Engelmann Hedi Geschrieben 28. August 2014 Melden Geschrieben 28. August 2014 (bearbeitet) Hallo ihr Lieben, kann mir Bitte einer von euch sagen ob das " @ " Zeichen sprich - das eingekreiste kleine a --Urberrechtlich geschützt ist ?? ich bräuchte es für einen Auftrag um aber nicht in sogenannte " Teufels Küche " zu kommen muss ich das sicher wissen. Vielen Dank und Liebe Grüße Hedi Bearbeitet 28. August 2014 von Engelmann Hedi
elkaS Geschrieben 28. August 2014 Melden Geschrieben 28. August 2014 (bearbeitet) Was du suchst, ist wohl das eingekreiste C. Copyrightzeichen – Wikipedia (Was du da oben stehen hast, ist ein At.) Edit: Sorry, ich glaube, ich habe dich gründlich missverstanden. Und ich denke nicht, dass das At urheberrechtlich geschützt ist. Aber sicheres Wissen ist das natürlich nicht. Bearbeitet 28. August 2014 von elkaS
elkaS Geschrieben 28. August 2014 Melden Geschrieben 28. August 2014 Es hat wohl schon vor längerer Zeit ein Unternehmen versucht, das @ als Wortmarke eintragen zu lassen. Ich würde mal annehmen, dass dagegen Widerspruch eingelegt wurde, kann aber auf die Schnelle nicht rausfinden, wie das ausgegangen ist. Soweit ich weiß, kann man über das Deutsche Patent- und Markenamt Marken recherchieren.
elkaS Geschrieben 28. August 2014 Melden Geschrieben 28. August 2014 Hab's gefunden: Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) Widerspruchsverfahren läuft noch immer, kann man da lesen.
Engelmann Hedi Geschrieben 28. August 2014 Autor Melden Geschrieben 28. August 2014 Hallo Kati, viiiiiiieeeeeeeeelen Dank für deine Mühe, weder es dem Kunden weiter leiten. LG Hedi
sticki Geschrieben 29. August 2014 Melden Geschrieben 29. August 2014 (Dürfte ja niemand auf geschäftliche Briefe, Visitenkarten, Webseiten (auch private öffentliche) etc.pp. eine E-Mail-Adresse vermerken.......)
elkaS Geschrieben 29. August 2014 Melden Geschrieben 29. August 2014 (Bei der E-Mail-Adresse wird das At nicht als Kennzeichnung einer Marke oder Dienstleistung verwendet, dürfte also bei der Verwendung kein Problem sein. So bekloppt ist das Markenrecht nu auch nicht. Jedenfalls bisher noch nicht... Wer weiß, welche Auswüchse sich da noch entwickeln. Inzwischen trau ich dem Gesetzgeber ja alles zu, wenn es den finanziellen Intressen irgendwelcher einflussreicher Gruppen dient. )
maja1905 Geschrieben 30. August 2014 Melden Geschrieben 30. August 2014 (bearbeitet) Die wollen das @ aber anscheinend für alles sichern. Als Geschäft nutzt man die e-mail Adresse auch als Werbung! Es geht dabei auch explizit um das Zeichen. Die Löschung der Eintragung ist auch schon beantragt. Ich könnte mir ja sonst mal das n sicherrn - das darf dann keiner mehr ohne meine Zustimmung nutzen (pro Nutzng 1 Cent auf mein Konto - wär das ein Spass;)) Bearbeitet 30. August 2014 von maja1905
Capricorna Geschrieben 31. August 2014 Melden Geschrieben 31. August 2014 Hallo, ich werfe noch ein, dass Schriften allerdings idR geschützt sind; d.h. es wäre wichtiger zu wissen, aus welcher Schrift das @-Zeichen stammt und wie da die Lizenzbedingungen aussehen. Liebe Grüße Kerstin
Engelmann Hedi Geschrieben 31. August 2014 Autor Melden Geschrieben 31. August 2014 Hallo ihr Lieben, vielen Dank nochmals für eure Infos. Es interessiert mich jetzt natürlich schon wer da die Finger drauf hat und den goldnen Repach machen will ???? vielleicht weis das doch tatsächlich jemand von euch. Schöne Woche und liebe Grüße Hedi
elkaS Geschrieben 31. August 2014 Melden Geschrieben 31. August 2014 Wer die Eintragung der Marke veranlasst hat, steht im Registerauszug. Ansonsten bin ich noch darüber gestolpert: GHI-Rechtsanwälte Mannheim :: Markenanmeldung durch die @T.E.L.L. GmbH Womit wir wieder an dem Punkt wären, dass das Zeichen nur soweit durch die Eintragung als Wortmarke geschützt ist, wie es zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen genutzt wird. Und das auch nicht in allen Bereichen von Waren und Dienstleistungen, sondern nur in den im Register aufgezählten. Interessant ist da für jemanden, der im Textilbereich zu tun hat, wohl nur die Eintragung im Bereich Bekleidung. Ansonsten hindert die Eintragung der Marke niemanden an der alltäglichen Benutzung des Zeichens.
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