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Shefft

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... ich möchte mich gerne mit einem nebengewerbe selbstständig machen. und ich möchte nicht unterstellt bekommen ich würde hier andere leute um hilfe bitten weil ich "faul" bin mir selber was raus zu suchen bei google und co...

 

 

ich habe mich über marken-, lizenz-, urheber-, namens- und Geschmackslizenzen und Rechten erkundigt. Irgendwann raucht aber einem der kopf und man versteht nur noch bahnhof.

Ich habe schon gelernt dass ich schnittmuster von bekannten schnittmusternherstellern nicht ohne erlaubnis kommerziell verwenden darf. wie ist das aber mit basics, 40x40 kissenhüllen, krawatten, babypuschen oder sowas, muss ja nicht unbedingt kleidung sein? bei diesen basics zumindest bei den hüllen braucht man ja keinen schnitt sondern schneidet den stoff nach maßen zu.

 

es ist mir auch schon klar dass ich die einzelnen stoffhersteller anschreiben muss um erlaubnis zu fragen ob ich deren stoffe komerziell nutzen darf wenn es nicht schon auf dem stoff gedruckt ist.

 

Wie ist das wenn ich im großhandel einkaufe darf ich ja diese dinge weiter verkaufen. sagen wir ich laufe in die metro (metrokarte hab ich ;) ) und kauf da krawatten ein dürfte ich diese verändern (stickerei drauf, feddich) oder müsste ich dann den einzelnen krawattenhersteller auch nochmal anschreiben und dem mein "neues" design zeigen um dann um erlaubniss zu fragen ob ich dass dann verkaufen darf.

 

basic shirts ausm großhandel darf ich auch bedrucken, anmalen, drüberfahren etc und dann weiter verkaufen...

 

und nun wirds dreist ;) wenn ich nun doch einen burda schnitt habe und MIR ein kleid daraus nähe und dann feststelle dass ist aber so gar nicht mein stil, geschmack farbe etc und verkaufe es dann als "getragen, bzw nicht neu" darf ich es dann?

 

ich mach mir n kopf und denke nach... nächste woche hab ich n termin bei der ihk. aber ich glaube ne rechtsberatung von einem fachanwalt würde mir am besten weiter helfen...

 

wie siehts mit nem grünerseminar aus? hat das schon mal jemand gemacht?

 

 

helft mir mal :D

 

 

ich lese und lese und lese und versteh bald nur noch bahnhof

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Gründerseminare gibt es bei den örtlichen Handwerkskammer oder Handelskammern (IHK/ HWK).

 

Zu dem Rest möchte ich lieber nichts sagen, das ist mir zu "rechtlich".

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Bei einer Kissenhülle und ähnlichen Sachen sehe ich kein Problem. (Es sei denn, du ahmst ein Design nach, daß sich jemand markenrechtlich oder anderweitig hat schützen lassen.)

 

Und deine eigene Kleidung darfst du nach wie vor privat gebraucht verkaufen. (Wenn du natürlich jeden Monat zehn "passt doch nicht" "gebrauchte" Kleider bei ebay einstellst, wird das irgendwann keiner mehr glauben. :o Aber wenn es zwei Mal im Jahr passiert (und nicht jedesmal mit dem gleichen Schnitt), würde ich das als unproblematisch einschätzen. Außer daß es fachlich vielleicht ein schlechtes Licht auf dich wirft. Wer Kleidung für andere näht, von dem werden viele Kunden erwarten, daß er auch einschätzen kann, was dem anderen steht. Und wer das für sich selber nicht kann, dem traut der Kunde das natürlich für andere noch weniger zu,)

 

Aber ich bin kein Anwalt, was anderes als private Meinungen wirst du hier nicht bekommen.

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ich habe mich über marken-, lizenz-, urheber-, namens- und Geschmackslizenzen und Rechten erkundigt. Irgendwann raucht aber einem der kopf und man versteht nur noch bahnhof.

 

Ohne Dir jetzt Deine Fragen konkret beantworten zu können (Rechtsberatung im Einzelfall ist Sache für Rechtsanwälte)... vielleicht hilft Dir etwas allgemeines Verständnis über die Schutzinstrumente weiter, die Du da aufgelistet hast.

 

Fangen wir mal an:

 

Es gibt "Marken". Das sind laienhaft formuliert geschützte Erkennungszeichen. Das können Wortmarken, Bildmarken oder auch Wort-Bild-Marken sein. Beispiele: "Polartec" als Name für ein ganz bestimmtes Fleece eines US-amerikanischen Herstellers ist eine Wortmarke. Die Jack-Wolfskin-Tatze als bildliche Darstellung ist eine Bildmarke. Der Regenbogenfarben-Apfel eines großen Computerherstellers ist auch eine Bildmarke. Und kombinierte Wort-Bild-Marken bestehen eben aus einem Bild und einem Namenszug.

 

Dann gibt es "Gebrauchsmuster" bzw. "Geschmacksmuster". Deren Schutzziel besteht darin, etwas zu schützen, was sehr genau formulierte Eigenschaften hat. Das könnte z. B. ein ausgefallenes Kleidungsstück in exakt definierter Form und mit lila Tupfern an bestimmten Stellen sein. Der Musterschutz greift dann nur auf exakt das, was eben zum Schutz angemeldet wird. "Verändert abkupfern" ist zulässig, solange es nicht zu ähnlich wird. Wenn also z. B. kreisförmige lila Tupfer geschützt sind, Du machst aber eckige rostbraune Quadrate, dann ist das etwas anderes und entsprechend keine Schutzverletzung.

 

Dann gibt es "Patente". Das sind geschützte Verfahren. Wird im Bereich Schneiderei wohl eher selten anfallen das Thema. Es geht grob darum, dass bestimmte Verfahren zur Herstellung von "irgendwas" gegen Nachahmung geschützt werden. Beispielsweise kann der Hersteller eines Polyester-Garnes mit besonders hoher Reißfestigkeit dafür ein bestimmtes Verfahren anwenden, sich dieses schützen lassen und dann dürfen seine Mitbewerber eben nicht genau dasselbe machen. (Oder sie müssen eben Lizenzgebühren zahlen.)

 

Soweit mal der Block "gewerbliche Schutzrechte".

 

Dann gibt es das Urheberrecht. Dabei geht es um schöpferische Leistung von Menschen in verschiedenen Bereichen. Es kann dabei um Kunst, Musik, Gestaltung, Texte/Literatur oder auch um andere Dinge gehen, die einen irgendwie gearteten besonderen schöpferischen Wert haben.

 

Faustregel: Das Urheberrecht schützt alles, was eine gewisse schöpferische Höhe aufweist. Also wer etwas erschafft, was deutlich mehr ist als nur Alltags-Krimskrams, der hat als Urheber auch Ansprüche darauf, dass ihm sein Werk nicht "geklaut" wird. Das Urheberrecht greift z. B. bei nicht-trivialen Schnittmustern, oder auch Büchern/Texten, oder auch bildlichen Darstellungen. Auch ein Foto fällt unter das Urheberrecht. In allen Fällen vorausgesetzt, dass eben eine gewisse schöpferische Höhe vorhanden ist.

 

Ein zentraler Unterschied zwischen Urheberrecht und den o. g. gewerblichen Schutzrechten ist, dass das Urheberrecht automatisch bei jeder schöpferischen Leistung greift, während gewerbliche Schutzrechte angemeldet und aktiv geltend gemacht werden müssen.

 

D. h. der Autor eines Buches oder der Designer, der ein Schnittmuster entwirft, muss das nicht irgendwie aufwändig anmelden. Sondern er genießt den urheberrechtlichen Schutz automatisch per Gesetz. Während z. B. die Jack-Wolfskin-Tatze nicht etwa deshalb geschützt ist, weil irgendein Marketingfraggle bei besagter Firma das Logo mal erfunden hat. Sondern die ist erst deshalb geschützt, weil die Firma aktiv einen Schutzantrag beim Patent- und Markenamt eingekippt hat.

 

Was übrigens auch noch ein Unterschied ist: Inhaber von Urheberrechten sind immer natürliche Personen. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können juristische oder natürliche Personen sein.

 

Soweit mal ein grober Versuch, das Thema zu strukturieren.

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Hallo,

das mit den Stoffherstellern, die kommerzielle Nutzung ihrer Stoffe verbieten können, ist mir neu, würde mich nur theoretisch interessieren, ich bin Hobbyschneiderin.

 

Eigentlich müssten die Hersteller ja froh sein über möglichst hohe Nutzung ihrer Stoffe, notfalls auch gewerblich, oder stehe ich da auf der Leitung?

 

 

Übrigens erlaubt Lekala die gewerbliche Nutzung der Schnittmuster, falls auch Bekleidung geplant ist.

 

Anderes Thema: Ein Gründungsseminar kann hilfreich sein. Ich habe beruflich viel mit Existenzgründern zu tun. Viele, die davon leben wollen oder müssen, starten blauäugig ohne Ahnung von Kalkulation/ Finanzplanung u.s.w. und wundern sich, daß sie nach 2-3 Jahren enormem Zeit- und Kraftaufwand so reich oder arm sind wie vorher und noch offene Rechnungen vor sich liegen haben.

Wenn alles einkalkuliert werden muss (von den Raumkosten und Maschinenabschreibungen über Unternehmerlohn für Herstellung und Vermarktung bis zu Rücklagen für Reparaturen, Versicherungen und Steuern und vieles mehr) müsste ein horrender Stundenlohn verlangt werden. Da bewundere ich jeden, der sich damit hauptberuflich selbständig macht, wobei Du ja schreibst, daß es ein Nebengewerbe ist.

 

Wichtig wäre aber Dir sicher auch, dauerhaft kein Minusgeschäft einzufahren und so wäre eine gewisse Eigenkalkulation m.E. nötig. Bei Dawanda sehe ich oft Preise, zu denen ich nichts für Fremde nähen und schon gar nicht aufwendig vermarkten wollte.

 

LG

Sabine

Bearbeitet von sarogla
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