Naehfaule Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Hallo leitenmoos, leider wirfst Du da einige Dinge durcheinander. leitenmoos schrieb: Hallo, wenn Du auf einem "festgesetzten Markt" verkaufst, d.h. der Markt ist behördlich genehmigt, genießt Du gewisse Marktprivilegien. Ein festgesetzter Markt bedeutet, dass es eine bestimmte Anmeldeform ist, nicht, dass er generell "behördlich genehmigt" ist. Denn jeder Markt muss angemeldet und genehmigt werden. Ein festgesetzter Markt ist z. B. nötig, damit auch sonntags verkauft werden darf. Auch muss im Vorfeld vom Veranstalter bei der Anmeldung mind. 12 Namen/Adressen von teilnehmenden Marktbeschicker mit eingereicht werden. Ebenso kostet ein "festgesetzter Markt weitaus mehr Gebühren, als ein nicht festgesetzter, aber dennoch angemeldeter, Markt. leitenmoos schrieb: Du brauchst weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte. Gib mal bei Google ein "Marktprivelegien festgesetzter Markt", da kannst du dies auf Merkblättern verschiedene IHK's nachlesen. Das stimmt nur teilweise. Bei einem festgesetzten Markt benötigt der Marktbeschicker keine Reisegewerbekarte, ABER ein Gewerbeschein wird natürlich dennoch benötigt! Gruß Nähfaule
leitenmoos Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Hallo, da aufgrund der Marktprivilegien auf festgesetzten Märkten die Vorschriften des stehenden Gewerbes keine Anwendung finden, ist die Teilnahme an solchen Märkten nicht anmeldepflichtig. Die steuerrechtlichen Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt. In der Praxis dürfte es jedoch äußerst selten vorkommen, dass jemand ausschließlich auf festgesetzten Märkten gewerblich tätig wird.
Naehfaule Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Hallo leitenmoos, leitenmoos schrieb: Hallo, da aufgrund der Marktprivilegien auf festgesetzten Märkten die Vorschriften des stehenden Gewerbes keine Anwendung finden, ist die Teilnahme an solchen Märkten nicht anmeldepflichtig. Die Gewerbeordnung sagt aber etwas anderes: "§ 55c Anzeigepflicht Wer als Gewerbetreibender auf Grund des § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 einer Reisegewerbekarte nicht bedarf, hat den Beginn des Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit er sein Gewerbe nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 anzumelden hat. § 14 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 4 bis 7, 9 bis 12, § 15 Absatz 1 und die Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 gelten entsprechend." leitenmoos schrieb: Die steuerrechtlichen Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt. In der Praxis dürfte es jedoch äußerst selten vorkommen, dass jemand ausschließlich auf festgesetzten Märkten gewerblich tätig wird. Doch, ich kenne in der Tat sehr viele, die nur und ausschließlich auf festgesetzten Märkten unterwegs sind. Gruß Nähfaule
sticki Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 (bearbeitet) leitenmoos schrieb: da aufgrund der Marktprivilegien auf festgesetzten Märkten die Vorschriften des stehenden Gewerbes keine Anwendung finden, ist die Teilnahme an solchen Märkten nicht anmeldepflichtig. Auf welcher Grundlage hast du die Meinung das diese "Vorschriften" die Gewerbeanmeldung beinhalten? Imho geht es da eher um andere Dinge wie Kundentoiletten und -parkplätze, Gewerbemülltonne etc. - eben um Vorschriften die ein örtlich gebundenes Gewerbe mit Kundenverkehr betreffen. Gewerbeschein und/oder Reisegewerbekarte | Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung Mobile Verkaufsstände / Imbisswagen - IHK Magdeburg Sehr interessant auch das hier: http://www.ihk-limburg.de/.../Messen_Ausstellungen_Maerkte.pdf Bearbeitet 29. Oktober 2011 von sticki
leitenmoos Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Hallo, die Grundlage sehe ich in: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV); Nr. 3.4.3 Marktprivilegien
sticki Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Es betrifft trotzdem nur die "privaten" festgesetzten Märkte (extra) für nichtgewerbliche Anbieter (wäre ja auch sehr unlogisch wenn die dann doch einen Gewerbeschein bräuchten). Es gibt verschiedene festgesetzte Märkte wie man sehr schön aus dem letzten Link rauslesen kann, deshalb sollte man das nicht so allgemein hinschreiben.
leitenmoos Geschrieben 29. Oktober 2011 Melden Geschrieben 29. Oktober 2011 Hallo, ich kann zwar Deine Meinung nicht teilen, zumal ich meine Erkenntnisse aufgrund verschiedener einschlägigen Schulungen erlangt habe, werde aber nicht mehr "nachtarocken". Ich glaube, wir könnten das Thema noch lange diskutieren.
Allysonn Geschrieben 26. November 2011 Melden Geschrieben 26. November 2011 Wartet mal kurz.... hab ich das jetzt beim Durchlesen richtig verstanden, wenn ich in meinem Nähzimmer ein Radio habe und in diesem Nähzimmer auch Sachen für den Verkauf nähe, muss das Radio GewerbeGEZ haben? DAS hebt mich jetzt echt ab! Allysonn, mit Loch in der Mütze
dan Geschrieben 26. November 2011 Melden Geschrieben 26. November 2011 @Allyson: Ja, so stellen die Abzocker der öffentlich-schwächlichen sich das tatsächlich vor. Und wenn Du dann auch noch ein Firmenauto hast, wo auch ein Radio drin ist, darfst Du das gleich nochmal anmelden... Aber ab 2013 soll ja alles "einfacher", "billiger" und "gerechter" werden. Da soll es dann diese "Haushaltsabgabe" geben, bei der dann auch diejenigen zur Kasse gebeten werden sollen, die gar keine Geräte haben. Weil das ja gerecht ist. Also quasi eine neue Kopfsteuer. Ach nein, eine Steuer darf es ja nicht sein. Denn aus historisch-politischen Gründen gibt es ja eine strikte Trennung von Staat und Medien. Komischerweise ist die Trennung in dem Moment nicht mehr strikt, wo die GEZ sich ggü. den Bürgern durchsetzen will... Aber nochmal ganz zurück zum Ausgangsthema: Als ich da irgendwo ganz weit oben gelesen habe, dass bereits mit dem ersten Verkauf gewerblich gehandelt würde und Gewerbescheinpflicht bestehe, musste ich dann doch mit dem Kopf schütteln. Voraussetzung für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit ist (neben der Selbstdeklaration der Tätigkeit zu einer solchen) in erster Linie mal, ob sie "gewerbsmäßig" ausgeführt wird. Das wiederum bedeutet insbesondere "mit einer gewissen Regelmäßigkeit". Diverse Gerichte stellen dabei übrigens nicht einmal darauf ab, ob dabei Gewinn entsteht oder nicht. Es gab schon etliche Urteile bezüglich ebay-Verkäufern, wo sich entweder der Fiskus für fragliche steuerliche Relevanz interessierte oder irgendwelche Käufer gerichtlich haben klären lassen, ob privat oder gewerblich. Ist insbesondere in Gewährleistungsfragen ja nicht uninteressant. Bei den ganzen "ebay-Urteilen" kam durch die Bank raus, dass man eben ab einer gewissen Verkaufshäufigkeit von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen könne. Und bei nur vereinzelten Verkäufen durchaus auch plausibel sei, dass tatsächlich ein Privatverkauf erfolge. Die ganzen sonst so genannten Dinge wie eben GEZ, Müllabfuhr usw. werden nicht so heiß gegessen, wie sie hier gekocht wurden. Gerade beim Müll kräht kein Hahn danach, wenn pro Monat mal 'ne Tüte voll anfällt. Anders sieht es aus, wenn jede Woche 'ne ganze Tonne durch die Arbeit gefüllt wird.
Capricorna Geschrieben 27. November 2011 Melden Geschrieben 27. November 2011 Danke für den Hinweis, das ist in dieser Diskussion hier tatsächlich etwas aus dem Auge verloren gegangen... (in den meisten anderen hier wird aber immer darauf hingeweisen). Hier bei WP ist es nochmal gut erklärt: Gewerbe – Wikipedia Liebe Grüße Kerstin
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