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Gewerbanmeldung


Turso2004

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Hallo alle zusammen.

 

So nach langer zeit und qualmenden Kopf, geht es in die Endzüge. Name steht, Gespräch mit dem Steuerberater hat auch statt gefunden. Verpackungsordnung habe ich eine Lieferanten gefunden. Einige Lieferanten habe ich bereits angesprochen wegen Genehmigung zum Weiterverkauf.

 

Jetzt ist nur die Frage was ich in die Gewerbeanmeldung aufnehme. Ich möchte halt direkt alles abgedeckt haben.

 

Ich möchte Taschen, Accessoires, Bekleidung, Tiersachen, gehäkelte Sachen und auch Stoffe bzw. Bänder verkaufen.

 

Hat jemand eine Idee wie ich das zusammenfassend in die Gewerbeanmeldung aufnehmen kann? Mir fällt eine richtige Formulierung nicht ein.

 

danke euch schonmal.

 

liebe Grüße

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Hattest Du nicht geschrieben, dass Du beim Steuerberater warst? Der kann Dir doch Deine Fragen beantworten :confused::confused::confused:!!

 

SO sollte es sein!:rolleyes:

 

Gruß Gisela

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Herstellung und Verkauf von textilem Kunstgewerbe und Zubehör

 

Liebe Grüße,

Antje

 

Das reicht nicht wenn auch Bekleidung hergestellt und verkauft wird.

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Warum schreibst du nicht genau was du machst?

 

Herstellen und verkaufen von: Taschen, Accessoires, Bekleidung, Tiersachen, gehäkelte Sachen.

Verkauf von Stoffen und Nähzubehör.

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Aber die Handwerkskammer kommt doch nur in Frage, wenn man auf individuellen Kundenwunsch anfertigt. Wenn du nach deinen Vorstellungen nähst und das Risiko eingehst, auf deiner wäre sitzen zu bleiben, also von der Stange nähst, dann ist die IHK zuständig.

So wurde es mir seitens unserer Hwk erklärt und es ist tatsächlich so. Jetzt nach 4 Jahren kam die BG auf mich zu. Da ich aber überwiegend freiberuflich beim Steuerberater arbeite und die Zeit dort höher ist als zu der Zeit in der ich mit meinem Shop beschäftigt bin, falle ich dort unter die bG Verwaltung. Die andere bG will nix von mir. Hab ich hier schriftlich :-)

 

Ruf doch mal deine Hwk an.

 

Liebe Grüße Jule

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Ich hab' die Schnauze voll. Bei mir will die Kreisverwaltung unbelehrbar ca. ein Drittel der Jahreserträge für Müllabfuhr. Obwohl ich (Webdesigner und Schreibkraft, also nur Legalisierung kleinster Nebenjobs) ihnen geschrieben habe, dass ich zwar unlängst ca. zwei Gigabytes Datenbestände entsorgt habe, aber dies nicht über die Mülltonnen und dennoch legal.

 

Und dann stürzen sich noch die Schm...fliegen von der IHK auf einen (heute nicht mehr, das war damals die IHK Köln). Macht Spaß, wenn sie den Ertrag von tagelanger Arbeit einkassieren und einem, unstopp-bar, ihre Zeitschrift in's Haus liefern mit Restaurant-Tipps ab ca. 40 Euro pro Person und Einkehr, Zielgruppe sind die Leute, die einen sowieso abzocken.

 

Wer dumm genug ist (war ich einmal), zahlt Rentenbeiträge freiwillig, was nur lohnt, wenn man sich "freiwillig pflichtveranlagen" lässt (weil nur dann die Zeit auf die Mindest-Jahre für eine Erwerbsunfähigkeitsrente in meiner Altersklasse angerechnet wurden). Als meine bescheidenen Einnahmen die monatliche Mindestabführung an die Rentenanstalt unterschritten, war eine Abmeldung von der Rente nicht möglich ... um ungeachtet der Unterschreitung der Mindest-Lebenshaltungskosten nicht monatlich draufzuzahlen, musste ich das Gewerbe einstellen.

 

Nee, das Gewerbe wird bei mir abgemeldet ... und alle (legalen) Alternativen ausgeschöpft. Wer hierzulande nicht entweder Arbeitsplätze produziert (statt einfach nur legal arbeiten zu wollen, für Leute, die sich um die Beschäftigung von Arbeitnehmern drücken) oder sich zur großen Masse der "industriellen Reservearmee" gesellt, die per Hartz IV usw. gezwungen werden soll, an jedem Ort zu welchem Lohn auch immer verfügbar zu sein, wird behördlich nicht mehr geduldet.

Bearbeitet von Naehman
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Wovon?! Warum? Ich bin schwerbehindert. Für mich hat ein Tag zwei oder drei organisierte, wache Arbeitsstunden. In der Zeit, wo ich mich überwinde, etwa einen Anwalt aufzusuchen, mit aufwendig zusammengestellten Unterlagen, hab' ich drei Leuten mit meiner Nebenarbeit geholfen.

 

Ich denke nur, wer etwa eine Hundehalsbandproduktion aufmachen und anmelden wollte, und feststellt, dass er/sie durch die Behördentücke am Schluss noch draufzahlt, sollte bedenken, dass er vielleicht mehr Verlust auszugleichen hat, als seine Nähmaschine gekostet hat.

Bearbeitet von Naehman
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Das die Handwerkskammer nur dann zutrifft, wenn man nach individuellen Kundenwuenschen anfertigt, ist mir neu. Dann frage ich mich auch, warum z.B. Baecker zur HWK gehoeren; die fertigen ja auch nicht ihre Backwaren nach speziellen Wuenschen an :confused: .

Ich wuerd mich bei der Gewerbeanmeldung schlicht auf "Vertrieb von textilen Gegenstaenden" beschraenken. Wer da genau fertigt, ist zumindest dem FA total egal - und ansonsten wuerd ich mal bei der IHK nachhaken.

 

Die Unterteilungen bei den BGs hat im Uebrigens nichts mit den Kammern zu tun. Bei den BGs geht es nur um die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeitnehmer und die mittlerweile freiwillige Unfallversicherung des Unternehmers.

 

Aber das sind Fragen, die wie bereits vorher schon geschrieben von einem Steuerberater beantwortet werden und auch sollten!! Dieses in einem Handarbeitsforum eroertern zu wollen, halte ich persönlich fuer etwas zu naiv.

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Das schneiderhandwerk unterliegt bei uns in Niedersachsen nicht mehr dem meisterzwang. Da wird unterteilt ob man Maßschneider ist oder nicht. Einer von beiden muss in die handwerksrolle eingetragen werden. Mein Vater ist tischlermeister. Seid 20 Jahren. Stellt er Stühle her, wie ikea z. b. Die alle nach baugleich sind und seiner Idee entsprechen, so fällt er auch unter die IHK. Wenn er aber Schränke, Treppen, Stühle nach Kundenwunsch und Reparaturen durchführt fällt er unter die Handwerkskammer. Kunsthandwerk z. b. Teilte mir unsere gewerbebehörde mit, fällt auch nicht unter die Hwk. Warum das so ist? Weiß ich nicht. Ich darf nicht nach Aufträgen nähen, ich darf den Abnehmer nicht persönlich kennen und Fälle demnach unter die IHK. So die Auskunft unserer Handwerkskammer.

 

Im übrigen will ich hier niemandem sagen wie es läuft, denn da kümmert sich der Steuerberater och net drum :o da ist der Mandant selbst zu verpflichtet. Der Steuerberater erklärt nur, wie es läuft. Aber das wie muss jeder selber erledigen. Ich habe noch in keiner Kanzlei gearbeitet, die sich um den behördenkram von Mandanten kümmert, denn wenn ich dem Mandanten 60 Euro die Stunde dafür in Rechnung stelle, um die Kosten meines Chefs zu decken, dann ist der Mandant vorher schon pleite.

Deswegen: ruft bei den Behörden selber an, erklärt denen euer Vorhaben und lasst euch das alles schriftlich bestätigen. Jeder Fall ist übrigens anders und muss auf die jeweilige Person betrachtet werden.

 

Liebe Grüße Jule:)

Bearbeitet von Lenamaus2105
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Wenn nun aber Hundehalsbaender individualisierbar mit Namensstickerei angeboten werden, falle ich unter die HWK? Dann nähe bzw. sticke ich ja nach Kundenwunsch...

 

Und natuerlich kuemmert sich ein guter Steuerberater darum ;) . Man muss nur bei einer guten Kanzlei landen - bei uns ist das so, dass kann ich aus eigener Erfahrung berichten und das beste daran ist: Die Rechnungen sind bezahlbar :) .

Es geht ja nicht darum, dass der Berater die Formulare ausfuellt, sondern dass der Mandant weiß, was alles beachtet werden muss.

 

Jule, schade dass das bei Euch nicht so ist.

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Aber das sind Fragen, die wie bereits vorher schon geschrieben von einem Steuerberater beantwortet werden und auch sollten!! Dieses in einem Handarbeitsforum eroertern zu wollen, halte ich persönlich fuer etwas zu naiv.

 

Klar, wie sollten sich auch selbständige Gewerbetreibende in das führende und tiefgehende Näh(-maschinen)forum verlaufen können :p .

 

Mich wundert eher der Glaube an den Steuerberater?! Natürlich ist etwas Betriebswirtschaft und das Wissen um Unternehmensgründungen mit auf dem Lehrplan, aber, wer hätte das gedacht, 99 Prozent der Ausbildung geht um Steuern.

 

Wikipedia listet's wie folgt auf:

"Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten

Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten

Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber

Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten

Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten

Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich

Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten sowie in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit

Beratungsleistungen hinsichtlich

Steuergestaltung

unternehmerischer und betriebswirtschaftliche Fragen

des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems

Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen

Vermögensverwaltung und Planung

Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen

Sonstige Beratung und Vertretung (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungen)

Gutachtertätigkeiten

Unternehmensbewertungen

Testamentseröffnungen

Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten"

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Meine Guete, Naehman!! Das ist zufälligerweise mein Job, deshalb weiß ich auch warum ich hier was zum Thema geschrieben habe.

 

Schon mal was von gefährlichem Halbwissen gehört oder auch gelesen?? Davon sind meistens Menschen betroffen, die sich gerne schlaugooglen und Beitraege von Wikipedia verlinken und ansonsten null Ahnung haben.

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Vielleicht liest Du Dir auch noch mal die Punkte durch und versuchst dann auch mal anschließend zu verstehen, was da steht ;) . Besonders die Punkte Existenzgruendung und unternehmerische Fragen. Dazu gehören natürlich auch die Fragen rund um die Kammerzugehoerigkeit und auch zur BG (letzteres ist naemlich auch IMMER mit Lohnabrechnungen verknuepft, weil gesetzlich verankert!).

 

Das hier ist mein letzter Beitrag zu diesem Thema, weil wirklich schon alles wichtige geschrieben wurde

Bearbeitet von Irrlicht
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Das hier ist mein letzter Beitrag zu diesem Thema

 

Au ja, schön. Als Betriebswirt und Bilanzbuchhalter (IHK) fallen einem ja bei Deiner dauernden, agressiven Polemik die Zähne aus. Und bei dem dummen Zeug, wofür alles ein Steuerberater zuständig sein soll. S - t - e - u - e - r - berater.

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