Simons Mama Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Hallo und guten Abend, ich möchte nun, nach dem ich schon viele hilfreiche Tipps bekommen habe, auch mal sozusagen was Nützliches beitragen, und da ich zum Thema Berufsgenossenschaft sehr wenig und trotzdem sehr unterschiedliches gefunden habe, nutze ich das : Ich habe also inzwischen auch ein Gewerbe angemeldet und mich anschließend umgehend bei der BG gemeldet. Die Meinungen über die Notwendigkeit hierzu gehen ja stark auseinander, deshalb erscheint mir besonders wichtig: ich habe nun also ganz aktuell die Mitteilung bekommen, dass bei Anmeldung eines Gewerbes die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung bei der BG besteht, auch wenn man keine Angestellten hat. Man kann sich auf Antrag von den Beiträgen befreien lassen, Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit weniger als 100 Arbeitstage im Jahr ausgeübt wird, wobei 8 Stunden für einen Arbeitstag angesetzt werden. Meldet man sich nicht an und stellt damit auch keinen entsprechenden Befreiungsantrag, kann die BG irgendwann kommen und ab Gewerbeanmeldung die Beiträge fordern, da es keine rückwirkende Befreiung gibt! Bei Befreiung hat man dann keinen Anspruch mehr auf Hilfen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber das ist in einem Fall wie bei mir z.B. = Anmeldung eines Kleingewerbes als Ein-Frau-Betrieb, wie das wohl die meisten oder zumindest viele hier planen wohl auch nebensächlich. Ich hoffe nun, auch mal etwas zur Erhellung eines Themas beigetragen zu haben und wünsche alles ein schönes (Fußball-) Wochenende! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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