Gast Kathrin Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo zusammen, auch auf die Gefahr hin das ihr gleich die Augen verdreht, weil mal wieder jemand zu dusselig war die Board-Suche zu bedienen..... Muß ein Internet-Shop im Impressum eine Steuer-Nummer (oder andere Identifikations-Nummer) angeben? Sohny hat zu einer (meiner Meinung nach ominösen) Spieleseite per E-Mail einen "Paysafecode" geschickt und bislang nicht die versprochene Leistung erhalten. Glücklicherweise geht es lediglich um 10 Euro, die wir gedanklich auch schon abgeschrieben haben. Mich interessiert das Thema nun aber grundsätzlich, da auf der Seite steht "Keine USt-ID-Nr., da Kleingewerbe gemaess Paragraph.19 Abs. 1 UStGtrong" und im I-Net habe ich nicht wirklich etwas gefunden. (Ich brauche auch keinen Hinweis gemäß: "Wie kann man nur so dusselig sein" oder "Selber Schuld", das ist mir auch klar, aber ich bin ja auch schon alt und habe keine Ahnung. Es geht ja auch um einen 13jährigen "Durchblicker" ) Viele Grüße Kathrin
Dracherl Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo Kathrin, ich antworte zwar aus Österreich, aber ich hab da eine Seite für Deutschland gefunden, welche Paragrafen zur Impressumspflicht dazugehören: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html Ich bin auch nicht total rechtssicher, aber so weit mir bekannt, muß im Impressum Name und Anschrift vorhanden sein. Ob eine Steuernummer vorgeschrieben ist, kann ich leider auch nicht sagen. lg Dracherl
Schiff1212 Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo, wenn jemand ein Kleingewerbe hat und nach § 19 UstG von der MwSt. befreit ist, hat dieser auch KEINE Ust-ID-Nr - diese dient der Erleichterung im innereuropäischen Raum - sprich, wenn ich als Gewerbetreibender eine UST-ID habe und bestelle z.B. in Frankreich gebe ich die Nr. an und bekomme eine Rechnung ohne MwSt. (Voraussetzung ist natürlich, dass der, bei dem ich bestelle ebenfalls eine USt-ID hat) - früher war es so, dass man sich nach Rechnungserhalt recht umständlich die in Rechnung gestellte ausländische MwSt. zurückerstatten lassen musste. Also, ohne MwSt.pflicht eines Unternehmens auch keine Ust-ID.- eine normale deutsche Steuernummer muss soweit mir bekannt ist nicht in das Impressum einer Webseite. Infos zum Impressum sind hier zu finden: http://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/Recht_im_Internet/736408/Impressumspflicht.html Lieben Gruß Trixie
Codenamenina Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo, wenn Kleinunternehmer dann keine Steuernummer. Wenn man eine D Steuernummer hat sollte man immer eine USTID beantragen (das ist kostenlos) und diese auf der Internetseite hinterlegen, denn eine Website ist weltweit erreichbar und somit können rein theroretisch auch weltweit Geschäfte gemacht werden! Gruß Nina
Buchstabensalat Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 ...und rein praktisch kann dir dann das für dich zuständige Finanzamt mitteilen, daß sie keine UStIDs an Kleingewerbe verteilen, damit bist du dann auch wieder aus dem Schneider. Macht ja auch keinen Sinn, wenn man überhaupt keine MwSt nimmt, muß der Käufer ja auch keine absetzen. Salat
Stoffkörbchen Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 ob jemand eine USt-Befreiung hat und/ oder eine USt-ID Nr. sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe Und zu Deiner Frage: ruf mal die Verbraucherzentrale an. Auch wenn es nur 10€uro sind, die freuen sich u.U. über Deine Info und können Dich zudem auch gewissenhaft beraten.
nowak Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Eine Steuernummer muß jedes Gewerbe haben. Eine Umsatzsteuernummer nicht. Wobei man auch eine Umsatzsteuernummer haben kann und keinen Vorsteuerabzug betreiben. Dann kauft man trotz Umsatzsteuer ID seine Sachen ganz normal mit dem MWSt. Satz drauf und in das wird dann in der Steuererklärung abgerechnet. (Machen Dienstleister öfter, weil wenn man nur ein paar Bleistifte und Druckerpatronen im Jahr für sein Unternehmen braucht rentiert sich der Aufwand für die Vorsteuer nicht.) Und je nach dem wie das Finanzamt Lust hat, kann es Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auch unter der gleichen Steuernummer führen.
Gast Kathrin Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für eure Tips und Links. Die Webside um die es sich handelt ist so unseriös aufgebaut, das Impressum findet man nur auf Umwegen über den Bestell-Button, Adresse ist in Delmenhorst (dort ist angeblich auch das Gewerbe angemeldet) aber die angegebene Telefon-Nr. ist in Passau. Ja, sicherlich wäre es gurichtig, sich an den Verbraucherschutz zu wenden, mal sehen ob ich die Tage da nerv zu habe.... Ich glaube fast, die Seite wird von irgendwelchen durchgeknallten Teenagern verwaltet, die auf die Dusseligkeit von 13jährigen "Durchblickern" zählt und gut damit abkassiert (10€ hier, 10€ dort....) Euch einen schönen Abend Grüße Kathrin
Nähbaerchen Geschrieben 2. Dezember 2011 Melden Geschrieben 2. Dezember 2011 Und je nach dem wie das Finanzamt Lust hat, kann es Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auch unter der gleichen Steuernummer führen. Ich liebe steuerliche Auskünften von Laien. lg Nähbaerchen
nowak Geschrieben 2. Dezember 2011 Melden Geschrieben 2. Dezember 2011 Ich liebe steuerliche Auskünften von Laien. Und ich liebe kryptische Aussagen ohne Inhalt. Aber du kannst mir bestimmt erzählen, unter welchen Bedingungen das Finanzamt Einkommenssteuer und Umsatzsteuer unter der gleichen Nummer führt. Ich weiß tatsächlich nur, daß es vorkommt, aber nicht warum manchmal und meistens nicht.
Fussel Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Das sind unterschiedliche Nummern und werden von unterschiedlichen Stellen vergeben. Steuernummer bekommt jedes steuerpflichtige Mitglied in unserer Gesellschaft von seinem zuständigen Finanzamt Umsatzsteuer ID wird von Gewerbetreibenden beim Bundesamt für Finanzen beantragt und dient ausschließlich zu Identifikation beim Wareneinkauf innerhalb Europas Soweit mir bekannt ist, ist nach dem Fernabgabegesetz jeder Betreiber eines Internetshops verpflichtet seine Steuernummer oder aber seine Umsatzsteuer ID im Impressum anzugeben liebe Grüße von Fussel
Orchidee Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Die Umsatzsteuer ID benötigt man aber nur für international Geschäfte, wer nur in Deutschland handelt, benötigt diese nicht. Und für das jeweilige Finanzamt hat man eine Steuernummer, die dann auch die Umsatzsteuernummer ist. JaJa, Deutschlanmd, deine Nummern............. Liebe grüsse
sticki Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Echt? Wenn ich nur in Dtschld. handele, aber die Regelbesteuerung nutze (also MwSt. ausweise und abführe und Vorsteuer geltend machen kann) brauche und bekomme ich keine USt.-ID? Ich habe mich damals bewusst für die Regelbesteuerung entschieden - obwohl ich im ersten Jahr wegen der Umsatzhöhe auch hätte die KU-Regelung nutzen können, mich hat aber keiner gefragt für was ich die USt.-ID brauche oder ob ich international handele oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen will... ich hab nach ein paar Tagen aus Saarlouis einfach eine bekommen.
nowak Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Die Umsatzsteuer ID benötigt man aber nur für international Geschäfte, wer nur in Deutschland handelt, benötigt diese nicht. Und für das jeweilige Finanzamt hat man eine Steuernummer, die dann auch die Umsatzsteuernummer ist. Ah, Danke!
sandhus Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Hallo eine Steuernummer bekommt jeder, der eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung hat bzw. diese freiwillig abgibt. Ob die Umsatzsteuer mit unter dieser Steuernummer geführt wird, hängt davon ab wer das Gewerbe ausübt, wenn die Ehefrau der Gewerbetreibende ist, wird eine 2. Steuernummer vergeben. Die IdNr wird vergeben wenn diese beantragt wird und nur auf Antrag. Auch ein Kleinunternehmer kann diese beantragen und erhalten, für Einkäufe und Verkäufe in der EU. Die IdNr wird nicht nur an Regelbesteuer vergeben. LG
sticki Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Ich weiss das... aber wie gesagt, ich bin nicht gefragt worden ob ich die evtl. für was benötige. Und eine zweite "normale" Steuernummer habe ich als Ehefrau für mein Gewerbe auch noch .
nowak Geschrieben 3. Dezember 2011 Melden Geschrieben 3. Dezember 2011 Gegenbeispiel: Finanzamt führt Ehegatte I im Angestelltenverhältnis, Ehegatte II selbständig und die mit Ehegatte II verbundene Umsatzsteuer unter der gleichen Steuernummer. Was bei gemeinsamer veranlagung für alle Beteiligten vermutlich am bequemsten ist.
Nähbaerchen Geschrieben 4. Dezember 2011 Melden Geschrieben 4. Dezember 2011 Gegenbeispiel: Finanzamt führt Ehegatte I im Angestelltenverhältnis, Ehegatte II selbständig und die mit Ehegatte II verbundene Umsatzsteuer unter der gleichen Steuernummer. Was bei gemeinsamer veranlagung für alle Beteiligten vermutlich am bequemsten ist. Ne, @Novak, da geht es wirklich nicht um Bequemlichkeit, sondern um klare Regeln und Vorschriften. Da ist die Frage zu klären, ob beide Ehegatten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen oder ob bei einem oder beiden Ehegatten auch unternehmerischen Bereiche vorliegen. So kann es vorkommen, dass Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Gewinnermittlung unter einer anderen Steuer-Nummer abzugeben sind, als die Einkommensteuererklärung. Dann gibt es noch ein paar weitere Spezialitäten, wie z.B. auseinanderfallen von Wohnsitz- und Betriebsstättenfinanzamt u.a.m., das führt aber hier alles zu weit. lg Nähbaerchen
nowak Geschrieben 4. Dezember 2011 Melden Geschrieben 4. Dezember 2011 Also wenn es verschiedene Nummer wären, würde ich das sogar noch logischer finden... (Noch mehr Spaß? Was auch immer die Regeln sein mögen, je nach Wohnort handhaben das die Finanzämter unterschiedlich. Gut, waren überdies verschiedene Bundesländer... aber trotzdem. )
Nähbaerchen Geschrieben 5. Dezember 2011 Melden Geschrieben 5. Dezember 2011 Also wenn es verschiedene Nummer wären, würde ich das sogar noch logischer finden... Wenn nur ein Ehegatte einen unternehmerischen Bereich hat, gibt es auch nur eine Steuernummer für alles, es sei denn, es liegt eine besondere Situation/Konstellation vor. Dann kann man aber, wenn man den Grund wissen will, beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen. lg Nähbaerchen
sandhus Geschrieben 5. Dezember 2011 Melden Geschrieben 5. Dezember 2011 Hallo nowak, zitat von nowak: Also wenn es verschiedene Nummer wären, würde ich das sogar noch logischer finden... Ja, das deutsche Steuerrecht und Logik ist wie Feuer und Wasser. Es ist beides nicht vereinbar. LG
nowak Geschrieben 5. Dezember 2011 Melden Geschrieben 5. Dezember 2011 Dann kann man aber, wenn man den Grund wissen will, beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen. Ach ja... im Großen und Ganzen kann ich über mein Finanzamt nicht klagen. Und bei solchen Kleinigkeiten schüttle ich bestenfalls den Kopf und wundere mich, aber deswegen muß ich die Sachbearbeiter nicht mit meinem Anruf von der Arbeit abhalten. Aber schön, das jetzt mal zu erfahren.
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