Feendesign Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Geschrieben 1. Januar 2009 Hallo, ich habe ein paar Fragen an die Selbständigen von euch: Da ich ja etwas an selbstgenähter Kinderkleidung, Körnerkissen und div. Kleinigkeiten nähen und verkaufen will, muss ich mich selbständig machen. Bis vor 2 Jahren hatten wir ein Geschäft, was ich aber aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben habe. Wie ist es mit der Krankenkasse. Zu Zeit bin ich bei meinem Mann mitversichert, wenn ich aber monatlich einen hohen Beitrag zahlen müsste, wäre es nicht rentabel. Da es ein Kleinunternehmen ist, denke ich, dass sonst keine weiteren Beiträge dazukommen. Bei der Gemeinde fallen die Müllgebühren an. Beim Finanzamt kann ich mich doch von der Steuer befreien lassen. Was muss ich noch bedenken und wer kann mir hier nähere Infos geben? LG Katja
Schäfchen Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Geschrieben 1. Januar 2009 Hallo, wegen der Krankenversicherung ruf doch direkt bei der Kasse an. Am besten vor der Geschäftseröffnung. Ich weiß nicht ob Du bei Deinem Mann weiterhin mitversichert sein kannst. Aber es gibt für Kleingewerbe- treibende bei manchen Versicherungen extra Tarife. Du meldest bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Dein Gewerbe an. Bis zu einer gewissen Einnahmemenge gilt das als Kleingewerbe. Die genauen Zahlen kann Dir evtl. sogar das Finanzamt verraten oder die IHK oder der Steuerberater. Da Du ja schon mal ein Gewerbe angemeldet hattest weißt Du sicher, dass entweder an HWK oder IHK Beiträge zu leisten sind (richtet sich auch nach der Einnahmehöhe). Und die Berufsgenossenschaft will auch ihr Teil abhaben. LG Manu
BettinaS Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Geschrieben 1. Januar 2009 Hallo, eine Möglichkeit wäre auch noch, wenn dein Mann bei seinem Arbeitgeber anfragt, ob er ein Kleingewerbe nebenher anmelden darf. Dann könntest du als helfende Ehefrau "mitarbeiten". Den Erlös und alles gibst dein Mann ja bei der Steuererklärung mit an, also ganz legal. Krankenkassenmäßig ändert sich in dem Fall für dich nichts. Aber ganz genau kann dir das dein Steuerberater erklären. Vielleicht weiß er auch noch mehr darüber. viel Glück Bettina
Dagmar400802 Geschrieben 1. Januar 2009 Melden Geschrieben 1. Januar 2009 Hallo sternschnuppe141068, hast Du Dich schon im WIKI unter [highlight]Schritte in die Selbständigkeit[/highlight] durchgewühlt? VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR! Dagmar
Feendesign Geschrieben 2. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 2. Januar 2009 Danke euch erst einmal. Dann werde ich bei der Krankenkasse anrufen. Sollten die Beiträge zu hoch sein, werden wir die Möglichkeit, dass mein Mann ein Nebengewbe anmeldet in Betracht ziehen. LG Katja
nowak Geschrieben 6. Januar 2009 Melden Geschrieben 6. Januar 2009 Wenn dein Mann ein Nebengewerbe anmeldet, dann muß er die Einnahmen allerdings eventuell auch an die Krankenversicherung melden... Bei der Krankenkasse kannst du dich als "zuverdienende Ehefrau" führen lassen. Bis zu einem bestimmten Betrag im Monat (und hier zählt Gewinn, nicht der Umsatz! Auch wenn die bei der Krankenkasse den Unterschied manchmal nicht kennen) und wenn das Arbeitsaufkommen eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreitet dann bleibt das beitragsfrei. In der nächsten Stufe (bis zu 15 Stunden Tätigkeit in der Woche und die Einnahmen dürfen den halben Nettoverdienst des Hauptversicherten nicht überschreiten) zahlst du einen ermäßigten Satz, der sich nach der Höhe der Einnahmen (auch hier wieder: nicht Umsatz!) richtet. Du bekommst von der Kasse dann einmal im Jahr einen Erhebungsbogen, gibst deine Einnahmen an, legst eine Kopie des zugehörigen Steuerbescheides bei (bzw. reichst den nach) und danach berechnet sich dann für das nächste Jahr dein Beitrag. Aber am besten du rufst bei deiner Kasse an, denn in manchen Sachen haben die schon ein bißchen Spielraum in der Interpretation und den möchte man doch gerne im eigenen Sinne nutzen.
Feendesign Geschrieben 6. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 6. Januar 2009 Hallo Marion, lieben Dank für die Antwort. Ich habe bei der Krankenkasse angerufen. Ich darf bis 400 Euro Gewinn erzielen. Da ist es mir schon lieber, wenn ich auf meinen Namen anmelde, denn wenn wir auf den Namen von meinem Mann anmelden und ich für ihn arbeite, vermerkt es der Arbeitgeber und bei Entlassungen ist er dann auch mit bei den Ersten. Aber bis man mal 400 Euro Gewinn hat, das dauert schon. LG Katja
sticki Geschrieben 7. Januar 2009 Melden Geschrieben 7. Januar 2009 Genauer gesagt monatlich 355 € Einkünfte um nicht aus der Fam.versicherung zu fliegen (400 € sind es bei pauschalen Minijobs).
Feendesign Geschrieben 7. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 7. Januar 2009 Danke für den hinweis mit den 355 Euro. Aber ich denke, so viel Gewinn erziele ich erst mal noch nicht. LG Katja
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