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Gewährleistung/Privat/Gewerblich


Spook

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Moin Moin,

 

mir ist natürlich klar das es Unterschiede in der gesetzlichen Gewährleistung gibt zwischen Privat und Gewerblich aber durch dieses Thema

 

An alle die Probleme mit der Innovis 700E haben - Hobbyschneiderin + Forum

 

bin ich extra nochmal drauf gestossen. Es kann doch nicht sein das einem die Stichanzahl die man als Privatperson macht vorgeschrieben wird...oder man danach kurzer Hand als gewerblich eingstuft wird. Ich bin ja bekennender Gebrauchtmaschinenkäufer in sofern kenne ich mich damit nicht so gut aus. Aber ich finde das unmöglich...vor allem bei der dort im Beitrag genannten Stichzahl....die stickt & näht man doch recht schnell weg.....und beim Patchen nähe ich bei großen Quilts ja schon sehr lange Strecken mit hohen Stichzahlen, weil ich ja kleine Stiche mache...

 

Das finde ich unmöglich! Was für Erfahrungen habt Ihr da? Und was für Erfahrungen haben die Profis hier im Board?

Bearbeitet von Spook
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Zu Nähmaschinen kann ich da nichts sagen, meine Cousine hatte das Problem bei einem Jura Kaffeevollautomaten. Da darf man in einem bestimmten Zeitraum nur eine bestimmte Anzahl Tassen Kaffee machen. So ein Schwachsinn, wenn ich eine Maschine kaufe, will ich doch selber bestimmen, wie oft ich sie nutze.

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Daß es Grenzen gibt, finde ich jetzt nicht so verwerflich.

 

Nur sollten die Firmen einem diese dann gefälligst vor dem Kauf mitteilen und sie im Handbuch vemerken.

 

Unverschämt finde ich, wenn das dann durch die Hintertür kommt.

(Wenn jemand genug Geld hat, kann er das ja mal auf dem Rechtsweg überprüfen lassen. Oder sich an die Verbraucherzentrale wenden, vielleicht finden die das auch interessant. Sinnigerweise jemand der KEIN Gewerbe hat.)

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Hallo,

 

das wäre für mich schon ein Ausschlusskriterium beim Kauf,ich nutze meine Stickmaschine nur privat und knappe 6000 Stiche sind nun nicht viel.

Ich habe letztes Jahr einen Adventskalender für meine Tochter bestickt,mit 15 großen Motiven,ich habe Nothpole Village draufgestickt,da hat jedes Bild zwischen 29000 und 49000 Stichen und das habe ich an 2 Tagen gestickt.

Wenn das eine Maschine nicht aushält,ist sie ihr Geld offensichtlich nicht wert.

Und dem Händler,der mir da gewerblichen Gebrauch unterstellen würde,den würde ich bei Gericht wieder sehen.

Das wäre ja wie ,wenn mir jemand bei meiner Nähmaschine vorschreiben wollte wieviele Kleidungsstücke ich im Monat nähen darf.

 

LG

Birgit

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Ich hab sowas auch noch nicht gehört.Wenn der Hersteller eine Stichmengenbegrenzung hat,gehört das doch in die Beschreibung.Aber so durch die Hintertür...:confused:Und wieviele Kleidungsstücke ich mir nähe,lass ich mir doch von meinem Nähmahersteller nicht vorschreiben.Genausowenig,wie oft ich was sticke...

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Ich denke Brother hat es einfach verpasst (oder aber ich habe nichts passendes dazu gefunden) wie z.B. Kaffeeautomaten-Hersteller die Garantie zu beschränken. Bei Autos und Kaffeeautomaten ist es völlig Normal das man entweder über ne Gewisse Leistung ( Tassen oder KM) oder aber über eine gewisse Zeit die Garantie in Anspruch nehmen kann.

 

Es wäre schön wenn Brother seine Kunden vor dem Kauf darauf hinweisen würde.

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