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Ebay! Sollte man das zur Anzeige bringen?


Gobolino

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Hallo,ich bin echt geschockt!

 

Ich fange mal von vorne an.

Ich habe auf Ebay am 25.1.2009 ,2 Bücher verkauft.Die wurden dann auch am 3.02.2009 bezahlt und ich habe sie zusammen in einem Umschlag verpackt,zur Post gebracht.Am 14.2.2009 bekomme ich eine Nachricht und zwar diese hier:

 

Hi,wollte ihnen schonmal mitteilen,dass leider nur eines der beiden Bücher angekommen ist.Der zerissene Umschlag steckte in einer transparenten Hülle.Wir nehmen an,dass Aufgrund der mässigen Verpackung die Bücher in der Sortieranlage der Post durchgeschlagen sind.Wir hoffen,das unser Findungsauftrag erfolgreich ist.

Gruss [/color]

 

darauf habe ich geschrieben:

 

[COLOR="Red"]Hallo,das tut mir leid,habe Bücher schon öfter so verschickt und bisher nie Probleme.Zu der mässigen Verpackung,ich habe den Umschlag extra nocheinmal oben umgeschlagen,damit die Bücher keinen Spiel haben.Für mich war das jetzt ausreichend,da es sich wie ein großes Buch anfühlte.Ich kann jetzt natürlich nicht wissen ,ob sie von der Post geöffnet wurden und dann halt anders wieder eingepackt wurden.

Hoffentlich bekommen sie das Buch zurück.Ich kann aber gerne auch mal bei unserer Post nachfragen wenn sie das möchten.[/color][/color]

 

Dann bekam ich wieder Nachricht :

 

Hi,das Buch ist seitlich durchgeschlagen.Ich würde etwas stärkere Umschläge verwenden oder die Seiten nochmal mit Tesa verstärken.Wir sind noch sehr hoffnungsvoll das Buch wieder zu bekommen,denn weg kann es ja nicht sein.

Dann war längere Zeit Ruhe.In der Zwischenzeit habe ich natürlich ,doof wie ich bin positiv bewertet.Ich bekam dann am 2 März erneut eine Mitteilung:

 

Hallo,leider ist das zweite Buch nicht wieder aufgetaucht.Die Post hat uns mitgeteilt das die Suche erfolglos war.Bevor ich meine Bewertung abgebe wollte fragen ob sie das fehlende Buch anteilig ersetzen.Aus meiner Sicht ist die ungenügende Verpackung der Grund,warum der Umschlag zerrissen ist.

Ich denke es ist fair,zu sagen,dass ich diese Auktion so nicht positiv bewerten kann und ihnen deshalb die Gelegenheit gebe den finanziellen Schaden auszugleichen.

 

Geantwortet habe ich dann folgendes:

 

Hallo,also ich sehe das eher so ,dass die Post unzweifelhaft äußerst roh mit der Sendung umgegangen ist. Wieso soll ich denn alleine dafür haften.Der Umschlag war ausreichend.Ich habe es mit zwei vergleichbaren Büchern in demselben Umschlag ausprobiert ,wann der Zeitpunkt erreicht ist,dass sie ausreißen.Da gehörte dann schon ordentlichen Schlagen und schütteln dazu.Außerdem wer sagt denn ,das das Buch nicht absichtlich rausgerissen wurde.Ich verstehe schon das ,dass für sie ärgerlich ist, aber ich bin meiner Pflicht nachgekommen.Außerdem ist mir das noch nie passiert,

Ich bin jedoch bereit 1,50 € an sie zu überweisen.Das ist der Gebotspreis von 5,43Euro: 2 = 2,72:2=1,36 ,aufgerundet 1,50€.

Bitte geben sie mir dann bitte ihre Kontodaten an.

Ich finde es schon ziemlich frech,dass sie mir mit einer schlechten Bewertung drohen,obwohl ich nicht willentlich und wissentlich ,etwas falsch gemacht habe.

 

Jetzt kommt der Hammer .Ich habe natürlich eine schlechte Bewertung bekommen,aber das ist nicht das schlimmste.Aber lest selbst.:

 

Also das sehen sie völlig falsch!!!!

Ich drohe nicht sondern gebe ihnen die Chance einen Fehler auszubügeln.Ich war auch vorher schon sehr gemässigt aber das ist nun vorbei.

Behalten sie ihre 1,50 ich werde ihr Verhalten entsprechend bewerten.

Ich lasse mich nicht als frech bezeichnen Du unreifes Stück...

 

Wie seht ihr denn die Sache,ich kann ja noch nicht mal sicher sein,dass die Sache stimmt und da finde ich mein Angebot von 1,50 fair. Habe ich mich im Ton vergriffen?

 

Ich komme mir echt erniedrigt vor,muss ich mich als unreifes Stück...( gemeint ist wahrscheinlich Scheiße) titulieren lassen? Sollte man sowas anzeigen?

 

 

Ratlose Grüße

Dani

Bearbeitet von Gobolino
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Hallo,

 

ist es ni´cht so, dass du die Bücher unversichert verschickt hast? Das wusste der Käufer doch vorher und hat eingewillig.

Das Risiko liegt also beim Käufer.

 

Ich würde es ebay melden.

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Du bist verpflichtet Sachen ordentlich zu verpacken. Ein einfacher Papierumschlaf (ohne Luftpolsterfolie) ist in meinen Augen nicht ordentlich genug. Überhaupt finde ich solche einfachen Papierumschläge ungeeignet um voluminöse Gegenstände zu verschicken. Da braucht nur eine Schraube in einem Sortiergerät rausschauen und es ist ein Loch drin. Das kann sich dann zu einem Riss weiten usw usf.. Der Briefumschlag scheint ja wirklich zerstört worden zu sein. Also hast du mangelhaft verpackt.

 

Und warum willst du das jetzt Anzeigen (und was genau?)?

 

LG,

Sue

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Hallo,

ich habe vor zwei Jahren ungetragenen Gaborsandaletten im Originalkarton versteigert, zum Gebotspreis von 1,90 wurden sie verkauft bei einem Originalpreis von 59,90 Euro. Die Schuhschachtel war angeblich von außen leicht angestaubt. Ich hatte die Schuhschachteln in meinem Wäscheraum mit Trockner gelagert und war der Meinung ich hätte alle vor dem Verpacken abgewischt. Dafür habe ich eine negative Bewertung erhalten mit den Kommentar....peinlich, peinlich dreckige ungeputzte Schuhe. Ich habe der Dame angeboten die Schuhe zurück zu schicken, mit Portoerstattung von meiner Seite....das wollte sie aber nicht

Fazit: Ich habe nie wieder bei ebay eingestellt, da ich keine Lust auf solche Typen habe.

In deinem Fall würde ich bei der Post nachhaken, bei mir war es meist so, das die "Kunden" auf den günstigsten Versand Wert legten und .z.B. nicht versichert bezahlen wollten....ich glaube da hat der Käufer Pech, parallell kannst Du das natürlich auch an ebay melden, aber ob das was bringt....

Liebe Grüße

Christiane

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Hallo,

 

das Gute bei ebay ist, dass man auf negative Bewertungen sein Statement hinterlassen kann.

Ärgere Dich nicht, es ist die Zeit nicht Wert.

Sollte der Bewertende unflätige Sätze in der Bewertung schreiben zeigt es wohl deutlich seine Unreife - nicht Deine.

 

Wegen der Verpackung: mir sind schon super-duper verpackte Päckchen beschädigt worden, das passiert halt. Da ist es müßig, einen Schuldigen zu suchen, man könnte allerhöchstens die Post versuchen zu belangen.

Was mir nur zu denken gibt: geht es Dir um die 5 Euro oder ums Prinzip?

 

Viele Grüße von

Sonja

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Hallo ,das war zwar ein Pappumschlag ( nicht nur dünnes Papier) ,aber einer der an den Seiten und unten aufgeklappt werden kann.Also für solche Sachen wie Bücher sehr wohl geeignet.

Ich habe in diesen Umschlägen ,schon viele Bücher verschickt,alle sind angekommen!!!

 

Anzeigen möchte ich das unreife Stück... ,ich empfinde das als Beleidigung!

Mag sein ,das das jetzt kleinlich ist,aber ich muss mir nicht alles gefallen lassen.

 

Außerdem war das keine Absicht,ich wußte einfach nicht darüber Bescheid ,dass Umschläge aufgeschlitzt werden können .Demnächst werde ich alle Seiten umkleben.

 

Grüße

Dani

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Hallo Dani,

 

ich finde den Umgangston bis zu deiner Mail, wo du deinen Käufer als frech bezeichnest, eigentlich sehr höflich. Dein Käufer hat nicht gedroht, er hat darauf hingewiesen, dass er dich nicht positiv bewerten kann - das finde ich logisch. Er hat nicht geschrieben, dass er dich negativ bewertet. Ich vermute mal, das es durchaus auch eine neutrale Bewertung gewesen sein könnte, auf die der Käufer abzielte mit dieser Bemerkung.:rolleyes:

 

Hättest du nicht geschrieben, dass du ihn frech findest, wäre es eventuell sogar zu einer Einigung gekommen. :(

 

Wenn so etwas vorkommt, dann bist du als Verkäufer in der Pflicht - zuerst einmal, weil es an dir liegt, richtig zu verpacken. Im Schadensfall kannst den Schaden bei der Post anzeigen und versuchen, dein Geld wieder zu holen, musst aber auch dabei korrekte Verpackung nachweisen, wenn ich es recht weiss. Der Käufer kann in keinem Fall was dafür, er hatte nicht die Möglichkeit, an der Verpackung oder am Transport etwas zu ändern.

 

Dein Käufer hat ja sogar noch bei der Post nachgeforscht, wie du schreibst, das ist mehr als man eigentlich erwarten kann.

 

So unangenehm und unangemessen die Mail mit dieser Bemerkung ist - ich würde versuchen, mich noch korrekt zu einigen mit dem Käufer, vielleicht läßt er die schlechte Bewertung ja wieder löschen?

 

Lieben Gruß,

Susann

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Mag sein ,das das jetzt kleinlich ist,aber ich muss mir nicht alles gefallen lassen.

 

sicher musst du dir nicht alles gefallen lassen, aber ... atme dreimal tief durch und vergiss das ganze, das ist es nicht wert und dieser mensch auch nicht.

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Hallo!

Bleib mal gelassen, auch wenn dich der Käufer negativ bewertet, so kannst du a) entsprechend kommentieren und b) kannst du so eine Bewertung auch streichen lassen.

 

Und du solltest diese Email an Ebay weiterleiten! Auch wenn Ebay sonst nicht viel machen kann, Beschimpfungen muss man sich nicht gefallen lassen und Ebay verwarnt solche Mitglieder und sperrt sie ggfs. auch.

 

Die Bücher hast du sicherlich als Büchersendung verschickt, diese ist unversichert und preiswert. Hast du in deiner Auktion darauf hingewiesen, daß du bei Verlust und Beschädigung nicht haftest? Das mußt du unbedingt machen!

 

Dem lieben Menschen würde ich eine kurze Mitteilung schicken, daß du die Bücher ordnungsgemäß und ordentlich verpackt verschickt hast, für Verlust und Beschädigung nicht haftest, er hätte ja auch versicherten Versand wählen können. Daß du dir Beschimpfungen verbittest und seine Email an Ebay weitergeleitet hast. Künftig würdest du auf Beleidigungen und Emails nicht mehr antworten.

 

Der Kerl ist den Ärger nicht wert!

 

LG Astrid

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Hallo,

Käufer bei ebay wollen im Allgemeinen alles billig. Nehme mich da nicht ganz aus.;) Also nicht nur für wenig Geld ersteigern, sondern auch wenig Porto bezahlen. Der Käufer hätte sagen können er will versicherten Versand.

 

Es sei auch dahingestellt, ob der Briefumschlag ausreichend war. (Ich habe so schon Bücher verschickt und bekommen, es war immer alles in Ordnung.)

 

Eins steht aber fest, ich muss mich nicht vom Käufer beleidigen lassen. Und genau das würde ich melden, den Fall schildern und um Streichung der Bewertung bitte.

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Hallo,

also ich seh das wie Susann - und leider kümmert sich Ebay um solche "Kleinigkeiten" überhaupt nicht.

Ich bin mal richtig reingefallen bei Ebay.

Habe Tickets gekauft mit 7 Euro Express-Versand, da es nur wenige Tage bis zum Konzert waren.

Der Typ hat sich das eingestrichen und die Karten als Warensendung für 0,45 Euro versandt.

Sie kamen einen Tag nach dem Konzert an.

Habe mich auch mehrmals bei Ebay beschwert, aber nur vorgefertigte Mails erhalten und es gab keine Folgen für den Verkäufer.

 

Bei Ebay beschweren halte ich für aussichtslos.

Ich weiß nicht was passieren muß, damit die mal ein Mitglied abmahnen.

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Hm - Du bezeichnest den Käufer als frech und er Dich als unreifes Stück - was Du selbst in die Punkte hinter dem "Stück" reininterpretierst dürfte ganz sicher nicht für eine Anzeige wegen Beleidigung reichen.....

 

Sabine

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Hallo,ich möchte nur klarstellen,dass ich nicht den Käufer als Frech bezeichne, sondern die Tatsache ,dass er mir drohnte nur dann eine Positive Bewertung abzugeben,wenn er das Geld bekommt.

Man kann es noch so nett umschreiben,im Kern bleibt es das Gleiche.

 

Ich habe mich jetzt bei Ebay gemeldet und den Verlauf geschildert. Ich warte jetzt einfach ab ,was da kommt.

 

Ich möchte euch danken,dass ihr mich wieder zurück auf die Erde geholt habt.Manchmal ist man so in seiner eigenen Sichtweise gefangen,dass man blind für die andere Seite ist.:o

 

Viele grüße

Dani

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Dazu kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, hake die Geschichte ab, trage die Bewertung mit Würde, sowas passiert bei ebay ständig, die Käufer sind durch das neue Bewertungssystem am Zug und das nutzen viele gnadenlos aus.

Ebay läßt Dich sowieso im Regen stehen, da findest Du erst nach stundenlangen Suchen den passenden Link und kriegst dann nur eine Nachricht vom System oder Du sollst anrufen und auch da kommst Du praktisch nicht durch ! Ebay ist ebay, da weiß man vorher worauf man sich einlässt, und wenn Du nicht von dem Verkauf leben musst, davon gehe ich mal aus, kannst Du nur mit den Zähnen knirschen und die Sache auf sich beruhen lassen, lohnt nicht !

Bearbeitet von Nähly
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Ach ja, sowas kenn ich auch. habe mittlerweile fast 1500 Bewertungen und früher ging meine Geduld und auch mein Adrenalin in solchen Fällen mit mir durch. Aber gaaanz ehrlich: es bringt nix. lass es 5€ sein - was sind die gegen die negativen Gefühle, Gedanken, Bauchgrummeln???? -und die vertane Zeit???

Heute mache ich es einfacher: wenn jemand nicht zufrieden ist, gibts Geld zurück. da fackel ich i.d.R. nicht lange. Mit ebay meine Nerven zu belasten? Nee nicht mehr. Als Verkäufer haste eh nur geringe Chancen.... ärgerlich, aber ich muß mit dem Kram nicht auf Flohmärkten rumstehen...

Lass es gut sein und belaste Dich nicht mehr damit. es lohnt sich wirklich nicht!!! Was schönen Nähen in der Zeit bringt wirklich mehr!!!:D;):D

Liebe grüsse Sabine

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Du bist verpflichtet Sachen ordentlich zu verpacken. Ein einfacher Papierumschlaf (ohne Luftpolsterfolie) ist in meinen Augen nicht ordentlich genug. Überhaupt finde ich solche einfachen Papierumschläge ungeeignet um voluminöse Gegenstände zu verschicken. Da braucht nur eine Schraube in einem Sortiergerät rausschauen und es ist ein Loch drin. Das kann sich dann zu einem Riss weiten usw usf.. Der Briefumschlag scheint ja wirklich zerstört worden zu sein. Also hast du mangelhaft verpackt.

 

Und warum willst du das jetzt Anzeigen (und was genau?)?

 

LG,

Sue

 

So wie Sue sehe ich das auch... Bücher verschicke ich in Luftpolsterumschlägen oder "verklebe" den Umschlag mit Paketband, dass der Umschlag nicht irgendwo aufreissen kann...

 

Ich persönlich hätte anteilig das Geld zurückerstattet und es als "Lehrgeld" verbucht...

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huhu,

 

für unsachgemäße verpackung haftet auch ein privater käufer. das kann man auch nicht auschließen und es würde mich wundern, wenn so ein satz in einer artikelbeschreibung nicht abmahnfähig wäre.

 

ob tatsächlich unsachgemäß verpackt wurde oder nicht, muß sich der empfänger von der post bestätigen lassen.

 

waren das denn taschenbücher? wenn ja, sollte deine verpackung eigentlich schon ausreichend sein. wenn nicht, dann würde ich sagen, es ist unsachgemäß verpackt gewesen. hardcoverbücher würde ich nur im pappkarton und gut abgepolstert verschicken. dünne pappe finde ich da nicht ausreichend, vor allem wenn noch spielraum zwischen buch und verpackung ist. gerade der spielraum zwischen ware und verpackung wird immer ziemlich unterschätzt und könnte bei dir eventuell auch das auschlaggebende handicap sein.

 

hier mal ein link, wie man bücher gut und sicher verpacken kann.

 

was mich allerdings wundert, ist, daß der verkäufer nach dem anderen buch hat suchen lassen. das kann nur der absender, also du, veranlassen. wenn du das nicht gemacht hast, dann erledige das unbedingt zeitnah. die nachforschungsanträge bei der post dauern so ca. 6 wochen und es ist dann völlig legitim, wenn du dem käufer das geld erst zurücküberweist, wenn der nachforschungsantrag abgeschlossen ist. halt den käufer dann aber über jeden schritt auf dem laufenden.

 

 

und nochwas, kann man bei ebay als verkäufer den käufer wieder negativ bewerten? meines wissens wurde das doch letztes jahr abgeschafft. und wenn ein käufer zeitnah bezahlt hat, dann hat er alles getan um positiv bewertet zu werden, find ich zumindestens.

 

 

 

lg,

 

Pepie

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Hallo,

 

bei einem Privatverkauf - von Privat an privat - liegt das Versandrisiko beim Käufer. Klar ist es ärgerlich, wenn eine Verpackung kaputt geht, und ebay bittet auch um vernünftiges Verpacken, aber afaik gibt es für private Verkäufer keinerlei gesetzlichen/verbindlichen Pflichten, was die Verpackung angeht. (Für gewerbliche natürlich schon; bei denen liegt das Versandrisiko, wenn sie an Privat verkaufen.) - Ich selbst habe schon zig Bücher in einem normalen Umschlag verschickt, und es ist nie etwas passiert.

 

Was mir sehr komisch vorkommt, ist, dass der Käufer schreibt, sie hätten eine "Findeauftrag" bei der Post aufgegeben. Soweit ich informiert bin, kann das nur der Verkäufer bzw. Absender machen. Ich würde das bei einer Postfiliale noch einmal abchecken, ob das auch als Käufer/Empfänger überhaupt möglich ist. Sprich, ob die ganze Geschichte überhaupt der Wahrheit entspricht.... :o

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Was mir sehr komisch vorkommt, ist, dass der Käufer schreibt, sie hätten eine "Findeauftrag" bei der Post aufgegeben. Soweit ich informiert bin, kann das nur der Verkäufer bzw. Absender machen. Ich würde das bei einer Postfiliale noch einmal abchecken, ob das auch als Käufer/Empfänger überhaupt möglich ist. Sprich, ob die ganze Geschichte überhaupt der Wahrheit entspricht.... :o

 

Aus eigener gerade gemachter Erfahrung kann ich sagen, dass sowohl der Empfänger, als auch der Versender den Auftrag erteilen kann (man muss als Empfänger nur den Versender mit Adresse angeben). Soweit wie die Käuferin das oben beschrieben hat, ist es bei mir auch gewesen (also Klarsichtumschlag etc).

Finde übrigens auch, dass sich die Käuferin ziemlich neutral verhalten hat. Wenn mir jemand unterstellt ich wäre frech geworden, hätte ich nicht so ruhig reagiert.

 

Generell geb ich dir Recht Risiko liegt beim Käufer (auch rechtlich), allerdings legt nicht jeder Verkäufer Wert auf eine angemessene Verpackung und das ist ärgerlich. Bücher im Papp-Umschlag finde ich eigentlich ok, solange es nicht sehr schwer ist und die Kanten etwas verstärkt sind (evtl. Klebeband), habe da schon ganz andere Erfahrung gemacht.

Eine Ebay-Verkäuferin hat mir gerade ein Buch geschickt, absolut totsicher eingepackt :) Sie hat es 7 (!) mal mit Packpapier umwickelt und eine Versandtasche gebastelt (so das man reingucken kann, aber zwischen Buch und Tasche war kein bisschen Luft) und das ganze noch mit Klebestreifen getapet. war absolut begeistert und werd das eventuell auch so machen demnächst (ist biliger als so manche Versandtasche).

 

LG Cadi

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Ich hab jetzt schon ne Weile "Quergelesen", jeden Beitrag habe ich jetzt nicht gelesen, aber fast...

 

Was mich von Anfang an stört, ist die Ausdrucksweise des "Käufers"!!!

 

Auch die "freundliche" Komunikation zielt meiner Ansicht nach schon ein wenig auf provokation ab! Das klappt und Du äußerst Dich mit dem Wort "frech" auf die Situation bezogen und bekommst es in einer sehr persönlichen Art zurück! Mir kommt da einfach sehr schnell der Gedanke, dass diese Person das nicht zum 1. Mal macht! (Ist jetzt auch eine gewagte Vermutung, aber die habe ich nach Deiner Beschreibung nunmal!)

 

Was man bei beschädigten/und fehlerhaften Senungen unternimmt findest Du hier --> DHL | Reklamationen | Schadensanzeige National

Ich würde aber in Anbetracht des doch recht geringen Betrages schauen, dass die sicherlich beabsichtigte Beleidigung nicht trifft und das Ganze unter Erfahrung abheften!

Ich bin mir aufgrund der Art der Formulierung nicht sicher, ob das eindeutig (wobei ich jetzt nur mal auf die rechtliche Deutung anspiele) als Beleidigung gewertet wird, da ja auch das "frech" voraus ging....

 

Ansonsten kann man den ganzen Kontakt ja auch als harmloses hin und her mailen sehen, wenn man einfach nur gutwilligkeit unterstellt...

 

Ich weiss jetzt nicht, ob ich mich so richtig verständlich ausgedrückt habe, aber ich finde die Schreibweise Deines "Gegenübers" ist genauso freundlich wie auch unfreundlich auszulegen, man muß nur naiv genug an die Sache rangehen! Das noch in Verbindung mit Wörtern die so nicht verwendet werden (dieser ominöse "Findeauftrag"), sorry aber das klingt für mich so ein wenig nach "Porzellansyndrom"

 

 

 

 

ERGO: reg Dich nicht mehr auf und versuch es abzuhaken!!! Man kann es auch nicht jedem recht machen!!! Und wenn einer sucht, dann wird er immer was finden.....

 

vielleicht war Dein Gegenüber ehrlich ...... vieleicht aber auch nicht..... Du wirst es nicht mehr rausbekommen!

Laß es einfach ruhen...

 

 

 

:winke:

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Tschuldigung, wir baden ja selbst nicht grad in Geld - aber wegen EINS FÜNFZIG so ein Bohei machen???

 

Egal ob aus Prinzip oder nicht... wenn du das immer so machst, brauchste irgendwann Betablocker gegen Bluthochdruck. Denn im Endeffekt ist es doch so: du hast den Artikel eingestellt... Zeitaufwand? Du hast dich um die Abwicklung gekümmert... Zeitaufwand? Du hast letztlich einen Haufen Zeit dafür aufgewendet, das jemand anders zum absoluten Schnäppchenpreis billig an Lesefutter rankommt.

 

Ehrlich, denk dir einfach: "so ein Ar***" und vergiss es. Du würdest im Normalfall nicht für 2 Euro Stundenlohn arbeiten gehen - oder? Sieh´s schlichtweg einfach mal von der Seite aus... je mehr Bohei du machst, desto teuerer wird es letztlich für dich - denn die Zeit, die du damit aufbringst, hast du nicht mehr für andere Sachen.

 

Und ich habe letztens ein ordentliches Paket verschickt und das ist auch eingerissen worden. Dumm gelaufen - und vorstehende Schrauben auf Transportbändern darf es eigentlich nicht geben, aber in Zeiten von eklatantem Personalmangel bei der Post gehen die nicht mit allen Dingen sonderlich fürsorglich um. Schwund ist immer - und letztlich ist es mir lieber, er ist im kleinpreisigen Bereich als wenn ich einen teureren Wälzer verschicke und der ist futsch.

 

Was mich übrigens daran erinnert, das mein DHL-Göga mal ein Buch zustellen sollte, das als Paket verschickt wurde. Empfänger war nicht da, auf dem Hof gab es eine vermietete Werkstatt und es kam jemand aus der Werkstatt und erbot sich an, das Buch anzunehmen und weiterzuleiten. Name eingetipppt, Unterschrift eingegeben, Buch überreicht...

 

Name falsch, Unterschrift falsch, Buch weg und weil Göga sich nicht hat den Perso zeigen lassen durfte er 250 Euro Schadensersatz zahlen. Vielen Dank. Nepper, Schlepper, Bauernfänger... und wenn dann euer Paketzusteller mal sehr spät kommt, dann hat er sich in Zukunft von jedem Menschen den Perso zeigen lassen um die Angaben zu überprüfen...

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Also zur Anzeige bringen würde ich das nicht, das wäre irgendwie...sinnlos angesichts des Streitwerts. Und ich glaube auch nicht, dass hinter dem Stück noch etwas stehen sollte. Grade jüngere Schreiber benutzten "..." recht inflationär. Mal abgesehen davon hast du es nach Meinung des Käufers verbockt und wenn du ihm dann noch unterstellst, frech zu sein, ist es kein Wunder, dass er sich beleidigt fühlt, egal erst mal ob du Recht hast oder nicht. Und ich finde auch, dass du da als Verkäufer eine Sorgfaltspflicht beim Versenden hast. Also vergiss die Sache am besten...

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Hallo,ich vergess die Sache jetzt auch.Nach einer Nacht darüber schlafen hat sich mein Gemüt beruhigt.:)

Ich werde in Zukunft alle Umschläge mit Klebeband umkleben,und in meinen Auktionen darauf hinweisen,dass ich nicht für den Verlust auf dem Postweg haftbar gemacht werden kann.

Vielen DAnk euch allen

Dani

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Bevor ich meine Bewertung abgebe wollte fragen ob sie das fehlende Buch anteilig ersetzen.

Der Käufer fragt an, ob du das Buch ANTEILIG ersetzen möchtest. Ich finde das weder unhöflich, noch absurd...

Ich denke es ist fair,zu sagen,dass ich diese Auktion so nicht positiv bewerten kann und ihnen deshalb die Gelegenheit gebe den finanziellen Schaden auszugleichen.
Auch ich halte das für fair, zumal der Käufer auch nicht schreibt oder gar droht, ansonsten NEGATIV zu beurteilen. Das kann man schließlich auch neutral...

 

Geantwortet habe ich dann folgendes:

Wieso soll ich denn alleine dafür haften?

Wurde nie verlangt.

 

Ich bin jedoch bereit 1,50 € an sie zu überweisen.Das ist der Gebotspreis von 5,43Euro: 2 = 2,72:2=1,36 ,aufgerundet 1,50€.
Genau das würde ich unter 'anteilig' verstehen

 

Ich finde es schon ziemlich frech,dass sie mir mit einer schlechten Bewertung drohen,obwohl ich nicht willentlich und wissentlich ,etwas falsch gemacht habe.
Hier interpretierst du rein, was nirgens geschrieben steht, und das leider nicht sehr beherrscht.

 

Ich lasse mich nicht als frech bezeichnen Du unreifes Stück...

Ja, diese Satz und zwar nur dieser Satz ist völlig daneben!

 

Habe ich mich im Ton vergriffen?
Ja.

 

Ich komme mir echt erniedrigt vor,muss ich mich als unreifes Stück...( gemeint ist wahrscheinlich Scheiße) titulieren lassen?
Auch wieder eine eigene Interpretation.

 

 

Ich kann und möchte hier nicht urteilen, wer von euch beiden im Recht ist, aber ich bin ehrlich der Meinung, dass du reichlich überreagiert hast.

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Hallo Gobolino,

 

vor langer Zeit habe ich mal das Buch Pasta e Opera (Kochbuch mit CD) für ca. 12,00 Euro plus Porto ersteigert.

 

Ich habe ordnungsgemäß überweisen und den Artikel nie erhalten. Auf meine Mails wurde erst nicht reagiert, dann heftig...

Und danach

habe ich entschieden, dass solche Menschen kein Recht haben auf meinen Gefühlen rumzutrampeln und mich zu beleidigen.

 

Als Verkäufer (egal ob bei e... oder anderswo) ist mir schon oft passiert, dass ..........die Lieferung nicht angekommen ist. Da ich es aber alleine mache und ich auch genau weiß, was, wann, wie und an wen ich etwas versende..............höre ich dann nichts mehr.

 

Die negative Bewertung kannst Du zwar nicht rückgängig machen, aber Du kannst darauf antworten. Ich nehme an, dass weißt Du aber.

Allerdings bin ich nicht sicher, ob Dir dass dann gut tut = vergiss es einfach.

 

Gruß

Helga

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