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rechtliche Frage an die Händler zum Versand


Schnuddelwuddel

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Hallöle,

 

ich habe ein, hoffentlich kleines, Problem.

 

Folgendes:

Ich habe in einem Internetshop ( keiner von hier!) in der Woche vor Rosenmontag vier Roos-Schnitte bestellt und auch per Vorkasse am Tag der Bestellung sofort bezahlt.

Nun bekam ich am vergangenen Freitag EINEN Schnitt mit der beigefügten Schreiben, das das die angekündigte Nachlieferung sei ....:confused: . Ich habe aber die anderen drei Schnitte nie erhalten.

Ich rief darauf hin sofort die Besitzerin angerufen, Sie war überrascht, bestätigte mir den Geldeingang und dem Versand der drei Schnitte ( als Brief zu 2,20 und ich glaube auch das sie die verschickt hat) am Rosenmontag. Sie war natürlich ärgerlich das ich die drei Schnitte nicht erhielt und will / hat einen Nachforschungsantrag bei der Post in Auftrag gegeben und will nun das Ergebniss abwarten.

 

Nun, ich möchte der Frau ja nichts böses.... aber ich habe die Schnitte bestellt, bezahlt und will sie natürlich bald haben und nicht irgendwann, wenn die Post was gefunden hat... und was wenn nicht?

 

Muß ich warten bis sie ein Ergebniss hat? Was wenn die Post sagt, das sie es angeblich ausgeliefert hat oder aber das die Sendung verschollen ist?

 

Ich will der Guten ja nichts böses, auch etwas Zeit soll sie für den Suchauftrag haben... aber ich will auch meine bezahlten Schnitte. Muß sie mir diese nochmal zusenden, egal was die Post sagt? Bei wem liegt das Risiko?

 

Lieben Gruß

Gabriela

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Hallo Gabriela,

 

das Versandrisiko liegt immer beim Händler. Wenn Sie unversichert versendet und die Ware verloren geht, dann muß sie auch Ersatz leisten. Ein Grund, warum die meisten Händler inzwischen nur noch versichert versenden.

 

Aber ich würde abwarten, mitunter klärt sich die Sachlage noch auf. Viel Erfolg!

 

LG uTe.

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Nach schlechten Erfahrungen mit der Post versende ich Briefsendungen nur noch als Einwurfeinschreiben, größere Sachen mit Hermes oder sonstigen Paketdiensten, damit ich auf der sicheren Seite bin.

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Hi'!

 

Also normalerweise gilt immer

 

Warenschulden sind Holschulden, Geldschulden sind Bringschulden

 

also so habe ich das mal in der Berufsschule gelernt.

 

Ich würde mal in die AGB´s gucken von dem Shop, ob es da konkret anders geregelt ist.

 

Ansonsten schlage der Shopbesitzerin doch deine Lösung mal vor. Und deine Sicht der Lage, so wie du das hier geschrieben hast.

 

Ich glaube kaum das sie das nicht annimmt.

 

Übrigends kann ich dich gut verstehen, ich würde auch nicht so gerne warten bis (falls) die Post was findet.

 

lg Petra

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Hallo Gabriela,

 

bei einem ganz normalen Brief wird überhaupt kein Nachforschungsantrag bearbeitet :nana: Sowas wird doch gar nicht registriert :rolleyes:

 

Aber vielleicht hat die Händlerin wohlweislich per Einwurf-Einschreiben versendet, dann ist ein solcher Brief bis 20 oder 25 Euro versichert. Es kann 4 Wochen dauern, bis das geklärt ist.

 

Ich würde sie auffordern, die drei Schnitte nochmals zu versenden. Die verlorengegangene Briefsendung ist ihr Problem. Taucht die Lieferung noch auf, kannst Du sie ihr ja zurückschicken.

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Hallo Gabriela,

 

wenn sie einen Schnitt versandt hat, so hätten die anderen doch auch drin sein müssen sofern vorrätig. Frag sie doch noch einmal, ob sie die Schnitte zusammen oder einzeln versandt hat.

Wenn sie 2 Briefe abgeschickt hat, so ist dann wohl einer verschütt gegangen.

 

LG Angela

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Hallo

solche erlebnisse kenne ich zur genüge ( von der händlerseite aus) die post forscht bei uns im süden nicht nach unversicherten waren, :( ist super ärgerlich. der händler wird dir die schnitte wohl nochmals schicken müssen :cool: :confused: :(

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Moin Moin,

 

vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten. Ich werde wohl noch diese Woche abwarten ob die Schnitte nicht doch noch auftauchen bzw. die Handlerin sich meldet.

 

Auf der Seite finde ich übrigens nirgends AGB's, auch nicht wenn ich vorm letzten "Click" zur endgültigen Bestellung stehe :confused: . Spätestens da müßten sie ja einzusehen sein.

 

So wie ich die Händlerin verstanden habe, hat sie die Briefe normal als unversichert verschickt... also wird die Post auch hier nicht nachforschen. Ich bin mal gespannt ob sie mir das auch mitteilt. Vielleicht schickt sie die Schnitte ja auch so nochmal los.

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Das mit den AGB ist egal, der Händler muss dafür sorgen, daß du deine Ware erhältst. Deshalb machen ja die meisten nur versicherten Versand, auch wenn's und als Kunden manchmal ganz schön weh tut :rolleyes:.

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Hi,

das mit der Briefsendung ist so ein Fall für sich.

Da es ein Händler ist muss sie dir anbieten die Ware als versicherten Brief zu senden. Ansonsten gibt es keinerlei Möglichkeit die Sendung zu verfolgen.

Hat si dauaf hingewiesen,dass sie keinerlei Ersatz bei verloren gegangener Briefsendung dafür aufkommt, muss sie nichts erstatten. Da es dem Käufer ja frei steht versicherten Versand zu wählen.

 

Ich weiß dies ist jetzt gemein, aber es ist bei vielen verkäufern so.

Ich wähle generell bei einem Warenwert ab 20,-e den versicherten Versand. Jedoch frage ich oft nach ob es als Hermespaket geht oder versicherten Brief.

 

Habe schon die Erfahrung gemacht, dass Briefsendungen je nach Verpackung zerstört ankamen. Zwar kamen sie an aber wie.

Die Post hat sie dann in eine Tüte gesteckt.

 

Die Post so finde ich ist teuer und schei........ Da sie oft schlampig mit Paketen umgeht.

Ich nehme den preiswerten Versand über Hermes.

Da kann der Kunde schön sparen.

Denke mal wenn man ein Paket für 3,90,-€ verschickt oder ein Päckchen für 4,30,-€ freut sich der Kunde wenn er doch 0,40 cent sparen kann und keine Angst haben muss ,dass etwas verloren geht.

 

 

Aber ich denke mal ,wer ganz ganz sicher gehen will mit der rechtlichen Frage, sollte dann doch mal nachfragen.

Falls es nichts kosten soll geht man mal goggeln. Habe da schon viele Fragen beantwortet bekommen.

http://www.expertenseite.de/index.page/question.action/open_question.oid/1760693.html

Vielleicht hilft dir diese Seite weiter.

 

Es grüßt Sanne

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Ich habe auch schon mal einen Schnitt bestellt und hätte ihn beinahe nicht bekommen.

Zufällig war ich bei uns im Flur und sah das Nachbarmädchen mit einen braunem Umschlag die Treppe hinauf gehen.Stuzig geworden fragte ich ob ich den Umschlag mal sehen könnte.Siehe da es stand meine Adresse drauf.

Hätte ich nicht zufällig im Flur gstanden wäre der Schnitt auf nimmerwiedersehen verschwunden gewesen.

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Bei Versandhandel an Endverbraucher trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Und muß ggf. die Schnitte auch noch mal zusenden. Unabhängig von irgendwelchen AGB

 

Die Post forscht auch bei "normalen" Sendungen nach, nur kommt meist nicht viel dabei raus und der Versender kann eben keine Versicherungssumme geltend machen.

 

(Leider verschwindet zur Zeit viel bei der Post. Bei mir etwa die Anmeldung zu einem wichtigen Seminar. Glücklicherweise habe ich nach zehn Tagen angerufen, als keine Bestätigung kam. Gerade noch rechtzeitig...)

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hallöchen,

 

das gesetz sagt folgendes dazu:

 

§ 474 BGB hebt den $ 447 explizit auf, wonach für einen einen gewerblichen VK wieder § 446 gilt - welcher besagt, daß der VK das Risiko bis zur Übergabe an den Käufer in jedem Fall zu tragen hat. Darüber hinaus sind andere vertragliche Konstruktionen gem. § 475 BGB von vornherein unwirksam, die eine Umgehung dieser Risikoverteilung zum Inhalt haben.

 

 

nachlesen kannst du das im bgb §447 und dann den §474, der ausdrücklich definiert, dass für gewerbliche der §447 nicht gilt.

 

somit ist auch klar, daß die agb (wenn dort steht, das der gefahrenübergang mit der Abgabe beim Versandunternehmen auf den kunden übergeht) von vorherein nichtig sind. wer solche agbs hat, der sollte vorsichtig sein, denn sowas ist z.b. über die wettbewerbszentrale abmahnfähig.

 

ein gewerblicher mit einem einwurfeinschreiben nicht auf der sicheren seite. erst wenn der kunde die ware in den händen hält.

 

nachforschungsanträge kann man für alle sendungen in auftrag geben. es ist völlig egal, ob die versichert waren oder nicht. die chancen sind bei unversichertem versand sicher nicht groß, aber immerhin größer als null. und die nachforschungsanträge helfen der post, eventuelle schwachstellen zu finden.

 

in dem hier genannten fall muß auch nicht gewartet werden, bis der verkäufer bzw. die post die nachforschungen abgeschlossen hat. der verkäufer ist zu sofortigem ersatz verpflichtet.

 

lg,

 

Pepie

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Bei Versandhandel an Endverbraucher trägt der Verkäufer das Versandrisiko. Und muß ggf. die Schnitte auch noch mal zusenden. Unabhängig von irgendwelchen AGB

 

Hallöle,

 

angeregt durch eure hilfreichen Antworten bin ich auf Suche gegangen und habe überraschenderweise dazu das gefunden was Nowak dazu schrieb.

 

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-61619/ist-es-m%C3%B6glich-versandrisiko-an-k%C3%A4ufer-zu-%C3%BCbertragen

 

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-982.html

 

=35"]http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=35

 

 

Also ist es egal was in den AGB's dazu steht. Ich als Verbrauchgüterkäufer trage das Risiko also erst, wenn der Postmann mir die Sendung in die Hand gedrückt hat ( interessanterweise nicht der Briefkasten) , egal ob versichert oder nicht. Ein versicherter Versand ist "nur" für den Verkäufer eine ( verständlicherweise ) Absicherung.

 

Ich habe übrigens mit der Händlerin nochmals kontaktet und werde die Schnitte bei ihr abholen, da ich bald in der Nähe sein werde...... dann nochmal Stöffchen ( da Kinderstoffshop ) gugge und bei ner Tasse Kaffe gemeinschaftlich über die Post ablästern :D :D .

 

Ich möchte mich nochmals ganz herzlich über eure Hilfe bedanken!!!!

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Hallo Gabriela,

 

bei einem ganz normalen Brief wird überhaupt kein Nachforschungsantrag bearbeitet :nana: Sowas wird doch gar nicht registriert :rolleyes:

 

 

 

Das stimmt nicht ganz ....

Beschädigte Ware oder gar vom automatischen Roliersystem versehentlich geöffnete Ware (kommt öfter vor als man denkt - grad bei Briefen die schlampig verklebt sind ) wird die Ware erst mal gesammet und gekuckt ob man sie den leeren Umverpackungen zuordnen kann (daher verschicke ich solche Sachen nur noch in ner extra Tüte mit Adresse drin - so kann auch nach einer unfreiwilligen verlorenen Umverpakung die Ware noch zugestellt werden) . Wenn ja wird das protokoliert und weiterversendet (das dauert aber ...... hatte ich auch schon ) - wenn nicht lagert es eine gewisse Zeit falls danach gesucht wird ! Wird gesucht und es liegt unverpakt bei der post wird es weiterversendet (auf kosten der Post- bei mir war das so) ......

 

Also ist noch nicht alles verloren !

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Hallo,

 

ich habe auch schon Nachforschungsanträge gestellt bei Warensendungen, es wird auch hier im "Süden" bearbeitet...

 

Mir wurde von der Post mitgeteilt, dass es in Marburg eine Sammelstelle gibt, also alles was in diesem Rolliersystem aufreißt und nicht zugeordnet werden kann, kommt nach Marburg...

 

Die Chancen sind aber eher dünn...

 

Mit Warensendungen mache ich es auch so, wie Tinchen, grundsätzlich kommt die Sache in eine Tüte mit einem kleinen Anschreiben und Adresse, dann wird das ganze verknotet und beim Klammern sehe ich zu, dass die auch noch die Tüte erfassen.

 

Seitdem habe ich keine Probleme mehr mit verlorengegangen Warensendungen...

 

Für Dich @Schnuddelwuddel echt toll, dass sich das Problem so noch lösen lässt und vielleicht findest Du bei Deinem Plausch noch ein paar wunderschöne Stöffchen... schwärm... (würde auch gerne mal wieder hemmungslos Stoffe einkaufen gehen)

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Das stimmt nicht ganz ....

Beschädigte Ware oder gar vom automatischen Roliersystem versehentlich geöffnete Ware (kommt öfter vor als man denkt - grad bei Briefen die schlampig verklebt sind ) wird die Ware erst mal gesammet und gekuckt ob man sie den leeren Umverpackungen zuordnen kann ...

 

Okay :rolleyes: ...das gilt, solange die Briefe in der Obhut der Post beschädigt wurden :super:

 

Bei einer meiner ersten Dessouszutatenbestellung kam aber der Brief offensichtlich aus dem Briefkasten abhanden, denn das Kuvert war zu dick und paßte nicht ganz hinein :nix: (wie ich bei der Nachlieferung feststellte :confused: ).

 

Die Versendung als Brief/Einwurf-Einschreiben hat für die Händler zumindest den Vorteil, dass es eine Verfolgbarkeit der Sendung gibt und dass der Brief mit 20 Euro (oder so) versichert ist. Kommt dann immer noch etwas weg, gibts zumindest eine kleine Sicherheit :super: Und Einwurf-Einschreiben kostet nicht die Welt ;)

 

Ein jeder Händler mit E-Shop täte gut daran, eine hieb- und stichfeste AGB in seinem Shopsystem zu veröffentlichen. Muss aber unbedingt von einem kompetenten Anwalt geprüft werden :super: Denn - wie ich von einer PW-Ladenbesitzerin hier in der Nähe erfuhr - gibt es anscheinend genügend Menschen die davon leben, Shopbetreiber mit nicht ganz eindeutigen und vermeintlich kundenunfreundlichen AGBs gebührenpflichtig abzumahnen :ups:

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Hallo Leute,

 

also meiner Meinung nach muss der Verkäufer dieses Versand-Risiko tragen. Dafür hat er ja auch die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss auf diverse Lieferbedingungen (inkl. Versandkosten) hinzuweisen, wo er meinetwegen genau die Kosten veranschlagt, welche einen versicherten Versand gewährleistet. Sollte es unter Umständen vorkommen, dass ein Kunde es wünscht, den Versand auf herkömmliche Weise zu ordern, um Kosten zu sparen, braucht der Verkäufer dies schriftlich und unterschrieben (am besten noch auf den Kaufvertrag stehend) damit dem Verkäufer dann keine Beschädigungen oder gar der Verlust geltend gemacht werden kann.

 

Dies ist meine persönliche Meinung

 

Viele Grüße aus Amberg

Stephan

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Sollte es unter Umständen vorkommen, dass ein Kunde es wünscht, den Versand auf herkömmliche Weise zu ordern, um Kosten zu sparen, braucht der Verkäufer dies schriftlich und unterschrieben (am besten noch auf den Kaufvertrag stehend)

 

Und selbst dann haftet der Versender, wenn er ein Händler ist und der Empfänger ein Endkunde. Egal wie viel tausendmal der Endkunde welchen Haftungsverzicht unterschreiben hat. Der Händler muß die Ankunft der Versandsache belegen können oder eben für Ersatz sorgen.

 

(Von daher muß sich jeder Händler einfach überlegen, ob er lieber versicherten Versand zahlt/ auf den Kunden umlegt oder ob er ab und an was ersetzt.)

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