peterle Geschrieben 8. April 2019 Autor Melden Geschrieben 8. April 2019 Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, die Anonymität im Internet gegenüber den Betreibern aufzuheben, weil sie Vertragspartner mit weitreichenden Rechten und Verantwortungen sind. Und zugleich eine Geheimhaltungspflicht dieser personenbezogenen Daten einzufordern, die nur durch richterlichen Beschluß aufgehoben werden darf. Jetzt haben wir etliche Gesetze, die das genaue Gegenteil des anderen fordern. Und dann soll nach #DSGVO nichts erhoben und gespeichert werden und gleichzeitig die Verantwortung für die, deren man dann nicht habhaft werden kann übernommen werden. Das ist nur was für potentiell Suizidale und andere Irre ... oder aber für die ganz großen, die sich dabei der kleinen Konkurrenz entledigen, weil sie dank Markmacht entsprechende Filter anwenden können. Uns würde das ca. 1000,00 Euro im Monat kosten und es würde bei weitem nicht alles abdecken können.
Lehrling Geschrieben 8. April 2019 Melden Geschrieben 8. April 2019 vor 19 Stunden schrieb SiRu: Häh? Das zitierte stammt von Nähbert, nicht von mir... ich hab mich nur über MIWs Frage wegen der Verwendung fremder Bilder gewundert. (Was sollen die in der Galerie, wo unsere Werke zu sehen sein sollen?) Entschuldigung SiRu, irgendwie schaffe ich wohl gerade mehr Durcheinander für alle als ich beseitige für mich.....tut mir leid, ich bemühe mich um Besserung liebe Grüße Lehrling
peterle Geschrieben 8. April 2019 Autor Melden Geschrieben 8. April 2019 Am 22.3.2019 um 12:34 schrieb Nähbert: Copyright für alle setzen" anwählen und seinen Usernamen, seinen Klarnamen, eine E-Mailadresse in das Copyright-Feld eintragen. Ein Klarname ist ja noch OK, wenn man sich soweit exponieren möchte, aber seine Mailadresse sollte nur eintragen, wer mit SPAM-Filtern auf Du und Du steht. Ich rate also dringend davon ab - ehrlich gesagt auch den Klarnamen einzutragen. Ehrlich gesagt, haben wir hier sehr schöne Bilder aber vor allem private und weniger Bilder, die intensiv gewerblich genutzt werden sollen. Insofern reicht für mich der username ggf. mit @hobbyschneiderin24.net erweitert. Nur seinen Account löschen lassen sollte man dann nicht, weil ich dann nicht mehr nachvollziehen kann, wem das Bild ursprünglich gehörte.
ubit Geschrieben 8. April 2019 Melden Geschrieben 8. April 2019 vor 36 Minuten schrieb peterle: Uns würde das ca. 1000,00 Euro im Monat kosten und es würde bei weitem nicht alles abdecken können. Ich bin sicher das in ein paar Monaten z.B. Facebook oder Google Dir ein Angebot machen werden mit dem Du alle gesetzlichen Forderungen abdecken kannst und keinen Cent dafür zahlen musst. Du musst den Foren-Login dann nur mit Facebook verknüpfen. Single-Sign-On. Sogar besonders komfortable für die Nutzer. Ein Login für "Alles". Dafür bezahlt man dann doch gerne mit seinen Daten... Ciao, Udo
peterle Geschrieben 8. April 2019 Autor Melden Geschrieben 8. April 2019 vor 3 Minuten schrieb ubit: Dafür bezahlt man dann doch gerne mit seinen Daten... Ich aber nicht!
ubit Geschrieben 8. April 2019 Melden Geschrieben 8. April 2019 Hier im Forum fehlt ganz klar das Ironie-Tag. Neben B, I, U und S... Ciao, Udo
peterle Geschrieben 8. April 2019 Autor Melden Geschrieben 8. April 2019 vor 44 Minuten schrieb ubit: Hier im Forum fehlt ganz klar das Ironie-Tag. Neben B, I, U und S... Ich hatte das schon so verstanden, wie Du das gemeint hast, auch ohne Ironie-Tag
ubit Geschrieben 8. April 2019 Melden Geschrieben 8. April 2019 vor 1 Stunde schrieb peterle: Ich hatte das schon so verstanden, wie Du das gemeint hast, auch ohne Ironie-Tag Problem wird halt sein das Du als (halb-)privater Forenbetreiber bald keine Wahl mehr hast. Entweder Du hoffst auf einen Lottogewinn oder Du machst das Forum dicht oder Du verwendest Infrastruktur von einem Fremdanbieter. Bei letzterem hast Du dann die Wahl: Ein Filter einkaufen und dafür einen Großteil Deines Einkommens investieren (wenn es denn überhaupt dafür reicht) oder ein "kostenloses" Angebot mit Datenweitergabe. Mittlerweile nimmt diese Diskussion ums Urheberrecht leider ziemliche Auswüchse an. In etlichen Facebook-Gruppen darf man z.B. keine Screenshots mehr hochladen. Gar nicht! Weil die Benutzeroberfläche ja urheberrechtlich geschützt sein könnte (was nur in seltenen Fällen zutreffend sein dürfte). Damit wird in vielen Fällen eine Unterstützung von Anfängern die mit einer Software arbeite fast unmöglich - oder man muss ellenlange Texte schreiben um zu erklären was auf einem einfachen Screenshot direkt sichtbar wäre. Fotos eigener Werke darf man häufig auch nur noch hochladen wenn man die Quellen nennt mit deren Hilfe sie entstanden sind und glaubhaft versichern kann das man die Veröffentlichungsrechte besitzt. Wer also ein Foto eins selbst genähten T-Shirts mit Stickereien veröffentlichen möchte muss die Quelle nennen wo er das Stickmuster gekauft hat, woher das Schnittmuster für das Shirt ist und ggf. sogar noch wo er den Stoff gekauft hat denn das Muster des Stoffes genießt natürlich auch den Schutz des Urheberrechts... Fehlt noch das man die Nähmaschine angeben muss weil der verwendete Zierstich ja durch Bernina ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist... Wobei man z.B. im Fall von Stickdateien häufig direkt unter "Generalverdacht" steht weil die Designer von Stickdateien ja "normalerweise" eine entsprechende Nutzung verbieten. Und wehe man hat die Stickerei dann noch verändert - Text hinzugefügt, mehrere Stickdateien kombiniert oder - böse, böse - womöglich die Farben verändert... Gleichzeitig unterstützen die gängigen Betriebssysteme und die Software die man häufig für "Kreatives" einsetzt die Verwaltung von Quellen und Lizenzen praktisch nicht. Man muss das Alles "händisch" nachhalten und sehr genau aufpassen wo man was gekauft/heruntergeladen hat und welche Lizenz man tatsächlich besitzt. Und selbst wenn man diese Lizenztexte dann tatsächlich immer mit herunter lädt (oder per e-Mail oder als Bestandteil der ZIP-Datei bekommt): Das was da geschrieben steht muss Otto-Normalnutzer auch erstmal verstehen. Besonders wenn man in "ausländischen Shops" einkauft. Sinnvolle, belastbare Gerichtsurteile gibt es leider auch praktisch nicht - besonders nicht wenn es um eine private Nutzung geht. Ich habe z.B. noch keinerlei Urteile gefunden bei denen Menschen tatsächlich für eine Urheberrechtsverletzung verurteilt wurden weil sie z.B. selbst ein bekanntes Motiv als Stickdatei erzeugt und für ein privat genutztes Shirt verwendet haben. In der Regel sind entweder die Streitwerte in solchen Verfahren so gering das die Gerichte einen Prozess ablehnen und stattdessen einen Vergleich "erzwingen" - oder die beschuldigten Privatleute haben einfach nicht die Ressourcen um gegen Großkonzerne gerichtlich anzugehen und zahlen stattdessen lieber eine Abmahngebühr. Und ohne eindeutige Urteile gibt es bei den typischerweise schwammigen Formulierungen in den Gesetzen und Verordnungen keine wirkliche Rechtssicherheit. Zumal viele Formulierungen auch reichlich veraltet sind oder - wie im Fall der jüngsten EU-Urheberrechtsreform - einfach komplette Bereiche "vergessen". Wenn ich mir die aktuelle Entwicklung so anschaue, dann könnte ich k... Natürlich sollen "Kreative", Künstler, Journalisten und Fotografen einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen. Aber mal ernsthaft: Welcher Schaden entsteht einem Konzern wie "Disney" wenn eine HobbyistIn mit einer Sticksoftware in mühevoller Arbeit einen Donald digitalisiert und ihn auf ein oder zwei selbst genähte T-Shirts für ihre Kinder stickt? Zumindest dann, wenn das betroffene Motiv vom Konzern überhaupt nicht als Stickdatei angeboten wird? Und selbst wenn unsere Näherin das fertige Shirt dann auf Facebook oder in einem Forum zeigt: Wo bitte ist das Problem so lange sie die Stickdatei nicht weitergibt/verkauft und keine 100 identische Shirts über eBay verkauft? Ciao, Udo
peterle Geschrieben 9. April 2019 Autor Melden Geschrieben 9. April 2019 Urheberrecht ist immer schon eine heiße Kiste gewesen und es ist tatsächlich so, daß man geschützte Motive nicht "einfach mal so" irgendwo in "was Privates" integrieren darf und schon gar nicht "mal eben zeigen". Da das meist keinen gewerblichen Hintergrund hat und die Inhaber nicht alle doofe Streithanseln sind, kommt dann in der Regel eine freundliche aber bestimmte Mail, ich nehme Kenntnis und kümmere mich um den gegenseitigen Frieden. Manchmal kommt auch die ganze spanische Armada wegen irgendwas angesegelt, aber bis dato sind sie immer unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Es ist schwer abzuschätzen, in wie weit ein Schaden für den Urheber durch solches privates Handeln tatsächlich entsteht. Vor allem scheint es mir um eine berechtigte Kontrolle zu gehen, was mit seinem Recht passiert. Wenn ich mal von den 2.5 Millionen Beiträgen hier ausgehe und an die ein/zwei Fälle pro Jahr im Schnitt denke, dann sind das über die Lebenszeit der Beiträge 30 echte Problemfälle gewesen - genug, aber auch nur 0,001% vom Ganzen. Die Auswüchse, die der politische Sauabtrieb bei vielen Betreibern wuchern läßt, finde ich eher skurill bis amüsant.
ubit Geschrieben 9. April 2019 Melden Geschrieben 9. April 2019 Bei uns ist das Thema gerade aktuell weil wir einen Cameo 3 Plotter angeschafft haben. Beim Kauf eines solchen Geräts ist die Privatkopie eigentlich "enthalten" - genau aus diesem Grund zahlt man beim Kauf eine Urheberrechtsabgabe. Wie bei Kopierern, Druckern, CD-Brennern, Speicherkarten etc. Insofern ist es in Deutschland explizit erlaubt mit solchen Geräten "private Kopien" anzufertigen - so lange diese Kopien dem Original entsprechen. Ändern darf man nichts an den Motiven - jedenfalls nicht ohne die Erlaubnis durch den Urheber. Aber da fängt das Problem dann schon an... Diese Urheberrechtsabgabe ist ja eigentlich eher für Kopierer und Drucker gedacht - Schneidplotter waren beim Entwurf des Textes wohl nicht angedacht.... Wenn man nun eine Disney-Grafik in eine Plottdatei umwandelt: Ist das schon eine Veränderung? Das Ergebnis sieht ja im Normalfall genauso aus wie das Original. Oder anders: Wenn man den farbigen Donald mit einem Schwarz-Weiß-Laserdrucker ausdruckt ist das eigentlich eine stärkere Veränderung des Motivs. Trotzdem ist das explizit erlaubt für die private Nutzung. Die Rechtssprechung zu diesem Thema bezieht sich praktisch ausschließlich auf Musik - und erlaubt dort im Allgemeinen 7 Kopien für den privaten Gebrauch - die man sogar kostenlos im Freundeskreis weitergeben darf. Entsprechende Urteile zum Thema Schneidplotter kann ich allerdings keine finden. Und für Stickmaschinen findet man überhaupt keine Urteile... Dort wird offenbar auch keine Urheberrechtsabgabe fällig. Zumindest finde ich dazu keine Informationen. Andererseits ist die Privatkopie explizit erlaubt - ohne das auf bestimmte Geräte zu beschränken. Man darf "auf beliebige Träger" kopieren. Das Ursprungsmotiv muss man dabei natürlich "legal beschaffen" - darf es also nicht irgendwo "klauen". Der entsprechende Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person * zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, * sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, * soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. Außerdem ist explizit eine "Ausschnitts-Kopie" zum "sonstigen eigenen Gebrauch" erlaubt (§14 (2) 4): 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt Also wenn ich eine Seite aus einem Comic scanne, daraus eine einzelne Figur extrahiere und daraus eine "Kopie" mache, ist das offenbar erlaubt. Das ist Alles in der Tat unendlich kompliziert - und wird dann demnächst noch ergänzt durch weitere schlecht formulierte Paragraphen der europäischen Urheberrechtsnovelle. Ciao, Udo
peterle Geschrieben 9. April 2019 Autor Melden Geschrieben 9. April 2019 Bezieht sich das auf Österreich oder Deutschland?
ubit Geschrieben 9. April 2019 Melden Geschrieben 9. April 2019 (bearbeitet) Deutschland.... Und zum Thema "hochladen von eigenen Erzeugnissen mit ggf. urheberrechtlich geschützten Bestandteilen" schweigt sich das Urheberrecht komplett aus. Wenn man es daher genau nimmt dürfte man "eigentlich" in Deutschland nicht mal ein Foto von einem selbstgenähten Kleidungsstück hochladen denn das Muster auf dem Stoff unterliegt dem Urheberrecht... Wie gesagt: Das Urheberrecht strotzt nur so vor schwammigen Formulierungen und Unklarheiten die in den uns interessierenden Teilbereichen kaum jemals gerichtlich überprüft wurden. Zum Glück werden viele dieser Unklarheiten aber in der Regel von den jeweiligen Urheberrechtsinhabern nicht verfolgt. Wäre ja für einen Stoffproduzenten auch eher kontrakproduktiv wenn er versuchen würde Bilder in den sozialen Medien von Kleidungsstücken aus seinen Stoffen versuchen würde zu verhindern. Ein hübsches Beispiel ist die "Schöpfungshöhe" bzw. "Gestaltungshöhe".... Man darf ein geschütztes Werk nicht verändern. Es sei denn man verändert es so stark das eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht wird. Dann erwirbt der Bearbeiter selbst ein Urheberrecht an der modifizierten Vorlage. Was nun aber eine "hinreichende Schöpfungshöhe" ist - dafür gibt es keine gesetzlich abgesicherten Vorgaben im Rahmen des Urheberrechts. Dabei ist aber zu beachten das die ursprüngliche Vorlage nur dann überhaupt einen Urheberrechtsschutz genießt wenn diese auch eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Ein Pentagramm ist deshalb z.B. nicht geschützt. Ein Kreis auch nicht. Aber selbst relativ komplexe Logos sind nicht zwingend geschützt. So gibt es z.B. laut Wikipedia ein Urteil des OLG von 1986 welches dem bekannten ARD-Logo (Die "1" mit ARD in der Ziffer und "Das Erste" untendrunter) diese Schöpfungshöhe abspricht. Oder ebenso das SED-Emblem. Siehe hierzu den durchaus interessanten - wenn auch nicht gerade leicht verständlichen - Artikel bei Wikipedia Ciao, Udo Bearbeitet 9. April 2019 von ubit
ubit Geschrieben 9. April 2019 Melden Geschrieben 9. April 2019 (bearbeitet) P.S: Und dann gibt es noch das Geschmacksmuster... Damit lassen sich auch "Werke" schützen die nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erfüllen. Bekanntestes Beispiel dürfte das Telekom-Magenta sein. Diesen Farbton hat die Telekom 1995 als "konturlose Marke" schützen lassen. Damit verbunden ist jede Verwendung dieser Farbe in einem Zusammenhang der als Telekom-Werbung oder -Produkt verstanden werden könnte eine Verletzung dieser "eingetragenen Marke". Unabhängig davon ob dabei eine Verletzung des Urheberrechts geschieht. Problematisch ist halt das der "normale Privatmensch" da schlicht keine wirkliche Möglichkeit hat durchzublicken. Daher ist es sehr, sehr leicht in sozialen Medien, Foren und Diskussionsplattformen gegen Urheberrecht und/oder Markenrecht zu verstoßen wenn man eigene Sachen hochlädt. Wobei sich das nicht nur auf Bilder und Grafiken sondern auch auf Text bezieht. Das ganz große Problem bei der EU-Urheberrechtsnovelle liegt nun darin das in Zukunft nicht mehr der Benutzer für diese Sachen "bestraft" wird sondern die Verantwortung wird auf die Plattformbetreiber verlagert und es wird zwingend gefordert das solche Sachen bereits im Vorfeld geprüft werden - bzw. das die Plattform solche Dinge verhindert. Bisher war es so das die Plattformbetreiber erst aktiv werden mussten wenn sie von einem Verstoß erfahren haben. Ciao, Udo Bearbeitet 9. April 2019 von ubit
Capricorna Geschrieben 10. April 2019 Melden Geschrieben 10. April 2019 Das Problem ist, dass "privat" bis vor kurzer Zeit ja auch nur bedeutet hat, dass das engere persönliche Umfeld das mit eigenen Augen sieht. Und da, stelle ich mich weiterhin auf den Standpunkt, darf ich machen, was ich will, sofern es nicht strafrechtlich relevant ist. Aber mit dem Internet sind Dinge eben nicht mehr privat, sondern einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, und das kann man dann schon als "Veröffentlichung und Verbreitung" im Sinne des UrhG sehen. Oder auch nicht. Hat doch erst vor kurzem ein damit betrauter Politiker die Meinung vertreten, dass man auf seiner privaten Homepage auch komplette Zeitungsartikel wiedergeben darf... - Die traurige Tatsache ist leider, dass Politiker null Ahnung vom Internet und seiner aktuellen Nutzung haben und Gesetze machen über Sachverhalte, die sie nicht einmal ansatzweise nachvollziehen und verstehen. Aber die Parteien, die Ahnung davon haben, werden gar nicht erst gewählt oder zerlegen sich regelmäßig selbst. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...
peterle Geschrieben 10. April 2019 Autor Melden Geschrieben 10. April 2019 @Capricorna Ich will einen LIKE-Knopf ...
SiRu Geschrieben 10. April 2019 Melden Geschrieben 10. April 2019 *grins* @peterle Du kannst ihn Dir (und uns) ja einbauen... ich drück ihn für @Capricornas Post dann gleich nochmal. (Nein, ich brauch den Knopf nicht...)
ubit Geschrieben 10. April 2019 Melden Geschrieben 10. April 2019 Tja - Fachleute in der Politik? Die sind einfach zu teuer. Randnotiz: Wer stimmt von deutscher Seite im EU-Rat am 15.4.2019 über das neue EU Urheberrecht ab? Na? Keine Ahnung? Wird doch wohl ein Technologie-Minister sein, oder? Ein Minister für Bildung und Forschung vielleicht? Wirtschaft und Technologie? Vielleicht wenigstens ein Mitglied des Ministeriums für Justiz? Oder - da das ja ein grenzüberschreitendes Thema ist - jemand vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Nein - alles falsch... Zuständig für die Abstimmung über die neue Regelung ist unsere Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft - Ursula Klöckner. Die Entscheidung wird also nicht einmal von den Politikern getroffen zu deren Ressort das Thema gehört sondern von den Leuten die eher zufällig gerade im EU-Rat sitzen. Wie kann man erwarten das unter solchen Voraussetzungen Entscheidungen entstehen die auch nur im Ansatz vernünftig sind.... Ciao, Udo
Nähbert Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Ich hole das Thema nochmal hoch: Es scheint nämlich so zu sein mit der neuen Forensoftware, dass die von uns hier eingestellten Bilder für Jedermann sichtbar sind und in der Google-Bildersuche auf für Jedermann auffindbar, wenn man den Usernamen oder (das vermute ich jetzt mal, müsste ich probieren) den Titel des Bilder in Google eingibt. Im alten Forum war es noch so gewesen, dass man als User die Möglichkeit hatte auszuwählen, dass nur registrierte Benutzer Bilder aus Galerie und Threadbeiträgen sehen durften. Natürlich war das auch damals nur ein vermeintlicher Schutz, denn jeder konnte sich schließlich auch einfach so anmelden, wenn er hier im Forum ernsthaft oder weniger ernsthaft mitmachen wollte. Für mich bedeutet das nun, dass ich noch weniger sicher bin, was mit meinen hier eingestellten Bildern passiert, sowohl in Bezug auf das Recht an meinem Bild und in Bezug auf Informationsverknüpfung durch irgendwelche Algorithmen in Bezug auf Text und Bilder im Internet. Ich werde in Zukunft noch mehr Köpfe abschneiden und verpixeln, als ich das vorher schon getan hab. Bei so Themen wie Mützen, Kopfbedeckungen, Mundschutzen also noch mehr aufpassen...
Paula38 Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Okay, auch beim Thema Dessous.....
akinom017 Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 vor 2 Stunden schrieb Paula38: Okay, auch beim Thema Dessous.... Nein, da nicht, nicht angemeldete Benutzer sehen nur einen Hinweis:
akinom017 Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Und wenn Du ein Album angelegt hast, kannst Du für dieses auch selbst steuern wer es sieht. Dazu gehst Du über "Meine Aktivitäten" "Bilder" "Alben" ein Album aufrufen, Album Bearbeiten (links unter dem Kasten) Da kommt ein neues kleines Fenster mit Auswahlmöglichkeiten, etwas nach unten blättern
nowak Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Am Urheberrecht und am Recht am eigenen Bild ändert sich nichts. Was die Verknüpfung durch Algorithmen betrifft... ich weiß nicht, ob es legal ist, dazu jegliche Bilder zu benutzen, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es genug Firmen gibt, denen diese Frage egal ist.
Nähbert Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Ja, ok für's Album. Aber habt Ihr, die Ihr eigene Alben anlegt, getestet, ob das dann wirlich nicht in der Google-Bildersuche auftaucht? Aber mir geht es ja auch um die Threadbeiträge. Und ich lade gerne in die Galerie hoch, weil ich es praktisch finde, dass andere UserInnen des Forums dann gleich sehen, was es z.B. bei "Etuis", "Oberteilen" oder "Kostümen" so schon an Ideen gibt, wenn sie Inspirationen suchen.
akinom017 Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 Der Google Bot sieht nur das was ein nicht angmeldeter Benutzer auch sieht. Das betrifft alle Inhalte der Seite.
Nähbert Geschrieben 18. April 2020 Melden Geschrieben 18. April 2020 @akinom017 Wenn ich dann wähle "Ich möchte entscheiden, wer meine Bilder sehen kann" kommt ein Eingabefeld, wo ich die Benutzer einzeln eintragen kann, die das Album sehen dürfen. Da wäre es z.B. schön, wenn ich eingeben könnte "alle registrierten Nutzer". Und in Bezug auf das, was das Google-Bot sieht: Neulich bin ich über das Smartphone meines Mannes, auf dem ich nicht im Forum angemeldet bin (also kein automatisches Einloggen wg KW-Speicherung) über die Bildersuche und meinen Benutzernamen auf meine Forumsbilder gestoßen. Wie kann das sein?
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