par-hasard Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Urheberrechtsverletzung sein, wenn ich den Schnitt gekauft habe? Ich habe dafür bezahlt den Schnitt benutzen zu dürfen. Ich hätte die Frage gerne in dem Thread gestellt auf den ich mich beziehe, aber der wurde ja geschlossen. (Simplicity 2443)
benzinchen Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 die urheberrechtsverletzung würde derjenige begehen, der dir das schnittmuster kopiert. schnittmuster darf man im normalfall nicht weitergeben als kopie. man darf nur das original weitergeben und in dem fall noch nicht einmal eine kopie für sich selber behalten. viele (nicht alle) schnittmuster sind z.b. auch nur für den privatgebrauch erlaubt. das heißt, dass du kleidung, die nach so einem schnittmuster genäht ist, nicht verkaufen darfst, obwohl du das schnittmuster gekauft und bezahlt hast. das steht meist im kleingedruckten, irgendwo auf dem schnittmuster. gruß benzinchen
nowak Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Das mag auf den ersten Blick nicht ganz logisch erscheinen... aber du hast einen Schnitt gekauft und den darfst du auch benutzen. Das gibt dir aber nicht das Recht, eine digitale Kopie zu machen (einscannen) und diese an Fremde weiterzugeben. (Wenn du in einem Forum danach fragst, dann ist das öffentlich und nicht privat und der Gesetzgeber sieht die Menschen die du dadurch ansprichst auch nicht als zu deinem persönlichen Umfeld gehörend an, sondern eben als Fremde, die du mit einem öffentlichen Aufruf ansprichst.) Und genauso hat jeder andere, der diesen Schnitt gekauft hat nicht das Recht, eine Kopie zu machen und dir zu schicken. Der darf den Schnitt verwenden, er darf ihn dir auch verkaufen, aber eben nicht kopieren und dir eine Kopie davon schicken. Du hast nur genau deinen Schnitt gekauft, nicht eine Generallizenz für alle Schnitte. Und du darfst den einen gekauften Schnitt verwenden, aber eben nicht beliebig kopieren und weitergeben. Wenn du deinen Schnitt verlierst oder ein Teil davon, dann ist das einfach... Pech. Oder du versuchst es beim Schnitthersteller ob sie dir eine Kopie von dem Teil schicken mögen. Diese haben das Recht das zu tun, denn der Schnitt und die Rechte daran gehören ihm.
par-hasard Geschrieben 2. Juli 2011 Autor Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Das ist mir in der Form auch völlig klar. Das involviert aber immer einen Dritten, der nicht für den Schnitt bezahlt hat. Ich habe dafür bezahlt und das gegenüber ebenfalls. Und jetzt ist das Ding wertlos, weil einer meiner Mitbewohner wahrscheinlich mal wieder Unsinn gemacht hat.
nowak Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Dann mußt du das mit deinem Mitbewohner klären. Oder auf Kulanz des Herstellers hoffen. (Was man immer versuchen kann.) Ein Papierschnittmuster gibt dir nur das Recht, genau diesen gekauften Schnitt zu benutzen. Es ist eben nicht eine Lizenz, den Schnitt generell zu verwenden, sondern das Eigentum an genau dem Ding, das du in die Hand nehmen kannst. (Wenn dir dein Mitbewohner einen Schuh verräumt, dann kannst du auch nicht einfach in den Laden oder zu deiner Nachbarin gehen und deren identischen Schuh nehme. Du hast nur genau das Paar gekauft, das du mitgenommen hast. Bei Papierschnitten ist das nicht anders. Das sind keine Lizenzen wie man sie von Software kennt.)
nowak Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Das ist mir in der Form auch völlig klar. Das involviert aber immer einen Dritten, der nicht für den Schnitt bezahlt hat. Ich habe dafür bezahlt und das gegenüber ebenfalls. Ja, aber keiner von euch hat dafür bezahlt, den Schnitt kopieren zu dürfen. Das ist der Unterschied. Jeder von euch hat genau die Papierbögen gekauft die er in die Hand nehmen kann, nicht mehr und nicht weniger.
Lenchenmm Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Schick doch einfach eine E-Mail an den Verlag. Wenn du irgendwie beweisen kannst das du den Rest besitzt und denen Rückporto schickst machen die das bestimmt
Benedicta Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Und jetzt ist das Ding wertlos, weil einer meiner Mitbewohner wahrscheinlich mal wieder Unsinn gemacht hat. Tja... DAS Risiko hat man aber mit jedem Ding. Wenn dir jemand auf dein Auto auffährt und dir die Stoßstange verbeult kommst du ja auch nicht auf die Idee, dir von einem unbeteiligten Dritten, der zufällig dasselbe Auto fährt, eine Kopie seiner Stoßstange anfertigen zu lassen (kostenlos, natürlich ). Nein, du regulierst das mit dem Verursacher des Schadens (oder dessen Haftpflichtversicherung), und wenn es dumm geht und der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bleibst du auf dem Schaden sitzen. Warum sollte das bei einem Schnitt rechtlich anders sein, nur weil das Kopieren zufällig einfacher ist?
peterle Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Die Lizenzen fü+r die Benutzung können theoretisch sogar den Weiterverkauf des selber gekauften Schnittes untersagen. Es hängt immer davon ab, was wie von wem und wieso. Am einfachsten fragst Du beim Hersteller nach und wenn wir hier schriftlich liegen haben, daß es in Ordnung ist in der von Dir gedachten Art zu verfahren, kannst Du das machen - sonst leider nicht. Danke für dein Verständnis.
benzinchen Geschrieben 2. Juli 2011 Melden Geschrieben 2. Juli 2011 Das ist mir in der Form auch völlig klar. Das involviert aber immer einen Dritten, der nicht für den Schnitt bezahlt hat. Ich habe dafür bezahlt und das gegenüber ebenfalls. davon abgesehen, dass es ungestzlich wäre dir eine kopie von dem teil zukommen zu lassen, würdest du es riskieren, einem völlig fremden einen schnitt zu kopieren? wir kenn uns doch hier nicht, wir sind mittlerweile soviele mitglieder hier in dem forum, dass wir fast großstadtgröße erreicht haben. sicherlich gibt es auch ein paar unedele darunter, wie halt überall im leben. theoretisch gesehen, ich glaube das zwar nicht, könntest du auch ein mitarbeiter von dem schnittmusterherseller sein und dann hätte der edele spender des schnittteils eine urheberrechtsverletzungsklage (was für ein wort) am hals. wende dich doch an den schnitthersteller. wenn du nur einen einzelnen teil des schnittes brauchst, hast du vielleicht glück. wenn nicht mußt du es unter lehrgeld verbuchen. gruß benzinchen
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden