SheRa Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Hallo, folgendes: Eine Nähmaschine X kostet lt. Website eines Onlinehändlers z. B. 2000,- EUR. Laut Angabe im Warenkorb wird der Preis mit 2,- EUR angegeben (vermutlich durch einen Programmierfehler). Weiß jemand, inwieweit welcher Preis verbindlich ist? Nein, ich will dann nicht für 2,- EUR bestellen, habe den Händler bereits telefonisch über den Fehler informiert Viele Grüße, Conny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KiddiesMama Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Hallo Conny, ich kann mir nicht vorstellen, dass das verbindlich ist. Meist steht ja auch irgendwo auf den Websites, dass sie für Fehler usw. nicht haftbar sind. Und das ist eindeutig ein Fehler, den jeder erkennen kann. Liebe Grüße Ines Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
verlockend Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 das hatten wir doch schonmal bei einer quelle (oder otto?)-maschine. jedenfalls wurde dort einfach eine entschuldigung des versandhauses rausgeschickt. verbindlich sind die preise wohl nicht... (dort war es so, dass unter der nähmaschinen-nummer die artikelnummer und der preis eines koffers gespeichert waren, wäre also ne superbillige nähmaschine gewesen...) in normalen print-katalogen steht ja auch ab und zu irgendwo "irrtümer vorbehalten", ich denke das gilt wohl auch für online-shops. aber wirklich wissen tu ich es auch nicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ULME Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Hallo, wenn ich mich richtig erinnere, gilt das Ausfüllen einer online-Bestellung (wie auch bei der schriftlichen Bestellung nach Katalog) als "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" durch den Kunden an den Händler. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Händler danach sein Angebot abgegeben und der Kunde es angenommen hat (für Letzteres reicht es aus, wenn er den Gegenstand in Gewahrsam nimmt, also z.B. sich vom Paketboten in die Hand drücken lässt). Ich fürchte, Nähmaschinen für 2,-- € wird es vorläufig nicht geben . Viele Grüße, Ulrike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
seti Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Schade aber auch... Falls doch mal einer eine sehen sollte....ich wüde auch 2 nehmen:))!!!! Seti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quälgeist Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Das Ganze ist erst verbindlich, wenn der Händler den Betrag über EC/Kreditkarte oder Bankabbuchung eingezogen hat. Dann muß er zu diesem Betrag die Maschine liefern. Solange dies nicht geschehen ist, ist es kein rechtsgültiger Kaufvertrag. Ein spannendes Thema, mit dem wir als Unternehmen immer wieder zu tun haben Der Quälgeist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ULME Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Entschuldigung: den Irrtum gibt es natürlich auch noch weiter - und ein Kaufvertrag kann aufgrund eines Irrtums auch nichtig werden. Viele Grüße, Ulrike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quälgeist Geschrieben 7. September 2005 Teilen Geschrieben 7. September 2005 Dazu gibt es ein rechtskräftiges Urteil, daß sich auf unsere Firma bezog und wir den Schaden tragen mußten/ müssen. Wenn Betrag bezahlt, dann bekommt der Kunde die Ware zu dem Preis. Ich warte gespannt auf neue Gerichtsurteile. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SheRa Geschrieben 7. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2005 Meine Meinung war auch, dass das nicht verbindlich sein kann. Habe mich gerade mal bei unseren Rechtsmenschen etwas schlau gemacht: Es gilt §119 BGB i.V.m. §121 BGB (Irrtum/Anfechtung und Schadenersatz). Verkäufer kann wg. Irrtums anfechten, Käufer kann Schadenersatz verlangen. Schadenersatz bedeutet in diesem Fall: Käufer ist so stellen, wie er gestellt gewesen wäre, wenn der Verkäufer gleich eine richtige Erklärung abgegeben hätte (Käufer muss also regulären Preis zahlen). Conny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SheRa Geschrieben 7. September 2005 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2005 ...habe gerade mal auf der Website nachgeschaut... Mein Hinweis wurde tatsächlich ernst genommen, Korrektur ist dort bereits erfolgt. Schön, wird sicherlich so manchen Ärger ersparen. Conny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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