rissa Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Hallo, mein Kind hat ein gekauftes Kuscheltier, einen Seestern, das es leider nirgends mehr zu kaufen gibt. Den Schnitt habe ich mir nun abgeschaut, um den Stern für private Zwecke nachzunähen. Darf ich nun aber das Schnittmuster, oder sogar den genähten Stern, verkaufen? Darf ich das Schnittmuster kostenlos weitergeben? Ein E-Book mit einer ganzen Nähanleitung erstellen und dieses kostenlos weitergeben? Wie ist die Rechtslage? Macht man sich da strafbar? Liebe Grüße!
Johanna F Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Ich glaube in diesem Fall kannst du dir die Anwaltskosten sparen. Das Produkt wurde nicht von dir entwickelt, auch wenn es heute so nicht mehr erhältlich ist, darfst du es nicht nachmachen und in irgendeiner Form verkaufen. Da wirst du mit Sicherheit Schwierigkeiten bekommen, wenn die Firma das mitbekommt. Gruß Johanna
schnufflbaerchen Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Aber es gibt doch viele Sachen von den unterschiedlichsten Firmen in ähnlicher Form. Das kann doch nicht sein, dass man sich das nirgends abgucken darf und dann selber umsetzen. Man darf halt nicht den Namen "STern soundso" verwenden. Sonst müsste doch jedes Auto total anders aussehen, es dürfte die Chanel-Jacke nur von einem Hersteller geben und so weiter. Ja ich weiß, wahrscheinlich haben die Firmen an Chanel Lizenzen bezahlt, aber ich kann mir das nicht für alles und jedes Ding auf der Welt vorstellen, das schon einmal gemacht wurde. Aber wie die anderen sagten, nur ein Anwalt hilft zuverlässig weiter. LG Andrea
Chaosmamaxxl Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Hallo, mein Kind hat ein gekauftes Kuscheltier, einen Seestern, das es leider nirgends mehr zu kaufen gibt. Den Schnitt habe ich mir nun abgeschaut, um den Stern für private Zwecke nachzunähen. Darf ich nun aber das Schnittmuster, oder sogar den genähten Stern, verkaufen? Darf ich das Schnittmuster kostenlos weitergeben? Ein E-Book mit einer ganzen Nähanleitung erstellen und dieses kostenlos weitergeben? Hallo, hast du nur abgeschaut, oder das Teil zerlegt und abgpaust? DAS macht den Unterschied aus, ob es ein eigenes Produkt ist, oder eine Kopie, und somit unter das Urheberrecht fällot. Abschauen und dann einen eigenen Schnitt mit ähnlichem Material erstellen ist erlaubt, und dann darfst du damit machen, was du willst. - solange es dem Original nicht zum verwechseln ähnlich sieht - hier müsstest du schauen, ob der Hersteller ein Gebrauchsmuster beim Patent- und Markenamt eingetragen hat, ist dies der Fall, darfst du diesem nicht zu nahe kommen mit deinem Prudukt. Abpausen fällt unter das Urheberrecht und dann darfst du es niemandem weitergeben, ob verkauft oder verschenkt ist dabei egal. Eine Nähanleitung in Form von einer Beschreibung der Arbeitsschritte ( wie die WIPs hier im Forum) ist erlaubt, kopieren der Schnittmuster aber verboten. Aber es gibt doch viele Sachen von den unterschiedlichsten Firmen in ähnlicher Form. Das kann doch nicht sein, dass man sich das nirgends abgucken darf und dann selber umsetzen. Man darf halt nicht den Namen "STern soundso" verwenden. Sonst müsste doch jedes Auto total anders aussehen, es dürfte die Chanel-Jacke nur von einem Hersteller geben und so weiter. Ja ich weiß, wahrscheinlich haben die Firmen an Chanel Lizenzen bezahlt, aber ich kann mir das nicht für alles und jedes Ding auf der Welt vorstellen, das schon einmal gemacht wurde. Aber wie die anderen sagten, nur ein Anwalt hilft zuverlässig weiter. da liegst du echt falsch... nicht nur der Name ist geschützt, sondern Alles! - und zwar grundsätzlich ist jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Der Urheber entscheidet, in wie fern er eine Nutzung durch andere erlaubt. Wenn du mal genau schaust, sieht jedes Auto anders aus... jeder Hersteller hat ein eigenes Design und nutzt dieses auch ausschließlich. DIE Chanel-Jacke gibts es auch wirklich nur bei Chanel zu kaufen... alles andere sind entweder Lizenzprodukte ( also man zahlt dem Urheber Geld für seine Zustimmung) oder ähnliche Produkte. Den Anwalt kann sie sich sparen, hier ist die Gesetzeslage eindeutig und auch für Laien erkennbar.
Gast sanvean Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Alles! - und zwar grundsätzlich ist jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Der Urheber entscheidet, in wie fern er eine Nutzung durch andere erlaubt. Nur auf den Seestern als solches kann niemand ein Recht erwerben, genauso wenig wie auf Sonne, Mond oder Sterne Wenn Du jedoch einen bestimmten kopierst, wie "Semmi, der singende Seestern", ist es wie Chaosmama sagt. Liebe Grüße Susanne
Chaosmamaxxl Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Nur auf den Seestern als solches kann niemand ein Recht erwerben, genauso wenig wie auf Sonne, Mond oder Sterne Wenn Du jedoch einen bestimmten kopierst, wie "Semmi, der singende Seestern", ist es wie Chaosmama sagt. Liebe Grüße Susanne Nicht ganz... kopieren darfst du immer noch nicht... aber du darfst nach dem Vorbild der Natur einen eigenen kuschel-Seestern entwerfen. Dieser darf nur Semmi nicht ähnlich sehen. Ist echt kompliziert, deswegen würde ich jedem raten... Wenn ihr unsicher seid, lasst es einfach. Ein anderer Ausweg wäre es, wenn man den Hersteller einfach mal kontaktiert und nachfragt, ob sie die Erlaubnis geben würden, dieses Teil anzubieten, dann ist man auf der sicheren Seite. Diese Erlaubnis sollte man sich schriftlich geben lassen und sehr gut aufheben.
Gast sanvean Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 kopieren darfst du immer noch nicht... aber du darfst nach dem Vorbild der Natur einen eigenen kuschel-Seestern entwerfen. Dieser darf nur Semmi nicht ähnlich sehen. das meinte ich damit. Liebe Grüße Susanne
baerino Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Nur auf den Seestern als solches kann niemand ein Recht erwerben, genauso wenig wie auf Sonne, Mond oder Sterne Wenn Du jedoch einen bestimmten kopierst, wie "Semmi, der singende Seestern", ist es wie Chaosmama sagt. Liebe Grüße Susanne jaja man sollte meinen, dass so "natursachen" nicht darunter fallen. Aber erinnert euch mal an den hype bei Jack Wolfskin. die haben alles und jeden verklagt, der nur irgendwie nen Pfotenabdruck hatte. on der Dawandaanbieterin übern Fressnapf bis hin zur TAZ...
Chaosmamaxxl Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 jaja man sollte meinen, dass so "natursachen" nicht darunter fallen. Aber erinnert euch mal an den hype bei Jack Wolfskin. die haben alles und jeden verklagt, der nur irgendwie nen Pfotenabdruck hatte. on der Dawandaanbieterin übern Fressnapf bis hin zur TAZ... ... und haben die meisten Prozesse verloren.... weil sie den Pfotenabdruck an und für sich nicht erfunden haben... sie sind nur bei den Leuten durchgekommen, die eine exakte Kopie der Pflote angeboten haben, weil sie ihre Pfote als Gebrauchsmuster haben schützen lassen. Durch den Imageverlust, den sie durch diese Aktion erlitten haben, haben sie aber jetzt auch ihre Anwälte zurückgepfiffen, diese werden nur noch bei exakten Kopien aktiv....
3kids Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 jaja man sollte meinen, dass so "natursachen" nicht darunter fallen. Aber erinnert euch mal an den hype bei Jack Wolfskin. die haben alles und jeden verklagt, der nur irgendwie nen Pfotenabdruck hatte. on der Dawandaanbieterin übern Fressnapf bis hin zur TAZ... Genau diesen Gedanken hatte ich auch
nowak Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Das ist immer noch ein komplexes Thema. Generell unterliegen in Deutschland Schöpfungen dem Urheberrecht, sofern sie eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen. (Letzteres dürfte bei einer einfachen Form wie einem rechteckigen Kissen oder auch einem Herz nicht gegeben sein.) Ob bei einem Seestern? Kommt vermutlich aufs Detail an. Doch auch wenn du den Schnitt nicht 1:1 kopierst kannst du Probleme bekommen. So kann ein bestimmtes Design als Marke oder aus als Geschmacksmuster geschützt sein. Dafür ist es unerheblich, ob es vom Rechteinhaber gerade genutzt wird oder nicht. Das heißt, hier bekommst du schon Probleme, wenn dein Seestern dem geschützten entsprechend ähnlich sieht. Das kann die Stoffauswahl betreffen, die Farben, die Gesamtanmutung,... eben je nach dem, was im Detail geschützt ist. Dazu kommt, daß du den Schnitt ja nicht nur weitergeben willst (also etwa deiner besten Freundin nebenan in die Hand drücken, was unproblematisch wäre), sondern du willst ihn ja veröffentlichen. (Im Internet zum Download bereit stellen ist eine Veröffentlichung. Auch ein Bild von fertigen Produkt zeigen ist eine Veröffentlichung.) Und damit kannst du auch schon wieder Rechte verletzen. Kurzum: Wenn du was zeigen, verkaufen oder veröffentlichen willst und keine Probleme bekommen, dann denk dir selber was aus.
Schokolaaade Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 da liegst du echt falsch... nicht nur der Name ist geschützt, sondern Alles! - und zwar grundsätzlich ist jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Der Urheber entscheidet, in wie fern er eine Nutzung durch andere erlaubt. Bei solchen pauschalen Falschaussagen drehen sich mir die Fußnägel hoch. Wie sagt man so schön: Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung. Der Grundsatz in unserer deutschen Wirtschaft ist , siehe da, die Nachahmungsfreiheit, nicht etwa der Kopierschutz. Zu dieser Nachahmungsfreiheit gibt es Ausnahmen. Und die zu beurteilen, solltest Du offensichtlich besser anderen überlassen.
Schokolaaade Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 (bearbeitet) weil sie ihre Pfote als Gebrauchsmuster haben schützen lassen. Und der nächste Schmarrn, eine Pfote als Gebrauchsmuster! Mensch..... Ein Gebrauchsmuster ist ein TECHNISCHES Schutzrecht, muß dann wohl eine Roboterpfote gewesen sein. Sorry, daß es Dich jetzt so erwischt, aber warum stellst Du hier kategorisch Behauptungen auf, wenn Du von der Materie so offensichtlich keinen Schimmer hast? Bloß weil man das Wort DINGS kennt, sollte man eben doch nicht ALLES erklären. An die Threaderstellerin: Deine Frage kann ohne genaue Einzelheiten, insbesondere die Kenntnis des fraglichen Originals, nicht beurteilt werden. Bei so einer Frage kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Bearbeitet 8. März 2012 von Schokolaaade
Schokolaaade Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 So kann ein bestimmtes Design als Marke oder aus als Geschmacksmuster geschützt sein. Dafür ist es unerheblich, ob es vom Rechteinhaber gerade genutzt wird oder nicht. Fast: Wenn eine Marke über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren in Folge nicht benutzt wird, dann ist sie löschungsreif und der Inhaber kann aus ihr nicht vorgehen. Kurzum: Wenn du was zeigen, verkaufen oder veröffentlichen willst und keine Probleme bekommen, dann denk dir selber was aus. Außer es hatte jemand vorher schon die gleiche Idee, und dann fängt die Problematik wieder von vorne an.
nowak Geschrieben 8. März 2012 Melden Geschrieben 8. März 2012 Außer es hatte jemand vorher schon die gleiche Idee, und dann fängt die Problematik wieder von vorne an. Das ist wahr, aber die Chancen, zufällig auf die gleiche Idee zu kommen, die gleichzeitig nicht trivial ist oder eben markenrechtlich o.ä. geschützt ist schon mal deutlich geringer als wenn man einfach nur was abkupfert. Bevor man was verkauft sollte man sich natürlich noch zusätzlich schlau machen. (Mir ist auch klar, daß ungenutze Marken verfallen, aber eben nicht sofort nach dem Motto "wird nicht mehr verkauft". Und oft kann man als "Normalkonsument" auch nicht so leicht feststellen, ob nicht irgendwo in einer Nische die Marke noch genutzt wird. Wie ist das eigentlich, wenn eine Marke EU weit geschützt ist und in anderen Ländern noch genutzt wird? Verfällt sie dann in den Ländern, wo sie gerade nicht genutzt wird?)
rissa Geschrieben 8. März 2012 Autor Melden Geschrieben 8. März 2012 Wow, das waren viele Antworten, danke. Konkret geht es um diesen Seestern: sigikid - Esprit, Schmusetuch Seestern - Produktsteckbrief - BRANDORA Sehr speziell sind da wohl die Knoten in den Zacken (oder wie heißt das bei Seesternen? ) Ich habe den Stern nur grob ausgemessen und nachgezeichnet. Die Farbe gelb bietet sich für einen Stern natürlich an… Ich wollte diesen Stern meiner Schwester zur Geburt ihres Kindes schenken, kann ihn aber nirgends mehr kaufen. Für diesen privaten Zweck darf ich ihn nun aber ziemlich detailgetreu nachnähen, oder? Ich kann ja auch dazusagen, dass ich mir den nicht ausgedacht habe und sie weiß auch, dass mein Kind auch so einen gekauften hat. Ich finde die Knoten sehr gut. Darf ich mir beispielsweise einen blauen Fisch selbst ausdenken, der dem Stern überhaupt nicht ähnelt, der aber Knoten in den Flossen hat? Oder ist nun schon die Idee mit den Knoten geschützt?
Schokolaaade Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 Das ist wahr, aber die Chancen, zufällig auf die gleiche Idee zu kommen, die gleichzeitig nicht trivial ist oder eben markenrechtlich o.ä. geschützt ist schon mal deutlich geringer als wenn man einfach nur was abkupfert. Bevor man was verkauft sollte man sich natürlich noch zusätzlich schlau machen. (Mir ist auch klar, daß ungenutze Marken verfallen, aber eben nicht sofort nach dem Motto "wird nicht mehr verkauft". Und oft kann man als "Normalkonsument" auch nicht so leicht feststellen, ob nicht irgendwo in einer Nische die Marke noch genutzt wird. Wie ist das eigentlich, wenn eine Marke EU weit geschützt ist und in anderen Ländern noch genutzt wird? Verfällt sie dann in den Ländern, wo sie gerade nicht genutzt wird?) Eine Europäische Gemeinschaftsmarke wird rechtserhaltend benutzt, wenn sie mindestens in einem Mitgliedsstaat ernsthaft benutzt wird (wobei es da auch Diskussionen gibt, wenn es eine sehr geringe Nutzung in einem kleinen Staat ist). Eine nationaler Länderteil einer Internationalen Anmeldung bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) verfällt bei Nichtbenutzung genauso wie nationale Marken. Zum Thema "selber ausdenken": Ich habe es gerade bei Markenanmeldungen schon mehrfach erlebt, daß zwei Parteien unabhängig voneinander (teils aus verschiedenen Ländern) innerhalb von Tagen die gleiche Marke für die gleichen Waren angemeldet haben, auch beim Urheberrecht gibt es sehr oft Streitigkeiten, wo beide fest überzeugt sind, daß sie es sich doch selbst ausgedacht haben, das alles kommt viel öfter vor, als man denkt.
Schokolaaade Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 (bearbeitet) Zum Stern: Hier gibt etwas Ähnliches: und von Sterntaler: Ganz innovativ war also höchstens einer von denen. Direkt 1 zu 1 nacharbeiten solltest Du keinen. Und wenn Du nicht wirklich viel Geld bei einem Anwalt für ein Gutachten lassen willst, dann nutze die Idee einfach nicht gewerblich. Bearbeitet 9. März 2012 von nowak Links entfernt, keine Shoplinks im Forum. Danke. Die Moderation.
Gobolino Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 Mach doch einfach eine Zacke mehr dran und nenn es Sonne. Viele Grüße Dani
JessyD Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 Hallo, ich möchte mich zum Urheberrecht und Gedönse nicht weiter äußern Aber die Knoten sind wohl kein Problem. Mein Sohn ist 14 Monate und hat etwa 20 Kuscheltiere mit Knoten und die sind von mindestens 15 verschiedenen Herstellern Knoten bieten sich für kleine Kinder einfach an. Da kann man nichts abreisen, nichts runter schlucken oder ähnliches. Wenn das Kind den Knoten auf bekommt, dann ist halt das Kuscheltier größer Sieh es als Erfahrungsbericht, dass viele Kuscheltiere von vielen Herstellern Knoten haben. Und das an Ecken, in der Mitte, oben, unten überall Aus menschlicher Sicht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Unternehmen einen Anwalt bemüht um sich die Sachlange auch nur anzuschauen wenn du einem Baby in der Familie ein ähnlich aussehendes Kuscheltier schenkst.
sticki Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 Du willst einen in der Verwandtschaft verschenken? Nur zu, viel Spaß beim Werkeln und Freude beim Beschenken. Warum machst du dir über den Rest Gedanken? Lass es einfach.
nowak Geschrieben 9. März 2012 Melden Geschrieben 9. März 2012 Sehr speziell sind da wohl die Knoten in den Zacken (oder wie heißt das bei Seesternen? Also Anleitungen für Schlumpelpuppen mit Knoten am Ende der Extremitäten habe ich mindestens in einem Bastelbuch aus den 1950er Jahren... und die Idee dürfte älter sein. Ich bin kein Anwalt, bezweifle hier aber, daß das mit den Knoten an sich irgendjemand schützen lassen kann. (Seesterne in blau sind sicher auch sehr nett, oder?)
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