzutage auf sämtliche anderen Medien. Das ist aber falsch.

 

Was nicht erlaubt ist, ist das Einscannen eines Schnittmusters und das Hochladen ins Internet, so dass jeder dran könnte, oder das Verschicken an jemanden, der dir nicht persönlich bekannt ist. Oder das Kopieren einer - geschützten! - Stickdatei und Weitergabe. (Und das schließt Leute, die man nur aus einem Internetforum kennt, mit ein, würde ich sagen.) Weil das keine private Nutzung mehr ist, sondern eine Verbreitung, und Verbreiten darf eine Sache nur der Rechteinhaber.

 

  Kristina schrieb:
Das heißt alle Privatverkäufer von Büchern, CDs, DVDs und Schnittmustern auf Ebay illegal und somit Gesetzesbrecher? :confused: Gleiches gilt für Amazon Marketplace und all die anderen Handelsplattformen. Ach ja, die Privatverkäufe hier im markt betrifft das dann natürlich auch!

 

Nope. Sachen, die dir physisch gehören, wie z.B. Bücher, CDs, darfst du selbstverständlich als Gebrauchtware verkaufen, wenn du sie nicht mehr willst.

 

Bei digitalen Medien ist die Sache anders, wie oben im thread ja schon ausgeführt. Das Thema ist leider sehr kompliziert...

 

  Zitat
Eigentlich wäre schon das verleihen eine Übertragung der Nutzungsrechte.

 

Nicht eigentlich, sondern es ist. Für Bibliotheken gelten aber Sonderrechte, und die zahlen dafür sogar Geld, die sogenannte Bibliotheksabgabe. Sonst könnten die ja alle dicht machen und dieses Land wäre die kulturelle Wüste, die manche Firmen gerne heute schon daraus machen würden... :rolleyes:

 

Liebe Grüße

Kerstin

Geschrieben
  Capricorna schrieb:

Deine Freundin darf sich auch einen Schnitt aus deiner Burda kopieren und den nachnähen. Oder deine Stickdatei auf ihr Shirt sticken - solange die Datei bei dir bleibt.

 

Du darfst auch die Zeitschrift verkaufen und einen abkopierten Schnitt daraus trotzdem behalten.

 

Bei digitalen Medien, die kopiergeschützt sind, ist das anders, z.B. bei einer kopiergeschützten Musik-CD, einer Spielesoftware etc., da kann der Rechteinhaber das untersagen. Muss er nicht, aber kann. Und diese Sonderregelung, die nur für diese kopiergeschützten elektronischen Medien durchgedrückt wurde, übertragen leider viele Menschen heutzutage auf sämtliche anderen Medien. Das ist aber falsch.

 

Vielen vielen Dank für diese Information Kerstin !

Da habe ich falsch gelegen mit meiner Ansicht, daß sich die Freundin die Datei nicht auf ihr Shirt sticken darf.

Da sieht man, daß manche Überzeugung durchaus nicht der Richtigkeit entsrechen muß.

Nochmals danke !

 

Liebe Grüße

Susanne

Geschrieben

Wow :-)

 

erstmal danke für die Zahlreichen Antworten und das Interesse!!

 

Ich habe nochmal in der Anleitung nachgesehen, ich weiß nicht ob ichs reinkopieren darf, falls nicht bitte löschen aber dort steht folgendes:

 

Die Rechte an dieser Anleitung liegen bei der IT Göttle GmbH, Donauschwabenstr. 28,

73463 Westhausen

Es ist erlaubt, genähte Einzelstücke mit Nennung der Schnittquelle zu verkaufen.

Das Kopieren und die Weitergabe der Anleitung ist verboten.

Für eventuelle Fehler der Anleitung kann keine Haftung übernommen werden.

 

Somit hat sich das ja wohl erledigt :-D naja muss ich sehen wie ich des nu mache aber ich danke euch echt ganz dolle :-)

 

LG!!

Geschrieben

"Kopieren und Weitergabe verboten" - das würde ich aber so interpretieren, daß du die Anleitung nicht weiterverbreiten UND behalten darfst. Also a) als Kopie und b) indem du die gesamte Anleitung neu aufschreibst und das weitergibst.

 

Salat

Geschrieben
  counterfeit schrieb:
Ich habe nochmal in der Anleitung nachgesehen, ich weiß nicht ob ichs reinkopieren darf, falls nicht bitte löschen

 

Grundgütiger. So langsam komme ich mir vor wie bei Fahrenheit 451... :rolleyes:

 

Ich beschliesse hiermit öffentlich, mich nienichtniemals wieder zu diesem Thema zu äussern. Das ist gesünder für mein Seelenheil.

 

Sollte ich davon abweichen, werde ich mit Tatüta-Nähen nicht unter zehn Exemplaren bestraft... :cool:

Geschrieben

ich habe auch noch einmal genau gelesen. In dem Anhang meiner Stickdateien steht dass ich sie dritten nicht zugänglich machen darf. Ich bin mir aber jetzt nicht sicher, ob es ein bißchen Augenwischerei ist... schreiben kann man viel.

 

Ich glaube das ganze steht im Zusammenhang mit Besitz und Eigentum. Dann würde allerdings der Button "kaufen" im Onlineshop das ganze wohl wieder revidieren....Vielleicht finde ich jemanden, der mir das genau erklären kann. Meine Neugierde ist jetzt geweckt.

Geschrieben

"Kopieren und Weitergabe verboten" ist tatsächlich so gemeint,

dass weder das Kopieren für andere noch die Weitergabe der Datei an andere gestattet ist.

Ganz einfach.

Das ist bei wohl allen Stickmustern und eBooks so.

 

Ich habe mit meinen Gratisschnitten einige Sachen für Leute im Angebot, die kein Geld ausgeben wollen. Und ich finde es total unfair und demotivierend wenn ich immer mal wieder auf Fälle stoße, wo Leute das Weitergabeverbot missachten und dann die Sachen bloggen oder sogar verkaufen wollen.

 

Ich persönlich hätte gar keinen Spaß daran nach eBooks zu nähen, die ich nicht gekauft habe. Denn ich weiß, wieviel Arbeit in einer guten Anleitung steckt und sehe das dann als kleinen Beitrag zur Erhaltung der bunten freien Nählandschaft da draußen.

 

Also counterfeit, bitte tausche den Schnitt nicht, sei so fair.

 

griselda

Geschrieben

@ griselda

 

Ich kann dich beruhigen, ich werde den Schnitt nun doch nicht weder Tauschen noch verkaufen, weiß der Geier :-D

 

Ich warte jetzt bis der Schnitt den ich haben will, wieder bei DaWanda zu kaufen ist und dann kaufe ich ihn mir, mal abgesehen davon finde ich die Tasche ja schon sehr schnieke und deshalb naja wärs doch schade drum.

Geschrieben

Also ich habe einige Stickdateien hier und auch ebooks. Generell halte ich es damit wie mit Musik-CD`s. Ich gebe keine Kopien weiter. Auch wenn ich sie mir heute natürlich kopiere eine CD kann ich unterwegs nunmal nicht abspielen.

 

Mich interessiert das ganze auch nur, weil ich eine Stickdatei gekauft habe um sie einer Freundin zu schenken. Hätte ich ihr z.B. eine Stickmusterkarte von brother gekauft, würde ich mir diese Frage gar nicht stellen. Allein dadurch kamen meine Fragen erst auf.

 

Ich bin der Meinung, dass qualitativ hochwertiges auch seinen Preis hat. Da ich mit der Musiker-Szene verbunden bin weiß ich um die Eitelkeiten der Künstler. Und das ist in keinem Fall negativ zu bewerten!!!

 

Aber jetzt ist meine Neugierde geweckt! Und abgesehen davon habe ich nun eigentlich eine süße Stickdatei, die ich auf CD gebrannt habe und mit einem niedlichen Geburtstagslabel bestückte, die ich wohl genau genommen jetzt nicht verschenken darf! Das bedeutet für mich: ich verschenke nun lebenslange Sklaventaten, da ich für sie nun immer diese Muster sticken muss. Genau genommen darf sie das gar nicht selbst machen...

Geschrieben
  griselda schrieb:
"Kopieren und Weitergabe verboten"

 

Ich habe mit meinen Gratisschnitten einige Sachen für Leute im Angebot, die kein Geld ausgeben wollen.

 

So sehe ich Freebies nicht! Ich habe sie bisher immer so gesehen, dass ich mich von der Qualität der Anleitungen bzw. der Stickdateien überzeugen kann. Immerhin bewertet nicht jeder alles gleich. Und besonders bei Anleitungen kann man so oder so erklären. Da bin ich schon froh, wenn ich vor dem Kauf eine Kleinigkeit ausprobieren kann ob es meins ist.

Geschrieben
  abby schrieb:
In oben genannten Fall ...

kauft man keineswegs ein physikalisches Objekt,

mit dem man dann machen kannst, was man möchte, sondern

man kauft nur die Lizenz zur Nutzung,

und die kann auf alle möglichen Weisen eingeschränkt sein.

Die zugeschickten Dateien gehören dem Käufer genaugenommen gar nicht

(Wie auch bei Software, Bildlizenzen, etc.)

 

Leute googelt mal zum Thema Lizenzrecht,

das ist echt total spannend

 

 

  DnM87 schrieb:
... weil die Verwertungsrechte auch beim Urheber liegen.

... nur das Nutzungsrecht erworben hat.

Hier hat DnM87 es auf den Punkt gebracht.

es sind nur NUTZUNGSRECHTE die ihr in dem Fall kauft, sonst nix.

  • Nicht die PDF-Datei!
  • Nicht die enthaltenen Bilder!
  • nicht die enthaltenen Worte!

da darf dann auch nichts mit copy und paste irgendwohin geschickt oder geposted werden,

oder screenshots (nach dem Motto ist ja nicht das Original) geblogged oder geflickrt werden

 

  Buchstabensalat schrieb:
"Kopieren und Weitergabe verboten" - das würde ich aber so interpretieren

Das ist bestimmt gut gemeint gewesen, aber da gibt es eigentlich nichts zu interpretieren.

Verboten ist schon ein eindeutiges Wort :D

Kopieren verboten UND Weitergeben verboten.

 

  Capricorna schrieb:
Ich beschliesse hiermit öffentlich, mich nienichtniemals wieder zu diesem Thema zu äussern.

hihi, glaub ich nicht, (und ich hoffe es auch nicht).

Die Forensuche ordnet die besten Hinweise zu Urheberrecht etc Deiner Feder zu.

 

  Stoffkörbchen schrieb:
Ich glaube das ganze steht im Zusammenhang mit Besitz und Eigentum.

Nein, mit Nutzungsrecht, Verwertungsrecht und LIZENZ, nicht Eigentum.

 

  griselda schrieb:
"Kopieren und Weitergabe verboten" ist tatsächlich so gemeint,

dass weder das Kopieren für andere noch die Weitergabe der Datei an andere gestattet ist.

Ganz einfach.

 

Ja, das darf sie!

Und genaugenommen muss sie das auch,

denn ansonsten könnte man das Konzept von ebooks komplett vergessen.

 

... gelöscht ...

 

Wenn man allerdings einen Papierschnitt kauft (also kauft im herkömmlichen Sinne),

verhält es sich aber mit der Sachlage anders, solange der nachweislich ungeöffnet ist.

 

Ich weiß nicht ob ich den Link dazu noch finde,

aber das wäre hier sowieso offtopic.

 

.

Geschrieben

Meine Interpretation bezog sich nicht auf das Wort "verboten", sondern auf das Wort "Weitergabe". Nur zur Klärung.

 

Und nach dieser Quelle (immerhin eine Anwaltskanzlei) scheine ich mit meiner Sicht der Dinge nicht ganz alleine zu stehen:

http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/03/16/lizenzrecht-arten-der-nutzungsrechte-das-verbreitungsrecht/

  Zitat
Der Urheber eines Werkes soll bei der Veräußerung seines Werkes einmal die Gelegenheit bekommen, ausreichend vergütet zu werden. Sofern er das Werk veräußert und das Werkstück zumindest den Besitzer wechselt, verliert der Urheber alle Rechte, darüber zu bestimmen, wer und zu welchem Preis in Zukunft das Werk nutzen darf. Übertragen auf Software bedeutet dies: Sofern der Inhaber der Nutzungsrechte einmal mit dem Verkäufer handelseinig geworden ist und ein Werkstück an den Käufer übergeht, verliert der Verkäufer alle Rechte darüber zu bestimmen, wer in Zukunft zu welchem Preis die Software nutzen darf. Ebenso verliert der Verkäufer das Recht darüber zu bestimmen, ob der Käufer das Werk weiter veräußern darf oder nicht. Der § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG besagt, dass dann wenn eine Kopie eines Werkstücks oder das Original eines Werkstücks mit Zustimmung des Berechtigten auf den Käufer übergegangen ist und ein körperliches Werkstück in den Besitz des Käufers gelangt ist, der Veräußerer alle Recht verliert, darüber zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Software in Zukunft genutzt wird.

Und richtig spannend wird hier die Diskussion, wenn ich mal einwerfe, daß auf Schnitte meist gar kein Urheberrecht anzuwenden ist, weil es sich um Arbeitsanleitungen handelt, die keine Schöpfungshöhe aufweisen.

Damit sollte Klarheit herrschen.

 

Salat

Geschrieben

Hallooo? Das geht es um das Verbreitungsrecht! Die Anbieter von e-books und Stickmusterdateien verkaufen an die Endkunden ganz sicher nicht das Verbreitungsrecht.

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