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gekaufte Stickmuster


dickmadam

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Hallo ihr Lieben,

per Zufall habe ich gesehen, dass ich z. B. die Muster meiner Stickmaschine gar nicht auf Pullis etc. zum Verkauf anbieten darf. Das Gleiche gilt auch für die passenden Stickkarten. Wie ist das bei gekauften Stickmustern, die jemand selbst digitalisiert hat?

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Hallo Sonny,

 

das müsstest Du bei dem jeweiligen "Hersteller" nachfragen. Es gibt Digitalisierer (nennt man die so???), die haben nichts dagegen, wenn man ihre Muster auf Sachen stickt und diese dann verkauft. Es gibt aber auch sehr viele, die es nicht erlauben.

 

Um ganz sicher zu gehen würde ich entweder die Internetseite des Herstellers der Stickmuster besuchen oder eine Mail schreiben und nachfragen.

 

Ganz liebe Grüße

:winke:

 

Tanya

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Gast stoff.exclusiv

Hallo,

die Lizenzmuster von Disney in den brother-Maschinen darf man nur für den privaten Gebrauch sticken. Das steht es extra in dem Begleitheft dabei, daß die Muster nicht gewerblich verwendet werden dürfen. Für die anderen Muster der Maschine bzw. der Karten gilt das nicht.

Grüsse von Sabine

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Hallo Sonny!

Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Einige Digitalisierer erlauben das Verkaufen von Kleidung , welche mit ihren Mustern bestickt sind, andere nicht.

Entscheident ist aber da auch, daß wirklich ein besticktes Teil und nicht und nicht das Muster verkauft wird. Logisch ;)

Wenn es nicht ausdrücklich dabei steht, ist es am besten, den Ersteller des Musters zu fragen, ggf. schriftlich.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Das gilt übrigens auch für Musterkarten von Firmen. Nicht alle Karten (Motive)sind automatisch tabu fürs kommerzielle Besticken von Kleidung.

Auch hier kann nachfragen nicht schaden

:)

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Hallo Sonni,

 

<<< per Zufall habe ich gesehen, dass ich z. B. die Muster meiner Stickmaschine gar nicht auf Pullis etc. zum Verkauf anbieten darf. Das Gleiche gilt auch für die passenden Stickkarten >>>

 

Wo hast Du denn das gesehen? Soweit ich weiß, darfst Du natürlich von Dir gekaufte Stickmusterkarten (oder die in der Maschine gespeicherten Muster) auch auf Gegenstände sticken, die Du verkaufen möchtest. Nur die Muster selber darfst Du nicht als Dein geistiges Eigentum verkaufen, wohl aber Stickkarten, die Du nicht mehr benutzen möchtest. Dabei gilt natürlich auch, dass man dann auch keine vorher gezogenen (Sicherungs-)Kopien mehr von den verkauften Mustern weiternutzen darf.

 

Ausnahmen bilden die sogenannten "Lizenzmuster"; bei denen wird aber von den Herstellern deutlich auf die Bestimmungen hingewiesen.

Ich denke aber, Du beziehst Dich mit Deiner Frage nicht nur auf die Disneymotive, die es bei manchen Brothermaschinen gibt, oder?

 

Bei gekauften Stickmustern gilt bezüglich der Nutzung das, was der Ersteller verfügt (steht in den AGB oder bei den Stickmustern als Text). Normal ist auch da, dass man mit gekauften Mustern Textilien veredelt und die dann auch verkaufen darf.

 

Und da wir gerade beim Thema sind: die meisten Digitalisierer, die Freebies in's Netz stellen, schreiben auch dazu, inwieweit sie die Nutzung ihrer Kreationen erlauben. Üblich ist auch hier: sticken und auch bestickte Sachen verkaufen - aber nicht das Muster weitergeben; sie dürfen weder verkauft werden (immer) und die allermeisten Digitalisierer verbieten ausdrücklich auch die kostenlose Weitergabe, sondern möchten, dass sich andere Interessenten die Freebies selber downloaden. Das hat vor allem den Grund, dass sie mit den Freebies möglichst viele Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen wollen (und natürlich nur sehr wenige potentielle Käufer das gesamte Angebot sehen, wenn sie die Freebies anderweitig bekommen).

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Nur, damit Ihr nichts Falsches denkt:

 

ich hatte meinen Beitrag angefangen, bevor noch irgendeine Antwort auf Sonnys Frage da stand.

Leider wurde ich nur mehrfach unterbrochen :banghead: , dadurch habe ich jetzt die Wiederholungen produziert :mad: .

 

In Zukunft werde ich mich bemühen, vor dem Abschicken erst noch mal nachzuschauen (aber versprechen kann ich nix :D )

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Hallo Sonny,

 

in Aachen wurde mir gesagt, dass Amazing Design zu den wenigen Anbietern gehören würde, deren Muster man ohne weiteres verwenden dürfe um Gegenstände zu besticken und diese dann zu verkaufen, mit derAusnahme einiger "Licensed Memory Cards". Inwieweit diese Aussage bzgl. anderer professioneller Stickmusterhersteller zutrifft habe ich allerdings noch nicht überprüft.

 

Liebe Grüße

 

Sybille

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@Ulme: Eigentlich wollte ich nur mal nachschauen, welche Motive meine Maschine (brother PE-150 ohne Disney) zu bieten hat ohne immer durch die Maschine zu scrollen. Bedienungsanleitung S. 66 steht ganz unten:

 

Die in der Nähmaschine oder den mitgelieferten bzw. separat erhältlichen Stickmusterkarten gespeicherten Stickmuster sind nur für den Eigenbedarf. Jede Verwendung dieser Stickmuster außer für den Eigenbedarf ist untersagt.

 

Wie würdet ihr das sonst auffassen?

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So stehts bei mir auch in der Anleitung der neuen Innovis. Ich verstehe das ganz einfach, ich sticke nur für mich und meine Blagen, oder mal ein Teil, welches ich verschenke, aber das kommt selten vor, also feddisch.

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Hallo Sonny,

 

also, den von Dir zitierten Text verstehe ich genauso :mad: und ich denke, der ist auch gar nicht anders zu verstehen.

 

Mich wundert schon, dass "die Brothers" bei ihren Kaufkarten so streng sind (wobei ich mich dann allerdings noch mehr wundere, dass diese doch erhebliche Nutzungseinschränkung irgendwo in der Betriebsanleitung einer Maschine steht - nicht alle lesen die und schon gar nicht gründlich), denn bei den von ihnen angebotenen Freebies steht davon überhaupt nichts (ich habe gerade noch mal nachgesehen) und auch sonst habe ich zu dem Thema auf deren Website nichts gefunden, weder bei den Maschinen noch bei den Stickmusterkarten.

 

Hhhmmm... Ich würde mich einfach mal vertrauensvoll an Brother wenden und denen die Situation schildern (vor allem, in welchen Massen Du die Muster verwenden willst, dürfte da interessant sein). Schließlich dürfen die ja auch Genehmigungen erteilen, wenn sie denn wollen.

 

Wenn alle Stricke reißen: gibt es denn keine Nichtbrother-Freebies, die Du verwenden möchtest?

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Freebies darfst Du ja auch nicht verkaufen. Das wußte ich wenigstens, aber das mit der Maschine, das haut einen ja schon um. Bei lizensierten Motiven verstehe ich das ja noch, aber bei den 08/15 aus der Maschine? So toll sind die auch nicht und teilweise passt nichtmal die Kontur :( .

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Hallo Sonny,

 

Über dieses Thema wurde neulich auch bei den Yahoo-Pfaffies diskutiert, die Diskusion habe ich leider schon gelöscht, aber die kamen auch zu dem Schluß, daß die Lizenz ausschlaggebend ist. Meistens sind die Muster ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt. Es gibt kommerzielle Muster zu kaufen, die dann weiterverkauft werden dürfen.

http://www.gonutsgocreative.com und http://www.dakotacollectibles.com

Diese beiden Links wurden empfohlen.

 

Irgendwann war dieses Thema auch mal hier :) naja, vor der neuen Zeitrechnung.

 

Gruß

 

Sabs

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Hallo Sonny,

 

 

Freebies darfst Du ja auch nicht verkaufen.

 

 

das stimmt so nicht ganz (wobei ich jetzt annehme, Du meinst nicht die Freebies selbst, sondern mit ihnen bestickte Sachen).

 

Bevor ich mir Freebies downloade, schaue ich mir immer an, was da zu dem Thema steht. Und meistens steht da u.a. - nur grob übersetzt, nicht wörtlich - dass man die Muster auf Textilien sticken darf und diese dann anschließend für sich behalten, verschenken und verkaufen darf.

 

Wie gesagt: meistens und im Zweifelsfalle lieber noch mal nachfragen bzw. genehmigen lassen.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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Hallo Sonny,

 

wir haben hier wieder einmal die allseits beliebte Copyright diskussion. Nachdem die vorhergehenden Nachrichten sehr eindrucksvoll beschrieben haben, was dir alles verboten sein soll, einmal eine leichte andere Sicht.

 

Grundsätzlich kann jeder Hersteller in seine Nutzungsbedingungen schreiben, was er will. Wenn es ihm Spaß macht, kann er reinschreiben, daß mit der Maschine keine rosa Kleidung über Größe 42 genäht werden darf.

 

Eine ganz andere Sache ist natürlich, was von dem rechtlichen Blabla, daß hineingeschrieben wurde auch für den Käufer gilt. Nur weil der Hersteller es gerne so hätte, heißt noch lang nicht das es auch so ist. Wo die Grenze liegt, wird kann schlußendlich nur durch ein Gericht oder einen Konsens zwischen Käufer und Verkäufer entschieden werden.

 

Da viele dieser Knebelklauseln vor gericht nicht halten, beschränken sich die Hersteller oft darauf, mit Drohungen und Erpressungsversuchen die Käufer einzuschüchtern. Wenn sich jemand trotzdem wehrt, dann wird die Sache dann meistens stillschweigend eingestellt. Tabberone hat in Amerika Disney geklagt und Disney hat ihre Auktionen mit Mickey und Co wieder freischalten lassen.

 

Als Konsument deiner nicht gerde billigen Maschine bleibt dir also nur die Wahl, entweder in vorauseilendem Gehorsam brav den absurdesten Forderungen nachzugeben oder dich darauf gefaßt zu machen, für den Recht zu kämpfen. Eventuell zahlt es sich aus mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Urheber- und Konsumentenrecht zu sprechen. Die Materie definitv nicht einfach und die Lage bei weitem nicht so klar, wie es Disney gerne hinstellt.

 

Ob dir ein paar Puppensachen den Aufwand und das Risiko wert sind, mußt du selber entscheiden.

 

Jean

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