lotos.bluete Geschrieben 26. März 2012 Melden Geschrieben 26. März 2012 Was Bedienungsanleitungen von Nähmaschinen betrifft, darf man alte Anleitungen, die nicht mehr erhältlich sind, kopieren und weitergeben, neue jedoch nicht. So habe ich das zumindest in Erinnerung. Grüße, Bloomsbury klugscheißermodusan Da es noch keiner getan hat, möchte ich das jetzt mal richtig stellen: Bedienungsanleitungen - egal, wie alt sie sind! - unterliegen NICHT dem deutschen Urheberrecht. Dafür besitzen sie nicht nicht die nötige Schöpfungstiefe und erklären ja nur die Funktion und Bedienung eines technischen Geräts. Dabei ist es egal, ob es sich um Nähmaschinen oder andere technische Geräte handelt! Das Copyright-Zeichen hat sich zwar in Deutschland eingebürgert, hat hierzulande jedoch keinerlei rechtliche Relevanz. Man darf Bedienungsanleitungen also MAL kopieren und weitergeben, solange das einem nicht gewerblich ausgelegt werden kann. Dann fällt es nämlich unter das Wettbewerbsrecht. klugscheißermodusaus
Bloomsbury Geschrieben 26. März 2012 Melden Geschrieben 26. März 2012 Danke für die Antworten auf meine Fragen.
peterle Geschrieben 26. März 2012 Autor Melden Geschrieben 26. März 2012 Da es noch keiner getan hat, möchte ich das jetzt mal richtig stellen: Bedienungsanleitungen - egal, wie alt sie sind! - unterliegen NICHT dem deutschen Urheberrecht. Das ist so allgemein gesprochen vermutlich nicht richtig. Auch eine Anleitung kann theoretisch gesehen eine nötige Schöpfungstiefe erreichen und so ohne weiteres kopieren und verkaufen kann man sie nicht einfach. Dafür besitzen sie nicht nicht die nötige Schöpfungstiefe und erklären ja nur die Funktion und Bedienung eines technischen Geräts. Einige machen durchaus mehr als das - vor allem bei hochwertigeren Produkten.
miandres Geschrieben 26. März 2012 Melden Geschrieben 26. März 2012 Bedienungsanleitungen und das UrHg wurden bereits ~HIER~ behandelt *anmerk
Yu-Yus Mama Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Ich möchte mich mal hier mit einklinken, weil ich gerade über einen Schnitt/Anleitung gestolpert bin, wo die Ersteller desselben auf das Urheberrecht bestehen. Es handelt sich dabei um eine Hefthülle. Der Schnitt darf nicht weitergegeben werden und genähte Stücke nur als Enzelstücke verkauft werden. Das ist ja an sich eine gute Sache, denn wenn ich mir mühsam was austüftle, möchte ich mein geistiges Eigentum auch geschützt wissen. Nun ist der Schnitt aber so simpel und eigentlich auch logisch, daß jedem mit etwas Näherfahrung, der sich sowas nähen will, sofort genau diese Lösung einfällt. Auch ohne fremde Anleitung und Schnitt. Zumindest habe ich genau nach solchem Schnitt schon oft Hausaufgabenhefthüllen genäht. Das habe ich mir aber mal selber ausgedacht. Darf ich nun sowas niemals für den Verkauf nähen, nur weil andere behaupten, das Urheberrecht darauf zu haben? Ganz ehrlich, manchmal verstehe ich es einfach nicht, wie man sich das Recht anmaßt, der Urheber von solchen simplen Sachen zu sein. Ich könnte ja genauso gut eine Anleitung schreiben, wie man Gummis in Hosen - oder Schlüpferbündchen einzieht und behaupten, ich hätte das Urheberrecht. Und jeder der das genauso macht und die Sachen dann verkauft, macht sich strafbar ... oder so. Ist immer der der Urheber, der das als erste von sich behauptet? Und was passiert, wenn ich nun doch 50 Hefthüllen nähe und verkaufe? Der einfachste und logischste Schnitt ist nun mal genau dieser. Vermutlich haben auch andere vor uns schon diesen Schnitt kommerziell benutzt. lieben Gruß, Mama
Bineffm Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Im Zweifel kriegst Du eine Abmahnung - die Du dann entweder akzeptierst und bezahlst - oder Du läßt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, in dem dann der jeweilige Einzelfall entschieden wird.... Sabine
Rumpelstilz Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Soweit ich weiss (aus der Automobilbranche...) muss eine "Erfindung" ein gewisses Mass an Originalität aufweisen, damit man es als geistiges Eigentum schützen lassen kann. Das bedeutet, dass etwas, was es schon lange gibt oder offensichtlich ist, nicht von irgend jemand beliebigen geschützt werden kann. Die besagte Hefthülle, würde ich sagen, besitzt keinerlei "Originalität" und der Hinweis bei dem Schnitt wäre in dem Fall nichtig. Das ist jetzt aber rein eine Einschätzung nach gesundem Menschenverstand. Im Einzelfall müsste so etwas, wie Bineffm schreibt, ein Gericht entscheiden.
constanze Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Genau. Um Schutz nach Urheberrecht zu genießen, muss bei dem Werk eine gewisse "Schöpfungshöhe" vorhanden sein. Also etwas, das Allgemeingut ist, völlig banal oder altbekannt, hat diese Schöpfungshöhe nicht. Also die U-Heft-Hülle an sich ist m. E. nicht schützbar, wohl aber die Anleitung, also der Anleitungstext und die Fotos. Die darf man nicht kommerziell weiterverbreiten - aber mit oder ohne Anleitung Hefthüllen zu nähen für welchen Zweck auch immer lässt sich sicher nicht verbieten. Es gibt ja auch kostenlose Anleitungen dafür, und ein paar Rechtecke als "Schnittmuster" zu bezeichnen, ist schon hoch gegriffen. viele Grüße! Constanze
eboli Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Kleider-, Taschen- und Hefthüllenschnitte zu schützen ist genauso absurd wie den Bauplan eines Betts zu schützen. In beiden Fällen handelt es sich um geringfügige Abwandlungen von Schnitten/Bauplänen, die über die Jahrhunderte entwickelt wurden. Natürlich schreibt jeder Produzent, dass die Verwertung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt ist, weil es eben genug Menschen gibt, die sich davon einschüchtern lassen. Die einzige schnitttechnische Neuerung, die eine "eigentümliche geistige Schöpfung" darstellt und somit als schützenswert im Sinne des Urheberrechts gelten kann, ist Julian Roberts' "substraction cut". Alles andere findet sich schon in Schnittkonstruktionsanleitungen aus dem 19. Jahrhundert.
Dracherl Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Wie absurd das sein kann zeigt sehr erheiternd (für alle Unbeteiligten) der Streit ums "Griaß di" - T-Shirt.... und das finde ich nun wirklich komplett absurd. Aber es entstand ein Rechtsverfahren daraus, jede Menge Kosten und derzeit noch immer kein Ende absehbar. In dem Streit gehts darum, wer sich nun "Griaß di" aufs Leiberl schreiben darf. Das ist so allgemein wie ein Heftumschlag, und trotzdem wird "verfahrt".. lg Dracherl
Stoffkörbchen Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Ich amüsiere mich seit längerem über dieses Recht.... Hefthüllen, Memoboards es gibt sooo viel. Selbst ein ordinärer T-Shirt Schnitt.... gab es alles schon, ist nicht neu und wird es mit Sicherheit noch 100fach geben... Ich nähe aber nicht gewerblich, von daher ist es mir total egal
Bloomsbury Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Früher hat sowas Geld gekostet und nannte sich 'Patentschutz'. Also muss man sich fragen: wer hat das Patent auf das, was ich verkaufen oder kostenlos anbieten will.
Schokolaaade Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Früher hat sowas Geld gekostet und nannte sich 'Patentschutz'. Also muss man sich fragen: wer hat das Patent auf das, was ich verkaufen oder kostenlos anbieten will. Ein Patent kostet immer noch Geld und hat mit dem Urheberrecht, das allein durch die Schöpfung eines Werks entsteht, einfach gar nichts zu tun. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Rechte, die nahezu nichts miteinander gemein haben.
nowak Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Patentschutz gibt es immer noch und er kostet nach wie vor Geld. Das Urheberrecht gibt es aber auch schon seit.... AnnoTobak oder so. Patente können jedoch (in Deutschland) nur auf technische Erfindungen erteilt werden. Und der urheberrechtliche Schutz von Anleitungen ist oft etwas kompliziert, weil sich, wie bei Patenten, die Frage nach der Schöpfungshöhe stellt. Ist etwas trivial, gibt es kein Patent und auch einen urheberrechtlichen Schutz. Das festzustellen ist allerdings Sache des Patentamtes bzw. der Gerichte. Da ist dann die Frage, wer den längeren Atem hat. (Und dann gibt es noch den Gebrauchsmusterschutz...)
Schokolaaade Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 (bearbeitet) (Und dann gibt es noch den Gebrauchsmusterschutz...) ... und Geschmacksmuster und Marken (sogar solche in 3D). Es sollte übrigens vielleicht auch mal erwähnt werden, dass eine Rechtsschutzversicherung bei der Frage von Schutzrechtsverletzungen im Normalfall die Schultern zuckt, auf die Versicherungsbedingungen verweist und den Verletzer im Regen stehen läßt. Auch ein Grund keine Risiken einzugehen! Bearbeitet 26. September 2012 von Schokolaaade
Marion72 Geschrieben 26. September 2012 Melden Geschrieben 26. September 2012 Eine interessante Diskussion und ein sehr schwieriges Thema. Und auch wenn die Kindergarten-Sing-Diskussion schon ein paar Seiten zurückliegt möchte ich dazu noch was anmerken: Es geht um Kinder und es ist emotional, weil das Singen ja unbedingt zu fördern ist und wir es alle gern tun. Und wir freuen uns sehr, wenn die Kinder uns auch mal neue Lieder vorsingen. Nur: Wer hats erfunden? Es gibt Menschen, die LEBEN davon, es ist ihr Beruf Kinderlieder zu erfinden. Weil diese Lieder aber so gern im Kindergarten gesungen werden, und Kinder ja so klein sind und Kindergärten natürlich nicht im Reichtum schwimmen, werden diese Liedermacher leider kein Geld verdienen. Warum sollten sie dann weiterhin neue Lieder machen? Werden die noch Zeit haben dazu, wenn sie von ihrem Broterwerbszusatzjob heimkommen? Apropos Brot: Wenn der Kindergarten eine Wanderung macht und die Kleinen großen Hunger haben und zufällig an einer Bäckerei vorbeigehen: Warum gehen sie nicht einfach rein und nehmen sich eine Semmel? Es liegen ja schiesslich viele da rum und ausserdem sind die Kinder klein und sie haben Hunger. Der Bäcker wird bestimmt gerne alle seine Semmeln herschenken, er ist ja schliesslich nicht so gemein wie die GEMA, die den Liedermacher vertritt, sondern er hat ein Herz für Kinder. Bestimmt singen die Kinder dann zum Dank ein gemafreies Lied vor. Sorry, dass ich vielleicht ein bißchen polemisch bin, aber der eine lebt von Semmeln und der andere von Liedern und jeder sollte davon leben können, damit er auch am nächsten Tag noch weiterarbeiten kann. Ich hatte einige Jahre einen Kinderchor und ich weiss wie schwierig diese Geldthemen sind und ich habe sicher nicht immer alles korrekt gemacht, aber ich habe mich immer bemüht vor allem neue Lieder und Musicals usw entsprechend zu wertschätzen, vor allem weil ich gern möchte, dass es auch weiterhin GUTE neue Musik geben wird. Flaches Niveau gibt vielleicht für wenig Geld ums Eck, aber wer es ein wenig hochwertiger möchte, sollte bereit sein, den Profi entsprechend zu honorieren. Und weil der Künstler kein einbruchsicheres Ladenlokal führt, muss es Spielregeln und Möglichkeiten geben, die dafür sorgen, dass er nicht permanent ausgeraubt wird.
Stoffkörbchen Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Wird das so eng gesehen? Darf ein Kindergarten nur GEMA freies Material singen lassen? Ich denke das ist Quatsch! Und mit Sicherheit nicht im Sinne der Künstler, ist doch schleißlich die beste Werbung! Das singen in der Kitagruppe ist meines Wissens nach auch nicht öffentlich. Anders als das Vorsingen bei einem Kitafest. Das singen allerdings mit Semmel zu vergleichen finde ich persönlich sehr weit her geholt. Wobei ich die Rechte der Künstler sehr achte und mein Bäcker dem kleinen immer etwas zu essen schenkt. Musikrechte und Hefthüllen Ebooks sind für mich auch zwei verschiedene paar Schuhe....
Vanilia Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Es gibt halt Themenbereiche, von denen die meisten denken, es wäre Allgemeingut. Dazu gehört zB quasi der gesamte künstlerische Bereich. Sei es nun Fotografie, die Näherei, Grafikdesign oder der Musikhersteller. Klar, es liegt ja auch nahe... was soll denn an so ein "bisschen Kreativität" besonders sein? Wenns derjenige gemacht hat, warum sollte ich es dann nicht einfach nehmen? Wozu die Mühe machen, und es nochmal machen? Dann werden hübsche Fotos auf Webseiten und Blogs eingebunden, auf facebook gepostet, und dann munter "geteilt" - keiner will was Böses, das Bild ist halt so schön. Das Kinderlied ist so schön, warum sollen die Kinder es denn nicht singen? - Natürlich sollen sie es singen, aber sie sollen die Noten kaufen. Genauso wie sie beim Bäcker die Brötchen bezahlen sollen. Die Brötchen sind das Produkt des Bäckers, das Produkt des Komponisten sind die Noten und das Produkt des Fotografen ist das Bild. Wo liegt denn da der Unterschied? Ganz einfach: Wir sind es nicht gewohnt, dass im Internet Semmeln rumliegen, die wir einfach so essen können. Auch wenn wir die Semmeln auf den Kopierer legen, und 20x kopieren werden wir nicht satt und müssen unsere eigenen Brötchen trotzdem kaufen. Der Bäcker hat keinen Schaden dadurch, der Komponist hingegen schon. Für jedes kopierte Notenblatt bekommt er nämlich kein Geld. Ich schätze das Urherberrecht sehr, denn ich arbeite tagtäglich in einer Branche, in der sich leider munter Dinge zusammengeklaut werden und als eigene Idee verkauft werden. Da könnte ich an die Decke gehen. Wäre ich selbständig, würde ich JEDEM der meine Idee gestohlen hat ein Verfahren an den Allerwertesten hängen. Wer dem Bäcker seine Semmeln klaut wird bestraft, und jeder findet es in Ordnung, der arme Bäcker. Wenn aber jemand dem Conceptioner seinen Konzeptentwurf klaut, und selbst vermarktet, dann ist das in Ordnung, war ja schließlich nur eine Idee, der hat doch bestimmt bald wieder eine neue Idee, so ein "bisschen kreativ sein" ist doch nicht schwer...
Yu-Yus Mama Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 (bearbeitet) Wer dem Bäcker seine Semmeln klaut wird bestraft, und jeder findet es in Ordnung, der arme Bäcker. Wenn aber jemand dem Conceptioner seinen Konzeptentwurf klaut, und selbst vermarktet, dann ist das in Ordnung, war ja schließlich nur eine Idee, der hat doch bestimmt bald wieder eine neue Idee, so ein "bisschen kreativ sein" ist doch nicht schwer... Da hast du sicher recht, aber man kann doch kein Urheberrecht auf zwei zusammengenähte Rechtcke erheben. das geht mir dann doch zu weit. Wenn ich eine Hefthülle nähen will, dann mache ich nämlich genau das. ich nähe zwei Rechtecke zusammen. Nun stell dir mal vor, ich würde jetzt mehr als 10 stück davon nähen und die verkaufen. Da mache ich mich strafbar, nur weil da jemand anderes war, der zuerst LAUT geschrien hat, er hätte das Urheberrecht. Das Beispiel mit dem Bett ist genau so eine Sache. Ich nehme 4 Pfosten, ein paar Bretter, schraube das zusammen und behaupte, daß ich das Urheberrecht darauf habe, nur weil es vor mir noch kein anderer behauptet hat. Nun dürfte nie wieder jemand solche Betten bauen und verkaufen, nur weil ich als erster das Urheberrecht beansprucht habe. Kann ich mir die Bezeichnung BETT urheberrechtlich schützen lassen? Ich achte geistige Leistung sehr hoch, denn ich weiß, wie schwierig und manchmal auch langwierig ist einen neuen Schnitt (in meinem Fall) auszutüfteln, bis alles passend ist. Aber doch nicht zwei zusammengenähte Rechtecke Oder einen Handschuhschnitt, oder Stulpen, Schals, eine Anleitung wie man Schlüpfergummis einzieht oder was auch immer es gibt, wo es nur eine oder zwei logische und praktische Möglichkeiten gibt. lieben Gruß, mama PS: Im übrigen gibt es so viele Dinge, die schon unsere Urahnen wußten und getan haben, da kann doch nicht plötzlich jemand kommen und anderen verbieten wollen, das genauso zu tun. Bearbeitet 27. September 2012 von Yu-Yus Mama
Vanilia Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Da hast du sicher recht, aber man kann doch kein Urheberrecht auf zwei zusammengenähte Rechtcke erheben. das geht mir dann doch zu weit. Das nicht, dafür gibt es ja die Schöpfungshöhe.
Bloomsbury Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Patentschutz gibt es immer noch und er kostet nach wie vor Geld. Das Urheberrecht gibt es aber auch schon seit.... AnnoTobak oder so. Patente können jedoch (in Deutschland) nur auf technische Erfindungen erteilt werden. Und der urheberrechtliche Schutz von Anleitungen ist oft etwas kompliziert, weil sich, wie bei Patenten, die Frage nach der Schöpfungshöhe stellt. Ist etwas trivial, gibt es kein Patent und auch einen urheberrechtlichen Schutz. Das festzustellen ist allerdings Sache des Patentamtes bzw. der Gerichte. Da ist dann die Frage, wer den längeren Atem hat. (Und dann gibt es noch den Gebrauchsmusterschutz...) Das wurde schon oft besprochen bzw. diskutiert, nicht wahr? Ich beschränke mich darauf, keine fremden Bilder im Blog zu posten, weil einer meiner Albenanbieter mich schon mal gesperrt hat.
Kasha Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 auf simple Dinge muss man auch erst kommen "da-da-da", wer kennt das nicht? Wie hoch ist da der Schöpfungsakt? Hoch nicht, aber sehr plötzlich kam die Erleuchtung. Auch da gibt es das Urheberrecht. Ich kann öffentlich nicht dadada singen, ohne zu zahlen. Wie man sieht, ist doch alles relativ zu betrachten, was die Höhe des Schöpfungsaktes betrifft. Auch Punkt, Punkt (ohne Komma) Strich, fertig......kein hoher Akt, aber unheimlich teuer. Ohne höhere Schöpfung (nein, ICH bin auch ein ..., patentiere mich selbst demnächst) heute, grüsse ich in die Runde
Rosenrabbatz Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Im übrigen gibt es so viele Dinge, die schon unsere Urahnen wußten und getan haben, da kann doch nicht plötzlich jemand kommen und anderen verbieten wollen, das genauso zu tun. Oh doch, ich denke, das kann sehr wohl jemand tun - auf jeden Fall kann er es versuchen... Mir fallen spontan zwei Beispiele ein: 1. Der Antrag von Microsoft (?), sich seinen Quellcode schützen zu lassen - was wäre aus der Verwendung des Binärcodes geworden, hätte man Erfolg gehabt? (Die Fachfrauen können das bestimmt genauer erläutern, so sie denn hier mitlesen, ich habe nur noch gut die Empörung unseres Sohnes im Ohr, der Informatik studiert...). 2. Bikram Choudry, Yogalehrer und Begründer des 'Bikram-' oder auch 'Hot-Yoga'. Er wollte sich in Amerika die Übungen, die er in seinem Unterricht praktiziert, bzw. praktizieren lässt, schützen lassen. Das hätte bedeutet, dass jede Yoga-Schule Lizenzgebühren für das Praktizieren des Sonnengrusses an Bikram hätte zahlen müssen. Und für ganz viele andere Yoga-Asanas auch. Und das nicht nur in Amerika, sondern weltweit! Letztendlich hat er seinen Antrag wieder zurück gezogen - möglicherweise hatte er bereits die Publicity, die er damit beabsichtigt hatte, ich weiß es nicht, aber die Asanas, die er für sich schützen lassen wollte, sind Jahrtausende alt und werden entsprechend lange schon auf der ganzen Welt tagtäglich praktiziert... Manche trauen sich halt einfach
Gast auenfee Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 (bearbeitet) Es gibt halt Themenbereiche, von denen die meisten denken, es wäre Allgemeingut. Dazu gehört zB quasi der gesamte künstlerische Bereich. Sei es nun Fotografie, die Näherei, Grafikdesign oder der Musikhersteller. Klar, es liegt ja auch nahe... was soll denn an so ein "bisschen Kreativität" besonders sein? Wenns derjenige gemacht hat, warum sollte ich es dann nicht einfach nehmen? Wozu die Mühe machen, und es nochmal machen? Dann werden hübsche Fotos auf Webseiten und Blogs eingebunden, auf facebook gepostet, und dann munter "geteilt" - keiner will was Böses, das Bild ist halt so schön. Während bei Fotos inzwischen fast überall auf das Urheberrecht verwiesen wird, ist das bei Texten, seien es nun ganze Bücher, Shortstorys oder gar Gedichte, meistens nicht der Fall. Gerade Gedichte und Kurzgeschichten werden kopiert und weiterverbreitet ohne Rücksicht auf Verluste. Sagt man dann ganz klar, dass man selbst gegen ein solches Verhalten rigoros vorgehen würde, bekommt man haarsträubende Dinge zu hören bzw. lesen. Hier kam mal das Argument: "Sei doch froh, wenn Deine Sachen irgendwo anders stehen, dadurch wirst Du bekannter!" Sorry, so ein Bullsh*t kann doch wohl kaum ernst gemeint sein! ICH entscheide WER, WANN und vor allem WO meine Sachen veröffentlicht werden. Soll ich etwa glücklich darüber sein, wenn meine Texte auf Abzock- und/oder Pornoseiten auftauchen? Ich kann nicht hingehen und mir XYlons Auto nehmen, weil es gerade ungenutzt vor der Türe steht, und dann hinterher sagen: Sei doch froh, Du nutzt Dein Auto sowieso nicht den ganzen Tag und so wurde es wenigstens gefahren! Oder bei Edeka in den Laden und die Ware ohne Bezahlung mitgehen lassen, weil sie ja bisher keinen Käufer gefunden hat. Beziehungsweise einfach in die Wohnung solch einer Schreiberin gehen, mir etwas aus ihrem Schrank holen und es in die Kleiderkammer bringen. Hinterher sage ich dann: "Sei doch froh, bei Dir hängt es doch sowieso nur im Schrank und so wird es wenigstens getragen!" Würde ich einen der hier privat veröffentlichten Schnitte gewerblich verwenden, wäre das Geschrei dagegen riesig und alle würden bis zur Besinnungslosigkeit auf das Urheberrecht pochen. Ich behaupte jetzt mal ganz dreist, dass die Schöpfungshöhe einer Kurzgeschichte oder eines Gedichtes weit über diejenige einer Buchhülle liegt! Es regt mich extrem auf, dass bei einfachsten Schnittmustern, die man nach kurzer Überlegung durchaus selbst herstellen kann, so ein "Kopier das bloß nicht! Das unterliegt dem Urheberrecht!"-Geschrei gemacht wird und man quasi im nächsten Post ein vollständiges Gedicht veröffentlicht, an dem man keinerlei Rechte besitzt und das noch lange nicht gemeinfrei ist. Das musste ich jetzt einfach mal loswerden. Bearbeitet 27. September 2012 von auenfee
leander Geschrieben 27. September 2012 Melden Geschrieben 27. September 2012 Ich habe hier noch einen Artikel gefunden, in dem endlich einmal Fakten auf den Tisch gelegt werden Das Internet sorgt für mehr Künstler, mehr Musik und mehr Filme
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