Stoffkörbchen Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 ? heißt das jetzt ich darf bei keinem anderen Händler einkaufen, da ich ansonsten die Garantieansprüche für die freiwillige Garantie verliere? Der nächste Händler bei mir ist ganz übel. Es gibt aber einen der wirklich seriös und gut ist, der steht aber nicht auf der Liste..... dabei wollte ich bald die Cover dort kaufen. Ich glaube, ich muss mal eine Mail an Janome schreiben!
peterle Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Das ist eine Frage des Bezuges. Janome Deutschland beliefert Händler und über diese wickelt Janome die Garantie ab - übr andere nicht. Frage also deinen bevorzugten Händler, ob der die Maschinen direkt von Janome Deutschland bezieht und Du eine entsprechende Garantiekarte bekommst.
Stoffkörbchen Geschrieben 11. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Ich habe jetzt direkt an Janome geschrieben. Zumal ich den örtlichen Händler mal von deren Hotline empfohlen bekam, als ich nach einer Werkstatt fragte. Ich finde die Formulierung auf deren Seite sehr verwirrend. So wie ich es verstehe, bekomme ich die Garantie nur wenn ich den Händler in deren Suche auch finde. Sie verweisen ja extra auf diese! Peterle, wann machst Du eigentlich eine Zweigstelle hier im Pott auf???
peterle Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Das ist rechtlich alles etwas kniffelig. Entscheidend dürfte sein, ob der Händler ein jetzt oder zumindest beim Verkauf autorisierter Händler war/ist. Dein Weg, direkt anzuschreiben, dürfte rechtlich der sicherste sein.
nowak Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Ich finde die Formulierung auf deren Seite sehr verwirrend. So wie ich es verstehe, bekomme ich die Garantie nur wenn ich den Händler in deren Suche auch finde. Sie verweisen ja extra auf diese! So würde ich das auch verstehen, also dass alle Händler, die mit Janome zusammenarbeiten in der Suche zu finden sind. Aber wenn du einen Händler gefunden hast, bei dem du gerne kaufen würdest, kannst du ja dessen Postleitzahl in die Suche auf der Janomeseite eingeben. Wird er dann gefunden, ist es ein offizieller Händler.
benzinchen Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 (bearbeitet) ist es eigentlich üblich, dass eine garantie nur für den erstkäufer gilt? gruß benzinchen Bearbeitet 11. Dezember 2011 von benzinchen
Isebill Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Einer auch nur oberflächlichen Prüfung an den entsprechenden Verbraucherschutzbestimmungen hält diese Klausel schon auf den ersten Blick nicht stand. Die EU mit ihren entsprechenden Richtlinien meint es mit den Verbrauchern so gut, da ist schon der Begriff "gewerbliche Nutzung" das erste Todesurteil für diese Einschränkung, weil viel zu unpräzise. Der Begriff "Erstkäufer" ist das nächste. Soll eine verschenkte Maschine oder eine vererbte jetzt drunter fallen oder nicht ? Das reicht schon um Janome im Zweifel für 5 Jahre haften zu lassen, auch wenn die Maschine weiterverkauft wurde. Ist doch nicht das Problem der Kunden, wenn es bei Janome beliebtere und unbeliebtere Händler gibt. Ach, was wären das schöne Klausurprobleme, gell, Jadzia !! Isebill
nowak Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 ist es eigentlich üblich, dass eine garantie nur für den erstverkäufer gilt? Ja. (Du kannst dir ja mal die Garantiebedingungen von den anderen Herstellern durchlesen, ich glaube nur bei Brother ist sie übertragbar. Aber ohne Gewähr. Ich merk mir so was nicht so gut und ich lese auch nicht jeden Tag nach. )
nowak Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Ist doch nicht das Problem der Kunden, wenn es bei Janome beliebtere und unbeliebtere Händler gibt. Mal doof gefragt (ich nehme mal an, das bei den Maschinen die Garantiebedingungen noch genauer dabei stehen und vermutlich auch "rechtssicher" formuliert sind)... darf ein Hersteller sagen, unsere Garantie gilt nur, wenn die offizielle Garantiekarte ausgefüllt ist? Und wenn er eben solche offiziellen Garantiekarten nur an "zugelassene" Händler ausgibt, dann wäre das Problem aus Herstellersicht gelöst?
Gast thimble Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Einer auch nur oberflächlichen Prüfung an den entsprechenden Verbraucherschutzbestimmungen hält diese Klausel schon auf den ersten Blick nicht stand. Die EU mit ihren entsprechenden Richtlinien meint es mit den Verbrauchern so gut, da ist schon der Begriff "gewerbliche Nutzung" das erste Todesurteil für diese Einschränkung, weil viel zu unpräzise. Der Begriff "Erstkäufer" ist das nächste. Soll eine verschenkte Maschine oder eine vererbte jetzt drunter fallen oder nicht ? Das reicht schon um Janome im Zweifel für 5 Jahre haften zu lassen, auch wenn die Maschine weiterverkauft wurde. Ist doch nicht das Problem der Kunden, wenn es bei Janome beliebtere und unbeliebtere Händler gibt. Danke für diese Einschätzung. Vom Bauchgefühl her hätte ich es auch so gesehen ... @nowak: Ich kaufe eigentlich viel Technik, aber ich kann mich nicht erinnern, wann ein Händler das letzte Mal die Garantiekarte ausgefüllt hätte.
Bineffm Geschrieben 11. Dezember 2011 Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 Ich würde das so verstehen, dass Janome DEUTSCHLAND diese 5-jährige Garantie gibt - es aber anscheinend Händler gibt, die ihre Maschinen nicht über den deutschen Janome-Kanal beziehen - sondern irgendwo im Ausland. Die haben dann die Garantiekarte nicht, stehen nicht in der Liste - und deshalb gilt dann auch die Garantie nicht (und für den Händler ist das vermutlich günstiger, weil eben Janome "irgendwo" im Zweifel diese 5-jährige Garantie nicht gewährt - und das deshalb auch nicht in den Händlerpreis einkalkuliert)... Sabine Sabine
Stoffkörbchen Geschrieben 11. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 11. Dezember 2011 also mal vorweg: die 5 jährige Garantie ist freiwillig und betrifft nicht die 2jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht. Ich habe mittlerweile 4 Janome-Maschinen hier und bei allen war die Garantiekarte zusammen mit der Bedienungsanleitung zusammen in einer Tüte eingeschweißt. Ausgefüllt wurde diese nie, von keinem Händler! Ich hebe diese zwar auf, aber auch in meinem Garantiefall hat nie jemand nach dieser Rechnung gefragt. Selbst nicht, als die Maschine direkt von Janome repariert wurde. Ich hatte lediglich eine Kopie des Kaufbelegs beigefügt (aber von selbst, ohne Aufforderung). Ich bin gespannt was Janome auf meine Mail antwortet. Ich werde berichten!
Stoffkörbchen Geschrieben 12. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 12. Dezember 2011 Ich habe eine Antwort auf meine Frage erhalten! Also, mein favorisierter Händler steht nicht im Verzeichnis auf der Janome-Seite. Dennoch bekam ich die Antwort, dass ich dort beruhigt kaufen kann und auch die Garantie besteht! Ich bin jetzt total erleichtert, da ich ja schon fleißig auf die Cover spare und sie auch dort mit einer Einweisung kaufen kann. Also: im Zweifel einfach Janome anschreiben, dann seid Ihr auf der sicheren Seite!!!
Kattinka Geschrieben 17. Januar 2012 Melden Geschrieben 17. Januar 2012 Wobei man bitte bedenken sollte dass einige deutsche Händler nicht in der offiziellen Liste stehen obwohl sie offizielle Janome Händler sind. Also immer nachfragen, entweder beim Händler oder bei Janome selber. Nach meinen Infos klappt das mit dem Listenupdate bei Janome nicht sehr gut.
Kattinka Geschrieben 17. Januar 2012 Melden Geschrieben 17. Januar 2012 (bearbeitet) Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse: Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind. Gibt es wirkllich noch mehr Teile in einer Nähmaschine als die oben genannten ????: Um das hier klarzustellen... Es geht mir nicht darum Janome anzuklagen...solcherart Garantiebedingungen findet man ( leider) wohl bei allen Herstellern... Wenn es nicht so traurig wäre konnte man darüber lachen.... Bearbeitet 18. Januar 2012 von Kattinka
Kattinka Geschrieben 17. Januar 2012 Melden Geschrieben 17. Januar 2012 (bearbeitet) Und noch etwas.... In den USA gibt Janome 25 Jahre Garantie auf seine Haushaltsnähmaschinen...aber DIE Bedingungen les sich mal jemand durch. Dagegen sind die oben aufgführten geradezu kundenfreundlich.... Bearbeitet 17. Januar 2012 von Kattinka
Gast Naehman Geschrieben 17. Januar 2012 Melden Geschrieben 17. Januar 2012 nicht-metallische Teile oder Bauteile Jetzt weiss ich endlich wieder, warum ich Nähmaschinen misstrauisch ansehe, wenn sie jünger sind als 50 Jahre ... die Hersteller sagen es ja schon selber: alles Schrott
dan Geschrieben 17. Januar 2012 Melden Geschrieben 17. Januar 2012 War auch mein erster Gedanke: ist da überhaupt noch irgendwas aus Metall drin, ausser der Stromzuleitung zum Motor?
janchen Geschrieben 18. Januar 2012 Melden Geschrieben 18. Januar 2012 Das Stromkabel fehlt in der Auflistung.
maja1905 Geschrieben 18. Januar 2012 Melden Geschrieben 18. Januar 2012 Das Stromkabel fehlt in der Auflistung. Dann ist doch klar, worauf sich die Garantie bezieht:D
pellegrino Geschrieben 18. Januar 2012 Melden Geschrieben 18. Januar 2012 Allein durch das Kabel dürfte sie aber wohl nicht auf stolze 12 kg kommen, oder? Hast Du Dich also für die 7700 entschieden bzw. hast Du sie zum Ausprobieren da? Viele Grüße, Anne
Stoffkörbchen Geschrieben 18. Januar 2012 Autor Melden Geschrieben 18. Januar 2012 Ich kann Euch wirklich nur rate: im Zweifel den Hersteller kontaktieren. Gerade bei Janome habe ich bzgl. der Garantieleistungen sehr positive Erfahrungen gemacht.
Kattinka Geschrieben 19. Januar 2012 Melden Geschrieben 19. Januar 2012 Da ich meinen Thread mit der Überschrift: Zum Schmunzeln...versehen hatte und klar darauf hingewiesen hatte dass es eben NICHT darum ging Janomes Garantiebedingungen ernsthaft zu diskutieren finde ich die Verschiebung unpassend. Die bis zur Verschiebung erfolgten Posting lassen den Schluß zu dass unsere Damen hier durchaus den Humor verstanden haben und entprechend geantwortet haben. Deshalb verstehe ich erst Recht nicht nicht warum Du den Thread in eine ernsthafte Diskussion über die Janome Garantie verschoben hast... Nun denn, DU bist der Chef hier, Anne, ich finds schade! Grüße Kattinka
Gast Naehman Geschrieben 19. Januar 2012 Melden Geschrieben 19. Januar 2012 Ich find's gut. Deine Entdeckung (in meinen Worten: dass die Garantie laut Bedingungen einfach nur als hinfällig zu betrachten ist, weil Kunststoffteile nicht erfasst sind und jede Reparaturleistung der vollen Willkür von Janome unterliegt, Stichwort "Kulanz"), halte ich für einen sehr wichtigen Beitrag. Und der dient der Leserschaft dort am besten, wo ein Ahnungsloser über Janome Maschinen und die Garantie nachliest.
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