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Brother Galaxie 2100D für 901 Euro


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Geschrieben

Ja ich dachte ich habe das Schnäppchen gemacht. Dafür habe ich sogar auf meinen wohlverdienten Urlaub verzichtet :banghead: ! Grrr... Und nun bekomme ich sie nicht mal!!!! :( Der Verkäufer hatte die Galaxie garnicht. Er/Sie hatte vorab die Maschine reingesetzt. Und nun will die Besitzerin die Maschine nicht mehr verkaufen. Ach es ist zum Mäuse melken. Ich könnte glatt in die Luft gehen. SCHNIEF.

 

Naja nützt ja alles nichts. Muß ich halt weitersparen bis ich mir eine neue leisten kann.

 

 

So jetzt hab ich mir Luft gemacht.

 

Viele Grüße

Kerstin

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Geschrieben

wenn das ein Kauf bei ebay war:

der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zum Preis bei Versteigerungsende abzugeben, und wenn er das Dings nicht rausrücken will, verstößt er gegen die Bestimmungen. Wahrscheinlich ist ihm das aber zuwenig Geld. Sein Pech.

Die Story mit der Bekannten ist mit Sicherheit nur ein Vorwand.

Also sofort bei Ebay beschweren

Geschrieben

Und die besten Bedingungen nützen nichts und auch das Beschweren bei ebay nicht. Hab das gleiche mit 'ner Ovi gehabt.

 

Der einzige Weg wäre, der aber nicht gegangen wird weil es um "Peanuts" geht, auf Herausgabe der Ware zu klagen.

 

Ich finde dabei am schlimmsten, das ebay nichts macht.

Geschrieben

Hallo und guten Morgen,

 

ja es war bei ebay. Ich habe ein Angebot als Zweitbieter bekommen und natürlich zugeschlagen :D . Nütze aber nichts denn ich bekomme sie ja nicht wie schon mal erwähnt. Ebay hält sich da ganz raus. :mad: Von der Seite ist leider keine Hilfe zu erwarten.

 

Viele Grüße Kerstin

Geschrieben

Hallo Kerstin,

sowas ist wirklich ärgerlich..

War es wirklich bei EBAY? Wenn ja, gibt es vom OLG Oldenburg ein aktuelles Urteil zu der Verbindlichkeit von Angeboten bei Online-Auktionen.

Guckst Du hier

Liebe Grüße

Susi

Geschrieben

Hallo Susi,

 

hm das liest sich ja gut. Aber ist es wirklich so eindeutig das die Gegenseite immer verkaufen muß? :confused: Da die Besitzerin ja nicht mehr liefern/verkaufen will. Was werde ich dann bekommen :confused: . Die Auktion handelte von einer 3 Jahre alten Maschine wenig genutzt mit 1 Jahr Garantie!

 

Tja und dann was kostet wohl so ein Rechtsbeistand? Ohne wird es wohl eher schwierig.

 

Liebe Grüße Kerstin

Geschrieben

Ist ja hammerhart, Angebot für Zweitbieter und dann doch nicht verkaufen wollen.

Geschrieben

Hallo Kerstin,

naja, grundsätzlich ist es ja so, daß Du einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hast.

Allerdings sind die Details hier schwierig zu klären. Ich würde Dir vorschlagen, einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufzusuchen. Um die Kosten zu klären, kannst Du entweder ins RVG schauen oder einfach mal anrufen und fragen.

Was und wieviel Du bekommen könntest, kann Dir dann auch der Rechtsanwalt erklären.

Liebe Grüße

Susi

Geschrieben

Ja, es ist eindeutig, die Gegenseite MUSS verkaufen. Wer ein angebot einstellt, muß dieses nochmal extra bestätigen!!! Der Verkäufer wird von Ebay mehrfach darauf hingewiesen!!! (Hab selber schonmal was bei Ebay verkauft)

Wer der Besitzer der Ware ist ist egal. Wer ein Verkaufsangebot macht, muß liefern. Fäddisch. Oder Schadensersatz oder so was

Also dranbleiben und nicht aufgeben. Die Spacken von Ebay brauchen halt manchmal nen Tritt. Wie wärs mit Rechtsanwalt?

 

... Susi war schneller ...

Geschrieben

Das mag ja nach Recht und Gesetz alles billig sein, aber man sollte bei so einem Fall auch eine kleine Kosten/Nutzen-Rechnung machen. Z.B. (Zeit+Geld+Nerven-Besitz)/Risiko

 

Ich würde mich in dem Fall bei ebay beschweren und dann sollen die gucken, was die machen wollen. Dann such ich woanders nach einer Maschine ...

Geschrieben
Das mag ja nach Recht und Gesetz alles billig sein, aber man sollte bei so einem Fall auch eine kleine Kosten/Nutzen-Rechnung machen. Z.B. (Zeit+Geld+Nerven-Besitz)/Risiko<0?...

 

Das hatte ich vorausgesetzt...:)

 

Liebe Grüße

Susi

Geschrieben

Was mich nervt ich habe schon diversen Kleinkram gekauft. Ich bin ja davon ausgegangen das der Verkäufer auch der Besitzer ist :mad: !!!

Geschrieben

Hi,

ich glaube das hat wenig Sinn hier nachzuhaken. Ebay wird sich nicht darum kümmern, denn es ist ja noch kein Geld geflossen. Der Verkäufer kann sich damit rausreden, die Maschine ist runtergefallen und defekt, daher kann sie nicht mehr verkauft werden. Oder ähnliche "Behauptungen".

 

Es lohnt sich nicht, hier die Nerven aufzureiben, denn ich denke, so für 1000,- Euro sollte eine 2100 gebraucht irgendwo zu bekommen sein. Ich habe meine 2100 inkl. PE Design 4.0 gebraucht vor Jahren für 2100,- DM gekauft. Ist zwar keine Disney aber mit PE Design ist das auch keine Problem. ;)

Geschrieben
Was mich nervt ich habe schon diversen Kleinkram gekauft. Ich bin ja davon ausgegangen das der Verkäufer auch der Besitzer ist :mad: !!!

 

Guck mal, wir haben da ein passendes Icon für: :banghead:

:D Jetzt lach mal, es gibt noch andere Anbieter für deine gesuchte Maschine und deshalb schreribst Du jetzt mal einen neuen Thread in die Bezugsquellensuche. ;)

Geschrieben

Ich denke auch mal, Klage.... lohnt nicht. Der Streitwert, also der potentielle "Schaden" läge ja nur bei der Differenz zwischen dem Auktionspreis und dem, was man sonst für so eine Maschine bezahlen würde und das ist eh schwer nachzuweisen.

 

Es stellt zwar einen klaren Verstoß gegen die ebay-Regeln dar, denn es darf nur verkauft werden, was man auch hat, aber mehr als dich dort beschweren (Und die Mails des Verkäufers, wo er schreibt, daß er die Maschine gar nicht hat, anhängen) kannst du auch nicht. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wir ebay nichts tun und es auf den hohen Stapel mit den weiteren 345917 "Einzelfällen", die halt leider nicht zur Zufriedenheit des Kunden zu klären waren legen. :rolleyes:

 

Den Rest wirst du unter Lehrgeld verbuchen müssen. "Haben" tut man bei Ebay die Sachen halt erst, wenn sie wirklich auf dem eigenen Tisch stehen. Vorher ist alles möglich. :cool:

Geschrieben

Hallo,

 

ehrlich gesagt, ich vermisse einen von Peterles Sprüchen:

 

"Mal verlierst Du und mal gewinnen die anderen"...

 

Ich weiß ja nicht, wie hoch der Anteil an "unzufrieden gelösten" Fällen bei eBay ist, aber ich schätze, er ist recht hoch.

 

Ich denke, eine dann doch nicht kaufbare Machine gehört noch nicht zu dem Schlimmsten , was einem passieren kann.

 

Also: abhaken und wirklich einen thread unter "Bezugsquellensuche" aufmachen.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

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