Brummel Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 Hallo, ich hab mal eine Frage. Mache ich mich strafbar, wenn ich zB das selbst entwickelte Schnittmuster einer bekannten Comicfigur oder zB eines Kuscheltieres einer bekannten Firma kostenlos zum Nachnähen als Download zur Verfügung stelle? Der Schnitt ist natürlich nicht 1:1, reicht also nicht um verkaufsfertige Plagiate herzustellen oder sowas (dafür gibt es ja China). Nachnähen darf man sich selbst die Sachen ja zum Glück noch. Ist die Frage, wie das mit einer Anleitung zur Kopie aussieht. vg Brummel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kids Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 Ich würde sagen JA, Du machst dich angreifbar und kannst eine Strafe erhalten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast sanvean Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 Mache ich mich strafbar, wenn ich zB das selbst entwickelte Schnittmuster einer bekannten Comicfigur oder zB eines Kuscheltieres einer bekannten Firma kostenlos zum Nachnähen als Download zur Verfügung stelle? Da wir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben können: die Firma anschreiben und nachfragen. Erst dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn sie ihr OK geben. Liebe Grüße Susanne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dracherl Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 die Antwort ist ganz einfach: JA! lg Dracherl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Capricorna Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 Hm, und das My little Pony-Nachbau-Schnittmuster, über das wir neulich hier geredet haben, wäre demnach illegal? Ich würde denken, solange man nicht den geschützten Markennamen für die Werbung für den Verkauf des Schnittmusters verwendet, kann man das Schnittmuster selbst erstellen und verbreiten. Denn geschützt ist ja der Name. Oder die fertigen Plüschtiere, wenn es denn welche gibt. Aber ein selbst erstellter Schnitt? Da habe ich wieder mal erhebliche Zweifel, ob man mich da in meinem Privatleben einschränken kann... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brummel Geschrieben 26. September 2012 Autor Teilen Geschrieben 26. September 2012 Eben, das seh ich nämlich auch so. Ich verdiene ja nix dran! Das ist ja just-for-fun! Ich kann ja auch auf Youtube ein Video veröffentlichen das lehrt, wie man Donald Duck zeichnet, ohne das ich mich strafbar mache? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterle Geschrieben 26. September 2012 Teilen Geschrieben 26. September 2012 Eben, das seh ich nämlich auch so. Ich verdiene ja nix dran! Das ist ja just-for-fun! Ich kann ja auch auf Youtube ein Video veröffentlichen das lehrt, wie man Donald Duck zeichnet, ohne das ich mich strafbar mache? Nö, nicht dringend. Frag den Inhaber der Rechte und lasse es Dir schriftlich bestätigen, erst dann weißt Du ob und wovor Du sicher bist! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yu-Yus Mama Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 Ich hab da mal wen gefragt: Wenn du zB. ein Schnittmuster für eine Katze, die Hello Kitty ähnlich ist, aber nicht ganz genau so aussieht, dann darfst du das auch verbreiten. Es darf nur nirgendwo der Name Hello Kitty erscheinen. Also auch nicht " es sieht der Hello Kitty ähnlich" oder "fast wie Hello Kitty" usw. Und der Unterschied zu Hello Kitty muß so groß sein, daß es nicht zu verwechseln ist. Also zB. ein anderes Gesicht drauf. Denn die Grundform ist KATZE und nur das Gesicht dazu macht aus KATZE Hello Kitty. Ich hab auch schon für die Tochter meiner Freundin Hello Kitty Puppenbettwäsche genäht. Aber es bleibt bei der einen, obwohl ich schon Anfragen bekommen habe. Denn die Stickbilder sind eindeutig Hello Kitty. Wie die hier das gemacht haben, ist wohl eher grenzwertig oder die haben gefragt, ob die das dürfen: HelloTitty - Google-Suche Obwohl mir die Idee an sich ja gefällt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dracherl Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 Capricorna schrieb: "Ich würde denken, solange man nicht den geschützten Markennamen für die Werbung für den Verkauf des Schnittmusters verwendet, kann man das Schnittmuster selbst erstellen und verbreiten. Denn geschützt ist ja der Name. Oder die fertigen Plüschtiere, wenn es denn welche gibt. Aber ein selbst erstellter Schnitt? Da habe ich wieder mal erhebliche Zweifel, ob man mich da in meinem Privatleben einschränken kann..." Im Privatleben kannst machen, was du magst. Aber sobald du den Schnitt zur Verbreitung freigibst, kommst du in den Bereich der Lizenzen. Das Plüschtier (oder was auch immer) besteht schon, und davon einen Schnitt erstellen ist "das Ding kopieren". Stellt euch vor: da kauft jemand die Lizenz zur Erstellung von 100 Schnittmustern für "das berühmteste Stofftier in diesem Jahrzehnt", - und dann findet er heraus, daß da jemand dasselbe unter anderem Namen gratis im Netz anbietet. Wird er Klage einreichen? Garantiert... Nur wenn du das Stofftier auch selbst erfindest, dann kannst du als Urheber den Schnitt (= die Nutzung) nach deinen Vorstellungen verbreiten. Treffend sind die Worte des ehemaligen Unterrichtsministers Sinowatz:" Das ist alles sehr kompliziert" lg Dracherl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Capricorna Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 Ich weiß nicht, ich weiß nicht.... Simplicity hat eine 1:1-Kopie des Cozy (Wickelcardigan) von DKNY rausgebracht. Es steht halt nur nirgends dran, dass es "das" Teil ist und der Name wird auch nicht benutzt. Und ich wette, das ist nicht der einzige Nachbau aktueller Mode, den man finden würde, wenn man sich mal die Mühe machte. Wenn also selbst große Firmen lustig fertig genähte Modelle als eigenes Schnittmuster zum Selbernähen anbieten, kann das für Otto-Normalfrau wirklich verboten sein? Oder dulden die großen Firmen sowas nur? Aber warum sollten sie? - In jedem anderen Fall wird sich ja auch lustig hin und her verklagt, wie man nicht nur im Computer-Bereich sieht. Ich denke immer noch, dass das Erstellen eines Schnittes nach Regeln, die in jedem Lehrbuch stehen, Allgemeinwissen ist, das sich nicht schützen lässt. Das Buch ist geschützt, ein fertiger Kauf-Schnitt ist geschützt, ein Markenname ist geschützt, ein genähtes Kauf-Produkt ist geschützt, das ist alles klar und das bestreite ich auch gar nicht. Aber wenn ich mich selbst hinsetze und das mit meinen Kenntnissen nachbaue, soll das ein Problem sein? Ich kann es nicht nachvollziehen. Der Punkt der Verbreitung ist bedenkenswert, da gebe ich dir recht; in anderen Zusammenhängen ist das so. Ich darf z.B. kein Buch kopieren und öffentlich, z.B. im Internet verbreiten. Aber in dem Fall handelt es sich ja gerade nicht um eine widerrechtlich hergestellte Kopie vom Original, sondern um mein eigenes Original-Schnittmuster. Das zu verbieten erscheint mir widersinnig - so, als ob ich kein Marmeladen-Rezept veröffentlichen dürfte, nur weil die Firma Schwartau sich den Namen "Extra Erdbeere" hat schützen lassen - weißt du, wie ich meine? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dracherl Geschrieben 27. September 2012 Teilen Geschrieben 27. September 2012 ich weiß genau, was du meinst. Und meine persönliche Meinung ist auch, daß da vieles absurd ist. Aber es bleibt dabei, daß alles, was nach Kopie riecht auch einen Klagsgrund liefern kann. Nur weil niemand die großen Firmen verklagt, heißt das noch lang nicht, daß Klein - Schneiderlein nicht hurtig vor den Richter gezerrt wird. Der Schnitt für ein bestehendes Stofftier ist kein Original - Schnitt. Es ist die Kopie eines bestehenden Produktes. Rezepte darfst du auch genauso veröffentlichen: wenn die Huber - Köchin in ihrem Kochbuch, das vor deinem Rezept erschienen ist, den gleichen Wortlaut drin hat wie du in deinem selbst erstellten Rezept, dann kann sie dich bereits klagen. Sie muß nicht, aber du kannst dir nicht sicher sein, daß du am Ende nicht doch ordentlich bezahlen darfst. lg Dracherl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pim Geschrieben 28. September 2012 Teilen Geschrieben 28. September 2012 Ich weiß nicht, ich weiß nicht.... Simplicity hat eine 1:1-Kopie des Cozy (Wickelcardigan) von DKNY rausgebracht. Es steht halt nur nirgends dran, dass es "das" Teil ist und der Name wird auch nicht benutzt. Dadurch wissen WIR aber noch lange nicht, ob da irgendwelche Absprachen, Genehmigungen und Geldflüsse dahinterstecken. (Und, mal ehrlich, eine große Firma hätte ganz andere finanzielle und personelle Mittel, um ein evtl Gerichtsverfahren auf einer Backe abzusitzen) Ich möchte bei dieser Gelegenheit nochmal an Jack Wolfskin und seine Aktion gegen die Katzenpfoten erinnern. Obwohl eine Wolfstatze deutliche Unterschiede zum Katzenpfötchen zeigt, mussten diverse Kleinunternehmen ganze Produktreihen aus dem Verkauf nehmen. Wo liegt denn das Problem, bei den Rechtinhabern nachzufragen um völlig sicher zu gehen? Mir persönlich wäre das Risiko zu groß! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast sanvean Geschrieben 28. September 2012 Teilen Geschrieben 28. September 2012 Wo liegt denn das Problem, bei den Rechtinhabern nachzufragen um völlig sicher zu gehen? Eben ! Was man dazu für eine Meinung hat, ob man es absurd oder in Ordnung findet, ist rechtlich eher unerheblich. Da wir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben können: die Firma anschreiben und nachfragen. Erst dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn sie ihr OK geben. Frag den Inhaber der Rechte und lasse es Dir schriftlich bestätigen, erst dann weißt Du ob und wovor Du sicher bist! Liebe Grüße Susanne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tape Geschrieben 28. September 2012 Teilen Geschrieben 28. September 2012 Vielleicht auch noch in diesem Zusammenhang interessant: Geschmacksmuster – Wikipedia lg, t. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mango Geschrieben 28. September 2012 Teilen Geschrieben 28. September 2012 (bearbeitet) Nachnähen darf man sich selbst die Sachen ja zum Glück noch. Ist die Frage, wie das mit einer Anleitung zur Kopie aussieht. Hallo, im ersten Moment dachte ich, die Antwort ist klar, darf man nicht. Dann fiel mir ein, hier hat mal jemand einen WIP gemacht, wie sie eine Lizenzfigur (Emily Erdbeer) von Fernsehbildschirm kopiert hat und daraus eine Applikation erstellt hat. Dieser WIP war zeitweise auf der Startseite verlinkt, muss also von den Betreibern der Seite gebilligt worden sein. Du kannst ja mal danach suchen (eigentlich wollte ich darauf verlinken, aber die Suchfunktion hat sich dabei im Moment leider aufgehängt). Liebe Grüße, Mango PS: Suchfunktion funktioniert wieder: Emily Erdbeer Der Beitrag ist sogar unter dem Acccount von Anne eröffnet worden, die Anleitung selbst ist von einem anderen User. (In meiner Wahrnehmung haben sich die Diskussionen um Copyright/Urheberrecht hier in den letzten Jahren in der Auslegung sehr verschärft ohne dass sich die Gesetzeslage selbst nennenswert geändert hätte. Was sich allerdings geändert hat ist, dass es immer mehr Beispiele gibt, wo Firmen (vermeintliche) Ansprüche ziemlich krass durchzusetzen versuchen (Stichwort Tierpfote) und dass es einige Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, das Internet nach abmahnwürdigen Dingen zu durchforsten. Dagegen muss man sich im Zweifelsfalle erstmal zur Wehr setzen - oder eben das Risiko einer gerichtlichen Klärung scheuen und die Abmahngebühr zahlen, sei sie nun berechtigt oder nicht.) Bearbeitet 28. September 2012 von Mango Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pim Geschrieben 29. September 2012 Teilen Geschrieben 29. September 2012 Bei Emely Erdbeer ging es darum, solche Applikationen für den Eigenbedarf herzustellen. Wenn man eine Anleitung dazu, wie man ein Kuscheltier kopieren kann, also von einem Original ein Schnittmuster abnimmt, und diese Anleitung veröffentlicht, dann ist das (meines Wissens) auch okay, aber nicht, wenn man DIESES SCHNITTMUSTER dann der Öffentlichkeit zugänglich macht - oder gar verkauft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wirbelwind Geschrieben 29. September 2012 Teilen Geschrieben 29. September 2012 (bearbeitet) Ich hoffe jetzt mal, dass nicht zu viele unerfahrene Leute diese 'Extremkommentare' wie von Quiltjule lesen und dann auch glauben. Das könnte viel zu leicht dazu führen, sich das schöne Hobby verleiden zu lassen. Wie viele kommen zum Schneidern, weil sie ein Kleidungsstück gesehen haben, dass sie gerne hätten, das aber ausverkauft, nicht in der richtigen Größe oder nur in merkwürdigen Farben zu haben ist? Inspiriert durch gesehenes mit einem 'vielleicht kann ich das ja auch' im Kopf. Wenn diese Neulinge hier z.B. lesen, dass sie das gar nicht in ihrer Farbe und Größe nachnähen dürfen, oder andere verwirrende Kommentare, dann könnte es sie abschrecken, bevor sie angefangen haben. Sie können ja oft gar nicht beurteilen, dass diese Aussage falsch ist. Es wäre schade um ihre Ambitionen. Unser Hobby lebt davon, gesehenes leicht verändert nachzuarbeiten, sich inspirieren zu lassen und ein Motiv von Papier oder anderen Medien auf Stoff zu bringen, oder Ideen der großen Designer aufzugreifen und für uns tauglich zu machen. Wir sollten uns das nicht von 'Urheberrecht verbietet alles' madig machen lassen, denn so viel verbietet das Urheberrecht gar nicht. Kniffelig wird das ganze erst, wenn man etwas kommerziell nutzen will, dass ist klar. Aber wir sind ein Hobbyschneiderinnen-Forum. Das sollten wir bitte nicht vergessen. Auch wenn so viele es mit einer Selbständigkeit versuchen, so sollte der Focus hier doch darauf liegen, über Hobbynutzung zu sprechen und die Selbständigkeit als Ausnahme zu betrachten, nicht andersherum. Ich gehe jetzt jedenfalls, um Vorhänge aus einer Bassetibettwäsche mit Monetmotiv zu nähen und anschließend die chice Pouf-Form, die ich aus irgendeiner Zeitschrift ausgeschnitten habe, für meinen Cordstoff zu konstruieren, damit ich morgen Abend auf dem Pouf sitzen kann und mich über Monet an meinen Fenstern freuen kann. Bearbeitet 29. September 2012 von Wirbelwind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
akinom017 Geschrieben 29. September 2012 Teilen Geschrieben 29. September 2012 Eigentlich wollte ich hierzu gar nichts schreiben In Deutschland gilt nicht das Copyright sondern das deutsche Urheberrecht Im § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch ist geregelt wann und wie Kopien gemacht werden dürfen. Damit hätte der Copy Shop das Kopieren einzelner Vorlagen eigentlich nicht ablehnen dürfen. Nachzulesen hier UrhG - Einzelnorm UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brummel Geschrieben 29. September 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. September 2012 Hallo, wow so viele Antworten! Ich will niemand um Erlaubnis fragen, wenn ich das nicht muß. Nachher sagen die "nö" obwohl ich gedurft hätte, das wär ja saublöd. Ich hab ja den Schnitt auch nicht direkt vom gekauften Objekt abgenommen, sondern mich nur daran orientiert. Es ist eine große ähnlichkeit vorhanden weil das Design markant ist, aber es ist nichts das als Plagiat taugen würde. Ich hab mal bei DaWanda geguckt und da zB zehntausend Varianten dieser "Label Label" Tücher entdeckt - also halt Tücher unterschiedlicher Formen und Farben mit rausschauenden Zetteln dran. Die Originalhersteller haben da ja auch Rechte drauf und hätten die zehntrilliarden DaWanda Verkäufer doch sicher schon reihenweise geschlachtet, wenn sie gekonnt hätten? Der Anwalt will leider knapp 100€ haben für eine verbindliche Auskunft. Da müßte ich mehrere Kisten voll nähen um das wieder reinzukriegen. Wie mies ist das eigentlich daß man nicht mal ne Möglichkeit hat kosenlos rauszufinden was legal ist oder nicht, man aber trotzdem verklagt werden kann wenn man sich nicht dran hält? Sind Gesetze nur für die reichen Leute da?? Das macht mich echt sauer! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Muschelsucher Geschrieben 30. September 2012 Teilen Geschrieben 30. September 2012 Hallo, beim DPMA.de kannst Du kostenlos nach Marken und Gebrauchsmustern suchen, ob und wie und in welchem Umfang die geschützt sind. Was ähnlich und verwechselbar ist und was nicht ist leider absolutes Einzelfallrecht und völlig unübersichtlich und nicht vorhersehbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buchstabensalat Geschrieben 30. September 2012 Teilen Geschrieben 30. September 2012 Stichwort Schöpfungshöhe. Und die mag für ein raushängendes Fitzelchen anders bewertet sein als für das Erstellen einer Comicfigur. Grundlegend sollte man sich merken: willst du Geld damit verdienen, sichere dich vorher SEHR, SEHR gut ab. Salat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pim Geschrieben 30. September 2012 Teilen Geschrieben 30. September 2012 weil das Design markant istDann wäre ich besonders vorsichtig! Ich will niemand um Erlaubnis fragen, wenn ich das nicht muß. Nachher sagen die "nö" obwohl ich gedurft hätte, das wär ja saublöd.Dann musst du eben die Finger von lassen, denn dass du "trotzdem gedurft" hättes, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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