strolch Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo, da hier viele Fachfrauen sind möchte ich mal bitte was erklärt haben ich kapiere es so nicht. Also ich lese immer wieder bei Ebay das ein Kleingewerbe angemeldet ist wie verhält sich das?Ich dachte immer Gewerbe ist Gewerbe gibt es da Unterschiede? Und kann man ein Kleingewerbe anmelden wenn man voll arbeitet? Ich habe schon ´gegoogelt aber ich werde nicht so ganz schlau draus. grüße Brigita
Gast cinderella Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo Brigita, Deine ortliche Stadtverwaltung kann und wird Dir sicherlich Auskunft darüber erteilen.
Naehenswert Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo, der Steuerberater weiß da auch ganz genau bescheid. LG sandra
Capricorna Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo Brigita, also, ein Gewerbe kannst du immer anmelden. In vielen Fällen behält sich der Arbeitgeber allerdings vor, über Nebentätigkeiten informiert zu werden und ggf. nein zu sagen. Solange du ihm mit dem Gewerbe keine Konkurrenz machst, dürfte das aber eher selten passieren. (In deinem Arbeitsvertrag sollte sich evtl. ein Passus dazu finden.) Je nachdem, wieviel Umsatz du im Jahr machst, kannst du dir aussuchen, ob du Mehrwertsteuerabzugfähig sein möchtest oder nicht. Unterhalb eines bestimmten Umsatzes kannst du dann als Verkäufer keine Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe berechnen, wenn du das vorher so erklärt hast. Das heisst, dein Kunde zahlt nur den reinen Netto-Wert der Waren ohne Mehrwertsteuer. Andererseits hast du selbst dann auch nicht die Möglichkeit, einen Umsatzsteuerjahresausgleich zu machen, bei dem die von dir auf eingekaufte Waren gezahlte Umsatzsteuer mit der von dir an deine Kunden berechneten Umsatzsteuer verrechnet wird. Viele Kleinunternehmer sparen sich den erhöhten Verwaltungsaufwand, den die MwSt. bedeutet, daher gerne. (Deine Einkommensteuererklärung als Gewerbetreibende ist dann noch ein ganz anderer Stiefel, aber das führt zu weit...) Liebe Grüsse Kerstin
sticki Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Sicher geht ein Gewerbe auch nebenberuflich. Nur mit den Fördermitteln sieht es da anders aus, die zielen im allgemeinen immer auf eine Vollexistenz ab. Und auch ein Nebengewerbe sollte nach einer gewissen Zeit schwarze Zahlen schreiben, sonst gilt es vor dem Finanzamz als Liebhaberei.
strolch Geschrieben 7. Juni 2005 Autor Melden Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo, Danke schon mal! Bei mir würde es nicht um Fördermittel gehn meine Überlegung ist die ich nähe gerne Puppensachen auch für Kinder und da würde ich gerne eine Homepage einrichten und auch teilweise bei Ebay einstellen. Ich habe nicht vor im Akkord zu nähen also auch nicht ausschlieslich damit meine Brötchen verdienen,aber ich will natürlich keinen ärger mit dem Finazamt. Jetzt ist es aber so das mein Mann recht gut verdient und ich ja auch arbeite und wir keine Kinder mehr auf der Steuerkarte haben deshalb zahlen wir ja auch schon ein schw...... Geld ans Finanzamt. Ich würde es gerne als Hobby nebenher machen. Ich bin immer etwas ängstlich wenn ich es bei Ebay einstelle es gibt einfach zuviele "neider" die einen gerne anschwärzen. grüße Brigita
sticki Geschrieben 7. Juni 2005 Melden Geschrieben 7. Juni 2005 wir keine Kinder mehr auf der Steuerkarte haben deshalb zahlen wir ja auch schon ein schw...... Geld ans Finanzamt. Das macht leider keinen großen Unterschied. Da sich die Eintragungen für die Kinder nur auf den Sozialzuschlag und die Kirchensteuer auswirken. Deshalb werden wir mit 3 Kindern genau so besteuert wie ihr, nach dem Ehegattensplitting. War übrigens für uns der entscheidende Grund zu heiraten, nicht wegen der Kinder. Wir bekommen natürlich Kindergeld und jemand der super viel verdient kann statt Kindergeld sich auch die Freibeträge anrechnen lassen. Das macht das Finanzamt automatisch, je nachdem was besser für den Steuerzahler ist.
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