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Geschrieben

Ich habe ein paar Fargen dazu, ich hoffe ich finde hier Antworten. Die meisten sind doch recht allgemein gehalten. Das Gesetz ist mir eigentlich bekannt, also ich habe es gelesen.

 

1. Ich stelle Sachen aus 100% Baumwolle her. Also gebe ich auf dem Etikett einfach an 100% Baumwolle. Das Garn ist aus Polyester und fällt unter die 2% so das ich dies nicht mit aufschlüsseln muss. Liege ich richtig??

 

2. 100% Baumwolle, Futter ist Volumenvlies (da natürlich dann die genauen Angaben woraus das Vlies besteht). Also müsste ich das einzeln angeben. Oder ist es nicht wichtig was in der Baumwolle drin steckt, aber wahrscheinlich schon.

 

3. Ich sticke auf das Stoffkörbchen ect. ein Motiv. Diese Motiv besteht aus 5% Viscose. Ist das Muster mit zu berechnen. Also dann in dem Fall 95% Baumwolle 5 % Viscose??? Falls ein Futter dabei ist dann wieder darunter Futter: und einzeln aufschlüsseln.

 

4. Handtasche:Obermaterial besteht aus 90% Kunstleder und 10% Baumwolle. Jetzt muss ich mich sicher schlau machen aus was das Leder zusammengesetzt ist. Schreibe ich dann

 

Obermaterial (genaue aufschlüsselung des Leders und 10% Baumwolle weil auf der Tasche eine Baumwolltasche aufgenäht ist?? Futter 100% Baumwolle.

 

 

Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten, man oder ich will ja nichts verkehrt machen.

 

LG Whitewitch

  • 1 Monat später...
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Top-Benutzer in diesem Thema

  • samboehm

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  • Oma_Olga

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  • Sommersprosse4you

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  • whitewitch

    1

Geschrieben

Hallo,

ich vesuche dir mal zu antworten, gebe aber keine 100%ige Garantie:

 

1. zum Garn: §6 Absatz 1 Nummer 4: bei anderen als Nr 2 und 3... Näh- und Verbindungsfäden ....

also wäre das Garn ja uninteressant.

 

2. zum Futter, §8 bei Textilerzeugnissen, die aus mehreren Teilen unterschiedlichen Rohstoffgehalts sind, ... jeweils gesondert ....

also Oberstoff, Futter, Innenstoff

 

3. Stickerei: §8 Absatz 3 Nummer 3: Stickerei, deren Anteil weniger als 10% der Oberfläche ausmacht, kann unterbleiben,

braucht also nciht erwähnt werden.

 

 

lg. anne

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mittlerweile muss man da Jura studiert haben um da durchzublicken ;-)

Geschrieben

Hallo,

ich habe mich zufällig vor kurzem ein bisschen mit diesem Thema beschäftigt. Und habe hier, in einem Blog, ein paar hInweise gefunden. Da hat jemand (Textilingenieurin) etwas zu dem Gesetz geschrieben, evtl hilft es euch ja weiter. Unter Tutorial sind dann ncoh der 2. udn 3. Teil dazu.

lg. anne

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Leider diese Lektüre jetzt kann man nicht mehr abrufen. Im Frühjahr habe ich die gelesen, habe leider nicht ausgedruckt, würde aber gerne zum später nachlesen haben.

Kann jemand weiter helfen?

 

LG Olga

Geschrieben

Taschen und Obstkörbchen fallen doch gar nicht unter das Textilkennzeichnungsgesetz, oder ?

 

 

LG Ursel

Geschrieben

Ich hab noch eine günstige Methode:

 

eine Freundin von mir hat bei einem Anbieter, bei dem man sich Etiketten weben lassen kann (Adresse gibt bei Interesse per PM) so ein Etikett weben lassen, auf dem alle möglichen Waschanleitungen sind und eine Auswahl an Stoffbezeichnungen. Wenn sie dann z. B. etwas aus Baumwolle verkauft, wird bei den Waschanleitungen das "30Grad" mit einem Texilkennzeichnungsstift ausgestrichen und die "40Grad" bebehalten und alle materialien außer eben Baumwolle durchgestrichen. Find ich praktisch, werde ich auch so handhaben.

Geschrieben

hallo,

 

es gibt auch kleine Etikettendrucker, die man an den PC anschließt und die dann auf ein Taftband selbst gestaltete Etiketten drucken. Das ist praktisch, wenn man häufig unterschiedliche Materialien in kleinen Stückzahlen verarbeitet.

Die Pflegesymbole (Waschbottich, Bügeleisen ect.) kann man als Schrift installieren.

 

Schöne Grüße, Rosa

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