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frage nach den tatütas


nessy2

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Ich bin auch immer begeistert für DEN Service.... Lieben Dank an Farbenmix....

Ich bin begeisterter Tatüta-näher nach Original Farbenmixschnitt (bezahlt und downgeloaded natürlich) und habe auf Geburtstagen schon einige Mädels mit einem Ding, das die Welt ja eigentlich nicht braucht, aber diese ungemein netter macht, erfreut!!!! Auch die Designmöglichkeiten kennen ja keine Grenzen und das macht mir mega Spaß....Einfach nett.

Lieben Dank dafür.

Lieben Gruß an alle, die dem Ding verfallen sind und natürlich an die Urheber (!!!)

Sabine

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Ein E-Book darf man nicht verkaufen? Also, ich kenne die Rechtslage nicht, aber eines weiß ich sicher:

 

Wenn ich etwas kaufe, will ich, dass es mir gehört.

 

Und wenn ich diesen Tatüta-Schnitt nicht wie jeden anderen Schnitt verkaufen darf, wenn ich ihn nicht mehr benötige, dann werde ich den mit Sicherheit nicht kaufen.

 

Nach meinem Rechtsempfinden stellt sich in dem Fall der Taschentücherhüllen die Frage des Urheberrechts sowieso nicht. Da konnte man schon -zig kostenlose Schnitte bzw. Anleitungen im Netz finden, bevor der Schnitt auf den Markt kam. Vielleicht könnte man einen Gebrauchsmusterschutz geltend machen. Aber mal ernsthaft: Gebrauchsmusterschutz für eine Taschentücherhülle? Das halte ich persönlich für maßlos überzogen.

 

Viele Grüße

Inkognito

 

Hio!

 

Du mußt Ihn ja nicht kaufen und daher hättest du dir dein Posting auch sparen können, denn dein Rechtsempfinden ist ja hier nicht gefragt...

 

http://www.farbenmix.eu/E-Books/TaTueTa-E-Book::6644.html Hier findet Ihr im übrigen die Artikelliste vom E-Book und da steht ganz genau dabei:

 

Es ist nicht gestattet, die Dateien einzeln zu verkaufen, zu tauschen oder Kopien für Dritte zu machen. Bei Zuwiderhandlungen werden wir sofort Strafanzeige stellen.

 

Das kann wohl jeder lesen und selbst wenn man es vergessen hat, dann kann man dort nachschauen, ich selber habe mir meinen Schnitt auch selber gemacht, aber ich finde es nervig ständig dieses Farbenmix gemeckere bzw. angezweifle dass da etwas nicht richtig ist.

 

Fragt ihr euch das bei jedem Burda-Schnittmuster auch?

 

Ich selber finde auch das man das Rad nicht 100fach erfinden kann, aber es steht ja jedem frei, sich sein Schnittmuster selber zu "erfinden".

 

lg Petra

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Was ich nicht gut finde, ist diese Farbenmix-Werbung in diesem Thread außerhalb der Händlerbesprechung. Und was anderes als Werbung ist das doch nicht, wenn alle sich positiv äußern dürfen, aber jemand, der sich kritisch äußert, sofort derart angegangen wird, oder?

 

Viele Grüße

Inkognito

 

Hio!

 

Den Link habe ich nicht als Werbung gepostet, sondern weil da jeder sofort naschauen kann, dass dort die Weitergabe etc. verboten ist.

 

Ich mache hier grundsätzlich keine Werbung für irgendwen.

 

lg Petra

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Hallo,

 

ich denke mal, das ist rechtlich sowieso schwierig zu verfolgen. Ein Tatüta ist nunmal ein Tatüta und die Maße der Freeware und des E-books werden sich nicht größer unterscheiden.

Ich habe mir das Tatüta auch gedownloaded weil ich weiß, was im Farbenmix-Shop verkauft wird sitzt und passt, ich war mir auch zu faul zum Basteln.

Allerdings muss ich Inkognito zustimmen:

Ich kaufe nur sehr ungerne E-books wenn ich sie nicht mehr verkaufen darf.

Für mich ist der mögliche Wiederverkauf ein Grund, warum ich mir oft einen (vergleichsweise teuren) Einzelschnitt kaufe weil er mir gefällt, ohne zu wissen, ob ich ihn nähen werde. Bisher habe ich noch alle meine Schnitte, aber zu wissen, dass da nicht "totes Kapital" herumliegt verführt mich oft dazu mir einen neuen Schnitt zu kaufen.

Auch ich bin Farbenmix-Fan, aber hier im Forum wird es schon fast als blasphemisch betrachtet, sich auch mal kritisch zu äußern.

Das finde ICH reichlich übertrieben.

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Ich verweigere mich aus Prinzip, wenn mir jemand eine MP3 verkaufen will, die ich nur begrenzt nutzen darf. Mir stehen die Haare zu Berge, wenn ich lese, dass ein Gericht es für rechtens erachtet, dass man ein Bewerbungsfoto, das man beim Fotografen hat machen lassen, nicht ohne dessen Genehmigung ins Internet stellen darf. Und wenn ich diesen Tatüta-Schnitt nicht wie jeden anderen Schnitt verkaufen darf, wenn ich ihn nicht mehr benötige, dann werde ich den mit Sicherheit nicht kaufen.

Das geht mir ganz genauso.

Vom Kauf von E-Books und auch von Download Schnitten habe ich nach der Diskussion hier erst mal Abstand genommen.

Ich müsste ja schön blöd sein, schließlich stellen sich viele Schnittmuster als völliger Fehlkauf heraus, ich bin immer froh wenn ich die dann verkaufen, tauschen oder verschenken kann.

 

Nach meinem Rechtsempfinden stellt sich in dem Fall der Taschentücherhüllen die Frage des Urheberrechts sowieso nicht. Da konnte man schon -zig kostenlose Schnitte bzw. Anleitungen im Netz finden, bevor der Schnitt auf den Markt kam. Vielleicht könnte man einen Gebrauchsmusterschutz geltend machen. Aber mal ernsthaft: Gebrauchsmusterschutz für eine Taschentücherhülle? Das halte ich persönlich für maßlos überzogen.

Auf die zweifelsohne hervorragende Anleitung der Farbenmix Tatütas steht Farbenmix natürlich das Urheberrecht zu. Das Tatüta an sich allerdings könnten sie ganz sicher nicht schützen lassen. Die Dinger gabs schon in den 70ern, das ist nix neues. Meine Oma hat damals Klopapierrollen umhäkelt und dazu gab es farblich passende gehäkelte Tatütas, die in der Machart genauso wie die von Farbenmix waren.

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  • 2 Monate später...

Da ich auch gerätselt habe, was TaTüTas sind bin ich über die Suche in diesen Fred gestolpert.

 

Leider kann ich mich nicht beherrschen und muß meinen Kommentar loswerden:

 

Wenn ich an etwas z. B. durch Kauf Eigentum erworben habe, kann ich damit machen was ich will, solange ich dabei keine anderen Rechtvorschriften verletze.

 

Aus diesem Grund gehen z. B. Hunde aus dem Tierheim normalerweise nur in den Besitz des neuen Besitzers über und nicht in dessen Eigentum. Denn als neuer Eigentümer könnte man das Tier weiterverkaufen oder verschenken, was natürlich verhindert werden soll.

 

Wenn mit gebrauchten CDs gehandelt werden kann, wieso dann nicht mit gebrauchten Schnittmustern oder E-books? Es darf keine Vervielfältigung erfolgen, um das Urheberrecht nicht zu verletzen, aber verkaufen, tauschen oder verschenken kann ich mein Eigentum sehr wohl.

 

Es gibt unzählige AGB, die juristisch unwirksame Klauseln enthalten, also bitte immer daran denken:

 

Was jemand in seine AGB oder auf seine Website schreibt bedeutet noch lange nicht, daß es juristisch wirksam ist.

 

Liebe Grüße

 

Sylvia

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