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Garantie bei Vorführmaschinen


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Geschrieben

Hallo,

 

ich hatte wieder einmal Ärger mit meiner Pfaff Coverlock 4872. Beim Nähen ließ sie Stiche aus.

Nachdem ich bei meinem Händler das reklamierte und ihn darauf aufmerksam machte, dass die Maschine erst 1 Jahr alt ist und die Reparatur ja auf Garantie laufen müßte, erklärte er mir das dies ein Vorführgerät wäre und es nur 1 Jahr Garantie gäbe und keine 2 Jahre, wie bei einen Neukauf. Beim Kauf sagte er mir nichts davon, sonst hätte ich eine neue Cover gekauft, denn der geringe Preisnachlaß wiegt das nicht auf. Ich finde das unmöglich und ärgerlich, welche Erfahrung habt ihr?

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Geschrieben

ich habe eine pfaff coverlock 4850 als vorführmodell gekauft und hab aber die vollen 2 jahre garantie bekommen! ich kenne das auch gar nicht anders.

 

aber steht denn davon nichts auf deiner rechnung? bei mir ist das auf der rechnung vermerkt - auch das ist doch eigentlich die regel!

ich würde mich da auf jeden fall wehren!!!

Geschrieben

Nee, also ich will jetzt nicht lügen, aber ich meine mich zu erinnern, daß es für Vorführgeräte (die wirklich nur beim Händler benutzt wurden und noch nicht bei einem Kunden zu Hause waren )die vollen 2 Jahre gegeben wurden.

Für gebrauchte (werkstattgeprüfte)Maschinen (die z.B. von Kunden in Zahlung gegeben wurden) 1 Jahr.

Ob das nun aber "Gesetz" ist , oder von meinem Händler nur Kulanz war, kann ich auch nicht so genau sagen.

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe mir vor kurzem eine gebrauchte Brother SG 3000 bei einem Händler gekauft und dieser gab mir 1 Jahr Garantie. Er hatte mir auch eine andere Maschine, ein Vorführmodell angeboten. Bei dieser Maschine hätte die Garantie 3 Jahre betragen.

 

Gruß, Simone

Geschrieben

Ich werde das Gefühl nicht los, dass Dein Händler da die Brgriffe "Garantie" und "Gewährleistung" in einen Topf geworfen hat.

 

Schau mal hier, ob davon etwas für Dich zutrifft.

(Hab's auf die Schnelle nicht exakt gelesen)

 

Viel Glück!!

 

Grüße Mona

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