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Nebengewerbe o. Hauptgewerbe


Penelope1

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Hallo zusammen,

Nach langer Zeit der Unruhe und der Fragen wie kann ich mich nur weiterentwickeln und meine Vorstellungen umsetzten und welche Vorstellungen habe ich eigentlich, haben sich nun endlich ganz konkrete Bilder gefestigt. Ich möchte mein Vorhaben endlich umsetzen.

Nun habe ich schon ganz fleißig mitgelesen und das hat mir schon in vielen Dingen klarheit gebracht. Mein Problem aber ist, ich habe wirklich keine Ahnung und muß mich von ganz unten durch einen riesen Berg an Informationen durchwühlen. Wie gesagt, ich hab schon viel gelesen aber einiges passt nicht auf mein Modell und die Sucherei ist irgendwann sehr mühselig.

Ich möchte euch nun aber meine Idee vorstellen.

Aber vorab sollte ich mich dann doch erst einmal vorstellen, ich bin 38 Jahre, Mutter von 3 Kindern und hab mal irgendwann Schneiderin gelernt, das Handwerk verstehe ich also.

Seit ca.12 Jahren bin ich in der Baufirma meines Mannes halbtags angemeldet, Rente und Krankenversicherung läuft also über Ihn.

Also, ich möchte einen Webshop eröffnen indem ich meine selbstentworfenen Kinderkleider anbiete. Die Kleider sind zeitlos, hochwertig und um mich nicht zu verzetteln gibt es nur 4-5 Modelle in versch. festgelegten Farben.

Auf diese Weise brauche ich vorerst nur die 4-5 Modelle anfertigen, fotographieren lassen und auf der Webseite ausstellen, ich kann dann nach Bedarf nähen.

So, da sehe ich also meine Zukunft.:rolleyes:

Das ist das, was ich mir schon lange wünsche aber erst jetzt richtig gefestigt hat.

Jetzt fängts aber an mit tausend Fragen und wenn ich die jetzt hier reinstelle, bin ich froh, das Ihr mir nicht gegenüber steht, sonst müßte ich wohl in Deckung gehen:o

 

Um die teure Krankenvers. zu umgehen, reicht mir dann ein Nebengewerbe anzumelden?

 

Wann wird wird es dann zum Hauptgewerbe?

 

Wenn ich einen Gewerbeschein in den Händen halte, muß ich Stoff einkaufen. Was krieg ich dann für Konditionen?

Kann man das aushandeln oder ist das festgelegt.

 

Was bekommen Stoffhändler eigentlich für Konditionen, ich meine, die wollen doch auch noch was verdienen.

 

Ich habe mich auch schon für einen bekannten Hersteller entschieden, möchte aber vor der ersten Kontaktaufnahme nicht ganz so ahnungslos dastehen.

 

Wo werde ich Mitglied, HWK oder IHK, ich meine, ich mache ja beides, Nähen u. Verkaufen.

Über Webshops hab ich hier einiges gelesen, das werde ich mir heute abend mal genauer ansehen.

Gibt es hier auch erfahrene Leute die aus dem Nähkästchen plaudern, ich meine Erfahrungswerte, hab ich eine Chance mit meiner Idee?

Mein Ziel ist, ich möchte gern davon Leben können.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Geduld

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Um die teure Krankenvers. zu umgehen, reicht mir dann ein Nebengewerbe anzumelden?

 

Bist du familienversichert - glaub ich zwar nicht - gesetzlich versichert oder seid ihr privat versichert?

 

Wann wird wird es dann zum Hauptgewerbe?

 

Wenn es zeitlich und finanziell den größten Umfang einnimmt.

 

Wo werde ich Mitglied, HWK oder IHK, ich meine, ich mache ja beides, Nähen u. Verkaufen.

 

Auch wieder je nach Umfang.

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Hallo Penelope,

diese Fragen bekommst du vermutlich am zuverlässigsten von einer Beratungsstelle (z. B. IHK, Frauenbüro oder was auch immer) beantwortet, oder suche nach einem Seminar für ExistenzgründerInnen.

Hier kannst du letztlich "nur" Tipps bekommen - nicht zu verachten :), aber du musst dich dann trotzdem noch schlau machen, was davon nun wirklich für deine Situation passt bzw. zutrifft..

Da kann man aus Unwissenheit viel falsch machen.........

gundi

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Hallo - guck mal bei Euch nach einem Existenzgründerseminar - da kriegst Du aus perönlicher Hand alle Infos, die Du brauchst (auch zu Pflichtmitgliedschaften und -beiträgen). Da wird Dir auch geholfen, Dein Geschäftsmodell mal professionell durchzurechnen. Das kannst Du auch selber schon mal für Dich tun - überleg mal, was Du für ein fertiges Kleidungsstück als Preis bekommen kannst - dann zieh mal die Materialkosten ab, versteuern mußt Du dann ja auch noch - und üerleg mal, auf welche Stückzahlen Du pro Monat kommen mußt, damit Du davon leben könntest - und stell dann mal gegenüber, wieviel Zeit Du für ein Kleidungsstück benötigst - und auf welchen Stundenverdienst Du so kommen würdest....

 

Generelle Konditionen für den Einkauf mit Gewerbeschein gibt es nach meinem Wissen nicht...

 

Dass Du gekaufte Schnittmuster im Normalfall nicht gewerblich nutzen darfst, weißt Du sicher schon.....

 

Sabine

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Hallo Penelope,

 

erstmal herzlich willkommen.

 

die besten Informationen bekommst Du bei den entsprechenden Behörden und in einem Existenzgründerseminar.

 

Was ich auf jedenfall weiß, ist dass es gewerberechtlich keinen Unterschied zwischen Haupt und Nebengewerbe gibt. Ja, man muss bei der Anmeldung irgendwo ein Kreuzchen machen, ob das Gewerbe vorerst Haupt/ Nebengewerblich geführt wird, das ist aber eine rein statistische Angabe.

 

Da Schneiderei ja ein Handwerk ist, und der Handwerker seine Arbeiten ja auch verkaufen muss, wird sich wohl nur die HWK bei dir melden. Handel bedeutet ja, dass du Sachen einkaufst und sie mit Aufpreis weiterverkaufst.

 

Bezüglich Krankenversicherung/Rente bist Du ja über deine nichtselbständige Tätigkeit versichert, und solange deine selbständige Tätigkeit in einem bestimmten Zeit/Einkommensrahmen bleibt, musst du da auch nix zusätzlich zahlen.

( Da die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen für Selbstständige bei den gesetzl. KK bei über 1800 Euro liegt, musst du bei hauptberuflicher Selbständigkeit immer den Beitragssatz deiner KK ausgehend von dieser Bemessungsgrenze zahlen, egal ob du nur 400 Euro verdienst oder 1500Euro. Bei privater KK kenne ich mich leider nicht aus.)

Falls du familienversichert über deinen Mann bist, gelten auch hier Zuverdienstgrenzen der KK bevor sie dich selbst zur Kasse bitten.

 

Wegen der Stoffkäufe: Großhändler/Hersteller haben natürlich andere Preise für Wiederverkäufer. Dafür hast Du dann eine Mindestabnahmemenge pro Stoff, je nach Anbieter 6, 8, 10, 12m

 

Verschiedene Anbieter findest du unter anderem bei entsprechenden Fachmessen. (Da kommst Du dann aber nur mit deiner Gewerbeanmeldung rein.)

 

Viel Glück !

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Hallo,

 

zwischen Neben- und Hauptgerwerbe, gibt es sehr wohl einen Unterschied, das hat absolut nichts mit Statistik zu tun.

 

Z.B.:

 

Beim Nebengewerbe, sprich Kleingewerbe, darf man keine Umsatzsteuer gelten machen und kann auch keine Vorsteuer abführen. Was je nach Anschaffungen am Anfang seien Vor- oder Nachteile haben kann.

 

Ebenso gibt es Grenzen bei den Einnahmen. So dürfen diese im ersten Jahr 17.500 € nicht überschreiten, ab 7.600 @ Gewinn muß Einkommensster gezahlt werden. Im zweiten Jahr dürfen die Einnahmen 50.000 € nicht überschreiten.

 

Bei einem Nebengwerbe reicht eine Einahmenüberschußrechnung.

 

Je nach Beruf ist, bei Schneiderin ist es so, wenn ich mich nicht völlig irre, ist auch ein Eintrag in die Handwerksrolle von nöten, um ein Nebengewerbe anmelden zu können.

 

u.s.w....

 

Am sinnvollsten ist es die örtlichen Stellen anzulaufen, die dafür zustädig sind. Da wird einem auf jeden Fall geholfen.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike

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Hallo,

Ihr seid ja Klasse.

Mein Mann ist privat aber ich ganz normal bei der gesetzlichen Krankenvers.

 

Ja, ich denke das ich so ein Seminar mitmachen muß, allerdings gehe ich da nicht so gerne blöd wie ein Schaf hin.

Ist schon von Vorteil wenn man sich vorher weitestgehend informiert hat. Vor allem aber kann ich nur so abchecken ob sich das ganze lohnt.

Das finde ich so Klasse an diesem Forum, lauter hilfsbereite Menschen!!

Danke

 

Aber von einer Handwerksrolle hab ich noch nie gehört, was ist das denn??

 

Ich glaub ich schreibe mal die HWK an, was die mir raten, da bin ich gespannt drauf.

 

Kann mir auch jemand sagen, was eine Näherin zur Aushilfe verdient?

Das muß ich ja vielleicht auch mal einkalkulieren.

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Hallo,

 

zwischen Neben- und Hauptgerwerbe, gibt es sehr wohl einen Unterschied, das hat absolut nichts mit Statistik zu tun.

 

Z.B.:

 

Beim Nebengewerbe, sprich Kleingewerbe, darf man keine Umsatzsteuer

Ulrike

 

Ulrike,

 

da muss ich dir leider widersprechen.

 

Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmerregelung hat überhaupt nix mit Haupt/Nebengewerbe zu tun. Die Regelung kann ich sowohl als nebenberuflich Selbständiger als auch als hauptberuflich Selbständiger wählen und das tue ich beim FA nicht beim Gewerbeamt. Ich habe selbst ein Hauptgewerbe mit Kleinunternehmerregelung.

 

Das Kreuz auf der Gewerbeanmeldung ist eine statistische Angabe - laut einem Forum in dem sich Gewerbeamtsbeamte darüber beschweren, dass das AA ihnen Leute schickt ,um Neben- in Hauptgewerbe umzumelden und umgekehrt und dies faktisch nicht möglich ist, da es im Gewerberecht diesen Unterschied nicht gibt.

 

Gruss

Birka

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Hallo,

 

wie du ja selbst schon gemerkt hast, ist dieses Thma sehr umfangreich und auch kompliziert, da würde ich mich eher bei den entsprechenden Fachleuten erkundigen als hier.

Ich würde hier schon die ein oder andere Antwort, die du bekommen hast, so nicht unterschreiben, wobei ich mich selbst aber auch nicht als Fachfrau bezeichnen kann.

 

Zu den Stoffen kann ich nur sagen, dass du als gewerblicher sicher günstigere Preise als der Enkunde hast, aber die Konditionen sind nicht aushandelbar, die Preise sind für alle Gewerblichen gleich, es sei denn du bist eine RIESEN Firma, die tausende von Metern abnehmen will, dann vielleicht, aber für deine Bedürfnisse denke ich eher nicht.

 

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deiner Idee, aber unterschätze den Aufwand und die entstehen den Kosten nicht, ich glaube man kann selbst gar nicht so viel Nähen - rein zeitlich - um davon leben zu können.

Ich kann lange nicht von meinem Shop leben, aber stosse zeitlich schon an meine Grenzen alles zu schaffen.

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Das Kreuz auf der Gewerbeanmeldung ist eine statistische Angabe - laut einem Forum in dem sich Gewerbeamtsbeamte darüber beschweren, dass das AA ihnen Leute schickt ,um Neben- in Hauptgewerbe umzumelden und umgekehrt und dies faktisch nicht möglich ist, da es im Gewerberecht diesen Unterschied nicht gibt.

 

Ich seh das nicht ganz so - trotz der Aussagen der Gewerbeamtmitarbeiter :D... denn abhängig von diesem Kreuzchen erfolgen nämlich Meldungen an bspw. die Berufsgenossenschaft, die IHK/HWK oder auch das Bauamt (oder wie das heißt) oder es erfolgen eben auch keine Meldungen.

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@sticki,

 

ich glaube nicht, dass die Meldungen von dem Kreuzchen in Pkt 16 Gew.Anm. abhängen, sondern von dem, was ich unter den ausgeübten Tätigkeiten eintrage und bei Art des Betriebes ankreuze. Der Punkt 16 fragt:Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerweb betrieben? Da steht nur Ja / Nein als Antwort, nicht bis wann.

 

Ich vermute, das Gewerbeamt schickt an alle relevanten Stellen ne Meldung und die entscheiden dann, ob sie zuständig sind oder nicht.

 

Aber das ist nur mein logisches Verständnis der Abläufe, die Formularersteller mögen sich was anderes dabei gedacht haben:rolleyes:

 

Noch eine Anekdote nebenbei, die beweist, dass in manchen Behörden Beamte sitzen, wo man sich fragt, wieviel Vitamin B nötig war, damit sie die Stelle bekommen.

 

Ich mußte in meiner Angestelltenzeit mal vier verschiedene Firmen mit gleicher Anschrift wegen Umzug bei einem Gewerbeamt abmelden (größere Stadt) und im neuen Ort wieder anmelden (Dorf)

 

Für die Abmeldung kriegte ich wie folgt zurück: Eine:freak: kopierte Rechnungsvorlage mit Absender aber ohne Empfänger, keine Rechnungsnummer/Aktenzeichen, der vorgedruckte Betrag von 50 DM wurde handschriftlich mit 4 x =200 ergänzt und angetackert waren die Kopien der 4 Abmeldungen.

Ich war ehrlich geschockt und habe dies bei meinem Rückruf auch zum Ausdruck gebracht. "Wir sind ja hier keine Buchhalter" :eek: kriegte ich als Antwort.

 

Dagegen waren die 4 Rechnungen der kleinen Dorfbehörde entsprechend den formalen Anforderungen.

 

Das war mein Beitrag zum Thema "Deutsche Behörden - von Tuten und Blasen keine Ahnung" :(

 

Gute Nacht allerseits!

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Was die Krankenkasse betrifft fragst du am besten bei deiner eigenen an, wie die das exakt handhaben. Normalerweise gibt es sowohl eine Stundebeschränkung wie viel du pro Woche arbeiten darfst und eine Verdienstbeschränkung. Normalerweise muß beides unter dem deines Hauptjobs liegen und zwar weniger als die Hälfte von dem was du da verdienst.

 

Was den Einkauf betrifft sind die Konditionen in der Regel von deiner Abnahmemenge abhängig. Manche Hersteller verkaufen nur bei einer gewissen Mindestmenge pro Jahr. Auch die Menge die man pro Stoff nehmen muß (Ballengröße) variiert. Das ist aber bei jedem Händler anders und das kannst du nur erfahren, indem zu bei der Firma anfragst. Gut sind da auch Fachmessen, wo man am Messestand Kontakt mit einer Firma aufnehmen kann.

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sondern von dem, was ich unter den ausgeübten Tätigkeiten eintrage und bei Art des Betriebes ankreuze. Der Punkt 16 fragt:Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerweb betrieben? Da steht nur Ja / Nein als Antwort, nicht bis wann.

 

Ich vermute, das Gewerbeamt schickt an alle relevanten Stellen ne Meldung und die entscheiden dann, ob sie zuständig sind oder nicht.

 

Das kann natürlich auch so rum sein. :)

Aber für die Entscheidungsfindung der verschiedenen Stellen ob sie sich nun melden oder nicht wäre dann das entspechende Kreuzchen imho auch wieder relevant.

Bei mir haben sich bspw. etliche nicht gemeldet und auf meine telefonische Nachfrage - ich wollte nicht in die Lage kommen etliche Beiträge nachzahlen zu müssen - hieß es nur: "sie machen das doch im Nebenerwerb".

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Hallo Penelope,

 

da hast Du Dir wirklich was vorgenommen!

 

Ich versuche das Ganze mal der Reihe nach zusammen zu fassen:

 

1. Krankenversicherung

Bleibst Du weiterhin bei Deinem Mann angestellt? Wenn ja, fällt hier ganz normal die Krankenversicherung an. Für die gewerbliche Tätigkeit musst Du schätzen, was an Gewinn herauskommt und dieser Gewinn muss als "Arbeitseinkommen" dem Lohn und Gehalt hinzugerechnet werden. Daraus berechnet die Krankenkasse dann den Beitrag. Wenn der Gewinn also niedrig ausfällt, ist auch der Beitrag niedrig. Vorteil der gesetzlichen KV: auch als freiwilliges Mitglied gibt es einen Höchstbeitrag, der nicht überschritten wird.

 

2. Lehre als Schneiderin

Dies ist sicher von Vorteil, da du hier keine Schwierigkeiten haben solltest bei der Anmeldung des Gewerbes. Wenn Du wissen möchtest, ob es erlaubnispflichtig ist, kann ich mich gerne noch einmal schlau machen (es gibt da einige Unterschiede seit einigen Jahren).

 

3. Rentenversicherung

Die Rentenversicherung zahlst Du weiter über Lohn und Gehalt, wenn Du bei deinem Mann angestellt bleibst. Für die gewerbliche Tätigkeit kannst Du dann selbst privat vorsorgen. Dafür gibt es verschiedenste Modelle, die dir am besten wohl ein (seriöser) Versicherungsmensch offerieren kann: Lebensversicherung, Rentenpapiere, Fonds, Immobilien usw. Ist abhängig von Deinem Budget und Deinem Hang zum Risiko.

 

4. Webshop

Der muss programmiert werden. Das kostet Geld.

 

5. Haupt- oder Nebengewerbe

Das kommt auf den Umfang der Tätigkeit an. Wenn Du z.B. mehr Zeit mit dem Nähen verbringst als in der Firma Deines Mannes, wird wohl niemand mehr von Nebengewerbe reden.

Das Problem ist, dass man dies nicht so pauschal beantworten kann und es ganz klar auf Deinen speziellen Fall ankommt.

 

6. Prozente bei Stoffhändlern

Normalerweise läuft es so, dass man mit der Gewerbeanmeldung zu den Händlern geht und sich als Gewerbetreibender eintragen lässt. Manchmal gibt es z.B. eine Karte auf der alles vermerkt ist. Dann wird einem dort gesagt, welche Prozente sie geben. Einfach immer nachfragen.

 

7. HWK vs. IHK

Dabei ist wichtig, was im Vordergrund steht, das Nähen oder der Verkauf. Wenn Du z.B. auch noch Schnitte verkaufst oder Schnittmusterhefte ist das ganze wohl weniger handwerklich und mehr gewerblich. Lass die Arbeit die IHk machen und frage dort einfach nach. Die haben auch eine Stelle bei der Existenzgründer beraten werden.

 

Dann gibt es noch die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt usw. usw.

 

Ich berate seit 15 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen auch bei der Existenzgründung.

 

Du könntest z.B. das Gründercoaching in Anspruch nehmen und so die Kosten für die Gründungsberatung bezuschussen lassen.

 

Bei weiteren Fragen sende mir einfach eine PN mit Deiner email.

 

Wiebke

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  • 2 Wochen später...

Hallo an alle,

 

ich überlege auch schon eine ganze Zeit, meine selbstgenähten Sachen zu verkaufen. Der Internetshop ist nicht das Problem, da gibt es ja schon gute Angebote für 9,95 /Monat. Aber was mich zum Nachdenken anregt, ist die Tatsache, mit dem Shop alleine ist es nicht getan, man muss auch gefunden werden. Was nützt ein schöner Shop mit schönen Sachen, wenn der Shop vom User nicht gefunden wird. Also muss man doch irgendwie Werbung / Marketing betreiben.

 

Wie habt ihr (die schon einen Shop haben) das gemacht? Wie viel würdet ihr im Monat für Shopkosten, Werbung usw. ausgeben? Letztendlich muß es sich ja rechnen.

 

Andere Sache, da habe ich mich jetzt mal bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht, ist die Formulierung der AGB´s. Die muss man als gewerblicher Verkäufer nämlich auch auf der Internetseite haben. Es gibt schon vorgefertigte, so seine Information.

 

Heike

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Andere Sache, da habe ich mich jetzt mal bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht, ist die Formulierung der AGB´s. Die muss man als gewerblicher Verkäufer nämlich auch auf der Internetseite haben. Es gibt schon vorgefertigte, so seine Information.

 

Man muss keine AGB auf seiner Shop-Seite haben !!!

 

Und von vorgefertigten halte ich überhaupt nichts, die enthalten eh nur das was schon Gesetz ist und dann kann ich mir das ja sparen.

In den eigenen AGB sollten normalerweise ein paar Besonderheiten geregelt werden und ob die nun rechtmässig und wasserdicht sind sollte dann ein Fach-Anwalt absegnen.

 

Viel wichtiger sind so Sachen wie Impressum, PANGV etc.pp......

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Was nützt ein schöner Shop mit schönen Sachen, wenn der Shop vom User nicht gefunden wird. Also muss man doch irgendwie Werbung / Marketing betreiben.

 

- eingängige Domain, die möglichst etwas darüber aussagt, was man hier kaufen kann. (Eine Domain wie schnittmuster.net z.B. ist unbezahlbar, weil man damit bei Suchmaschinen wie Google einen hochrangigen Platz quasi garantiert hat, wenn jemand danach auf der Suche ist. Aber das Glück kann natürlich nicht jeder haben ;) )

- bei Google anmelden und sicherstellen, dass die Site technisch so gestaltet ist, dass google was damit anfangen kann (guckst du z.B. hier Informationen für Webmaster. Know-how der Programmierung einer Website ist da auch nicht verkehrt, denn es gibt viele Fallstricke. Und bloss niemals auf die Werbung von irgendwelchen sog. Suchmaschinenoptimierern hereinfallen, die einem für teuer Geld hunderttausend Anmeldungen hier oder halblegale Methoden fürs Ranking dort verkaufen wollen!

- bei Google Textlinks Werbeanzeigen kaufen

- hier im Forum eine Anzeige buchen ;) (ich glaube, es gibt keine Website, auf der man mit weniger Streuverlusten genau die gewünschte Zielgruppe erreicht als diese hier!)

- um die Aufnahme in passende Linklisten bitten

 

Wer jetzt noch Geld über hat: ggf. Anzeigen in der Tagespresse/Anzeigenblatt sowie in weiteren geeigneten Medien, online und offline, schalten

 

Das fällt mir so auf die Schnelle ein :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Man muss keine AGB auf seiner Shop-Seite haben !!! ...

 

Das ist mir neu!

Wenn Du einen Webshop mit Endverbrauchern als Kunden betreibst, müssen all die Dinge wie Versandkosten, Rückgabe, etc. öffentlich einsichtlich sein. Das wird üblicherweise in den AGBs geregelt.

 

Nur mal so nebenbei gesagt.

 

Troy

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... noch so am Rande:

 

- Es ist ein Unterschied, ob Du als SchneiderIn eine Webseite betreibst und damit Deine Dienstleistung bewirbst, oder ob Du einen sogenannten Webshop betreibst. Eine Dienstleistung wäre dabei bespielsweise das individuelle Anfertigen von Kinderkleidern (nach Kundenwunsch). Ein Webshop würde bedeuten, dass der Kunde eine fertige Ware online kauft, wie im allgemeinen Versandhandel üblich. Dabei gelten die gesetzlichen Vorschriften nach dem Fernabsatzgesetz. Im ersten Fall wird für die Herstellung eines Produkts ein indivueller Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden für jeden einzelnen Geschäftsvorgang geschlossen.

 

- Domain und Webshop: Prinzipiell hat Kerstin Recht. Aber auch eine eingänge Domain wie kinderkleidchen.de heisst noch lange nicht, dass die Seiten bei den Suchmaschinen auftauchen. Da ist schon etwas mehr Arbeit nötig ... Bei "fertigen" Webshops sollte man auch darauf achten, "wie" diese funktionieren. Einige Shops basieren auf "Javascript" andere setzen als Voraussetzung zur Nutzung des Shop das Akzeptieren von "Cookies" voraus - da lieber die Finger von lassen. Ein "barrierefreier" Shop läuft serverseitig und ist nicht von den Browsereinstellungen des Besuchers abhängig!

 

- "Geschäftsmodell": Auf jeden Fall alles durchrechnen. Z.B.: Zu welchen Kosten kann ich produzieren? Ist meine Zielgruppe bereit, diesen Preis zu zahlen?

 

Liebe Grüsse

 

Troy

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Troy,

 

was hast du denn gegen Cookies einzuwenden? :confused:

 

Cookies sind ungefährlich, und bieten dem Käufer und dem Verkäufer mehr Komfort, z.B. durch das Wiedererkennen. Amazon setzt mir ein Cookie... Was soll daran verkehrt sein?

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Wenn Du einen Webshop mit Endverbrauchern als Kunden betreibst, müssen all die Dinge wie Versandkosten, Rückgabe, etc. öffentlich einsichtlich sein.

 

Versandkosten können online passend zum Warenkorb angezeigt werden.

Rückgabe reicht ein Hinweis unter dem Artikel oder spätestens ebenfalls Warenkorb. Rechtswirksam ist AFAIR eh erst der schriftlich zugeschickte Ausdruck per Post.

Lieferzeit passt in die Artikelbeschreibung

Impressum regelt den Rest.

 

Kann man natürlich bis auf Impressum auch alles in AGBs verpacken, aber wenn man da nicht weiß, was man tut, sind die sowieso ungültig. :p

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Rechtswirksam ist AFAIR eh erst der schriftlich zugeschickte Ausdruck per Post.

 

Nicht ganz. Man kann dem Kunden durchaus zumuten das selbst auszudrucken, über das Widerrufsrecht muss halt in "Textform" aufgeklärt werden... pdf, E-Mail etc..

Die Frist beginnt allerdings erst mit Warenerhalt zu laufen.

 

Kann man natürlich bis auf Impressum auch alles in AGBs verpacken, aber wenn man da nicht weiß, was man tut, sind die sowieso ungültig. :p

 

Eben. :)

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was hast du denn gegen Cookies einzuwenden? :confused:

 

Hallo Kerstin,

 

natürlich sind Cookies an sich gesehen ganz ungefährliche Textdateien.

Es können aber damit aber auch sehr indivuelle Profile erstellt werden ... aber das ist ein anderes Thema und geht in Richtung Vorratsdatenspeicherung.

 

Tatsache ist aber, dass in vielen Netzwerken von Administratorseite Cookies deaktiviert sind, da hat der Benutzer dann keinen Einfluss drauf und kann ggf. nicht einkaufen.

 

Liebe Grüsse

 

Troy

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was hast du denn gegen Cookies einzuwenden? :confused:

 

Die Frage ist nicht, was Troy dagegen hat.

 

Der Punkt bei einem Webshop ist, daß es potentielle Käufer gibt, die entweder keine Cookies zulassen wollen (aus egal welchen Gründen) oder nicht können, weil sie an einem Rechner sitzen, wo sie keinen Zugriff auf die entsprechende Funktion haben. (Und wer will im Internetcafe schon die Keksdose hinterlassen...)

 

Die Frage ist dann immer, ob man auf diese Kunden von vorneherein verzichten will, oder ob man den Shop lieber mit möglichst niedrigen Barrieren gestaltet.

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