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Weitergeben von Bedienungsanleitungen?


Nera

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Hallo,

 

das hab ich gerade bei der Deffinition der Dinge die vom Urheberrecht geschütz sind gefunden:

 

Der Werkcharakter von Gebrauchsschriften wie Gebrauchsanweisungen oder Formulare scheitert meist an mangelnder Individualität.[5]

 

 

Also doch kein Schutz durch das Urheberrecht??

 

Ich will hier nicht klugschei... mcht interessiert es einfach nur.

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Das ist nicht so eindeutig... es gibt halt solche und solche Bedienungsanleitungen... wurde hier auch schon thematisiert.

Letztendlich wird sowas vor Gericht entschieden...

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Hallo,

 

das hab ich gerade bei der Deffinition der Dinge die vom Urheberrecht geschütz sind gefunden:

 

Der Werkcharakter von Gebrauchsschriften wie Gebrauchsanweisungen oder Formulare scheitert meist an mangelnder Individualität.[5]

 

 

Also doch kein Schutz durch das Urheberrecht??

 

Ich will hier nicht klugschei... mcht interessiert es einfach nur.

 

Das wäre logisch, und auch meine Meinung :D

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Es ist nicht nur logisch sondern ist auch so... 0815 Bedienungsanleitungen, 0815 Logos, 0815 Websiten u.ä. mangelt es im allgemeinen an Schöpfungshöhe. Andererseits hat eben bspw. ein Nicht-0815-Logo vor Gericht durchaus gute Chancen die entsprechende Schöpfungshöhe zugesprochen zu bekommen.

Und deshalb kann man reine pauschale Aussagen nicht treffen.

 

Abmahnung wegen Bildern und Fotos - Urheberrecht

Bearbeitet von sticki
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Und bei gebrauchten Maschinen?

Im speziellen Privileg?

Da gibts ja scheinbar nach dem Konkurs keinen Ansprechpartner mehr.

Und Sorry, wer sich im Ausland eine Maschine kauft und hier im Forum dann nach ner Bedienungsanleitung fragt......

Ich muß hier auch mit italienschen Bedienungsanleitungen leben oder mir ne deutsche kaufen.:rolleyes:

Wenn das Weitergeben, Vervielfältigen usw. wie die Mehrzahl hier denkt, gegen irgendein Recht verstößt, ist das Anbieten von Bedienungsanleitungen, wie alt auch immer doch auch nicht erlaubt. Sofern sie nicht im Netz frei erhältlich sind. Oder?

Gruß

Gabi

 

 

Habe gerade gesehen: PRIVILEG gibt es wieder!!! Es gibt sogar eine Nähmaschine.

 

Gruß Margret

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Habe gerade gesehen: PRIVILEG gibt es wieder!!! Es gibt sogar eine Nähmaschine.

 

Gruß Margret

 

für alle, die sich fragen wo (so wie ich eben ;) ): bei Otto.

 

Liebe Grüße!

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Wie ich schon schrieb, solange du keine Kopien behälst, wenn du nicht mehr im Besitz der Originalanleitung bist, ist das wohl ok.

 

Oder anders formuliert, es ist meistens gestattet, sich für den persönlichen Gebrauch eine Kopie zu machen. Das gilt auch teilweise für Musikdateien/-CDs/-DVDs. Allerdings ist dann daran die Bedingungen gekoppelt, dass du weiterhin im Besitz des Original-Medium bist.

 

Wenn du eine Kopie für dich machst und behälst, nachdem du das Original weitergeben hast, verletzt du in fast allen Fällen das Copyright.

 

Das steht auch meistens auf den entsprechenden Medien irgendwo vermerkt.

 

Michael

 

Soweit ich weiß, gilt diese Regelung überhaupt nur für elektronische Medien, und nicht für Gedrucktes. Die Musikindustrie & Co hat sich da rechtlich ihr eigenes Süppchen zusammengebraut afaik. Dummerweise denken jetzt alle Leute, dass das für alle anderen Medien auch gelten würde... honi soit qui mal y pense... :rolleyes:

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.........das ist interessant, das wusste ich nocht nicht.

 

Kannst Du mir noch sagen auf was das beruht? Dem Urheberrecht?

 

Ein Beispiel ist § 13 Urheberrechtsgesetz. Wenn der Urheber bestimmen KANN, dass man Sachen mit seinem Urheberrechtskennzeichen versehen muss, heißt das im Umkehrschluß, dass er das nicht anordnen muss, ihm also auch offen steht, es nicht zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Das liefe auch dem Urheberrechtsgedanken des deutschen Rechtes konträr, nach dem ein Werk dem Urheberrecht unterliegt, sobald man es geschaffen hat- und nicht erst dann, wenn man sein Recht irgendwo angemeldet, gekennzeichnet oder eingetragen hat.

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