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gefrustet - dürfen die das


Elinchen

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Hallo, ich habe mir jetzt auch mal alle Beiträge durchgelesen und bin schon erstaunt was man mit dem ein oder anderen machen kann....

Wenn ich auf einer Messe etwas kaufe und bekomme einen Kaufvertrag mit einem ausgewiesenen Vertrag, dann möchte ich auch das Produkt für diesen Preis geliefert bekommen. Sonst braucht man keine Verträge! Da kann ja jeder kommen, mir auf einer Messe einen super Preis anbieten und nach ein paar Tagen dann anrufen und sagen dass der Preis leider falsch war und das gekaufte nur gegen einen höheren Preis abgegeben werden kann. Bei wie vielen Käufern wurde das so gehandhabt? Ich finde nicht, das man da als Verbraucher einknicken sollte, auch nicht wegen eventueller Garantieansprüche, auch als Verbraucher hat man nichts zu verschenken, genauso wie der Händler.

Mir stellen sich da noch ein paar Fragen: kennst Du den Händler, hast Du da schon früher etwas gekauft? Wie ist die Vertrauensbasis?

War die Maschine auf der Messe ausgestellt? Wenn ja, muss sie ja ausgezeichnet gewesen sein! Oder habe ihr noch verhandelt?

Ich persönlich würde auf den Preis bestehen, wenn nichts anderes im Kleingedruckten steht (bei Pkw´s gibt es so eine Klausel für Verteuerungen) ansonsten würde ich vom Kauf zurücktreten und mein Glück bei jemand anderem versuchen. Man kann sich natürlich auch mal beim Verbraucherschutz erkundigen, was sie von solchen Geschäftsgebaren halten.

 

ciao Sabine

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Ne bezahlt noch nicht, ich hab hier eine (bindenden) Kaufvertrag liegen. Bezahlung bei Abholung

 

Steht unter dem Vertrag (oder Kleingedrucktem) ,,unter Vorbehalt"?

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Hallo,

da schließe ich mich Honigbine an!

Wenn ein Kaufvertrag(auch auf Messen!) zustande gekommen ist, dann ist dieser bindend, auch beim Preis!

LG

Elviera

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Huhu in die Runde,

 

ohhh, das ist ja spannend hier :D

 

Es ist für mich interessant zu lesen, dass einige anscheinend ohne zu murren den neuen Betrag zahlen würden. Hmm dieses Mal geht es "nur" um etwas mehr als 40,-. Das ist für einige vielleicht wenig, aber für manche, die sich jeden Cent mühsam zusammengespart haben, sehr viel Geld.

 

Überlegt mal, auf der Messe wäre eine Maschine für 4000,- verkauft wurden und man hätte sich auch um fast 10% verrechnet :rolleyes: würdet ihr dann immer noch so reagieren und sagen - ach der arme Händler - ich zahl mal locker 400,- mehr?

 

Also ich nicht :D Ich würde schon schauen, dass man sich so einigt, dass beide zufrieden sind. Hätte ich Bauchschmerzen dabei, würde ich schauen, ob ich sie woanders bekomme, wo ich mit Service und Konditionen auch zufrieden bin.

 

Was ich aber wichtig finde: Hat denn die Brother Dame mit dir den Vertrag abgeschlossen? Ich habe auch schon mal auf der Messe eine Maschine gekauft - die wirklich sehr nette Dame von Brother hat nur die Vorführung übernommen - wo es dann ans "Eingemachte" wie Preis und Co ging, hat sie mich an den Chef vom NähmaLaden verwiesen.

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Recht hat nichts mit Gefühlen und Mitleid zu tun, sondern richtet sich nach Gesetzen.

 

Daher empfehle ich mal BGB 433 ff zu lesen.

 

Wenn also tatsächlich auf der Messe ein Kauftrag zustande gekommen ist, dann hat der Verkäufer die Pflicht zur Lieferung und der Käufer die Pflicht zur Zahlung. Bei Nichterfüllung kann Schadensersatz gefordert werden.

 

Das ist erst einmal Fakt.

 

Was man jetzt als Käufer mit dieser Situtation macht ist eine persönliche Entscheidung und schlichtweg Ermessensache: streite ich mich mit dem Verkäufer jetzt bis aufs Blut und forder mein Recht ein. Oder verzichte ich auf diese Maschine und werde dort bestimmt nichts mehr kaufen, aber die Sache ist erledigt.

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Halten wir mal fest:

  • Es gibt einen Vertrag zwischen einem Händler und einer Kundin.
  • Die Firma Brother ist nicht einer der Vertragspartner und insofern ist es müßig diese in irgendeiner Art und Weise zu belatschern.
  • Wir wissen nicht, welche Maschine es in welcher Ausführung genau ist
  • Wir kennen den Inhalt des Vertrages nicht genau

Es gibt also nur eine sinnvolle Antwort:

Vertrag genau studieren und die eigenen Pflichten erkennen, dann die Pflichten der Gegenseite erkennen und entscheiden, ob man sich schlagen geht, eine gütliche Einigung erzielen möchte, einen neuen Vertrag aushandelt oder einfach vom Vertrag zurücktritt.

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Recht hat nichts mit Gefühlen und Mitleid zu tun, sondern richtet sich nach Gesetzen.

 

Daher empfehle ich mal BGB 433 ff zu lesen.

 

Wenn also tatsächlich auf der Messe ein Kauftrag zustande gekommen ist, dann hat der Verkäufer die Pflicht zur Lieferung und der Käufer die Pflicht zur Zahlung. Bei Nichterfüllung kann Schadensersatz gefordert werden.

 

Das mag ja sein. Juristisch gesehen ist aber ein Anfechtungsgrund gegeben. Laut § 119 I 1. Alt. BGB liegt ein Inhaltsirrtum vor (Der Erklärende ist sich über die Bedeutung dessen, was er erklärt, nicht bewusst). Die Rechtsfolge ist somit, dass das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig ist (§ 142 I BGB)

 

 

Aber auf eben diesen Inhaltsirrtum hat ja bereits Jadzia hingewiesen ;)

 

Naja, aber einen Kaufvertrag kann man anfechten.

Da sie hier einem Inhaltsirrtum unterlagen, können sie ihn anfechten (was sie ja auch getan haben.).

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Aber auf eben diesen Inhaltsirrtum hat ja bereits Jadzia hingewiesen ;)

 

Anscheinend sind aber alle die drauf bestehen das der Vertrag vom Verkäufer eingehalten werden muss... unfehlbar und unterliegen nie einem Irrtum. :rolleyes:

 

Was beide Seiten dann draus machen liegt in deren Ermessen und ich denke da gilt sehr viel "wie es in den Wald hineinruft...."

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Das mag ja sein. Juristisch gesehen ist aber ein Anfechtungsgrund gegeben. Laut § 119 I 1. Alt. BGB liegt ein Inhaltsirrtum vor (Der Erklärende ist sich über die Bedeutung dessen, was er erklärt, nicht bewusst). Die Rechtsfolge ist somit, dass das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig ist (§ 142 I BGB)

 

 

Aber auf eben diesen Inhaltsirrtum hat ja bereits Jadzia hingewiesen ;)

 

Da ich davon ausgehe, dass der Preis ausgezeichnet war kann der Verkäufer sich nicht im nachhinein auf Irrtum beziehen den mit Vertragsunterzeichnung hat er die Angebotsabgabe des Käufers (dieserer möchte die Maschine zu diesem Preis kaufen - 1. Willenserklärung) angenommen. Und mit dieser Annahme (2. Willenserklärung) hat er diesen Preis als Verkäufer akzeptiert. Wobei hier zu betonen ist, dass nicht die Preisauszeichnung ausschlaggebend ist, sondern die Tatsache, dass der Verkäufer bereit war zu diesem Preis zu verkaufen und zwei übereinstimmende WE zum Kaufvertrag geführt haben.

 

Da ich aber den Fall nicht persönlich kenne, möchte ich nicht ausschließen, dass § 119 nicht doch zum tragen kommen könnte.

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Hallo alle,

 

nachdem ich Euch ja erzählt hab, das mein Mann mir ne Ovi auf der Messe gekauft hat..... freu, freu....

 

hab ich grad einen Anruf von meinem Nähma - Händler bekommen, dass der Dame (wohlgemerkt Vertreterin von brother) ein Fehler unterlaufen wäre und sie für die Berechnung eine falschen Listenpreis heran gezogen hätte und die Maschine jetzt nicht 380, sonder 425 kosten würde, ich war grad völlig entrüstet........ :mad: Was mach ich den jetzt. ICH BIN SO SAUER.

 

Elinchen

 

Dann können die das meiner Meinung nach nicht machen, nach dem Motto Pech gehabt, da Du das ja schriftlich hast.

Manchmal versuchen sie das auch schon mal, denn manche Leute gehen dann darauf ein und bezahlen dann mehr.

Ich würds nicht tun und zur Not den Anwalt einschalten, der Schreibt einen Brief und erklärt Ihnen die Rechtslage.

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.....was ist wenn der Händler die Angestellte in Regress nimmt und diese dann die Differenz tragen muß:eek:

 

(gibt es noch so was wie Mankogeld auf der Lohnabrechnung?)

 

Du weißt aber schon, dass dies nicht möglich ist - gesetzt den Fall, es handelt sich tatsächlich um eine Angestellte und nicht um eine freie Mitarbeiterin oder Hostess oder ähnliches? Eine Angestellte handelt im Auftrag ihres Arbeitgebers, nur im Falle von Prokura in Vertretung. Erst dann kann der Arbeitgeber sie regresspflichtig machen.

 

Im Übrigen sehe ich es so wie Jadzia - der Vertrag unterlag einem Inhaltsirrtum ist somit von Anfang an nichtig. Der Hersteller hat ein neues Angebot abgeben, was der potenzielle Käufer ja nicht annehmen muss. Jetzt kommt es auf die Kulanz und das Verhandlungsgeschick des Käufers an, ob der neue Vertrag zustande kommt.

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Ich würds nicht tun und zur Not den Anwalt einschalten, der Schreibt einen Brief und erklärt Ihnen die Rechtslage.

 

Sicher kann man auch einen Anwalt einschalten. Vorrausgesetzt man ist bereit die Kosten dafür zu übernehmen oder man hat eine Rechtschutzversicherung. Allerdings ist das dann eine denkbar schlechte Grundlage für weitere Geschäftsbeziehungen zu diesem Händler. Und die wird wohl bestehen, solange die Garantie läuft. Ganz abgesehen davon, dass man sich noch weiter mit diesem leidigen Thema beschäftigen muß. :mad:

 

Ich würde wahrscheinlich vom Kaufvertrag zurück treten (es sei denn der Händler macht mir tatsächlich ein für mich akzeptables Angebot). Und da ging es mir nicht in erster Linie um 45 €, sondern um das Gefühl als Kunde über den Tisch gezogen worden zu sein.

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Hallo,

 

solltest Du nicht erst mal klären: mit wenn Dein Mann nun diesen Vertrag abgeschlossen hat.

 

Hat die Vertreter der Firma Brother auf der Messe diesen Vertrag mit Deinem Mann geschlossen? Durfte Sie das?

Kennt Sie die Preise nicht?

War das der Messepreis?

Normalerweise würde dann auch von der Firma direkt an Dich geliefert.

Und alles wäre in Ordnung.

 

Und jetzt soll über den Händler geliefert werden oder wie?

 

Das wären die Fragen, die zuerst geklärt werden sollten.

 

Ich würde mich als Händler auch bedanken, wenn eine Vertreter auf einer Messe etwas verkauft, wofür ich hinterher gradestellen soll.

Die Vertreter hat Deinen Mann geködert, nicht der Händler will Dich übern Tisch ziehen.

Ich verstehe nicht warum Du/Ihr nicht gleich zum Händler gegangen seit dann würdest Du Dich auch jetzt nicht ärgern müssen.

 

Gruß

Helga

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Ich verstehe nicht warum Du/Ihr nicht gleich zum Händler gegangen seit dann würdest Du Dich auch jetzt nicht ärgern müssen.

 

Gruß

Helga

 

Huhu,

 

ich gehe auch gerne auf Messen. Die Händler stellen dort ja auch aus mit der Absicht zu verkaufen. Daher verstehe ich dein Argument nicht so richtig. Warum soll ich bei dem Händler nicht auf der Messe, sondern nur im Geschäft kaufen :confused:

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Was für interessante Diskussionen.

Das ist natürlich kein Irrtum, der zu irgend einer Anfechtung berechtigen würde. Reiner Motivirrtum, schon seit dem römischen Recht völlig unbeachtlich. (Wer in einer Klausur an der Uni was anderes schreibt, der fällt durch!!) Vertragsanpassung nur über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - als echten Kalkulationsirrtum - aber das sind wahnsinnig hohe Hürden (Händler schreibt "10" und meint "100", dann fängt man mal an zu überlegen, ob man den Händler da raus lassen müsste aus dem Vertrag...)

 

Immer noch gilt der Grundsatz des pacta sunt servanda, also was man versprochen hat muss man auch halten oder auch "Augen auf beim Eierkauf"...

 

Hat der Händler also nicht nur ein Angebot gemacht , das er bis zur Annahme widerrufen könnte, bleibt es beim abgemachten Preis. Das weiss auch der Händler. Deshalb würde ich mal schön auf Vertragserfüllung bestehen (und mich dann gnädigerweise mit Zubehör abspeisen lassen, bloss nicht streiten wegen dem Schmarrn...)

 

Isebill

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Hallo,

 

Katja, schlicht und einfach: weil man auch evtl. später mal den Fachmann braucht.

 

Ein Fachmann mit einem guten Service ist mir z.B. erheblich lieber als ein paar gesparte Euros.

 

Du schreibst:

Warum soll ich bei dem Händler nicht auf der Messe, sondern nur im Geschäft kaufen

Davon haben wir hier bisher noch nicht gelesen.

 

Lies Mal den Eingangsbeitrag. Für mich ist die Situation noch immer nicht eindeutig.

Hat ihr Nähmaschinen-Händler auf der Messe ausgestellt?

Welche Funktion hatte die Dame von Brother?

Wenn sie nur eine Vorführerin der Maschinen war, hat sie doch garkeine Berechtigung einen Kaufvertrag abzuschließen. Und wenn dem so ist, musste der Händler den Kaufvertrag abschließen. Wenn er nun den falschen Betrag reingeschrieben hat......

 

Daran sieht man, dass es erst noch Fragen zu klären gäbe, bevor Weiteres geschehen kann.

 

Du musst meine Argumente garnicht verstehen, es ist meine Meinung zu den bekannten Fakten.

 

Aber wenn sie den Händler als ihren Nähmaschinen-Händler bezeichnet, wundert mich das schon.

Sicher würde ich meinen Händler auf der Messe besuchen, evtl. auch kaufen. Bräuchte ich aber nicht, weil ich ihn ja schon kenne und direkt zu ihm gehen kann.

 

Gruß

Helga

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Was für interessante Diskussionen.

Das ist natürlich kein Irrtum, der zu irgend einer Anfechtung berechtigen würde. Reiner Motivirrtum, schon seit dem römischen Recht völlig unbeachtlich. (Wer in einer Klausur an der Uni was anderes schreibt, der fällt durch!!) Vertragsanpassung nur über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - als echten Kalkulationsirrtum - aber das sind wahnsinnig hohe Hürden (Händler schreibt "10" und meint "100", dann fängt man mal an zu überlegen, ob man den Händler da raus lassen müsste aus dem Vertrag...)

 

Danke. Ich dachte ich schon, ich spinne.

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Hallo,

 

also, ich wohne jetzt 3 Jahre hier und vor einem dreiviertel JAhr war ich auf der Suche nach einer ovi. War bei diversen Händlern, die meistens nur eine bestimmte MArke hatten.... Beratung war dann auch nur darauf ausgelegt, also keine wirkliche Vergleichsmöglichkeit, dann hab ich meinen Umkreis erweitert, und bin bei diesem gelandet. Er hatte von allem was da, Beratungsgespräch war auch gut, nur kam es zu diesem Zeitpunkt dann nicht mehr in Frage (wg. Geld). Dann waren wir auf der Messe, und was soll ich sagen, er hatte die Maschine mit, finanziell gehts wieder besser... und wie schon gesagt, die Beratung als ich bei ihm in im Geschäft war, war super. Dies nur zu der Frage, warum kauft man auf der Messe und nicht im Geschäft.

 

Nun zur Messe, die Dame hat sich als Vertreterin von brother vorgestellt, er (Näma-Mann) stand daneben und hat eine ander Kundin bedient. Als wir nach dem Preis gefragt haben, hat sie gesagt: "kleinen Moment, da muss ich erstmal in die Liste gucken. Ahja, die Maschine würde 449 kosten - 15% Messerabatt wären 382 Euro, als runde Summe 380 Euro. Mein Mann sagt: "Ok, nehmen wir!" Sie dreht sich nochmal um, fragt Näma-Mann (der nicht beschäftigt war) ob er die Maschine da hat und nach den Verträgen, holt einen Vertrag - wohlgemerkt von dem Geschäft, trägt Name, Adresse ein von uns, schreibt Name der ovi drauf und drunter dann: Messepreis 380Euro + gratis Einführung. Mein Mann setzt seinen Otto drauf und das hiess für mich - "Maschine gekauft".

 

:( und jetzt warte ich eigentlich nur darauf, das er anruft und mir sagt, was die Dame dazu sagt.

 

PS: seid lieb zu einander

 

LG Elinchen

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Man stelle sich das ganze mal anders herum vor: Frau sondiert Angebote, u.a. im Internet und bei der örtlichen Konkurrenz, entscheidet sind, bei Händler A zu kaufen, weil das der günstigste ist. Kaufvertrag wird unterschrieben. Am Tag danach erfährt sie, dass Händler B doch billiger wäre, denn bei dem sind zu Preis XY auch noch tausend Zubehörteile dabei.

Was sagt jetzt Händler an, wenn Kundin kommt und sagt: Ich habe mich geirrt und fechte an, denn Du bist nicht der Billigste, der Billigste ist B ?

 

Das kann nicht zur Anfechtung berechtigen. Genau so wenig wie der "falsche Preis" auf Seiten des Händlers.

 

 

Isebill

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@Isebill

Von der Sorte laufen aber hordenweise Menschen rum und ich kenne keinen Händler, der deshalb Rabatz macht. Die kommen auf eine Liste und werden kurzerhand nicht mehr bedient, da man eh nicht weiß, ob man jemals von dem Menschen Geld kriegen würde.

(Das bezieht sich jetzt nicht auf rechtlich korrekt oder richtig, da weißt Du und einige andere hie mehr drüber, als ich, sondern es geht nur um das praktische Leben)

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@Peterle: Du hast selbstverständlich völlig Recht und deshalb sage ich auch: "Bloss nicht streiten wegen dem Schmarrn..."

 

...an dem Spruch, "der Klügere gibt nach" ist nämlich was dran. Wenn meine Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen, bringe ich das schon mal als Argument, damit sich einer nochmal bewegt. Denn die Erfahrung lehrt, wer zuletzt nachgegeben hat, der ist für die Folgebegegnungen in der besseren Position. Ist normpsychologisch nachgewiesen.

 

Aber an die Fredstarterin wollte ich doch die Info geben, dass sie im Recht ist, wenn ihre Geschichte so stimmt. Dann verhandelt es sich nämlich etwas gemütlicher.

 

Isebill

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Hallo Zusammen,

 

danke isebill :)

 

 

ihr seht, ich verteile smilies...... d.h. ich hatte gerade einen Anruf.

 

Mir wurde mitgeteilt, "das machen wir so", ich fragt: "Wie?", Antwort: "für die 380,-, er hat gerade mit brother telefoniert und die meinen eben, es wäre dumm gelaufen, aber das ist jetzt so......" (er klang schon ziemlich zerknirscht).

Mhhh, schweigen..... "OK" Maschinchen wird nächsten Montag bestellt, da sie noch Hausmesse am WE haben und dann kann ich sie spätestens nächste Woche Freitag abholen.

 

Fazit: "ruhig bleiben und keine unüberlegten Handlungen - nochmal nachfragen und warten" - hat sich doch gelohnt! (......und wenn man zu sehr aufgebracht ist, einfach hier einen Thread starten, das hilft ungemein)

 

Vielen lieben Dank Euch allen :hug:

 

Euer Elinchen

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Man stelle sich das ganze mal anders herum vor: Frau sondiert Angebote, u.a. im Internet und bei der örtlichen Konkurrenz, entscheidet sind, bei Händler A zu kaufen, weil das der günstigste ist. Kaufvertrag wird unterschrieben. Am Tag danach erfährt sie, dass Händler B doch billiger wäre, denn bei dem sind zu Preis XY auch noch tausend Zubehörteile dabei.

Was sagt jetzt Händler an, wenn Kundin kommt und sagt: Ich habe mich geirrt und fechte an, denn Du bist nicht der Billigste, der Billigste ist B ?

 

Das kann nicht zur Anfechtung berechtigen. Genau so wenig wie der "falsche Preis" auf Seiten des Händlers.

 

 

Isebill

 

Achtung, dass ist ein völliger anderer Ansatz und hat nichts mit Irrtum wie es das Gesetz sieht zu tun.

 

Und bei einem Kauf über das Internet habe ich z.B. sehr wohl ein Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz).

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Und ich kann mir gut vorstellen, dass der Herr auch einen in Rechtsdingen bewanderten Bekannten gefragt hat, der ihm erklärt hat, das Du im Recht bist - und dass er, wenn es hart auf hart geht, die Maschine für das Geld hergeben muss.

 

Und wenn dazu noch Brother kulant zu ihm ist und die Differenz geteilt wird oder so, er wird da sicher schon was ausgehandelt haben, dann hat er jetzt eine zufriedene Kundin mehr, die die nächsten benötigten Maschinchen wieder bei ihm käuft.

 

LG Rita

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Was für interessante Diskussionen.

Das ist natürlich kein Irrtum, der zu irgend einer Anfechtung berechtigen würde. Reiner Motivirrtum, schon seit dem römischen Recht völlig unbeachtlich. (Wer in einer Klausur an der Uni was anderes schreibt, der fällt durch!!) Vertragsanpassung nur über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - als echten Kalkulationsirrtum - aber das sind wahnsinnig hohe Hürden (Händler schreibt "10" und meint "100", dann fängt man mal an zu überlegen, ob man den Händler da raus lassen müsste aus dem Vertrag...)

 

Immer noch gilt der Grundsatz des pacta sunt servanda, also was man versprochen hat muss man auch halten oder auch "Augen auf beim Eierkauf"...

 

Und ich dachte auch schon die ganze Zeit, ich wäre auf dem falschen Dampfer.... :rolleyes:

 

(Wir hatten mal einen ähnlichen Fall... und haben einfach freundlich, ruhig aber bestimmt auf Vertragserfüllung bestanden. Dumm für den Händler, aber den richtigen Preis rauszusuchen ist sein Job und wenn er einen Fehler macht, kann er denn natürlich nicht dem Kunden unterschieben.)

 

Andernfalls hätte ich sicher auch den Fall der Verbraucherzentrale gemeldet, denn wenn so was kein Einzelfall ist, dann fällt es dort am ehesten auf.

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