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Tütenfrage :D


prinzessinrosarot

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Also gekauft wurde sie bei Ebay. wenn ich den Namen des Verkäufers auch nennen darf, tue ich das gerne.

 

Also noch mal:

 

Wenn man einen Namen NICHT nennen darf, dann darf man ihn auch nicht irgendwie verklausuliert nennen. Also auch nicht mit Anfangsbuchstabe und Sternchen oder sonst wie umschrieben. Sondern gar nicht.

 

Ebay darf man aber nenne, weil ebay ja kein Händler ist, sondern nur eine Onlineplattform.

 

Wenn du einen Händler nennen willst, der auf ebay verkauft, dann tust du das in der Händlerbesprechung.

 

(Als Faustregel kann man sich auch merken: "Immer wenn ich Pünktchen statt des Namens schreiben will, dann lasse ich den Namen ganz weg." Damit macht man schon mal nix falsch.)

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Ignoriert ihr das in der Hoffnung nicht erwischt zu werden oder habt ihr eine Verpackungslizenz oder wie handhabt ihr das?

 

Was erwartest du?

 

Daß hier jemand öffentlich sagt "Ich verstoße gegen geltendes Recht"?

Daß dich jemand dazu auffordert, gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Oder daß du, falls du gegen geltendes Recht verstößt und dabei erwischt wirst dann als Entschuldigung sagen kannst "Aber im Internet haben sie gesagt...."?

 

Die Frage ist ein bißchen sinnlos, oder? :rolleyes:

 

(Persönlich denke ich, für Wenigverbraucher von Verpackungsmaterial sind Tüten günstiger, wo eben die Lizenz schon dabei ist. Die gibt es ja. Ob du das beachten mußt, solltest du doch bei deiner Behörde vor Ort erfahren können, oder?)

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Hi,

die Frage ist durchaus gerechtfertigt, aber natürlich wird hier niemand sagen, dass man gegen Gestze verstößt ;).

Ich sehe das mit der Verpackungsordnung auch überhaupt nicht ein und benutze sozusagen ein 'Hintertürchen'. Wenn man kompostierbare Verpackungen benutzt, müssen diese nach der Verpackungsverpordnung nicht lizensiert werden (werden ja nicht weggeschmissen, sondern kompostiert). Es gibt einen Hersteller, der speziell diese Verpackungen auch in kleinen Mengen verkauft. Auf den Verpackungen steht dann drauf, dass diese kompostierbar sind und wie sie zu entsorgen sind.

Ich finde das eine gute Lösung, auch wegen des umweltaspektes.

 

Lg Donna

 

Ps.: Soweit ich weiß, gibt es keine vorlizensierten Produkte bzw. es darf sie gar nicht geben. Hat sich da in den letzten 2 Monaten was geändert?

 

PPS: Hab grad gesehen, Serviceverpackungen wie Tüten etc. darf man wohl vom Hersteller lizensieren lassen. Wenn ich was versende aber wohl nicht. Ist das so richtig?

Bearbeitet von Donnatigra
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Was erwartest du?

 

Daß hier jemand öffentlich sagt "Ich verstoße gegen geltendes Recht"?

Daß dich jemand dazu auffordert, gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Oder daß du, falls du gegen geltendes Recht verstößt und dabei erwischt wirst dann als Entschuldigung sagen kannst "Aber im Internet haben sie gesagt...."?

 

Die Frage ist ein bißchen sinnlos, oder? :rolleyes:

 

(Persönlich denke ich, für Wenigverbraucher von Verpackungsmaterial sind Tüten günstiger, wo eben die Lizenz schon dabei ist. Die gibt es ja. Ob du das beachten mußt, solltest du doch bei deiner Behörde vor Ort erfahren können, oder?)

 

Na ja, so hab ich das nicht gemeint, war wohl eher eine rethorische Frage (fällt mir aber erst jetzt nach euren Antworten auf :rolleyes:). Das Thema verwirrt mich halt ein bisschen.

Hätte ja auch sein können, dass jemand sagt: Du, pass auf, auf den Hobbymärkten mach Dir keine Sorgen, da gilt das nicht, weil ist ja Hobby oder so.

 

Der Hinwei von Donnatigra hilft mir sehr weiter, das werde ich dann auch so handhaben, denn natürlich habe ich nicht vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

 

LG

ANdrea

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