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Copyright nicht mehr erhältlicher Schnitte


naehfreak

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Hallo,

 

ich habe mal eine kleine Frage,

wie sieht es eigntlich mit dem Copyright aus bei Schnittmustern, die nicht mehr erhältlich sind, wie zum Beispiel bei den Eva-Schnitten?. Die werden nicht mehr produziert und sind überall ausverkauft.

Darf man davon, z.B. von dem Zipfelpullischnitt eine Kopie weitergeben oder ist das verboten?

 

Liebe Grüße,

Antje

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Hallo Antje,

 

Ich zitiere jetzt mal von http://www.sakowski.de/skripte/urheber1.html :

 

Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt max. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64). Danach steht es der Allgemeinheit grundsätzlich ohne Einschränkungen zur Verfügung. Bei Miturheberschaft erlischt das Urheberrecht gem. § 65 Abs. 1 erst 70 Jahre nach dem Tode des letzten überlebenden Miturhebers (Ausnahme bei Filmwerken, § 65 Abs. 2). Die Schutzfrist beginnt mit dem Ablauf des Todesjahres. Bei anonymen oder pseudonymen Werken wird die Schutzdauer von 70 Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gerechnet (s. im einzelnen § 66).

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Hallo,

 

und als Ergänzung: privat und unentgeltlich weitergeben darfst du sowieso alles, was dir rechtmäßig gehört. :)

 

Erst, wenn du nach diesem Schnitt hergestellte Kleidung verkaufen wolltest, käme die Frage nach dem Urheberrecht überhaupt ins Spiel :)

 

Auch den Schnitt selbst gebraucht verkaufen wäre in diesem Fall kein Problem, weder privat noch meines Erachtens nach gewerblich.

 

Liebe Grüsse,

Kerstin

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Hi Kerstin,

 

das ist ja so gut, dass Du das hier mal sagst, dass privat genutzte Kopien sowieso rechtens sind. Auch Vorlagen aus Buechern zum Beispiel darf man doch, soweit ich weiss, privat nutzen und zum Beispiel fuer Stickereien oder Applikationen nutzen, nur verkaufen darf man es halt nicht. Ich glaube, dieser Punkt sorgt allgemein ganz schoen fuer Aufregung, daher gut, dass das hier mal erwaehnt wird :-)

 

Schoenen Gruss, Alex

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Private Kopien sind in Deutschland (in einem gewissen Umfang, es gibt auch da Einschränkgungen) zur privaten Nutzung rechtens.

 

Was Schnitte betrifft müßte man wohl erst mal abklären, wem die Rechte gehören. Es ist z.B. möglich, daß die Rechte einem Verlag gehören und das Urheberrecht in dieser Form nicht so greift. Und dann muß man klären, ob der Verlag noch existiert und ihm die Rechte noch gehören oder ob es einen Rechtsnachfolger gibt (z.B. Verlag wurde verkauft), dem die Rechte gehören. Erst wenn das alles geklärt ist, wäre ein Schnitt ggf. frei.

 

Aber den Schnitt einer Freundin leihen, die sich eine Kopie davon zieht, das ist (in Deutschland!) ohnehin erlaubt.

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...

 

Aber den Schnitt einer Freundin leihen, die sich eine Kopie davon zieht, das ist (in Deutschland!) ohnehin erlaubt.

 

Das wäre dann so, als würde ich ein Buch verleihen und sich der Ausleiher dann eine Kopie vom Buch macht.

Damit verstösst der Kopierende aber eindeutig gegen das Copyright :o

Lesen erlaubt, Kopieren nicht :nana:

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Von Büchern sind ausschnittsweise Kopien erlaubt, die Kopie eines ganzen Buches allerdings in der Tat nicht.

Von einem alten Schnittbogen den Schnitt für ein Kleidungsstück rauskopieren wäre analog erlaubt, den Bogen auf den Kopierer werfen und mitsamt der Anleitung zu kopieren dann eher nicht.

 

Andererseits ist es erlaubt, MusikCDs zu verleihen und der Leiher darf davon auch eine Kopie zum eigenen Gebrauch fertigen. (So er dafür keinen Kopierschutz umgehen muß.)

 

Die spannenden Frage, die mir noch keiner Beantworten konnte ist allerdings, als was Schnitte zählen. Zählen sie überhaupt analog zu Büchern? Wir setzen daß ja immer munter voraus, aber es könnten ja auch Zeichnungen sein? Oder technische Anleitungen? Und welches Recht dafür gilt? Spannenden Frage, aber ohne Antwort.

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